Drucksache 16/5449 zu Drucksache 16/5242 11. 08. 2015 A n t w o r t des Ministeriums der Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5242 – Schrifterwerb in der Grundschule Die Große Anfrage vom 2. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Der Schrifterwerb in der Grundschule ist grundlegend für den späteren Bildungserfolg. Ohne die flüssige und fehlerfreie Beherrschung der deutschen Schriftsprache ist auch ein gelingendes Berufsleben in unserer hoch differenzierten Gesellschaft äußerst schwierig. In den vergangenen Jahren haben sich die methodischen und pädagogischen Konzepte des Schrift erwerbs grundlegend verändert. Die neue Grundschrift ist ein Bruch mit den bisherigen Schreibschriften, da sie als modulare Schrift die Buchstaben ohne eine systematische Verbindung nebeneinandersetzt. Das Konzept der Grundschrift ist deshalb keine Weiterentwicklung der Schreibschrift, sondern fördert ihre Abschaffung. Zudem sind die erhofften Vorteile der Grundschrift empirisch nicht erwiesen. Auch die Methode des Schrifterwerbs hat sich an vielen Grundschulen verändert. Der bisherige Weg des regelbasierten Schrifterwerbs wird zunehmend durch lautgetreues Schreiben in den ersten Monaten wenn nicht sogar Schuljahren abgelöst. Dies soll motivierend und anregend wirken . Kreatives Schreiben bereits in den ersten Wochen und Monaten der ersten Klasse kann zwar die Lust an der Schriftsprache vergrößern, birgt jedoch die Gefahr, dass sich falsche Schreibweisen und ein falscher Satzbau verfestigen. Dies legt auch die Langzeitstudie von Prof. Steinig nahe. Deshalb fragen wir die Landesregierung: I. Schreibschrift 1. An wie vielen Grundschulen in Rheinland-Pfalz wird ausschließlich die Grundschrift als Handschrift gelehrt? 2. An wie vielen Grundschulen in Rheinland-Pfalz werden neben der Grundschrift die bisherigen Schreibschriften gelehrt (bitte unterteilt in Grundschulen, in denen die Verwendung der Grundschrift den einzelnen Lehrern freigestellt ist und Grundschulen, die innerhalb der Klassen Grundschrift und eine andere Schreibschrift parallel unterrichten)? 3. Wie wurden die Entscheidungen über die Verwendung der Grundschrift an den einzelnen Schulen getroffen? 4. Welchen Anteil haben die Elternvertretungen an der Entscheidung über die Verwendung der Grundschrift? 5. Plant die Landesregierung den Rahmenplan Deutsch insoweit zu konkretisieren, dass die Grundschrift als einzig zu lehrende Handschrift explizit ausgeschlossen wird? 6. Wird im Rahmen der rheinland-pfälzischen Lehrerbildung die Grundschrift thematisiert und inwieweit wird sie den Lehrern empfohlen? 7. Wird im Rahmen der rheinland-pfälzischen Lehrerbildung den Lehrern die Verwendung der Grundschrift empfohlen? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. September 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5449 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode II. Schreiben nach Gehör 8. An wie vielen Grundschulen wird die Methode „Schreiben nach Gehör“ angewendet? 9. Bis zu welcher Klassenstufe wird diese Methode in den Grundschulen unterrichtet (Angaben bitte differenzieren nach Anzahl der Grundschulen, die im ersten Schuljahr, bis zum zweiten , bis zum dritten bzw. bis zum vierten Schuljahr diese Methode anwenden)? 10. Welchen Anteil haben die Elternvertretungen an der Entscheidung, ob die Methode „Schreiben nach Gehör“ angewandt wird? 11. An wie vielen Grundschulen in Rheinland-Pfalz wird von den Eltern zeitweise verlangt, dass sie die selbsterstellten Texte ihrer Kinder nicht auf Rechtschreibung, Zeichensetzung und Satzbau korrigieren? 12. Plant die Landesregierung dem Vorbild Hamburgs zu folgen und den Schulen die Verwendung der Methode „Schreiben nach Gehör“ zu untersagen? 13. Wird im Rahmen der rheinland-pfälzischen Lehrerbildung die Methode „Schreiben nach Gehör“ den Lehrern empfohlen? 2 Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Große Anfrage namens der Landes regierung – Zuleitungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei – mit Schreiben vom 6. August 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Zur Beantwortung der Fragen war die Abfrage bei allen 969 Grundschulen notwendig. Diese fiel in der vorletzten Schulwoche vor den Sommerferien in einen Zeitraum, der von vielfältigen schulischen Veranstaltungen und organisatorischen Erfordernissen geprägt ist. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Große Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: I. Schreibschrift Die bundesweit geltenden „Bildungsstandards im Fach Deutsch für den Primarbereich“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15. Oktober 2004) legen fest, dass alle Kinder bis zum Ende der Grundschulzeit eine gut lesbare, flüssige Handschrift entwickelt haben sollen. Schulausgangsschriften wie die Lateinische Ausgangsschrift, die Schulausgangsschrift und die Vereinfachte Ausgangsschrift stellen ein methodisches Repertoire dar, das auf dem Weg zur Erlangung einer gut lesbaren, flüssigen Handschrift zum Tragen kommt. Zu den Schulausgangsschriften gehört auch die vor ein paar Jahren neu entwickelte Grundschrift, die ebenso zu einer verbundenen Schrift führt. 1. An wie vielen Grundschulen in Rheinland-Pfalz wird ausschließlich die Grundschrift als Handschrift gelehrt?  2.  An wie vielen Grundschulen in Rheinland-Pfalz werden neben der Grundschrift die bisherigen Schreibschriften gelehrt (bitte unterteilt   in Grundschulen,  in denen die Verwendung der Grundschrift den einzelnen Lehrern  freigestellt  ist und Grundschulen, die innerhalb der Klassen Grundschrift und eine andere Schreibschrift parallel unterrichten)?  Im Schuljahr 2014/2015 wurde an 13 Grundschulen ausschließlich die Grundschrift als Handschrift gelehrt. Das entspricht einem Anteil von 1,3 Prozent. An 52 Grundschulen kam neben der Grundschrift eine weitere Ausgangsschrift zum Einsatz, weil die Einführung der Grundschrift nicht in allen Klassenstufen umgesetzt ist. An sechs dieser Schulen wurde einzelnen Lehrkräften die Verwendung der Grundschrift freigestellt. Drei weitere Grundschulen haben sich entschieden, neben der grundsätzlichen Verwendung der bisherigen Ausgangsschriften die Grundschrift bei einzelnen Schülerinnen und Schülern im Rahmen einer individuellen Förderplanung einzusetzen. 3. Wie wurden die Entscheidungen über die Verwendung der Grundschrift an den einzelnen Schulen getroffen?  Da die Einführung einer Ausgangsschrift die gesamte pädagogische Arbeit einer Schule betrifft, entscheidet die Schule per Gesamt - konferenzbeschluss, welche Ausgangsschrift sie für einen längeren Zeitraum verbindlich anwendet. In 65 Grundschulen, die mit der Grundschrift arbeiten, liegt ein Beschluss der Gesamtkonferenz vor. Drei Schulen haben einen Beschluss der Stufenkonferenz herbeigeführt, da sich hier die Einführung der Grundschrift noch in der Erprobung im Rahmen einer Klassenstufe befindet. 4. Welchen Anteil hatten die Elternvertretungen an der Entscheidung über die Verwendung der Grundschrift? Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung der Gesamtkonferenz waren die Elternvertreterinnen und -vertreter im Rahmen der jeweils geltenden Bestimmungen des Schulgesetzes beteiligt. Zusätzlich führten die Schulen vor Einführung der Grundschrift Informations- und Diskussionsveranstaltungen mit den Eltern der betroffenen Klassen durch. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5449 5.  Plant die Landesregierung den Rahmenplan Deutsch insoweit zu konkretisieren, dass die Grundschrift als einzig zu lehrende Handschrift  explizit ausgeschlossen wird? Für die rheinland-pfälzischen Grundschulen ist durch den Teilrahmenplan Deutsch normiert, dass alle Kinder bis zum Ende der Grundschulzeit eine gut lesbare, flüssige Handschrift entwickelt haben sollen. Diese Regelung steht im Einklang mit den eingangs erwähnten Bildungsstandards. Sowohl fachwissenschaftlich als auch fachdidaktisch gibt es kein eindeutiges Votum für eine bestimmte Schrift. Von daher legt der Teilrahmenplan Deutsch auch keine bestimmte Ausgangsschrift für die Grundschulen fest. Eine Änderung ist nicht vorgesehen. 6.  Wird  im Rahmen  der  rheinland-pfälzischen  Lehrerbildung  die Grundschrift  thematisiert  und  inwieweit wird  sie  den  Lehrern empfohlen?  7.  Wird im Rahmen der rheinland-pfälzischen Lehrerbildung den Lehrern die Verwendung der Grundschrift empfohlen?  Studierende sowie Lehramtsanwärterinnen und -anwärter erhalten einen umfassenden Überblick über Methoden und Ansätze des Schreibens sowie deren Möglichkeiten, individuelle Potenziale von Kindern zu fördern. An der Universität erfolgt forschungsorientiert und mit wissenschaftlichem Anspruch die konkrete Auseinandersetzung mit den verschiedenen Ausgangsschriften. Im Studienseminar werden im Fachseminar Grundschulbildung die Grundschrift sowie alle anderen Ausgangsschriften einer kritischen Betrachtung im Hinblick auf Stärken und Schwächen in der Praxis unterzogen. Es wird keine einseitige Empfehlung zur Verwendung einer bestimmten Ausgangsschrift gegeben. II. Schreiben nach Gehör Der Anfangsunterricht der Grundschule in Rheinland-Pfalz geht auf die unterschiedlichen Erfahrungsstände der Kinder ein. Der Erstlese- und Schreibunterricht orientiert sich daher nicht an einer einzigen Methode, die exklusiv und ausschließlich zum Einsatz kommt. Aktuelle Fibeln integrieren verschiedene Methoden des Schriftspracherwerbs wie z. B. das klassische Einführen der einzelnen Buchstaben, Lesen lernen über Silben oder das Arbeiten mit der Anlauttabelle. Mit der Anlauttabelle wird der bewusste Umgang mit den Lauten (Phonemen) unterstützt, sodass Kinder selbstständig Buchstaben und Wörter erlesen und erste kleine Texte verfassen können. Dies konkurriert nicht mit dem Prinzip der Rechtschriftlichkeit, das gleichrangig und grundständig über die gesamte Lernzeit in der Grundschule verfolgt wird. Die Bezeichnung „Schreiben nach Gehör“ ist ein umgangssprachliches Synonym für lautorientiertes Schreiben, meist unter Zuhilfenahme einer Anlauttabelle. Verwendung findet diese Methode zum einen beim Erlernen des Alphabets und zum anderen beim freien Schreiben von Texten im Anfangsunterricht der Grundschule. Gemäß dem generellen pädagogischen Auftrag der Schulen zur individuellen Förderung und Differenzierung setzen die Grundschulen Elemente dieses methodischen Ansatzes je nach Lerngruppe und je nach Lernvermögen des einzelnen Kindes in unterschiedlicher Intensität und zu unterschiedlichen Zeiträumen ein. Die immer wieder aufgebrachte Behauptung, schlechte Rechtschreibleistungen der Kinder seien auf das sog. „Schreiben nach Gehör“ in der Grundschule zurückzuführen, ist durch keine empi - rische Untersuchung belegt. 8.  An wie vielen Grundschulen wird die Methode „Schreiben nach Gehör“ angewendet?  9.  Bis zu welcher Klassenstufe wird diese Methode in den Grundschulen unterrichtet (Angaben bitte differenzieren nach Anzahl der Grundschulen, die im ersten Schuljahr, bis zum zweiten, bis zum dritten bzw. bis zum vierten Schuljahr diese Methode anwenden)? Normorientiertes Schreiben unter Beachtung der Rechtschreibung steht an rheinland-pfälzischen Grundschulen von Anfang an im Vordergrund. An 836 Grundschulen kommt ab der Klassenstufe 1 eine Fibel zum Einsatz. Aktuell wird an 16 der 969 Grundschulen zunächst ausschließlich mit der Anlauttabelle gearbeitet. Das Ziel ist auch hier das normorientierte Schreiben. An den meisten Grundschulen werden Elemente des normorientierten Schreibens mit solchen des lautorientierten Schreibens kombiniert. Das lautorientierte Schreiben wird als eine Methode des Anfangsunterrichts ausschließlich in der ersten und zweiten Klassenstufe eingesetzt, nicht in der dritten und vierten. Die Entscheidung über den Einsatz trifft die jeweilige Lehrkraft. Im Schuljahr 2014/2015 arbeiteten in der ersten Klassenstufe 946 und in der zweiten Klassenstufe 932 Grundschulen mit Elementen des lautorientierten Schreibens. 10.  Welchen Anteil haben die Elternvertretungen an der Entscheidung, ob die Methode „Schreiben nach Gehör“ angewandt wird? Die Methodenwahl im Unterricht bestimmt sich nach den Erfordernissen der Lerngruppe bzw. des einzelnen Kindes und den fachdidaktischen Anforderungen des zu vermittelnden Lerngegenstandes. Sie unterliegt nicht der Elternbeteiligung. 11. An wie vielen Grundschulen  in Rheinland-Pfalz wird von den Eltern zeitweise verlangt, dass  sie die  selbsterstellten Texte  ihrer Kinder nicht auf Rechtschreibung, Zeichensetzung und Satzbau korrigieren? Lehrkräfte, die Elemente des lautorientierten Schreibens im Anfangsunterricht einsetzen, begleiten diesen Einsatz durch intensive Elternarbeit. So werden die im Anfangsunterricht zum Einsatz kommenden Materialien, wie das Fibelwerk oder die Anlauttabelle , in der Regel auf einem Elternabend vorgestellt. Die Eltern erhalten Gelegenheit, sich mit den Lernmaterialien ihrer Kinder vertraut zu machen und Fragen zu deren Einsatz zu stellen. In diesem Zusammenhang erläutern die Lehrkräfte auch die Bedeutung 3 Drucksache 16/5449 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode der ersten selbstgeschriebenen Kindertexte und die Notwendigkeit einer behutsamen und begleitenden Einführung des normgerechten Schreibens. Damit die Lehrkräfte den Fortschritt beim Erwerb der Rechtschreibkompetenzen richtig einschätzen können, erfolgt die Einführung des normgerechten Schreibens sinnvollerweise im Unterricht. Insofern bitten die Lehrkräfte, die nach dieser Methode unterrichten, die Eltern, Kindertexte in den ersten Lernwochen nicht zu korrigieren. In dem Maße, wie Rechtschreibstrategien im Unterricht vermittelt und beim Kind aufgebaut werden, bitten die Lehrkräfte die Eltern, ihre Kinder auch zu Hause mit diesen Strategien zu unterstützen (Wortstammprinzip, Wörter nachschlagen etc.). 12.  Plant die Landesregierung dem Vorbild Hamburgs zu folgen und den Schulen die Verwendung der Methode »Schreiben nach Gehör“ zu untersagen? Die Landesregierung folgt der von allen Ländern einstimmig beschlossenen Empfehlung der KMK zur Arbeit in der Grundschule vom 11. Juni 2015, die sich ausdrücklich für den Einsatz des lautorientierten Schreibens als einem Entwicklungsschritt auf dem Weg zum normgerechten Schreiben ausspricht. Insofern plant die Landesregierung nicht, das lautorientierte Schreiben im Anfangs - unterricht der Grundschule zu verbieten. 13.  Wird im Rahmen der rheinland-pfälzischen Lehrerbildung die Methode „Schreiben nach Gehör“ den Lehrern empfohlen?  Rheinland-pfälzische Lehramtsstudierende und Lehramtsanwärterinnen und -anwärter lernen in ihrer Ausbildung, geeignete Metho den im Hinblick auf die Erfordernisse der Lerngruppe und die fachdidaktischen Anforderungen des zu vermittelnden Gegen - stands auszuwählen und einzusetzen. Zukünftige Lehrkräfte werden dazu befähigt, Schreiblernprozesse in sprachlich heterogenen Gruppen zu ermöglichen, zu gestalten und das Bewusstsein für die wichtige Bedeutung normgerechten Schreibens zu schaffen. Wie jeder methodische Ansatz wird auch das lautorientierte Schreiben im Studienseminar einer kritischen Betrachtung im Hinblick auf Stärken und Schwächen unterzogen. Vera Reiß Staatsministerin 4