Drucksache 16/5435 11. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Erweiterung sichere Herkunftsländer Die Kleine Anfrage 3569 vom 16. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch beträgt die Anerkennungsquote auf Asyl von Staatsangehörigen aus den Ländern Kosovo, Serbien, Albanien, Herzegowina , Bosnien, Mazedonien und Montenegro in den Jahren 2012, 2013 und 2014 nach Kenntnis der Landesregierung bundesweit und für Rheinland-Pfalz (bitte in absoluten und relativen Zahlen aufgliedern)? 2. In wie vielen Fällen fand eine Ausweisung von Staatsangehörigen aus den Ländern Kosovo, Serbien, Albanien, Herzegowina, Bosnien, Mazedonien und Montenegro in den Jahren 2012, 2013 und 2014 nach Kenntnis der Landesregierung bundesweit und für Rheinland-Pfalz statt? 3. Plant die Landesregierung die Länder Kosovo, Albanien und Montenegro als sichere Herkunftsländer im Rahmen einer Bundes - ratsinitiative einzustufen? Wenn nein, warum nicht? 4. In wie vielen Fällen fand eine Leistungseinschränkung gemäß § 1 a Asylbewerberleistungsgesetz nach Kenntnis der Landesregierung bundesweit und für Rheinland-Pfalz statt (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten und für die Jahre 2012, 2013 und 2014)? 5. Plant die Landesregierung die Leistungseinschränkungen für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten im Rahmen einer Bundes ratsinitiative einzuführen? Wenn nein, warum nicht? 6. Wie viele Mitarbeiter sind bei den Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in Trier und Bingen/Ingelheim beschäftigt? 7. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag von dem Neuwieder Landrat Rainer Kaul, Personen, die geringe Chancen auf Asyl haben, in den zentralen Erstaufnahme-Einrichtungen des Landes in Trier und in Ingelheim zu versorgen und nicht auf die Städte und Gemeinden zu verteilen? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 10. August 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die erfragten Daten ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. September 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Anerkennungsquote Bundesrepublik Deutschland Herkunftsländer 2012 2013 2014 Anerkennungen in % Anerkennungen in % Anerkennungen in % Summe aller Herkunftsländer 17 140 100 20 128 100 40 563 100 Albanien 13 0,08 36 0,18 77 0,19 Bosnien-Herzegowina 24 0,14 18 0,09 17 0,04 Kosovo 54 0,32 36 0,18 40 0,10 Mazedonien 10 0,06 17 0,08 22 0,05 Montenegro 6 0,04 7 0,03 0 0,00 Serbien 23 0,13 25 0,12 43 0,11 Drucksache 16/5435 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Die Ausweisung – im Gegensatz zur Abschiebung – ist im Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) geregelt und stellt einen speziellen Verwaltungsakt dar, der die Rechtmäßigkeit eines Aufenthalts beendet, eine gegebenenfalls vorhandene Aufenthaltserlaubnis zum Erlöschen bringt und somit zur Ausreisepflicht führt. Das Gesetz unterscheidet bis zum 31. Dezember 2015 zwischen der zwingenden Ausweisung (§ 53 AufenthG) und der Ausweisung im Regelfall (§ 54 AufenthG). Der Landesregierung liegen keine statistischen Angaben über Ausweisungen von Staatsangehörigen aus den genannten Ländern bezogen auf das Bundesgebiet bzw. das Land vor. Zu Frage 3: Die Landesregierung plant keine Bundesratsinitiative zur Einstufung der Länder Kosovo, Albanien und Montenegro als sogenannte sichere Herkunftsstaaten gemäß § 29 a Asylverfahrensgesetz (AsylVfG). Die Einstufung von Ländern als sogenannte sichere Herkunftsstaaten ist nur eines von mehreren Instrumenten, das im Zusammenhang mit der Frage diskutiert wird, wie die Dauer der Asylverfahren des Bundes so verkürzt werden kann, das diese bis zum Erstentscheid drei Monate nicht übersteigen – so wie es von der Bundesregierung seit langem angekündigt wurde und wovon sie leider noch immer weit entfernt ist. Weitere Instrumente zur Zielerreichung sind zum Beispiel die Aufstockung des EntscheiderPersonals beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Aufklärung der Asylsuchenden über die realen Aussichten auf asylrechtlichen Schutz. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass alle zur Zielerreichung geeigneten und verhältnismäßigen Mittel auf ihre Eignung überprüft werden müssen. Die zum 6. November 2014 erfolgte Einstufung der Länder Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien als sogenannte sichere Herkunftsstaaten hat bisher nicht zu dem erwünschten Rückgang der Asylsuchenden aus diesen Ländern geführt und auch die Anzahl der anhängigen Asylverfahren aus diesen Ländern nicht verringert. Wie das Beispiel Kosovo zeigt, ist der entscheidende Hebel für einen Rückgang der Asylsuchendenzahlen die Beschleunigung der Verfahren und die Aufklärung über die realen Aussichten auf asylrechtlichen Schutz schon im Heimatland, aber auch zeitnah nach Einreise. Deshalb setzt sich die Landesregierung für eine Beschleunigung der Verfahren ein, bietet dem BAMF personelle Unterstützung an und führt Gruppenberatungen für Asylsuchende aus den Westbalkanstaaten schon in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes durch. Zu Frage 4: Der Landesregierung liegen zur Frage einer bundesweiten Übersicht zu Leistungseinschränkungen keine Daten vor. Zur Frage, in wie vielen Fällen in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2012, 2013 und 2014 entsprechende Leistungseinschränkungen gem. § 1 a AsylbLG vorgenommen wurden, liegen der Landesregierung ebenfalls keine Erkenntnisse vor. Die Durchführung des AsylbLG ist gemäß § 2 Absatz 1 Landesaufnahmegesetz den kommunalen Gebietskörperschaften als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe übertragen. Diese haben die Durchführung des AsylbLG teilweise per Delegationssatzung gem. § 2 Abs. 2 Landesaufnahmegesetz bis auf Verbandsgemeindeebene delegiert. Um hierüber Erkenntnisse zu erlangen bedarf es einer Abfrage bei allen 36 kommunalen Gebietskörperschaften unter Beteiligung der durch Delegationssatzung für die Durchführung des AsylbLG betrauten nachgeordneten Behörden. Dies ist aufgrund der Fristsetzung und insbesondere auch der durch die große Anzahl von aufzunehmenden Asylbegehrenden in den Kommunen nicht leistbar. Die Landesregierung verweist jedoch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 18. Juli 2012 sowie auf das hierzu ergangenen Rundschreiben des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen vom 20. Juni 2013 zu § 1 a AsylbLG verweisen, in dem die Anwendbarkeit bis zu einer gesetzlichen Neuregelung des Gesetzgebers (zum 1. März 2015 durch BMAS erfolgt ) nach einem Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz für nicht anwendbar angesehen wurde. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass grundsätzlich nur wenige Fälle in diesen Zeiträumen einer Leistungseinschränkung gem. § 1 a AsylbLG unter - lagen. 2 Anerkennungsquote Rheinland-Pfalz Herkunftsländer 2012 2013 2014 Anerkennungen in % Anerkennungen in % Anerkennungen in % Summe aller Herkunftsländer 987 100 1 274 100 2 041 100 Albanien 0 0,00 0 0,00 4 0,20 Bosnien-Herzegowina 8 0,81 1 0,08 0 0,00 Kosovo 2 0,20 0 0,00 2 0,10 Mazedonien 1 0,10 3 0,24 2 0,00 Montenegro 0 0,00 0 0,00 0 0,00 Serbien 3 0,30 2 1,16 1 0,05 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5435 Zu Frage 5: Nein, dies ist unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 aus Sicht der Landesregierung nicht möglich. Zu Frage 6: Das um Auskunft gebetene Bundesministerium des Innern (BMI) als vorgesetzte Behörde des Bundesamtes teilte hierzu zunächst mit, dass das BAMF als Bundesamt nicht der parlamentarischen Kontrolle durch den rheinland-pfälzischen Landtag unterliege und von daher keine Antwortpflicht für die Bundesregierung besteht. Es bat um Verständnis dafür, dass aufgrund der aktuellen Arbeits - überlastung beim BMI und insbesondere beim BAMF eine Beantwortung der Anfrage unterbleibe. Zuletzt wurden nach Kenntnis der Landesregierung bei der Außenstelle Trier derzeit insgesamt 14 Personen als Entscheider im gehobenen Dienst eingesetzt sowie 35 Personen im mittleren Dienst. In Ingelheim sind aktuell 4,8 Stellen im gehobenen Dienst besetzt sowie 8,25 Stellen im mittleren Dienst. Zu Frage 7: Auf die Antwort zur Frage 6 der Kleinen Anfrage 3480 wird verwiesen. In Vertretung: Margit Gottstein Staatssekretärin 3