Drucksache 16/5439 11. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Anne Spiegel und Pia Schellhammer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Initiativen der Landesregierung zur Gleichstellung und Frauenförderung in der Kommunalpolitik Die Kleine Anfrage 3601 vom 23. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung verfolgt mit ihrer Arbeit das Ziel der Geschlechtergerechtigkeit auch in den kommunalen Räten. Frauenförderung und gleichstellungspolitische Maßnahmen sind sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene wichtig, um die Chancen - gleichheit von Frauen und Männern zu erreichen. Zur Kommunalwahl am 25. Mai 2014 liegt der Landesregierung nun der Paritäts - bericht vor. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viel Prozent der Mandate in den kommunalen Räten und wie viel Prozent der direkt gewählten Landrätinnen und Landräte , hauptamtlichen und ehrenamtlichen Bürger meisterinnen und Bürgermeistern werden nach der Kommunalwahl 2014 von Frauen besetzt? 2. Wie bewertet die Landesregierung die vorliegenden Ergebnisse der Kommunalwahl 2014 im Hinblick auf das erklärte Ziel der Chancengerechtigkeit zwischen Frauen und Männern? 3. Mit welchen Programmen und Kampagnen hat die Landesregierung in den vergangenen Jahren Frauen, die sich kommunalpolitisch engagieren möchten, unterstützt und gefördert, um ihre Chancen zu erhöhen, bei den Kommunalwahlen ein politisches Mandat zu erringen? 4. Welche neuen Erkenntnisse lassen sich aus der neu eingeführten Paritätsstatistik und dem Ersten Paritätsbericht der Landesregierung gewinnen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass erstmals nicht nur die Wahlergebnisse, sondern auch die Aufstellungsverfahren der Parteien und Wählergruppen im Vorfeld der Wahlen geschlechterdifferenziert ausgewertet wurden? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 7. August 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Frauenanteil in den kommunalen Vertretungskörperschaften beträgt seit den allgemeinen Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 landesweit insgesamt 18,7 Prozent. Die Anzahl der Landrätinnen und hauptamtlichen sowie ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen zum Stichtag am 20. Juli 2015 ergibt sich aus folgender Tabelle: *) In sieben Ortsgemeinden ist derzeit das Amt der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters noch nicht besetzt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. September 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Amt Insgesamt davon Frauen Prozentangabe Landrätinnen/Landräte 24 1 4,2 Hauptamtliche Bürgermeisterinnen/Bürgermeister 191 10 5,2 Ehrenamtliche Bürgermeisterinnen/Bürgermeister 2 256*) 219 9,7 Drucksache 16/5439 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Die Landesregierung bewertet die Ergebnisse bei den Kommunalwahlen im Jahr 2014 im Hinblick auf das Ziel der Geschlechtergerechtigkeit – trotz positiver Entwicklungen – als noch nicht zufriedenstellend. Zu Frage 3: Seit 1995 hatte es sich die Landesregierung zur Aufgabe gemacht, durch gezielte Maßnahmen und Förderungen den Frauenanteil in den kommunalen Vertretungskörperschaften zu steigern. Die Umsetzung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und wurde von zahlreichen Bündnispartnerinnen und -partnern unterstützt. Neben Fortbildungs- und Qualifizierungsseminaren bildeten fortlaufende Mentoring-Programme und eine Bündniskampagne Schwerpunkte der Landesmaßnahmen . Im Hinblick auf die Einzelheiten kann auf die Ausführungen des Ersten Paritätsberichts der Landesregierung – Politische Teilhabe von Frauen und Männern bei den allgemeinen Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 in Rheinland-Pfalz (Landtagsdrucksache 16/5288, S. 21 ff.) – verwiesen werden. Zu Frage 4: Die Landesregierung hat am 14. Juli 2015 dem Landtag den Ersten Paritätsbericht – Politische Teilhabe von Frauen und Männern bei den allgemeinen Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 in Rheinland-Pfalz (Landtagsdrucksache 16/5288) – zugeleitet. Ziel des Berichts ist es, insbesondere dem Landtag Informationen zur Beurteilung der Chancengleichheit von Frauen und Männern bei den Kommunalwahlen 2014 zur Verfügung zu stellen. Statistische Grundlage des Paritätsberichts ist die Paritätsstatistik des Statistischen Landesamtes vom April 2015, die u. a. die Entwicklung der Frauenanteile bei den Verhältniswahlen von der Teilnahme bei den Versammlungen zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber bis zum Wahlergebnis darstellt. Die Ergebnisse der Paritätsstatistik zeigen Gründe auf, warum Frauen in den kommunalen Vertretungskörperschaften unterrepräsentiert sind. Frauen sind in den Aufstellungsversammlungen nur zu einem geringen Anteil vertreten, und zwar landesweit nur zu 26,3 Prozent. Frauen, die an den Aufstellungsversammlungen teilnehmen, treten zur Wahl an und haben auch die gleichen Chancen wie Männer aufgestellt zu werden. Bei den anschließenden Kommunalwahlen wurde jedoch festgestellt, dass die aufgestellten Bewerberinnen von den Wählerinnen und Wählern nicht in gleichem Umfang wie die aufgestellten Bewerber in die kommunalen Vertretungskörperschaften gewählt wurden. Der Anteil der gewählten Bewerberinnen betrug bei den Verhältniswahlen landesweit nur 21,3 Prozent. Aufbauend auf den Ergebnissen der Paritätsstatistik wird im Paritätsbericht vorgeschlagen, die Gründe für die Unterrepräsentanz von Frauen noch näher und tiefer zu untersuchen. Es wird insbesondere angeregt, die Mitgliederstrukturen der Parteien und Wählergruppen und deren Maßnahmen zur Förderung von Frauen zu untersuchen. Dies soll auf freiwilliger Grundlage erfolgen, um die verfassungsrechtlichen Rechte der Parteien und Wählergruppen zu wahren. Ferner soll das Wählerverhalten analysiert werden, ob es bei der Auswahl der Bewerberinnen oder Bewerber Präferenzen für ein Geschlecht gibt. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär