Drucksache 16/5433 10. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Landesmittel zur Förderung des Mauerbaus im Steillagenweinbau Die Kleine Anfrage 3560 vom 15. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Nach der Verwaltungsvorschrift zu „Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung“ stehen Mittel bereit für die Förderung von Mauerbau im Steillagenweinbau. Hiernach können bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten aus diesen Mitteln finanziert werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchen Mitteln, nach welchem Haushaltstitel wird diese Förderung gewährt? 2. Wie hoch sind die jährlich dafür zur Verfügung stehenden Mittel? 3. In welcher Höhe wurden welche Projekte in den letzten fünf Jahren gefördert? 4. Welche Projekte konnten in den letzten fünf Jahren aufgrund fehlender Mittel nicht gefördert werden? 5. Wie viele Anträge von welchen Projekten und in welcher Höhe liegen derzeit zur Prüfung vor? 6. Wie sieht die Landesregierung die zukünftige Ausgestaltung dieses Haushaltstitels vor dem Hintergrund des erheblichen Sanie - rungs staus im Mauerbau im Steillagenweinbau? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 7. August 2015 wie folgt beantwortet: Der Steillagenweinbau wird als ein besonderes Aushängeschild des rheinland-pfälzischen Weinbaus unterstützt. Er stärkt das Image des rheinland-pfälzischen Qualitätsweinbaus, erfüllt wichtige ökologische Funktionen und erhöht die touristische Attraktivität der vom Weinbau geprägten Flusslandschaften in Rheinland-Pfalz. Die Sicherung des Steillagenweinbaus genießt deshalb eine besondere Priorität. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist der Erhalt der Weinbergsmauern in Steillagen. Hierfür werden durch das Land gezielt Fördermittel im Rahmen der Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Integrierten ländlichen Entwicklung (VV vom 8. Dezember 2004, MinBl. 2005 S. 74) als Landesförderung für die Instandsetzung von Weinbergsmauern zum Erhalt landschaftsprägender Rebflächen in Steillagen bereitgestellt. Unter dem Dach des Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EULLE) ist eine Verstetigung und Verstärkung des Mitteleinsatzes vorgesehen. Dabei ist sich die Landesregierung bewusst, dass angesichts des Umfangs dieser Aufgabe bei der Förderung Prioritäten gesetzt werden müssen. Das Beispiel des derzeit laufenden Bodenordnungsverfahrens in Walporzheim unterstreicht diese Dimensionen. Auf einer Weinbergsfläche von 30 Hektar erstrecken sich Weinbergsmauern mit einer Gesamtlänge von etwa 27 Kilometern, bei denen ein hoher Sanierungsbedarf besteht. Die Landesregierung bedauert daher auch das Scheitern der Bemühungen des Euro - päischen Parla ments im Zuge der Reform der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse 2013 die Möglichkeit einer flächenbezogenen Steillagenförderung in die Stützungsprogramme im Weinsektor aufzunehmen. In den Trilog - verhand lungen fand ein entsprechender Änderungsantrag zum ursprünglichen Verordnungsentwurf der EU-Kommission keine Unterstützung durch den Agrarrat und die Kommission. Damit wurden auch die Chancen zunichtegemacht, in Rheinland-Pfalz in größerem Umfang zusätzliche Mittel zur Förderung des Steillagenweinbaus und hier vorrangig der Mauersanierung bereitstellen zu können. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. September 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5433 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Fördermittel werden bei Kapitel 14 22 Titel 683 18 „Förderung des Steillagenweinbaus“ bereitgestellt und können durch EUMittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) kofinanziert werden. Diese Mittel sind bei Kapitel 14 22 Titel 683 62 für die EU-Förderperiode 2007 bis 2013 und bei Kapitel 14 22 Titel 683 71 für die EUFörder periode 2014 bis 2020 veranschlagt. Zu Frage 2: Über Kapitel 14 22 Titel 683 18 werden Mittel zur Bewirtschaftung von Steillagenrebflächen (Bewirtschaftungszuschüsse), für Maßnahmen zur Rationalisierung der Bewirtschaftung von Steil- und Steilstlagen (Mauersanierungen und stationäre Transporteinrichtungen ) sowie zur Einführung von umweltschonenden Mechanisierungssystemen (z. B. hydrostatisch angetriebene Raupen, Pflanzenschutz - und GPS-Geräte) bereitgestellt. Im Haushaltsjahr 2015 stehen 2,2 Millionen Euro in Kapitel 14 22 Titel 683 18 bereit, davon werden nach dem derzeitigen Stand 150 000 Euro für Mauersanierungen und stationäre Transporteinrichtungen eingesetzt werden. In Abhängigkeit von dem tatsächlichen Bedarf für die Bewirtschaftungszuschüsse kann sich der Betrag für Mauersanierungen und stationäre Transporteinrichtungen erhöhen. Zusätzlich können auch EU-Mittel eingesetzt werden. Zu Frage 3: Die Anzahl und das finanzielle Volumen der in den Jahren 2010 bis 2014 geförderten Mauersanierungen sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt, die beigefügte Tabelle enthält eine Aufstellung einzelner Projekte. Zu Frage 4: Alle in dem o. a. Zeitraum beantragten Vorhaben, die die Sanierung von Weinbergsmauern zum Gegenstand hatten, konnten gefördert werden. Zu Frage 5: DLR Westerwald-Osteifel in Mayen: Es liegen sieben Anträge zur Sanierung einer Weinbergsmauer mit einem Kostenvolumen von insgesamt 56 500 Euro und einem Zuschussbedarf von 44 500 Euro vor. DLR Mosel in Bernkastel-Kues: Es liegen sechs Anträge mit einem Kostenvolumen von insgesamt 130 200 Euro und einem Zuschussbedarf von 82 600 Euro vor. DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Simmern: Mauersanierungen: es liegen zwei Anfragen vor, bei denen aber noch keine Kosten- und Zuschussvolumen quantifizierbar sind. Zu Frage 6: Der Landeshaushalt 2016 befindet sich in der Aufstellung. Nach dem derzeitigen Stand sind bei Kapitel 14 22 Titel 683 18 keine wesentlichen Änderungen geplant. Zur Sanierung von Weinbergsmauern im Steillagenweinbau stehen nicht nur Mittel aus Kapitel 14 22 Titel 683 18 bereit. Auch im Rahmen von Bodenordnungsverfahren werden im Steillagenweinbau erhebliche finanzielle Anstrengungen unternommen, um Weinbergsmauern zu sanieren und zu erhalten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Sanierung solcher Mauern über Kompensationsgelder , die zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft gezahlt werden, zu finanzieren. Nur die Sanierung von Weinbergsmauern allein trägt nicht zum Erhalt des Steillagenweinbaus bei. Deswegen koordiniert und unter - stützt das Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Mosel als das landesweit zuständige Dienstleistungszentrum für den Steillagenweinbau die gesamten Aktivitäten in diesem Bereich. Dazu zählt z. B. die weinbauliche Beratung und das Versuchswesen (wie Pflanzenschutzberatung , Mechanisierung und Arbeitstechniken, Kooperationen usw.). In einem „Steillagenkonzept“ ist eine Gesamtstrategie zur Förderung des Steillagenweinbaus zusammengefasst, um die genannten Aspekte mit anderen Entwicklungsansätzen zu verknüpfen (z. B. Marketing oder Tourismus). Ulrike Höfken Staatsministerin 2 Mauersanierung 2010 2011 2012 2013 2014 Anzahl 15 17 9 14 9 Kosten (in Tsd. Euro) 119 174 99 112 88 Zuschuss (in Tsd. Euro) 84 120 66 76 64 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5433 3 Anlage Förderung von Investitionen im Steillagenweinbau (Mauersanierung/stationäre Transporteinrichtungen) Förderung aus Kapitel 14 22 Titel 683 18 Tabelle: in den letzten fünf Jahren geförderte Projekte Drucksache 16/5433 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4