Drucksache 16/5461 12. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Entwicklung der Wohnungseinbrüche im 1. Halbjahr 2015 Teil 2 Die Kleine Anfrage 3610 vom 23. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich anhand des rheinland-pfälzischen Lage- und Auswertesystems (KLAUS) die tatsächliche Entwicklung der Wohnungseinbrüche im 1. Halbjahr 2015 dar (Stichtag 30. Juni 2015)? 2. Wie verhält sich diese Zahl zu den Zahlen des 1. Halbjahres 2014 (Stichtag 30. Juni 2014)? 3. Wie viele Wohnungseinbruchsdelikte des Jahre 2014 wurden bisher in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Jahres erfasst und wann waren die Tatzeiten (aufgeschlüsselt nach Monaten) dieser Delikte? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. August 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Die Kleine Anfrage 3610 bezieht sich auf Informationen aus zwei unterschiedlichen elektronischen Anwendungen der Polizei. Dabei handelt es sich um das Kriminalitätslage- und Auswertesystem (KLAUS) in den Fragen 1 und 2 sowie auf die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) in Frage 3. Da beide elektronische Anwendungen nicht vergleichbar sind, werden diese zunächst kurz vorgestellt. Ein bedeutendes Werkzeug für strategische Entscheidungen stellt die PKS dar. Sie ist eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte unter Beschränkung auf ihre erfassbaren wesentlichen Inhalte. Sie soll damit im Interesse einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung zu einem überschaubaren und möglichst verzerrungsfreien Bild der angezeigten Kriminalität führen. Die PKS dient zum einen der Beobachtung der Kriminalität und einzelner Deliktarten, des Umfangs und der Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises sowie der Veränderung von Kriminalitätsquotienten. Zum anderen dient die PKS der Erlangung von Erkenntnissen für die vorbeugende und die verfolgende Verbrechensbekämpfung, für organisatorische Planungen und Entscheidungen sowie für kriminologisch-soziologische Forschungen und kriminalpolitische Maßnahmen. In der PKS werden grundsätzlich in Jahreszeiträumen die von der Polizei bearbeiteten Verbrechen und Vergehen, einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, und die von der Polizei ermittelten Tatverdächtigen ausgewiesen. Als sogenannte Ausgangsstatistik erfolgt in der PKS die statistische Erfassung eines Falls, unabhängig von der Tatzeit, nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen und bei Abgabe des Vorgangs an die Staatsanwaltschaft. Dies gilt für alle Deliktsbereiche. Da die Erfassungspraxis in der PKS über Jahre hinweg die gleiche ist, nivellieren sich die Jahreszahlen in der PKS. So fanden in der PKS 2014 auch Fallzahlen aus dem Vorjahr 2013 Eingang. Die in der PKS für ein Berichtsjahr ausgewiesene Fallzahl der Wohnungseinbruchdiebstähle entspricht infolge dessen nicht zwingend der Zahl der im betreffenden Berichtsjahr angezeigten Fälle. Insbesondere die Wohnungseinbruchdiebstähle, die sich im letzten Quartal eines Jahres ereigneten, werden häufig erst im folgenden Berichtsjahr, nach Abschluss der Ermittlungen, in der PKS erfasst. Dies resultiert aus umfangreicher und sorgfältiger Ermittlungsarbeit der Polizei, die je nach Fallgestaltung unterschiedliche Zeiträume Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. September 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5461 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode in Anspruch nehmen kann. Unterscheidungsaspekte sind dabei beispielsweise die Größe des angegangenen Tatobjekts, die Spurenlage , die Informationen zu dem/den Täter/n, die Notwendigkeit von täterorientierten Ermittlungen sowie die Anzahl der Opfer und Zeugen. Auch vielfach bei Tatverdächtigen feststellbare Verbindungen ins Ausland erfordern zeitaufwändige Ermittlungen im Ausland, die zu Verlängerungen der Ermittlungsdauer führen können. Um die Qualitätsstandards bei der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung auf hohem Niveau zu halten und eine zeitgerechte Sachbearbeitung zu garantieren, existieren dienst- und fachaufsichtliche Regularien, deren Umsetzung die Polizeipräsidien und das Landeskriminalamt gewährleisten. Als strategisches Auswerteinstrument dient die PKS insbesondere als Grundlage für Langzeitvergleiche. Für kriminaltaktische Zwecke steht der Polizei das Kriminalitätslage- und Auswertesystem (KLAUS) zur Verfügung. Hiermit ist die Polizei in der Lage, zeitnahe Kriminalitätslagebilder zu erstellen. KLAUS ist eine Eingangsstatistik und damit aktuell. Maßgeblicher Parameter ist die Tatzeit. Ausgewiesen werden bestimmte Delikte analog der PKS. KLAUS nutzt hierbei die Daten aus dem polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem. Wegen der unterschiedlichen Zielsetzungen sind die PKS als Ausgangsstatistik und KLAUS als Eingangsstatistik nicht zu vergleichen. Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: In KLAUS sind für das erste Halbjahr 2014 insgesamt 2 819 Fälle des Wohnungseinbruchdiebstahls registriert. Im Vergleichszeitraum 2015 wurden insgesamt 3 115 Fälle in KLAUS erfasst. Dies bedeutet eine Zunahme um 296 Fälle im laufenden Jahr gegenüber 2014. Eine Differenzierung nach versuchten und vollendeten Taten ist in dieser elektronischen Anwendung nicht möglich. Zu Frage 3: In der Polizeilichen Kriminalstatistik 2015 wurden zum Stichtag 26. Juli 2015 bislang 1 384 Fälle mit Tatzeit aus dem Vorjahr erfasst. Nachfolgende Tabelle weist die Anzahl, jeweils nach Tatzeitmonaten gegliedert, aus: Bei dem weit überwiegenden Teil der erfassten Fälle aus 2014 liegt die Tatzeit im 4. Quartal 2014. Lediglich 9,8 Prozent der Fälle (in absoluten Zahlen 136) liegen mit Tatzeitraum davor. Eine ähnliche Verteilung ist auch für das Vorjahr festzustellen. Hier fanden Delikte mit Tatzeit 2013 erst 2014 in die PKS Eingang. Die Ursachen für die zeitlichen Abweichungen von Tatzeit und Fallerfassung in der PKS sind in den Vorbemerkungen dargelegt. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär