LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. September 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Arbeitsverträge von Lehrkräften in Stadt und Landkreis Kaiserslautern Die Kleine Anfrage 3583 vom 21. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Verträge von Lehrkräften (inkl. Vertretungslehrkräften und PES-Kräften) bestehen im Monat Juli 2015 in Stadt und Landkreis Kaiserslautern (Angaben bitte nach Stadt und Landkreis, Schulart und Vollzeitäquivalenten gliedern)? 2. Wie viele dieser Verträge enden zum Beginn der Sommerferien (Angaben bitte nach Stadt und Landkreis, Schulart und Vollzeitäquivalenten gliedern)? 3. Wie viele dieser Verträge haben eine Laufzeit über die Sommerpause hinaus (Angaben bitte nach Stadt und Landkreis, Schulart und Vollzeitäquivalenten gliedern)? 4. Wie viele dieser Verträge werden voraussichtlich zum Beginn des neuen Schuljahres wieder abgeschlossen und wann werden die Betroffenen dann voraussichtlich informiert? 5. Warum laufen die Verträge zum Beginn der Sommerferien aus? 6. Wie hoch sind die Einsparungen des Landes durch diese Maßnahme? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. August 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Unterricht an den rheinland-pfälzischen Schulen wird weit überwiegend von verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkräften erteilt. Sofern diese Lehrkräfte vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, z. B. wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Erkrankung , werden zur Sicherung der Unterrichtsversorgung für die benötigte Zeit Beschäftigungsverhältnisse mit Vertretungskräften abgeschlossen. Diese Verträge sind notwendigerweise befristet, weil der zugrunde liegende Bedarf nur ein vorübergehender ist. Vor ihrem Abschluss wird geprüft, ob der Vertretungsbedarf auch anderweitig abgedeckt werden kann, z. B. durch Übernahme von Unterricht durch andere Lehrkräfte des Kollegiums. Demzufolge wird auch für jedes neue Schuljahr im Rahmen der Personal - planung geprüft, welcher Vertretungsbedarf weiter bzw. neu besteht. Ist die Dauer eines Vertretungsbedarfs nicht absehbar, weil sich z. B. die Dauer einer Erkrankung nicht abschätzen lässt, können in befristeten Vertretungsverträgen sogenannte „Doppelbefristungen“ vereinbart werden. Diese bewirken, dass das jeweilige Beschäftigungsverhältnis entweder mit Rückkehr der vertretenen Person oder mit Erreichen einer kalendarisch bestimmten Höchstfrist endet. Ist beispielsweise kurz vor Schuljahresende absehbar, dass der Vertretungsbedarf im nächsten Schuljahr weiter besteht, kann die Lehrkraft über die Sommerferien (und ggf. über die genannte Sechswochenfrist) hinaus beschäftigt werden. Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, die Kontinuität der Versorgung mit Lehrkräften und deren Beschäftigungsbedingungen, insbesondere bei längerfristigem Vertretungsbedarf, zu verbessern. Deshalb wurde zum Schuljahr 2011/2012 ein Vertretungspool von dauerhaften Beamtenplanstellen eingerichtet, der nach den Sommerferien 800 Stellen umfassen wird und bis 2016 auf 1 000 PlanDrucksache 16/5453 12. 08. 2015 Drucksache 16/5453 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode stellen ausgebaut wird. Das Konzept des Vertretungspools sieht vor, dass diese Lehrkräfte drei Jahre für längerfristige Vertretungseinsätze von sechs Monaten oder mehr den Schulen in einer Region zur Verfügung stehen. Nach drei Jahren werden die Lehrkräfte dann fest an einer Schule eingesetzt. Der gesamte landesweit auftretende Vertretungsbedarf, insbesondere der kurzfristige, ist über einen solchen Pool allerdings nicht abzudecken. Zeitlich befristete Vertretungsverträge werden daher auch künftig benötigt. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) befindet sich zurzeit in der Personalplanung für das kommende Schuljahr. In dieser Phase ist aufgrund der laufenden Erfassung der Personaldaten in das Personalverwaltungssystem IPEMA® immer wieder mit der Änderung des Datenbestands zu rechnen. Hierzu zählen auch Vertretungsverträge, deren Laufzeit entgegen der ursprünglichen Planung zwischenzeitlich über die Schulferien hinaus verlängert worden ist, die jedoch im elektronischen Personalverwaltungssystem noch nicht erfasst worden sind. Hierdurch verändern sich die Angaben häufig und auch über den gewählten Stichtag hinaus. Die folgenden Angaben entsprechen dem Datenbestand vom 21. Juli 2015. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Zu den Fragen 2 und 3: PES-Verträge dienen der temporären Sicherung der Unterrichtsversorgung bei kurzfristigem Vertretungsbedarf und sind regelmäßig nicht über die Sommerferien hinaus befristet. Sie sind daher in der nachstehenden Tabelle nicht berücksichtigt. 2 Schulart Verträge von Lehrkräften im Monat Juli Unbefristete Arbeitsverträge im Monat Juli Vertretungsverträge im Monat Juli 2015 Vertretungsverträge PES Personen Vollzeitäquivalente Personen Vollzeitäquivalente Personen Vollzeitäquivalente Stadt Kaiserslautern GS 47 11 7,80 29 24,9 7 1,2 RS+ 22 11 9,04 5 4,2 6 0,7 GY 71 31 17,88 25 14,2 15 2,7 IGS 27 – – 19 13,6 8 2,0 FÖS 10 3 3,00 4 4,0 3 0,4 BBS 16 11 11,00 – – 5 1,5 Landkreis Kaiserslautern GS 55 7 6,16 35 31,2 13 3,2 RS+ 16 4 3,04 10 9,0 2 1,3 GY 36 17 12,39 12 8,1 7 2,9 IGS 27 – – 14 8,9 13 2,4 FÖS 8 4 3,18 2 1,6 2 0,1 BBS 3 1 1,00 – – 2 0,5 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5453 Zu Frage 4: Es ist denkbar, dass auch Lehrkräfte, deren Verträge zu Beginn der Sommerferien geendet haben, zu einem Zeitpunkt nach Beginn des neuen Schuljahres einen weiteren Vertretungsvertrag erhalten, da die Personalplanung derzeit noch nicht abgeschlossen ist. Konkrete Angaben hierzu sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Stünde bereits vor den Sommerferien fest, dass zu Beginn des neuen Schuljahres weiterer Vertretungsbedarf besteht, weil Lehrkräfte wegen Erkrankung, Mutterschutz oder Elternzeit ihren Dienst nicht aufnehmen, wäre der Vertrag – wie oben dargestellt – über die Sommerferien hinaus befristet worden. Sollte sich kurzfristig weiterer Vertretungsbedarf ergeben, werden die infrage kommenden Lehrkräfte unverzüglich unterrichtet. Zu Frage 5: Die Verträge laufen zum Beginn der Sommerferien aus, wenn feststeht, dass nach den Sommerferien kein weiterer Vertretungsbedarf besteht. Der Vertretungsgrund ist damit entfallen, sodass rechtlich keine Möglichkeit besteht, den befristeten Vertrag zu verlängern . Zu Frage 6: Es gibt in diesem Zusammenhang keine Einsparungen des Landes. Wie oben dargestellt, werden Vertretungsverträge abgeschlossen , um die Unterrichtsversorgung sicherzustellen, wenn verbeamtete oder unbefristet beschäftigte Lehrkräfte vorübergehend nicht zur Verfügung stehen. Wenn kein weiterer Vertretungsbedarf besteht, können keine Vertretungsverträge geschlossen werden. In Vertretung: Prof. Dr. Thomas Deufel Staatssekretär 3 Schulart Vertretungsverträge im Monat Juli 2015 derzeitiger Stand (siehe Vorbemerkung) Verträge, die zum Beginn der Sommerferien enden Verträge, die über die Sommerferien hinaus befristet sind in Vollzeitäquivalenten Personen Vollzeitäquivalente Personen Vollzeitäquivalente Stadt Kaiserslautern GS 12 10,5 15 13,4 RS+ 5 4,2 – – GY 24 14,0 – – IGS 19 13,6 – – FÖS 4 4,0 – – Landkreis Kaiserslautern GS 18 15,1 16 15,1 RS+ 9 8,0 – – GY 10 6,1 1 1,0 IGS 14 8,9 – – FÖS 2 1,6 – –