LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. September 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Brigitte Hayn (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Als Quereinsteiger in den Lehrerberuf Die Kleine Anfrage 3646 vom 29. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Quereinsteiger wurden in den vergangenen sechs Jahren für den Schuldienst an Gymnasien eingestellt a) mit welchen Deputaten? b) für welche Fächerkombinationen (bitte gegliedert nach Schuljahren)? 2. Wie weisen Quereinsteiger ihre Kompetenz für den Lehrerberuf nach? 3. Welche berufsvorbereitenden bzw. -begleitenden Angebote zum Erwerb von Lehrbefähigung werden in Rheinland-Pfalz an Quereinsteiger in den Lehrerberuf gemacht? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. August 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: In bestimmten Fächern kann der Einstellungsbedarf für Lehrkräfte nicht vollständig mit Lehrerinnen und Lehrern, die über eine entsprechende Ausbildung für das jeweilige Lehramt verfügen, abgedeckt werden. Daher besteht in diesen Bedarfsfächern Interesse an qualifizierten Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen auch ohne Lehramtsausbildung. Für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen ohne Lehramtsausbildung bestehen zwei Möglichkeiten, sich für den Schuldienst zu qualifizieren: Bewerbungen für den Quereinstieg sind für bestimmte Bedarfsfächer möglich und können immer dann erfolgen, wenn die vorhandenen Ausbildungsplätze nicht vollständig mit Bewerberinnen und Bewerbern mit Erster Staatsprüfung für das entsprechende Lehramt besetzt werden können. Beim Quereinstieg erfolgen die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst gemeinsam mit den Absolventinnen und Absolventen der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt. Die Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger erwerben eine vollwertige Lehrbefähigung und können sich nach erfolgreichem Abschluss um Einstellung in den Schuldienst bewerben. Bewerbungen im Rahmen des Seiteneinstiegs sind für bestimmte Bedarfsfächer in bestimmten Regionen möglich. Die Bewerberinnen und Bewerber werden in den Schuldienst eingestellt und absolvieren eine pädagogische Zusatzausbildung in einem Staatlichen Studienseminar für das entsprechende Lehramt. Bei erfolgreichem Abschluss dieser pädagogischen Zusatzausbildung erfolgt die unbefristete Übernahme in den Schuldienst. In Rheinland-Pfalz sind die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger damit einer Lehrkraft mit Zweiter Staatsprüfung gleichgestellt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: In den vergangenen sechs Jahren wurden keine Quereinsteigerinnen bzw. Quereinsteiger für den Schuldienst an Gymnasien eingestellt . Drucksache 16/5464 12. 08. 2015 Drucksache 16/5464 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode In den vergangenen sechs Jahren wurden insgesamt 211 Personen über den Seiteneinstieg für das Lehramt an Gymnasien eingestellt; davon entfallen auf das – Schuljahr 2009/2010: 133 Personen – Schuljahr 2010/2011: 65 Personen – Schuljahr 2011/2012: 8 Personen – Schuljahr 2012/2013: 2 Personen – Schuljahr 2013/2014: 3 Personen – Schuljahr 2014/2015: 0 Personen. Lehrkräfte, die sich im Rahmen des Seiteneinstiegs für das Lehramt an Gymnasien qualifizieren, unterrichten generell 75 Prozent ihres Deputats, also 18 Lehrerwochenstunden. Folgende Erstfächer wurden von Personen, die sich im Rahmen des Seiteneinstiegs für das Lehramt an Gymnasien qualifizierten, belegt: *) Das Zweitfach ist nicht erfasst. Zu Frage 2: Um die fachliche Eignung für eine Bewerbung zum Quer- oder Seiteneinstieg nachzuweisen, muss ein Hochschulabschluss (Diplom, Magister im Hauptfach, Master einer Universität oder viersemestriger Master einer Fachhochschule) in einem schulischen Bedarfsfach vorliegen. Ferner müssen in der Regel zusätzlich in einem zweiten Unterrichtsfach Vordiplom, Zwischenprüfung, Bachelor oder vergleichbare Leistungen im Umfang von etwa 40 Semesterwochenstunden oder 60 Leistungspunkten nachgewiesen werden. Nach der Zulassung zum Quer- bzw. Seiteneinstieg absolvieren diese Personen den Vorbereitungsdienst bzw. die pädagogische Zusatzausbildung. Zu Frage 3: Personen im Quereinstieg absolvieren – gemeinsam mit den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern – einen zweijährigen Vorbereitungsdienst an einem Staatlichen Studienseminar für das jeweilige Lehramt. Die Ausbildungsveranstaltungen im Vorbereitungsdienst umfassen für Anwärterinnen und Anwärter im Quereinstieg 100 Ausbildungseinheiten . Davon sind für das Lehramt an Realschulen plus, an Gymnasien und an berufsbildenden Schulen – jeweils 40 Ausbildungseinheiten im Berufspraktischen Seminar, – jeweils 22 Ausbildungseinheiten in den Fachdidaktischen Seminaren und – jeweils 16 Ausbildungseinheiten zur weiteren Berücksichtigung lehramtsspezifischer Besonderheiten vorgesehen. Für das Lehramt an Förderschulen sind – 34 Ausbildungseinheiten im Berufspraktischen Seminar, – jeweils 28 Ausbildungseinheiten in den Fachdidaktischen Seminaren und – 10 Ausbildungseinheiten zur weiteren Berücksichtigung lehramtsspezifischer Besonderheiten vorgeschrieben. Eine Ausbildungseinheit dauert 90 Minuten. Personen im Seiteneinstieg absolvieren eine zweijährige pädagogische Zusatzausbildung, für die sie einem Staatlichen Studienseminar für das jeweilige Lehramt zugewiesen werden. 2 Fach *) 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 Bildende Kunst 14 9 1 2 Mathematik 9 13 1 Physik/Chemie 36 14 3 2 Informatik 9 4 1 1 Latein 7 1 Französisch 5 3 Englisch 12 6 Biologie 33 12 1 Sport 1 Italienisch 1 Musik 6 3 1 Summe 133 65 8 2 3 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5464 Die Ausbildungsveranstaltungen im Rahmen der pädagogischen Zusatzausbildung umfassen für die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger 40 Ausbildungseinheiten. Davon entfallen für das Lehramt an Grundschulen, an Realschulen plus, an Gymnasien und an berufsbildenden Schulen jeweils zwölf Ausbildungseinheiten auf das Berufspraktische Seminar. Für die Fachdidaktischen Seminare für das Lehramt an Realschulen plus, an Gymnasien und an berufsbildenden Schulen sind jeweils zehn Ausbildungseinheiten vorgesehen, für das Lehramt an Grundschulen 25 Ausbildungseinheiten. Zur Berücksichtigung lehramtsspezifischer Besonderheiten sind für das Lehramt an Grundschulen drei Ausbildungseinheiten festgelegt, für die anderen Lehrämter acht Ausbildungseinheiten. Eine Ausbildungseinheit dauert 90 Minuten. In Vertretung: Prof. Dr. Thomas Deufel Staatssekretär 3