Drucksache 16/5448 11. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Norbert Mittrücker (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Beschaffung des LDI für die Landesverwaltung und die Kommunen III Die Kleine Anfrage 3578 vom 20. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Rahmenverträge sind seit dem Jahr 2000 an die REDNET vergeben worden? 2. Wer hat aus den Verträgen noch alles Leistungen bezogen, die die REDNET erhalten hat und in welchem Volumen? 3. Ausweislich der Beantwortung der Kleinen Anfrage (Drucksache 16/4865) vom 10. April 2015 betrug das Volumen des HardwareRahmenvertrags 2010 insgesamt 27 912 296 Euro bei acht Bietern. Beim Hardware-Rahmenvertrag 2013 beträgt das Volumen nur noch 6 253 172 Euro. Wieso hat sich das Volumen so verringert, obwohl sich der Kreis der Bezugsberechtigten erhöht hat? 4. Wie hoch waren die Auftragsvolumina und in welchem Volumen wurde tatsächlich abgefragt und geliefert? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 10. August 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nachstehende Leistungen sind vom Landesbetrieb Daten und Information (LDI) ab dem Jahre 2000 an die REDNET AG vergeben worden: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. September 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Hardware Rahmenvereinbarung 2004 – Los 1 PC – Los 2 Monitore – Los 5 Rack-Server – Los 6 Tower-Server Hardware Rahmenvereinbarung 2007 – Los 1 PC – Los 2 Monitore – Los 3 Thin Clients – Los 4 Notebooks – Los 5 Server – Los 6 Drucker Rahmenvereinbarung SAN Storagesystem 2009 Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Mono-Druckgeräten DIN A 4 mit Multifunktionslösungen für Polizei RLP 2009 Hardware Rahmenvereinbarung 2010 – Los 1 PC – Los 3 Thin Clients – Los 4 Notebooks – Los 5 Server – Los 6 Drucker Hardware Rahmenvereinbarung 2013 – Los 3 Thin Clients – Los 4 Notebooks – Los 5 Server – Los 6 Drucker Rahmenvereinbarung SAN Storagesystem 2015 Drucksache 16/5448 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Aus den Rahmenvereinbarungen können sich regelmäßig sämtliche staatlichen Stellen des Landes Rheinland-Pfalz, deren nachgeordnete Behörden sowie kommunale Verwaltungen und Einrichtungen bedienen. In den Vergabeunterlagen der Ausschreibung „Hardware Rahmenvertrag“ heißt es beispielsweise: Begünstigte Stellen/Bezugsberechtigte Einheiten Aus dem zu schließenden Rahmenvertrag können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. Es sind dies im Wesentlichen: – die Ministerien – der Landtag – die Landesvertretung – die Staatskanzlei – der Landesrechnungshof – die Landesbetriebe – der Landesbeauftragte für den Datenschutz – die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz – die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz – der Bezirksverband Pfalz – der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz – die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz – die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz – die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen – die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft stehen. Für die Hardware-Rahmenvereinbarung 2013 sind zusätzlich bezugsberechtigt alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechts, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Dies sind im Wesentlichen: – die Ministerien – der Landtag – die Staatskanzlei – der Rechnungshof des Saarlandes – die Landesbetriebe – die Landesgesellschaften – die Landesbeauftragte für den Datenschutz – die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland – der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes – die kommunalen Rechenzentren im Saarland – die Hochschulen des Saarlandes – die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung. In Bezug auf die Frage nach den von den Bedarfsträgern über die Rahmenverträge mit der REDNET AG abgerufenen Volumen wird zunächst auf die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage 3205 (Landtagsdrucksache 16/4865) verwiesen. Dort wurde erläutert, dass beim LDI vollständige Unterlagen zu dortigen Vergabeverfahren ab dem Jahr 2008 vorliegen. Aus den seit 2008 an die REDNET AG zugeschlagenen Verträgen/Vereinbarungen wurden von den o. a. Begünstigten bzw. bezugsberechtigten Einheiten folgende Volumina abgerufen: 2 Rahmenvereinbarung Abgerufene Volumen Rahmenvereinbarung SAN Storagesystem 2009 3 143 024 Euro Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Mono-Druckgeräten DIN A 4 mit Multifunktionslösungen für Polizei RLP 2009 206 000 Euro Hardware Rahmenvereinbarung 2010 – Los 1, 3, 4, 5, 6 26 716 728 Euro Hardware Rahmenvereinbarung 2013 – Los 3, 4, 5, 6 10 792 309 Euro *) Rahmenvereinbarung SAN Storagesystem 2015 Information über den Zuschlag wurde im Juli 2015 an die Bedarfsträger versandt, Abrufe liegen noch nicht vor. *) Zwischenstand zum 31. Dezember 2014; siehe auch Antwort zu Frage 4. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5448 Zu Frage 3: Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage 3205 vom 10. April 2015 wurde seitens des LDI für die Hardware-Rahmenvereinbarung 2010 das nach Beendigung feststehende gesamte Auftragsvolumen über die gesamte Vertragslaufzeit angegeben. Für die aktuell laufenden Hardware-Rahmenvereinbarungen 2013 liegen noch keine abschließenden Angaben vor, sodass lediglich die garantierten Mindestabnahmemengen als Wert angegeben wurden. Zur weiteren Beantwortung siehe auch nachstehende Antwort zu Frage 4. Zu Frage 4: 1. Hardware-Rahmenvereinbarung 2010 Für die Hardware-Rahmenvereinbarung 2010 war als Mindestabnahme ein Volumen von 9 187 770 Euro definiert; das gesamte tatsächliche Auftragsvolumen über die gesamte Vertragslaufzeit belief sich über alle Lose auf insgesamt 27 912 296 Euro brutto. Ausgeschriebene Mindestabnahme (brutto): Tatsächliches Auftragsvolumen (brutto): 2. Hardware-Rahmenvereinbarung 2013 Für die Hardware-Rahmenvereinbarung 2013 war als Mindestabnahme ein Volumen von 6 253 172 Euro definiert. Bis zum 31. Dezember 2014 belief sich das tatsächliche Auftragsvolumen über alle Lose auf insgesamt 22 981 281 Euro brutto. Ausgeschriebene Mindestabnahme (brutto): Tatsächliches Auftragsvolumen – Zwischenstand für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2014 (brutto): 3 Hardware-RV 2010 Los 1 REDNET AG 2 622 123 Euro Los 2 T-Systems GmbH 1 195 569 Euro Los 3 REDNET AG 554 885 Euro Los 4 REDNET AG 1 978 316 Euro Los 5 REDNET AG 1 216 769 Euro Los 6 REDNET AG 1 620 108 Euro Mindestabnahme 9 187 770 Euro Hardware-RV 2010 Los 1, 3, 4, 5, 6/REDNET 26 716 728 Euro Los 2 T-Systems GmbH 1 195 568 Euro Gesamtvolumina 27 912 296 Euro Hardware-RV 2013 Los 1 IT-Media Consult 2 577 617 Euro Los 2 T-Systems GmbH 1 247 489 Euro Los 3 REDNET AG 710 040 Euro Los 4 REDNET AG 781 742 Euro Los 5 REDNET AG 269 317 Euro Los 6 REDNET AG 666 966 Euro Mindestabnahme 6 253 172 Euro Hardware-RV 2013 bis 31. Dezember 2014 Los 1 IT-Media Consult 8 427 524 Euro Los 2 T-Systems GmbH 3 761 448 Euro Los 3, 4, 5, 6/REDNET AG 10 792 309 Euro Gesamtvolumina Zwischenstand für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2014 22 981 281 Euro Drucksache 16/5448 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Weitergehende Erläuterungen: Entsprechend der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge sowie den nationalen Bestimmungen in § 4 VOL/A und § 4 EG VOL/A sind Rahmenvereinbarungen Aufträge, die ein oder mehrere Auftraggeber an ein oder mehrere Unternehmen vergeben können, um die Bedingungen für Einzelaufträge, die während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere über den in Aussicht genommenen Preis. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen ist so genau wie möglich zu ermitteln und bekannt zu geben, braucht aber nicht abschließend festgelegt zu werden. Um die Kalkulationsrisiken zu vermindern und wirtschaftlichere Ergebnisse zu erzielen, kann der Auftraggeber Mindestabnahmemengen garantieren, die im Vorfeld der Ausschreibung der zu beschaffenden Leistung anhand von sorgfältig durchgeführten Bedarfsabfragen/-erhebungen bei den zum Bezug berechtigten Stellen ermittelt werden. Die bei den Ausschreibungen zu den angegebenen Hardware-Rahmenvereinbarungen vom Auftraggeber zugrunde gelegten Mindestabnahmen basieren auf im Vorfeld der Ausschreibungen landesweit bei den Bedarfsträgern durchgeführten Bedarfsabfragen. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär 4