LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. September 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Martin Brandl und Christine Schneider (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Arbeitsverträge von Lehrkräften in der Südpfalz Die Kleine Anfrage 3612 vom 23. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Der Presse war zu entnehmen, dass in Rheinland-Pfalz erneut zu den Sommerferien Verträge von Lehrkräften auslaufen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Verträge von Lehrkräften (inkl. Vertretungslehrkräften und PES-Kräften) bestehen im Monat Juli in der Südpfalz (Kreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie kreisfreie Stadt Landau)? 2. Wie viele dieser Verträge enden zum Beginn der Sommerferien (Angaben bitte nach Schulart und nach Vollzeitäquivalenten gegliedert)? 3. Wie viele dieser Verträge haben eine Laufzeit über die Sommerferien hinaus (Angaben bitte nach Schulart und nach Vollzeitäquivalenten gegliedert)? 4. Wie viele dieser Verträge werden voraussichtlich zu Beginn des neuen Schuljahres wieder abgeschlossen und wann werden die Betroffenen dann voraussichtlich informiert? 5. Warum laufen die Verträge zum Beginn der Sommerferien aus? 6. Wie hoch sind die Einsparungen des Landes durch die Unterbrechung der Verträge über die Sommerferien? 7. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer mit befristeten Arbeitsverträgen in der Südpfalz sind in den vergangenen fünf Jahren in andere Bundesländer in den Schuldienst gewechselt? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. August 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Unterricht an den rheinland-pfälzischen Schulen wird weit überwiegend von verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkräften erteilt. Sofern diese Lehrkräfte vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, z. B. wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Erkrankung, werden zur Sicherung der Unterrichtsversorgung für die benötigte Zeit Beschäftigungsverhältnisse mit Vertretungskräften abgeschlossen. Diese Verträge sind notwendigerweise befristet, weil der zugrunde liegende Bedarf nur ein vorübergehender ist. Vor ihrem Abschluss wird geprüft, ob der Vertretungsbedarf auch anderweitig abgedeckt werden kann, z. B. durch Übernahme von Unterricht durch andere Lehrkräfte des Kollegiums. Demzufolge wird auch für jedes neue Schuljahr im Rahmen der Personalplanung geprüft, welcher Vertretungsbedarf weiter bzw. neu besteht. Ist die Dauer eines Vertretungsbedarfs nicht absehbar, weil sich z. B. die Dauer einer Erkrankung nicht abschätzen lässt, können in befristeten Vertretungsverträgen sogenannte „Doppelbefristungen“ vereinbart werden. Diese bewirken, dass das jeweilige Beschäftigungsverhältnis entweder mit Rückkehr der vertretenen Person oder mit Erreichen einer kalendarisch bestimmten Höchstfrist endet. Ist beispielsweise kurz vor Schuljahresende absehbar, dass der Vertretungsbedarf im nächsten Schuljahr weiter besteht, kann die Lehrkraft über die Sommerferien hinaus beschäftigt werden. Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, die Kontinuität der Versorgung mit Lehrkräften und deren Beschäftigungsbedingungen, insbesondere bei längerfristigem Vertretungsbedarf, zu verbessern. Deshalb wurde zum Schuljahr 2011/2012 ein Vertretungspool von dauerhaften Beamtenplanstellen eingerichtet, der nach den Sommerferien 800 Stellen umfassen wird und bis 2016 auf Drucksache 16/5462 12. 08. 2015 Drucksache 16/5462 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 1 000 Planstellen ausgebaut wird. Das Konzept des Vertretungspools sieht vor, dass diese Lehrkräfte drei Jahre für längerfristige Vertretungseinsätze von sechs Monaten oder mehr den Schulen in einer Region zur Verfügung stehen. Nach drei Jahren werden die Lehrkräfte dann fest an einer Schule eingesetzt. Der gesamte landesweit auftretende Vertretungsbedarf, insbesondere der kurzfristige, ist über einen solchen Pool allerdings nicht abzudecken. Zeitlich befristete Vertretungsverträge werden daher auch künftig benötigt. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) befindet sich zurzeit in der Personalplanung für das kommende Schuljahr. In dieser Phase ist aufgrund der laufenden Erfassung der Personaldaten in das Personalverwaltungssystem IPEMA® immer wieder mit der Änderung des Datenbestands zu rechnen. Hierzu zählen auch Vertretungsverträge, deren Laufzeit entgegen der ursprünglichen Planung zwischenzeitlich über die Schulferien hinaus verlängert worden ist, die jedoch im elektronischen Personalverwaltungssystem noch nicht erfasst worden sind. Hierdurch verändern sich die Angaben häufig und auch über den gewählten Stichtag hinaus . Die folgenden Angaben entsprechen dem Datenbestand vom 21. Juli 2015. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: 2 Schulart Verträge von Lehrkräften im Monat Juli Unbefristete Arbeitsverträge im Monat Juli 2015 Vertretungsverträge im Monat Juli 2015 Vertretungsverträge PES Personen Vollzeitäquivalente Personen Vollzeitäquivalente Personen Vollzeitäquivalente Landkreis Germersheim GS 91 14 11,28 60 47,4 17 1,2 RS+ 28 5 3,89 18 15,7 5 0,5 GY 48 29 21,87 16 12,3 3 0,6 IGS 23 – – 12 8,5 11 2,9 FÖS 4 1 1 2 1,6 1 0,1 BBS 18 15 10,33 2 0,4 1 0,2 Landkreis Südliche Weinstraße GS 37 10 9,32 14 11,3 13 1,6 RS+ 28 9 7,04 12 8,5 7 2,2 GY 31 12 9,04 11 5,7 8 1,3 FÖS 7 1 0,5 3 2,4 3 0,2 BBS 13 10 5,04 2 0,6 1 0,1 Kreisfreie Stadt Landau GS 23 4 3,52 12 8,7 7 1,1 RS+ 14 4 3,06 6 4,4 4 0,6 GY 29 9 5 13 6,7 7 1,9 IGS 6 – – 5 3,2 1 0,4 FÖS 8 2 1,91 2 2,0 4 0,5 BBS 16 10 8,29 4 0,8 2 0,5 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5462 Zu den Fragen 2 und 3: PES-Verträge dienen der temporären Sicherung der Unterrichtsversorgung bei kurzfristigem Vertretungsbedarf und sind regelmäßig nicht über die Sommerferien hinaus befristet. Sie sind daher in der nachstehenden Tabelle nicht berücksichtigt. Zu Frage 4: Es ist denkbar, dass auch Lehrkräfte, deren Verträge zu Beginn der Sommerferien geendet haben, zu einem Zeitpunkt nach Beginn des neuen Schuljahres einen weiteren Vertretungsvertrag erhalten, da die Personalplanung derzeit noch nicht abgeschlossen ist. Konkrete Angaben hierzu sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Stünde bereits jetzt fest, dass zu Beginn des neuen Schuljahres weiterer Vertretungsbedarf besteht, weil Lehrkräfte wegen Erkrankung, Mutterschutz oder Elternzeit ihren Dienst nicht aufnehmen , wäre der Vertrag – wie oben dargestellt – über die Sommerferien hinaus befristet worden. Sollte sich kurzfristig weiterer Vertretungsbedarf ergeben, werden die infrage kommenden Lehrkräfte unverzüglich unterrichtet. Zu Frage 5: Die Verträge laufen zum Beginn der Sommerferien aus, wenn feststeht, dass nach den Sommerferien kein weiterer Vertretungsbedarf besteht. Der Vertretungsgrund ist damit entfallen, sodass rechtlich keine Möglichkeit besteht, den befristeten Vertrag zu verlängern . Zu Frage 6: Es gibt in diesem Zusammenhang keine Einsparungen des Landes. Wie oben dargestellt werden Vertretungsverträge abgeschlossen, um die Unterrichtsversorgung sicherzustellen, wenn verbeamtete oder unbefristet beschäftigte Lehrkräfte vorübergehend nicht zur Verfügung stehen. Wenn kein weiterer Vertretungsbedarf besteht, können keine Vertretungsverträge geschlossen werden. Zu Frage 7: Da seitens der Lehrkräfte keine Verpflichtung besteht, nach Ablauf des Vertretungszeitraums mitzuteilen, wo eine neue Beschäftigung aufgenommen wird, liegt die Anzahl der Lehrkräfte mit befristetem Vertrag, die in ein anderes Land wechseln, nicht vor. In Vertretung: Prof. Dr. Thomas Deufel Staatssekretär 3 Schulart Vertretungsverträge im Monat Juli 2015 (derzeitiger Stand, siehe Vorbemerkung) Verträge, die zum Beginn der Sommerferien enden Verträge, die über die Sommerferien hinaus befristet sind Personen Vollzeitäquivalente Personen Vollzeitäquivalente Landkreis Germersheim GS 14 8,5 45 38,6 RS+ 18 15,7 – – GY 15 11,3 1 1,0 IGS 11 7,5 1 1,0 FÖS 2 1,6 – – BBS 2 0,4 – – Landkreis Südliche Weinstraße GS 2 1,6 12 9,7 RS+ 12 8,5 – – GY 10 5,2 – – FÖS 3 2,4 – – BBS 2 0,6 – – Kreisfreie Stadt Landau GS – – 12 8,7 RS+ 6 4,4 – – GY 13 6,7 – – IGS 5 3,2 – – FÖS 2 2,0 – – BBS 4 0,8 – –