Drucksache 16/5438 11. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Fahrraddiebstähle in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 3582 vom 21. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Rund 340 000 Fahrraddiebstähle wurden 2014 in Deutschland erfasst. Die Diebe sind zum Teil bandenmäßig organisiert. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Fahrraddiebstähle wurden in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2012, 2013 und 2014 angezeigt? 2. Wie hoch betrug in Rheinland-Pfalz die Aufklärungsquote bei Fahrraddiebstählen in den Jahren 2012, 2013 und 2014? 3. Wie viele Tatverdächtige von Fahrraddiebstählen konnten in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2012, 2013 und 2014 ermittelt werden ? 4. Wie viele Tatverdächtige in Bezug auf Frage 3 wurden in den Jahren 2012, 2013 und 2014 wegen Fahrraddiebstahl auch tatsächlich verurteilt? 5. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, dass sich die organisierte Kriminalität auf den Diebstahl von Fahrrädern spezialisiert hat? 6. Bieten die Polizeiinspektionen regelmäßige Fahrradcodierungen an? Wenn nein, warum nicht? 7. Trägt die rheinland-pfälzische Polizei gestohlen gemeldete Fahrräder auf die Internetseite www.fahrrad-gestohlen.de ein? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 7. August 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Die nachfolgende Tabelle basiert auf der Polizeilichen Kriminalstatistik. Sie weist die registrierten Fallzahlen, die Aufklärungsquoten und die Anzahl der Tatverdächtigen zu Diebstählen von Fahrrädern, unabhängig vom Tatort, einschließlich der unbefugten Ingebrauchnahme von Fahrrädern (Gebrauchsentwendung) für die Jahre 1995, 2000, 2005 sowie 2010 bis 2014 in Rheinland-Pfalz aus. Um die Zahlen besser einordnen zu können, ist es hilfreich, einen größeren Betrachtungszeitraum in den Blick zu nehmen. 2013 erreicht die Zahl der Fälle mit 6 975 den absoluten Tiefstand innerhalb der vergangenen 20 Jahre. Im Jahr 2014 ist mit 7 943 registrierten Fällen der viertniedrigste Wert in der Langzeitbetrachtung über 20 Jahre zu verzeichnen. Mitte der neunziger Jahre lagen die registrierten Fälle noch im fünfstelligen Bereich. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. September 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Fahrraddiebstähle/Unbefugte Ingebrauchnahmen von Fahrrädern 2014 2013 2012 2011 2010 2005 2000 1995 Anzahl der Fälle 7 943 6 975 7 279 8 021 7 507 9 828 8 338 12 836 Aufklärungsquote in Prozent 10,3 11,4 10,4 11,2 15,3 13,1 7,6 6,9 Anzahl der Tatverdächtigen 820 828 757 915 905 1 075 609 729 Drucksache 16/5438 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Um das Risiko, in Rheinland-Pfalz Opfer eines Fahrraddiebstahls bzw. einer Gebrauchsentwendung zu werden, vergleichen zu können , bedient man sich der sogenannten Häufigkeitszahl *). Sie liegt in Rheinland-Pfalz für den Fahrraddiebstahl einschließlich der Gebrauchsentwendung mit 198,9 im Ländervergleich hinter dem Saarland (101,7) an zweitniedrigster Stelle. Dies war auch in den Vorjahren schon so. Die größeren benachbarten Bundesländer, Nordrhein-Westfalen mit 488,2, Hessen mit 243,3 und Baden-Württemberg mit 255,9 weisen deutlich höhere Werte als Rheinland-Pfalz aus. Im Bundesgebiet liegt 2014 die Häufigkeitszahl bei insgesamt 420,7 und damit mehr als doppelt so hoch wie in Rheinland-Pfalz. Die Schwankungen in der Aufklärungsquote fallen im Betrachtungszeitraum weniger signifikant aus. Hier bewegen sich die Werte zwischen 10,4 Prozent in 2012, über 11,4 Prozent in 2013 auf 10,3 Prozent in 2014. Bezogen auf die Langzeitbetrachtung der vergangenen 20 Jahre liegt der rechnerischen Durchschnittswert bei 10,65 Prozent pro Jahr und somit nahe bei dem in der Kleinen Anfrage genannten Betrachtungszeitraum. Bundesweit lag 2014 die Aufklärungsquote in diesem Deliktsbereich bei 9,6 Prozent und damit noch merklich unter dem Wert in Rheinland-Pfalz. Die Anzahl der Tatverdächtigen bewegt sich 2014 nahezu auf dem Niveau des Vorjahres, aber deutlich höher als noch in 2012 (+ 8,3 Prozent). Bei der Langzeitbetrachtung der vergangenen 20 Jahre liegt der rechnerische Durchschnitt bei 823,5 Tatverdächtigen pro Jahr und damit erreicht der Wert 2014 mit 820 Tatverdächtigen nahezu exakt den gleichen Stand. Zu Frage 4 Die Statistik über die rechtskräftigen Aburteilungen, die Strafverfolgungsstatistik, differenziert nicht zwischen einzelnen Diebstahlsobjekten . Auch darüber hinaus liegen keine statistischen Daten vor, die Aufschluss darüber geben, in wie vielen Fällen von Fahrraddiebstahl es zu Verurteilungen gekommen ist. Zu Frage 5: Die Polizei verfügt gegenwärtig nicht über Erkenntnisse, wonach sich die organisierte Kriminalität auf den Diebstahl von Fahrrädern spezialisiert hat. Dieser Feststellung liegt die Definition „Organisierte Kriminalität“ zugrunde, die von der bundesweiten Gemeinsamen Arbeitsgruppe Justiz/Polizei (GAG) 1990 entwickelt wurde und nach wie vor Bestand hat. Zu Frage 6: Fahrradcodierungen sollen ausschließlich von Fachpersonal ausgeführt werden. Hierbei handelt es sich in der Regel um Ortsgruppen des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Clubs (ADFC) oder Fahrradhändler, die vereinzelt auch mit der Polizei gemeinsam Veranstaltungen anbieten. Die Polizei führt seit Jahren keine Fahrradcodierungen mehr durch. Dies dient der Unfallverhütung und resultiert zudem aus Produkthaftungsgründen, da bei den unterschiedlichen Materialien von Fahrradrahmen durch unsachgemäße Kennzeichnungen Beschädigungen bis hin zu Rahmenbrüchen entstehen können. Sofern die Polizei Nachfragen von Bürgerinnen oder Bürgern zur Fahrradcodierung erhält, informiert sie über die Möglichkeiten. Zu Frage 7: Die Polizei Rheinland-Pfalz trägt keine als gestohlen gemeldete Fahrräder auf der Internetseite www.fahrrad-gestohlen.de ein. Die Polizei verfügt über ein eigenes, bundesweit vernetztes, elektronisches Sachfahndungssystem, in das sie alle als gestohlen gemeldete Fahrräder zur polizeilichen Sachfahndung einstellt. Dieses System verarbeitet personenbezogene Daten und unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Regelungen sowie der Kontrolle des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Datenverarbeitung auf hohem Niveau erfolgt und ein sicherer Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen stattfindet. Bei der angegebenen Internetadresse handelt es sich um private Anbieter. Die Registrierung auf der Internetseite erfordert die Eingabe personenbezogener Daten. Es bleibt dem Geschädigten überlassen, seine Daten und Informationen auf der Internetseite www.fahrrad-gestohlen.de zu veröffentlichen und zu pflegen. Die Polizei kann aus datenschutzrechtlichen Gründen keine personenbezogenen Daten von Geschädigten privaten Anbietern überlassen . In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär *) Die Häufigkeitszahl ist die Zahl der bekannt gewordenen Fälle insgesamt oder innerhalb einzelner Deliktarten, errechnet auf 100 000 Einwohner (Stichtag ist grundsätzlich der 1. Januar des Berichtsjahres).