Drucksache 16/5445 11. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Kathrin Anklam-Trapp, Heike Scherfenberger und Walter Feiniler (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz auf dem Weg zur ersten Pflegekammer Deutschlands Die Kleine Anfrage 3603 vom 23. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Der rheinland-pfälzische Landtag hat mit der einstimmigen Verabschiedung der Novelle des Heilberufsgesetzes im Dezember 2014 die Weichen für die Errichtung der ersten Pflege kammer Deutschlands zum 1. Januar 2016 gestellt. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat wie im Heilberufsgesetz vorgesehen die Mitglieder des Gründungsausschusses berufen, die seit Januar 2015 damit befasst sind, die erste Kammerwahl für das Jahresende 2015 vorzubereiten. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie ist der Stand der Vorbereitungen der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz durch den Gründungsausschuss? 2. Wie ist die Resonanz auf die vom Gründungsausschuss durchgeführten Informations ver an staltungen „Gründungsausschuss vor Ort“ bei den Pflegekräften? 3. Wie ist der Stand der Registrierung der Kammermitglieder und welche Rückschlüsse ermöglicht dieser Stand auf die zu erwartende Zahl wahlberechtigter Pflegekräfte bei der ersten Kammerwahl? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 10. August 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Vorbereitungen zur Errichtung der bundesweit ersten Landespflegekammer in Rheinland-Pfalz laufen planmäßig. Der vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf Vorschlag der Verbände und Gewerkschaften berufene Ausschuss zur Errichtung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz (Gründungsausschuss) hat seine Arbeit am 5. Januar 2015 aufgenommen und seitdem sehr viel bewegt. Er hat die eigene Arbeitsfähigkeit hergestellt und die organisatorischen und rechtlichen Grundlagen für seine Arbeit als selbstverwaltete Körperschaft unter der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie geschaffen, unter anderem durch die Beratung und Verabschiedung einer Hauptsatzung sowie einer Melde- und einer Wahlordnung. Ein besonderer Arbeitsschwerpunkt besteht aktuell in der Ermittlung und Registrierung der Berufsangehörigen, die Mitglieder der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz werden und in ein Wählerverzeichnis für die ersten Kammerwahlen aufzunehmen sind. Der Gründungsausschuss hat einen Wahlleiter und dessen Stellvertreter bestimmt sowie einen Wahlausschuss eingesetzt. Die Wahlbekanntmachung ist veröffentlicht. Auf diese Weise sind neben dem Wahltag auch alle Fristen für die Erstellung des Wählerverzeichnisses sowie die Einreichung von Wahlvorschlägen beziehungsweise Wahllisten bekanntgegeben worden. Merkblätter und andere zur Verfügung gestellte Hilfsmittel und Materialien verfolgen das Ziel, möglichst viele Pflegekräfte für eine Wahrnehmung ihres aktiven und passiven Wahlrechts zu motivieren. Auch der im Vorfeld der Abstimmung der Pflegekräfte über die Pflegekammer begonnene und von der Gründungskonferenz fortgeführte intensive Dialog mit dem Berufsstand und die Information der Pflegekräfte wurde und wird engagiert fortgeführt, unter anderem mit zahlreichen Veranstaltungen unter dem Motto „Gründungsausschuss vor Ort“. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 16. September 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5445 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 2.: Seit Januar 2015 wurden bereits 315 Veranstaltungen unter dem Motto „Gründungsausschuss vor Ort“ durchgeführt (Stand 10. August 2015). Vorgesehen sind derzeit weitere rund 80 Veranstaltungen, deren Zahl sich aber vermutlich noch erhöhen wird, da der Gründungsausschuss immer wieder seine Bereitschaft erklärt, solche Veranstaltungen überall dort durchzuführen, wo sie auf Interesse stoßen. Einzelheiten zu Terminen und Orten sind auf der Homepage des Gründungsausschusses im Internet unter der Adresse http://www.pflegekammer-rlp.de/termine-news.html jederzeit abrufbar. Die Resonanz bei den Pflegekräften auf die Informationsangebote und auf die Gesprächsbereitschaft des Gründungsausschusses ist positiv. Auch Kritikerinnen und Kritiker einer Pflegekammer werden in den Veranstaltungen angesprochen und der Dialog mit ihnen gesucht. Auch hier zeigt sich, dass die Unterstützung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz wächst, je besser sich die Pflegekräfte über das Thema informiert sehen. Auch das Interesse an den Voraussetzungen, um für die Vertreterversammlung der Pflegekammer kandidieren zu können, ist nach den Erkenntnissen des Gründungsausschusses in den zurückliegenden Wochen spürbar gewachsen. Wie viele Berufsangehörige für die in der Wahlordnung vorgesehenen 81 Sitze der Vertreterversammlung kandidieren und wie viele Wahllisten zur Wahl stehen werden, kann nicht abgeschätzt werden. Einreichungsfrist ist der 16. Oktober 2015. Zu 3.: Die Ermittlung der Berufsangehörigen gemäß § 111 Abs. 5 des Heilberufsgesetzes wird erst mit der Schließung des Wählerverzeich - nisses am 16. Oktober 2015 vorerst abgeschlossen sein. Mit Stand vom 10. August 2015 sind bereits fast 40 000 Mitglieder erfasst worden, die nun den Registrierungsprozess durchlaufen und hierfür einen Meldebogen ausfüllen. Bereits abschließend registriert werden konnten rund 12 000 Pflegekräfte, die übrigen werden in den kommenden Wochen und Monaten folgen. Die Landesregierung geht vor diesem Hintergrund davon aus, dass bis zum 16. Oktober 2015 ein hoher Prozentsatz der auf 40 000 bis 46 000 geschätzten, in Rheinland-Pfalz beschäftigten Pflegekräfte in das Wählerverzeichnis der ersten Kammerwahl Anfang Dezember 2015 aufgenommen sein wird. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin