Drucksache 16/5444 11. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp und Dr. Fred Konrad (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rahmenbedingungen der Inklusion in der Kita II Die Kleine Anfrage 3576 vom 20. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Kinder mit und ohne Behinderung haben ein Recht auf inklusive Betreuung und Bildung von der Kinderkrippe über die Kita und die Schule bis zur Berufsausbildung oder Hochschule. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Wirksamkeit inklusiver Bildung liegen seit vielen Jahren vor, die UN-Behindertenrechtskonvention hat Gesetzescharakter, und Pläne zu ihrer schrittweisen Umsetzung in die gesellschaftliche Realität müssen zeitnah Gestalt annehmen und umgesetzt werden, damit Rheinland-Pfalz barriere frei wird und möglichst alle Kinder ihren Möglichkeiten entsprechend gefördert und gefordert werden können. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie ist die Aufnahme von behinderten Kindern bzw. Kindern mit Förderbedarf in rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten rechtlich geregelt? 2. Erarbeitet die Landesregierung Konzepte, um das Thema Inklusion im Bereich der Kindertagesstätten zu stärken? 3. Wie viele Förderkindertagesstätten bestehen in Rheinland-Pfalz (Entwicklung seit 2006)? 4. Welche Konzeption liegt den Förderkindertagesstätten in ihrer Entwicklung zugrunde? 5. Wie sind die Förderkindertagesstätten in Rheinland-Pfalz ausgestattet (räumlich, personell, Zeitstruktur)? 6. Wie beurteilt die Landesregierung die Ansätze, heilpädagogische Kindertagesstätten zu inklusiven Einrichtungen weiterzuentwickeln ? 7. Wie viele Integrative Kindertagesstätten bestehen in Rheinland-Pfalz an welchen Standorten (Entwicklung seit 2006)? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. August 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Gemäß § 5 Abs. 1 Kindertagesstättengesetz haben Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung im Kindergarten. Seit dem 1. August 2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Kinder mit Behinderung können außerdem – unter Beachtung des sozialhilferechtlichen Nachrangs – einen zusätzlichen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe zum Ausgleich ihrer Behinderung haben. Diesem doppelten Rechtsanspruch ist gemeinsam Rechnung zu tragen. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gibt dem Berechtigten ein subjektives Recht, das er von dem zur Leistung Verpflichteten nötigenfalls einklagen kann. Der Anspruch ist auch für Kinder mit Behinderung gegeben. Um den Anspruch für Kinder mit Behinderung zu garantieren, kann das Kind prinzipiell in drei verschiedene Einrichtungsformen aufgenommen werden: – (Regel-) Kindertagesstätte, – Integrative Kindertagesstätte (teilstationäre Einrichtung) und – Förderkindergarten (teilstationäre Einrichtung). Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. September 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5444 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode In einer Regeleinrichtung gibt es verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung eines behinderungsbedingten Mehrbedarfs: a) Förderung nach § 2 Abs. 2 Landesverordnung zur Ausführung des rheinland-pfälzischen Kindertagesstättengesetzes Nach § 2 Abs. 2 Landesverordnung kann mit Zustimmung des Jugendamts bei der Aufnahme von Kindern mit Behinderung die Gruppengröße reduziert werden, um einen zusätzlichen Betreuungsmehraufwand zu kompensieren. Das setzt voraus, dass entsprechende freie Platzkapazitäten vorhanden sind. Im Einzelfall muss geprüft werden, ob durch eine Gruppenreduzierung der Mehraufwand eines Kindes mit Behinderung angemessen ausgeglichen werden kann. b) Förderung nach § 2 Abs. 5 Landesverordnung zur Ausführung des rheinland-pfälzischen Kindertagesstättengesetzes Nach § 2 Abs. 5 Nr. 2 Landesverordnung kann mit Zustimmung des Jugendamts zusätzliches Erziehungspersonal (Fachkräfte) eingesetzt werden, wenn ein oder mehrere Kinder mit Behinderung aufgenommen werden, für die ein höherer Betreuungsaufwand besteht. c) Förderung nach dem SGB XII Die Übernahme der Kosten einer Integrationsfachkraft kann bei Vorliegen der sozialhilferechtlichen Voraussetzungen, besonders den §§ 53, 54 SGB XII, erfolgen. Die Erforderlichkeit sowie der Leistungsumfang und die erforderliche Qualifikation einer Integrationsfachkraft werden im Rahmen der Individuellen Teilhabeplanung im Einzelfall vom örtlichen Sozialhilfeträger festgestellt. d) Förderung nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Für Kinder mit seelischer Behinderung können die Kosten für eine Integrationsfachkraft nach § 35 a SGB VIII vom Jugendamt übernommen werden, das nach § 26 Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Rheinland-Pfalz (AGKJHG) für einen Teil der Kosten eine Kostenerstattung geltend machen kann. In einer Integrativen Kindertagesstätte werden sowohl Kinder mit als auch ohne Behinderung betreut und gefördert. Eine Integrative Kindertagesstätte muss mindestens aus einer anerkannten integrativen Gruppe bestehen. Die Platzzahl in einer integrativen Gruppe reduziert sich auf 15 Kinder, von denen vier bis fünf Kinder mit Behinderung sind und einen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB XII nachweisen. In einem Förderkindergarten werden ausschließlich Kinder mit Behinderung mit Anspruch auf Eingliederungshilfe nach §§ 53 ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) betreut und gefördert. Die Finanzierung der Plätze erfolgt nach § 6 Landesgesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB XII). Hiernach beteiligt sich der örtliche Träger der Sozialhilfe (Landkreis oder kreisfreie Stadt) in Höhe von 50 % der Kosten an den Aufwendungen des überörtlichen Trägers (Land) (vgl. § 6 Abs. 1 AGSGB XII). Zu Frage 2: Sowohl in den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen als auch in den Qualitätsempfehlungen ist das Thema Inklusion enthalten. Formuliertes Ziel in den Qualitätsempfehlungen ist es, dass alle Kinder an Bildungs- und Lernprozessen in Kindertagesstätten des Regelsystems teilhaben sollen und Inklusion angestrebt werden soll. § 2 Abs. 3 des rheinland-pfälzischen Kindertagesstättengesetzes sieht die gemeinsame Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung vor. Auf der Grundlage der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und dem hierzu für Rheinland-Pfalz entwickelten Landesaktionsplans sowie der immer weiter steigenden Zahlen der Kinder mit Behinderung in Regeleinrichtungen hat das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen (MIFKJF), mit Unterstützung der großen Trägerorganisationen, eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die dazu dienen sollte, zentrale Themen zusammenzutragen, die sich dem komplexen Feld der Inklusion stellen. Die Arbeitsgruppe wurde auf Beschluss des Kita-Tags der Spitzen eingerichtet. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe wurden in einem Gesamtpapier zusammengefasst und auf dem 13. Kita-Tag der Spitzen am 8. Dezember 2014 als gemeinsame Beratungsgrundlage von allen Beteiligten bestätigt. Das Arbeitspapier bietet zahlreiche Anknüpfungspunkte , um Inklusion in Kindertagestätten weiter voranzubringen. Die Arbeitsgruppe hat sich in ihrem Papier z. B. dafür ausgesprochen, langfristig nicht auf Inklusionshelfer und -helferinnen zu setzen, sondern eher mit zusätzlichem Personal im Team der Kindertagesstätte zu arbeiten. Durch das 2015 neu veröffentlichte Fortbildungscurriculum des MIFKJF werden die Möglichkeiten der Begleitung von Prozessen, Supervision und Coaching gestärkt. Dies bildet eine gute Grundlage, um am Prozess der Umsetzung von Inklusion im Team zu arbeiten . Zu Frage 3: Derzeit gibt es elf Förderkindergärten. Nachfolgend ist die Entwicklung seit dem Jahr 2006 dargestellt. Die Daten basieren auf einer statistischen Erhebung des Landesjugendamts und bilden die vorhandenen Einrichtungen zum jeweiligen Stichtag (jeweils der 1. Oktober des angegebenen Jahres, für das Jahr 2015 der 1. April) ab. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5444 Zu Frage 4: Förderkindergärten sind teilstationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe und werden ausschließlich von Kindern mit Behinderung besucht. In einer heilpädagogischen Gruppe werden grundsätzlich acht Kinder mit Behinderung gefördert und betreut. Die Plätze werden in der Regel aus Mitteln der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII finanziert. Förderkindergärten haben insbesondere die Aufgabe, durch eine differenzierte Erziehungsarbeit die Entwicklung der Kinder anzuregen . Die Gesamtentwicklung des Kindes mit Behinderung soll durch allgemeine und gezielte erzieherische, heilpädagogische und therapeutische Hilfen und Angebote gefördert werden. Es gibt nicht ein pädagogisches Konzept für Förderkindergärten in Rheinland-Pfalz schlechthin. Vielmehr ist es so, dass – aufgrund der Trägervielfalt der Kita-Landschaft – das pädagogische Konzept individuell auf die jeweilige Kindertagesstätte ausgerichtet ist. Beim Besuch eines Förderkindergartens ist bei Bedarf ein Fahrdienst vom Wohnsitz des Kindes mit Behinderung zu der Einrichtung und zurück zu gewährleisten. Es wird täglich ein bedarfsgerechtes Mittagessen angeboten. Wichtige Bestandteile der Arbeit in den Förderkindergärten sind zudem ein regelmäßiger Austausch und die Zusammenarbeit mit anderen beteiligten Institutionen, wie z. B. den Zentren für Sozialpädiatrie und Frühförderung. Das Landesjugendamt (Kindertagesstättenaufsicht) steht den Trägern von Förderkindergärten bei konzeptionellen Fragen beratend zur Seite. Zu Frage 5: Förderkindergärten sind in ihren Rahmenbedingungen (Personalbesetzung, Gruppenstärke, Raumprogramm) auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderung ausgerichtet. Der Personalschlüssel im Gruppendienst beträgt 0,25 Stellenanteile pro Kind mit Behinderung. In jeder Gruppe ist mindestens eine pädagogische Fachkraft mit heilpädagogischer Ausbildung oder entsprechender Zusatzqualifikation einzusetzen. Dies garantiert die Umsetzung der besonderen Bedarfe des Kindes und seiner Eltern. Die Betreuungszeit beträgt in der Regel 32 bis 35 Stunden an fünf Tagen in der Woche (mit Ausnahme der Schließtage). Das Raumprogramm enthält Räume zur Sicherung behinderungsspezifischer Angebote. Die räumliche Ausstattung eines Förderkindergartens ist abhängig von der Größe einer Einrichtung beziehungsweise von der Anzahl der Gruppen. So steht beispielsweise für jede heilpädagogische Gruppe grundsätzlich jeweils ein Gruppenraum mit direkter Anbindung eines Nebenraums zur Verfügung . Jeder Förderkindergarten verfügt über ausreichendes Spiel-, Beschäftigungs- und Bildungsmaterial, das altersgemäß, vielseitig und behinderungsspezifisch ist. Zudem sind Wickelmöglichkeiten und ein entsprechend ausgestatteter Sanitärbereich vorzuhalten. Da die Raumprogramme von Förderkindergärten im Vorfeld mit dem Landesjugendamt abgestimmt sind, ist gewährleistet, dass die Bedürfnisse der Kinder mit Behinderung angemessen berücksichtigt sind. Zu Frage 6: Die Politik der rheinland-pfälzischen Landesregierung für Menschen mit Behinderung wird von drei Leitgedanken getragen: Teilhabe , Gleichstellung und Selbstbestimmung. Das Motto für die Umsetzung dieser Leitgedanken lautet: „Leben wie alle – mittendrin von Anfang an“. Es nimmt Bezug auf die Ziele der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, die von der Bundesrepublik ratifiziert wurde. Kernelement dieser für Menschen mit Behinderung sehr wichtigen Menschenrechtskonvention ist der Begriff der „Inklusion“. Inklusion heißt: Leben wie alle. Ziel der rheinland-pfälzischen Landesregierung ist es, Menschen mit Behinderung Inklusion in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. 3 Jahr Anzahl Förderkindergärten 2006 27 2007 27 2008 26 2009 26 2010 22 2011 18 2012 17 2013 12 2014 11 2015 11 Drucksache 16/5444 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Kinder mit Behinderung sollen von Anfang an in ihrer Entwicklung gefördert und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung aufwachsen . Die gemeinsame Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung wird daher in besonderem Maße unterstützt. Sie ist der Grundstein für eine gelingende Inklusion von Anfang an. Sie ist zudem ein gesetzlicher Auftrag, der sich vor allem im Achten und Neunten Buch Sozialgesetzbuch sowie im rheinland-pfälzischen Kindertagesstättengesetz wiederfindet. Danach sollen Leistungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder so geplant und gestaltet werden, dass nach Möglichkeit Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut werden können. Die Landesregierung begrüßt in besonderem Maße Bestrebungen von Förderkindergärten, sich konzeptionell integrativ zu öffnen und sich zu integrativen oder inklusiven Angebotsformen weiterzuentwickeln. Sie ist der Auffassung, dass erforderliche, zusätzliche Kinderbetreuungsplätze in inklusiver und integrativer Form (Kindertagesstätte oder Integrative Kindertagesstätte) geschaffen werden sollen. Dabei sind das angemessene Wunsch- und Wahlrecht der Eltern, der Trägerwille und die jeweils örtliche Bedarfssituation zu berücksichtigen. In den letzten Jahren hat es diesbezüglich eine positive Entwicklung gegeben. Während vor zehn Jahren noch 28 Förderkindergärten und 57 Integrative Kindertagesstätten zur Verfügung standen, gibt es heute ein Angebot von 81 Integrativen Kindertagesstätten und elf Förderkindergärten. Die Umwandlung von Förderkindergärten in Integrative Kindertagesstätten erfolgte auf freiwilliger Basis der Träger und mit Unterstützung des Landesjugendamts. Ziel der Landesregierung ist es, diese positive Entwicklung weiter fortzusetzen. In nächster Zeit ist mit einem weiteren Rückgang der Förderkindergärten zu Gunsten integrativer Kindertagesstätten zu rechnen. Zu Frage 7: Die nachfolgenden Daten basieren auf einer statistischen Erhebung des Landesjugendamts und bilden die vorhandenen Einrichtungen zum jeweiligen Stichtag ab. 2006 (Stand 1. Oktober 2006): 60 Integrative Kindertagesstätten an folgenden Standorten (an einigen Standorten befinden sich mehrere Integrative Kindertagesstätten ): Alsdorf, Altendiez,, Andernach, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bernkastel-Wehlen, Bernkastel-Kues, Birkenfeld, Bitburg, Daun, Dittelsheim-Heßloch, Düngenheim, Frankenthal, Germersheim, Gödenroth, Grünstadt, Haßloch, Hillesheim, Höhn, Kaiserslautern, Koblenz, Kusel, Linz, Ludwigshafen, Mainz, Maxdorf, Mayen, Neuwied, Oppenheim, Ottersheim , Pirmasens, Prüm, Reinsfeld, Singhofen, Speyer, Spiesheim, Thomm, Trier, Unkel, Waldsee, Wirges, Wissen, Wittlich, Worms, Zweibrücken. 2007 (Stand 1. Oktober 2007): 64 Integrative Kindertagesstätten an folgenden Standorten (an einigen Standorten befinden sich mehrere Integrative Kindertagesstätten ): Alsdorf, Altendiez, Andernach, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bernkastel-Wehlen, Bernkastel-Kues, Birkenfeld, Bitburg, Daun, Dernbach, Dittelsheim-Heßloch, Düngenheim, Frankenthal, Germersheim, Gödenroth, Grünstadt, Haßloch, Hillesheim, Höhn, Kaiserslautern, Koblenz, Kusel, Linz, Ludwigshafen, Mainz, Maxdorf, Mayen, Neuwied, Niederfell-Kür, Oppenheim, Ottersheim, Pirmasens, Prüm, Reinsfeld, Singhofen, Speyer, Spiesheim, Thomm, Trier, Unkel, Waldsee, Wirges, Wissen, Wittlich, Worms, Zweibrücken. 2008 (Stand 1. Oktober 2008): 67 Integrative Kindertagesstätten an folgenden Standorten (an einigen Standorten befinden sich mehrere Integrative Kindertagesstätten ): Alsdorf, Altendiez,, Andernach, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bernkastel-Wehlen, Bernkastel-Kues, Birkenfeld, Bitburg, Bobenheim-Roxheim, Daun, Dernbach, Dittelsheim-Heßloch, Düngenheim, Frankenthal, Germersheim, Gödenroth, Grünstadt, Haßloch, Hillesheim, Höhn, Kaiserslautern, Kandel, Koblenz, Kusel, Linz, Ludwigshafen, Mainz, Maxdorf, Mayen, Neustadt-Speyerdorf, Neuwied, Niederfell-Kür, Oppenheim, Ottersheim, Pirmasens, Prüm, Reinsfeld, Singhofen, Speyer, Spiesheim, Thomm, Trier, Unkel, Waldsee, Wirges, Wissen, Wittlich, Worms, Zweibrücken. 2009 (Stand 1. Oktober 2009): 67 Integrative Kindertagesstätten an folgenden Standorten (an einigen Standorten befinden sich mehrere Integrative Kindertagesstätten ): Alsdorf, Altendiez,, Andernach, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bernkastel-Wehlen, Bernkastel-Kues, Birkenfeld, Bitburg, Bobenheim-Roxheim, Daun, Dernbach, Dittelsheim-Heßloch, Düngenheim, Frankenthal, Germersheim, Gödenroth , Grünstadt, Haßloch, Hillesheim, Höhn, Kaiserslautern, Kandel, Koblenz, Kusel, Linz, Ludwigshafen, Mainz, Maxdorf, Mayen, Neustadt-Speyerdorf, Neuwied, Niederfell-Kür, Oppenheim, Ottersheim, Pirmasens, Prüm, Reinsfeld, Singhofen, SinzigFranken , Speyer, Thomm, Trier, Unkel, Waldsee, Wirges, Wissen, Wittlich, Worms, Zweibrücken. 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5444 2010 (Stand 1. Oktober 2010): 71 Integrative Kindertagesstätten an folgenden Standorten (an einigen Standorten befinden sich mehrere Integrative Kindertagesstätten ): Alsdorf, Altendiez,, Andernach, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bernkastel-Wehlen, Bernkastel-Kues, Birkenfeld, Bitburg, Bobenheim-Roxheim, Daun, Dernbach, Dittelsheim-Heßloch, Düngenheim, Frankenthal, Germersheim, Gödenroth , Grünstadt, Haßloch, Hillesheim, Höhn, Kaiserslautern, Kandel, Koblenz, Kusel, Linz, Ludwigshafen, Mainz, Maxdorf, Mayen, Neustadt-Speyerdorf, Neuwied, Niederfell-Kür, Oppenheim, Ottersheim, Pirmasens, Prüm, Reinsfeld, Singhofen, SinzigFranken , Speyer, Thomm, Trier, Unkel, Waldsee, Wirges, Wissen, Wittlich, Worms, Zweibrücken. 2011 (Stand 1. Oktober 2011): 76 Integrative Kindertagesstätten an folgenden Standorten (an einigen Standorten befinden sich mehrere Integrative Kindertagesstätten ): Alsdorf, Altendiez, Andernach, Asbach, Bad Bergzabern, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, BernkastelWehlen , Bernkastel-Kues, Birkenfeld, Bitburg, Bobenheim-Roxheim, Daun, Dernbach, Dittelsheim-Heßloch, Dohr, Düngenheim, Frankenthal, Germersheim, Gödenroth, Grünstadt, Haßloch, Hillesheim, Höhn, Kaiserslautern, Kandel, Koblenz, Kusel, Landstuhl , Landau, Linz, Ludwigshafen, Mainz, Maxdorf, Mayen, Neustadt-Speyerdorf, Neuwied, Niederfell-Kür, Oppenheim, Ottersheim , Pirmasens, Prüm, Reinsfeld, Singhofen, Sinzig-Franken, Speyer, Thomm, Trier, Unkel, Waldsee, Wirges, Wissen, Wittlich , Worms, Zweibrücken. 2012 (Stand 1. Oktober 2012): 77 Integrative Kindertagesstätten an folgenden Standorten (an einigen Standorten befinden sich mehrere Integrative Kindertagesstätten ): Alsdorf, Altendiez, Andernach, Asbach, Bad Bergzabern, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, BernkastelWehlen , Bernkastel-Kues, Birkenfeld, Bitburg, Bobenheim-Roxheim, Daun, Dittelsheim-Heßloch, Dohr, Düngenheim, Frankenthal , Germersheim, Gödenroth, Grünstadt, Haßloch, Hillesheim, Höhn, Ingelheim, Kaiserslautern, Kandel, Kastellaun, Koblenz, Kusel, Landstuhl, Landau, Linz, Ludwigshafen, Mainz, Maxdorf, Mayen, Neustadt-Speyerdorf, Neuwied, Niederfell-Kür, Oppenheim , Ottersheim, Pirmasens, Prüm, Puderbach, Reinsfeld, Singhofen, Sinzig-Franken, Speyer, Thomm, Trier, Unkel, Waldsee, Wirges, Wissen, Wittlich, Worms, Zweibrücken. 2013 (Stand 1. Oktober 2013): 77 Integrative Kindertagesstätten an folgenden Standorten (an einigen Standorten befinden sich mehrere Integrative Kindertagesstätten ): Alsdorf, Altendiez, Andernach, Asbach, Bad Bergzabern, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, BernkastelWehlen , Bernkastel-Kues, Birkenfeld, Bitburg, Bobenheim-Roxheim, Daun, Dittelsheim-Heßloch, Dohr, Düngenheim, Frankenthal, Germersheim, Gödenroth, Grünstadt, Haßloch, Hillesheim, Höhn, Ingelheim, Kaiserslautern, Kandel, Kastellaun, Koblenz, Kusel, Landstuhl, Landau, Linz, Ludwigshafen, Mainz, Maxdorf, Mayen, Neustadt-Speyerdorf, Neuwied, Niederfell-Kür, Oppenheim, Ottersheim, Pirmasens, Prüm, Puderbach, Reinsfeld, Rockenhausen, Singhofen, Sinzig-Franken, Speyer, Thomm, Trier, Unkel, Waldsee, Wirges, Wissen, Wittlich, Worms, Zweibrücken. 2014 (Stand 1. Oktober 2014): 81 Integrative Kindertagesstätten an folgenden Standorten (an einigen Standorten befinden sich mehrere Integrative Kindertagesstätten ): Alsdorf, Altendiez, Andernach, Asbach, Bad Bergzabern, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, BernkastelWehlen , Bernkastel-Kues, Birkenfeld, Bitburg, Bobenheim-Roxheim, Daun, Dittelsheim-Heßloch, Dohr, Düngenheim, Frankenthal, Gensingen, Germersheim, Gödenroth, Grünstadt , Haßloch, Hillesheim, Höhn, Ingelheim, Kaiserslautern, Kandel, Kastellaun, Koblenz, Konz, Kusel, Landstuhl, Landau, Linz, Ludwigshafen, Mainz, Maxdorf, Mayen, Morbach, Neustadt-Speyerdorf, Neuwied, Niederfell-Kür, Oppenheim, Ottersheim, Pirmasens, Prüm, Puderbach, Reinsfeld, Rockenhausen, Singhofen, Sinzig-Franken, Speyer, Thomm, Trier, Unkel, Waldsee, Wirges, Wissen, Wittlich, Worms, Zweibrücken. 2015 (Stand 1. April 2015): 81 Integrative Kindertagesstätten an folgenden Standorten (an einigen Standorten befinden sich mehrere Integrative Kindertagesstätten ): Alsdorf, Altendiez, Andernach, Asbach, Bad Bergzabern, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, BernkastelWehlen , Bernkastel-Kues, Birkenfeld, Bitburg, Bobenheim-Roxheim, Daun, Dittelsheim-Heßloch, Dohr, Düngenheim, Frankenthal, Gensingen, Germersheim, Gödenroth, Grünstadt , Haßloch, Hillesheim, Höhn, Ingelheim, Kaiserslautern, Kandel, Kastellaun, Koblenz, Konz, Kusel, Landstuhl, Landau, Linz, Ludwigshafen, Mainz, Maxdorf, Mayen, Morbach, NeustadtSpeyerdorf , Neuwied, Niederfell-Kür, Oppenheim, Ottersheim, Pirmasens, Prüm, Puderbach, Reinsfeld, Rockenhausen, Singhofen, Sinzig-Franken, Speyer, Thomm, Trier, Unkel, Waldsee, Wirges, Wissen, Wittlich, Worms, Zweibrücken. In Vertretung: Margit Gottstein Staatssekretärin 5