Drucksache 16/5451 12. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Matthias Lammert und Ralf Seekatz (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Gefahren durch brennende Windräder Die Kleine Anfrage 3600 vom 23. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: In den letzten Monaten ist wiederholt in den Medien von brennenden Windrädern berichtet worden. Die Feuerwehren haben hier meist keine Möglichkeiten, die Brände zu löschen, weil ihre Leitern nicht lang genug sind. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landes regie rung: 1. Gibt es auch in Rheinland-Pfalz Fälle von brennenden Windrädern (wenn ja, bitte Angabe des Datums, der jeweiligen Fälle und genaue Örtlichkeit)? 2. Falls Frage 1 bejaht wird, konnte die Feuerwehr in den betreffenden Fällen die Brände löschen? 3. Werden die Feuerwehren für solche Einsatzlagen genügend vorbereitet bzw. aus- und fortgebildet? 4. Sieht die Landesregierung es für notwendig an, aus präventiven Gründen an den Wind rädern automatische Löschvorrichtungen vorzuschreiben? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. August 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur ist aus Rheinland-Pfalz lediglich ein Brand an einer Windkraftanlage am 11. Mai 2012 zwischen Hof und Salzburg im Westerwaldkreis bekannt. Zu Frage 2: Die Einsatzmaßnahmen der Feuerwehreinheiten aus Hof und Bad Marienberg wurden in der Antwort auf die Kleine Anfrage 1174 der Abgeordneten Marion Schneid (CDU) „Brandschutz bei Windkraftanlagen“ (Landtagsdrucksache 16/1806) ausführlich beschrieben . Zu Frage 3: Die rheinland-pfälzischen Feuerwehren führen regelmäßig Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durch. Dies schließt für Feuerwehren, in deren Zuständigkeitsbereich Windkraftanlagen stehen, auch die Einsatzmaßnahmen entsprechend der Fachempfehlung Nr. 1 des Deutschen Feuerwehrverbands vom 7. März 2008 „Einsatzstrategien an Windenergieanlagen“ sowie dem „Ratgeber für den Notfalleinsatz an Windenergieanlagen“ vom Arbeitskreis für Sicherheit in der Windenergie (AkSiWe) ein. Zu Frage 4: Der bestimmungsgemäße Betrieb einer zugelassenen Windkraftanlage ist nach den Regeln der Technik als sicher zu bezeichnen. Wegen der, im Verhältnis zu den in Betrieb befindlichen Windenergieanlagen, äußerst geringen Zahl der Brandereignisse in Deutschland ist nicht beabsichtigt, automatische Löschvorrichtungen vorzuschreiben. Den Errichtern und Betreibern der Windkraftanlagen steht es frei, automatische Löschvorrichtungen einzubauen, um gegebenenfalls bei ihren Versicherern eine Verringerung der zu zahlenden Prämie zu erreichen. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 16. September 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode