Drucksache 16/5467 13. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Adolf Kessel und Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Jüngste Äußerungen der Landesregierung zur Differenzierung von Asylsuchenden mit und ohne Bleibeperspektive Die Kleine Anfrage 3588 vom 23. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Differenzierung von Asylsuchenden mit und ohne Bleibeperspektive? 2. Wie begründet die Landesregierung, dass sie es befürwortet, bei der Bearbeitung der Asyl verfahren nach Bleibeperspektive zu unterscheiden, in Fragen der Integrationsangebote aber nicht? 3. Kann die Landesregierung sicherstellen, dass alle Asylsuchenden mit Bleibeperspektive an allen Integrationsangeboten des Landes ohne Wartezeit teilnehmen können? 4. Wie viele Asylsuchende ohne Bleibeperspektive nehmen aktuell an Sprachkursen teil, die vom Land gefördert werden? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. August 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung befürwortet keinen Unterschied in der Bearbeitung von Asylverfahren entsprechend der Bleibeperspektive. Jeder Antragsteller hat ein Recht auf ein rechtsstaatliches, faires und transparentes Asylverfahren entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Zu Frage 2: Integrative Maßnahmen sind regelmäßig Personen vorbehalten, die sich rechtmäßig und für eine gewisse Dauer in der Bundesrepublik aufhalten. Dieses gilt nach Einschätzung der Landesregierung auch für diejenigen Personen, von denen aus humanitären Gründen oder aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, für einen längeren Zeitraum keine Ausreise verlangt werden kann. Sofern Asylverfahren längere Zeit in Anspruch nehmen, sind niederschwellige Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache vorteilhaft , damit sich die Menschen im Alltag besser zurechtfinden und im Falle einer positiven Entscheidung die Integration leichter erfolgen kann. Die Möglichkeit zur Verständigung ist ein Grundbedürfnis des menschlichen Zusammenlebens. Ferner würde der verbesserte Zugang von Asylbewerbern und Duldungsinhabern zum Arbeitsmarkt beeinträchtigt, wenn dieser Personengruppe grundsätzlich der Spracherwerb verwehrt bleiben würde. Zu Frage 3: Beim Zugang zu landesfinanzierten Integrationsangeboten wird keine Unterscheidung nach Bleibeperspektive gemacht. Wie bei allen von der öffentlichen Hand, sei es auf kommunaler Ebene, Landes- oder Bundesebene, zur Verfügung gestellten Angeboten kann es nicht ausgeschlossen werden, dass potenziell Begünstigte Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. September 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5467 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Asylsuchende, über deren Anträge schnell entschieden wurde und die eine Anerkennung erhalten haben, haben darüber hinaus Zugang zu Integrationsangeboten, die den noch im Asylverfahren befindlichen Personen nicht offenstehen, z. B. zu den bundesfinanzierten Integrationskursen. Zu Frage 4: Im Rahmen des ESF-Programms „Sprach- und Orientierungskurse für Flüchtlinge“ fanden im ersten Halbjahr 2015 45 Kurse statt. Die durchschnittliche Teilnehmerzahl pro Kurs beträgt 16. Nach Auskunft der Sprachkursträger stammen die meisten Teilnehmer aus Syrien, gefolgt von Somalia und Eritrea. Im Bereich der landesgeförderten Sprachkurse, die auch Flüchtlingen und Asylbewerbern offen stehen, wurden für das Jahr 2015 bisher 223 Kurse bewilligt, die genaue Anzahl der Flüchtlinge und Asylbegehrenden unter den Teilnehmenden lässt sich erst nach Vorlage der Verwendungsnachweise ermitteln. In Vertretung: Margit Gottstein Staatssekretärin