Drucksache 16/5437 11. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Michael Billen (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Angekündigte weitere Reform der Landwirtschaftsverwaltung und der Flurbereinigungsverwaltung – Nachfrage zur Drucksache 16/5108 II Die Kleine Anfrage 3581 vom 20. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche sonstigen Aufgaben sind standortscharf vom Ministerium den einzelnen DLRs zugewiesen? 2. Wie hoch ist der Personalbedarf (Soll und Ist) standortscharf in den einzelnen DLRs für die sonstigen Aufgaben? 3. Wie hoch ist die Besetzung (Soll und Ist) mit aktiven Vollarbeitskräften DLR standortscharf für die landesweiten Zuständigkeiten in den ausgewiesenen Abteilungen oder Gruppen? 4. Wie hoch ist der Personalbedarf (Soll und Ist) standortscharf in den einzelnen DLRs für Abgabe an die ADD für die Prüfungsaufgaben ? 5. Wie viele Personen sind DLR standortscharf von Mai bis September 2015 an die ADD für Prüfungsaufgaben abgegeben? 6. Wie hoch ist der Personalbedarf (Soll und Ist) standortscharf in den DLRs im Bereich Betriebswirtschaft? 7. Wie viele Dienstfahrzeuge werden zurzeit benötigt, um die Prüfungsaufgaben der ADD umzusetzen? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 10. August 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Sonstige Aufgaben gemäß Dienstanweisung wurden den DLRs bisher nicht zugewiesen. Neue Aufgabenfelder wie Kontrolle für das Greening, Mehrbedarf für ELER, Mehrbedarf für Ernährungsbildung, Wasserschutz, Naturschutz, Bioenergie, Biodiversität, Pflanzenschutz–Sachkunde / Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutz, Ökologischer Landbau , Tiergerechte Haltung und Fütterung sowie Beratung Cross Compliance wurden und werden bei Personalnachführungen berücksichtigt. Zu Frage 2: Ein Personalbedarf für sonstige Aufgaben besteht derzeit nicht. Zu Frage 3: Für landesweite Zuständigkeiten ist – mit Ausnahme der speziell eingerichteten Abteilungen (z. B. Prüfdienst Agrarförderung, Technische Zentralstelle) – kein eigenständiges Personal zugewiesen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt mit dem in den Gruppen und Abteilungen zugeordneten Personal. Zu den Fragen 4 und 5 : An die ADD wurde und wird für Prüfungsaufgaben kein Personal abgegeben. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. September 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5437 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 6: Die betriebswirtschaftliche Beratung ist 2003 inklusive Personal an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz verlagert worden. Im Rahmen produktionstechnischer Beratungen werden betriebswirtschaftliche Aspekte in Einzelfällen einbezogen. Insofern ist eine Soll/Ist-Betrachtung nicht möglich. Die Lehrpläne an den berufsbildenden Schulen Agrarwirtschaft sehen Themen der Betriebswirtschaft sowie der Unternehmensführung und -analyse im Unterricht der Berufs- und Fachschulen vor. Dieser Unterricht wird von eigenem Lehrpersonal wahrgenommen , das vorrangig Wirtschaftslehre/Sozialkunde als Zweitfach in der pädagogischen Ausbildung nachweisen kann. Dafür wird Lehrpersonal mit insgesamt etwa neun Voll-AK dem Soll entsprechend eingesetzt. Zu Frage 7: Der ADD stehen für ihre Prüfungsaufgaben derzeit insgesamt 15 dezentral im Land verteilte Dienstfahrzeuge zur Verfügung. Ulrike Höfken Staatsministerin