Drucksache 16/5456 13. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Nils Wiechmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Anthrax-Sporen in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 3591 vom 23. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Medienberichten zufolge soll das US-Militärgelände in Landstuhl mit aktiven Anthrax-Sporen, einem hochgefährlichen Biokampfstoff , beliefert worden sein. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Informationen liegen der Landesregierung zu dem Vorfall auf dem US-Militär gelände in Landstuhl offiziell vonseiten der Bundesregierung vor? 2. Lassen die Informationen Schlüsse zu, dass man dort tatsächlich mit aktiven Anthrax-Sporen arbeitet? 3. Bestand zu irgendeinem Zeitpunkt eine tatsächliche Gefahr durch die Anthrax-Sporen für die rheinland-pfälzische Bevölkerung? 4. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern, damit es keine Biokampfstoffe in Rheinland-Pfalz gibt? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 10. Augst 2015 wie folgt beantwortet: Die Kleine Anfrage beantworte ich u. a. auf der Grundlage von Informationen der US-Streitkräfte und des US-Botschafters in Deutschland wie folgt: Zu Frage 1: Es wird auf die Antwort zu der Frage 1 der Kleinen Anfrage Nr. 3589 verwiesen. Darüber hinaus erhielt das MSAGD am 29. Juli 2015 vom BMG über das BMVg einen internen Bericht über die Hintergründe, wie es zum Versand der zum Teil nicht vollständig inaktivierten Anthrax-Sporen kam. Der Bericht beinhaltet eine kurze Darstellung, warum diese Proben überhaupt hergestellt und wozu sie benötigt werden. Im Vordergrund steht die ausführliche, fachliche Analyse der möglichen Fehlerquellen für die teilweise unzureichende Inaktivierung und die falschen, negativen Kontrolluntersuchungen der bearbeiteten Proben. Darüber hinaus werden Empfehlungen zur Qualitätssicherung gemacht, um solche Fehler zukünftig zu vermeiden. Es wurde im Ergebnis keine eindeutige und einheitliche Fehlerursache gefunden, sondern mehrere mögliche Fehlerquellen, die einzeln oder eventuell erst in der Summe wirksam geworden sein könnten. Die Untersuchung wurde von CDC (zivile US-Kompetenzstelle) und den Fachbehörden des US-Verteidigungsministeriums durchgeführt . Die Aussagen, auch zu den Konzentrationen der betroffenen Proben stimmen mit denen überein, die wir bisher bereits von der US-Seite erhalten haben. Der Bericht enthält keine Aussagen, wann an welche Labore Proben verschickt wurden. Er stellt jedoch fest, dass die Versendungen der letzten zehn Jahre rückverfolgt wurden und insgesamt 86 Labore in den USA und sieben anderer Staaten Proben erhalten haben, die potenziell in geringem Maß aktiv gewesen sein könnten, sodass selbst im positiven Fall keine Gefahr für die Allgemeinheit bestanden habe. Man sei sich auf US-Seite bewusst, dass dieser Vorgang trotz allem eine ernsthafte Verletzung der internationalen Regularien zum Umgang mit biologischem Material darstellt. Das MSAGD wird nun das Landesuntersuchungsamt beauftragen, eine ausführliche Stellungnahme zum Bericht abzugeben. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 16. September 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5456 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Nein. Zu Frage 3: Der Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika hat in seiner Antwort vom 17. Juli 2015 ausdrücklich versichert, dass die Öffentlichkeit, Patienten des Landstuhl Regional Medical Center und das Laborpersonal zu keinem Zeitpunkt in Gefahr gewesen seien. Auf dessen Information zur Höchstmenge wird verwiesen. Zudem habe das Laborpersonal mitgeteilt, dass nach seiner Kenntnis die Ampulle nach ihrem Eintreffen nie geöffnet worden sei. Der deutsche Leiter des US-Militärlabors hat anlässlich des Besuchs des Unterzeichners am 24. Juli 2015 in Landstuhl ausdrücklich bekräftigt, dass zu keinem Zeitpunkt Gefahren für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Bevölkerung bestanden hätten. Zu Frage 4: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass der Umgang mit Anthraxerregern, grundsätzlich gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes und der Biostoffverordnung zu erfolgen hat. Wenn Erreger, die potenziell als Biokampfstoffe genutzt werden können, nicht, wie im vorliegenden Fall, nur zu labortechnischen Nachweiszwecken dienen sollen, unterliegt der Umgang mit Ihnen dem Kriegswaffenkontrollgesetz und ist streng geregelt. Die Landesregierung steht Experimenten mit Biokampfstoffen auf deutschem Boden grundsätzlich ablehnend gegenüber. Die Landesregierung, als für Katastrophenschutz und Gesundheit zuständige höchste Landesbehörde des Gastlandes RheinlandPfalz , fordert zum Schutze der Bevölkerung und Katastropheneinsatzkräfte eine umfassende Transparenz. Ausländische Streitkräfte sowie die Bundesregierung sollten die für den Vollzug zuständigen Länder immer zeitnah über ihre Erkenntnisse unterrichten. Die Landesregierung hat bereits darauf hingewirkt und wird auch zukünftig weiterhin darauf hinwirken, dass die Kommunikation optimiert und die Landesregierung über etwaige Gefahrenquellen von den Gaststreitkräften sofort informiert wird. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär