Drucksache 16/5468 13. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Heinz-Hermann Schnabel und Simone Huth-Haage (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Zusagen der Landesregierung nach Unwettern in Framersheim und dem Donnersbergkreis Die Kleine Anfrage 3590 vom 23. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Im Donnersbergkreis gab es im vergangenen Jahr zwei verheerende Unwetter bzw. Hoch wasser: in der Verbandsgemeinde Rockenhausen am 29. Juli 2014 und in der Verbands gemeinde Alsenz-Obermoschel am 20. September 2014. Es entstand ein Millionenschaden . In Framersheim wurden am 8. Juli 2015 durch ein heftiges Unwetter ca. 100 Häuser beschädigt und teilweise unbewohnbar . Die Landesregierung hat nach Medienberichten finanzielle Unterstützung (vgl. SWR Online, 9. Juli 2015) für Framersheim zugesagt . Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche finanziellen, personellen und sächlichen Maßnahmen hat die Landesregierung den Einwohnern in den genannten Verbandsgemeinden im Donnersbergkreis konkret im vergangenen Jahr zugesagt? 2. Welche dieser finanziellen, personellen und sächlichen Maßnahmen hat die Landes regie rung bisher konkret umgesetzt? 3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung konkret den Einwohnern in Framersheim zugesagt? 4. Wie steht die Landesregierung zu der Einführung eines Härtefallfonds, der geschädigte Privatpersonen in Fällen, in denen eine Elementarversicherung nicht greift, finanziell unterstützt? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. August 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Durch die in den letzten Jahren zu verzeichnenden extremen Wetterereignisse sind auch in Rheinland-Pfalz zunehmend Schäden an öffentlichen und privaten Gebäuden und Einrichtungen zu verzeichnen. Im Rahmen der Beantwortung der Großen Anfrage der CDU-Fraktion 16/4119 (Drucksache 16/4284) hat die Landesregierung im Vorjahr umfassend aufgezeigt, welche Maßnahmen, z. B. im Hinblick auf Hochwasserschutz und Starkregenereignisse, in den letzten Jahren realisiert wurden. Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu Frage 1: Das Unwetterereignis im Donnersbergkreis vom 20. September 2014 wurde als Elementarereignis im Sinne der Verwaltungsvorschrift Elementarschäden eingestuft und über die Hilfeleistung auf dieser Grundlage entschieden. Darüber hinaus wurden im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms private Sanierungsmaßnahmen zur Beseitigung von Hochwasserschäden unterstützt. Für die Beseitigung von Schäden an kommunalen Einrichtungen wurden die bewährten Förderinstrumente des Investitionsstocks und der Dorferneuerung eingesetzt. Darüber hinaus hat man gegenüber den vom Starkregenereignis am 20. September 2014 betroffenen Gemeinden zugesagt, dass im Rahmen der Möglichkeiten Hilfe geleistet wird bei: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. September 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5468 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 1. Erstberatung geschädigter Hausbesitzer zur Schadensbeseitigung, 2. Förderung von Sofortmaßnahmen bei der Behebung von Schäden in den betroffenen Bächen, 3. Durchführung eines Pilotprojekts zur Aufstellung von Vorsorgekonzepten zur Schadensminderung bei zukünftigen Starkregen - ereignissen für die Orte in den Verbandsgemeinden Alsenz-Obermoschel und Rockenhausen und dessen Umsetzung. Hilfen für die Betroffenen kommen auch in Form von steuerlichen Entlastungen in Betracht. Den Finanzämtern stehen hierzu, im Rahmen der allgemeinen rechtlichen Vorgaben, eine Reihe von Billigkeitsmaßnahmen zur Verfügung. Diese Maßnahmen umfassen u. a. die Gewährung eines Vollstreckungsaufschubs, die Herabsetzung der Vorauszahlungen sowie die Stundung oder den Erlass von Steuerforderungen. Über entsprechende Anträge wird im Rahmen des jeweiligen Steuerfalls entschieden, um zu gewährleisten , dass die besonderen Umstände hinreichend gewürdigt und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Einzelfalls in gebotenem Umfang berücksichtigt werden. Zu Frage 2: Auf Basis der geprüften Antragsunterlagen wurden im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Elementarschäden an sechs Privatpersonen Leistungen ausgezahlt. Zur Beseitigung von Unwetterschäden im Donnersbergkreis wurden ferner bisher für fünf kommunale Maßnahmen in der Stadt Obermoschel sowie den Ortsgemeinden Schiersfeld, Weitersweiler und Schönborn folgende Zuweisungen aus dem Investitionsstock gewährt: Ebenfalls wurde der Ortsgemeinde Waldgrehweiler aus dem Dorferneuerungsprogramm in 2015 ein Zuschuss in Höhe von 235 500 Euro zur Beseitigung der Elementarschäden am Gemeindehaus, dem Glockenturm, dem Jugendraum, dem Feuerwehrgerätehaus und verschiedenen öffentlichen Plätzen bewilligt. Dazu wurde ein weiterer Zuschuss zur Gestaltung der Orsteingangsbereiche und innerörtlicher Treffpunkte in Höhe von 65 300 Euro gewährt. Daneben wurden bis heute zur Beseitigung der Hochwasserschäden in den Ortsgemeinden Ransweiler, Niedermoschel, Obermoschel und Waldgrehweiler elf private Sanierungsmaßnahmen aus dem Dorferneuerungsprogramm in einem Gesamtvolumen von 155 105,02 EUR unterstützt. Darüber hinaus wurden folgende Maßnahmen umgesetzt: 1. Zur Erstberatung der betroffenen Hausbesitzer wurden Fachleute (Hochwasserexperten, Architekten) beauftragt, die von Ende Oktober 2014 bis Januar 2015 rund 100 angemeldete Hausbesitzer vor Ort aufgesucht und zur Schadensbeseitigung beraten haben. 2. Die Behebung von Schäden in den Gewässern wurde und wird von den zuständigen Verbandsgemeinden veranlasst, durchgeführt und Förderung beantragt. Diese Maßnahmen werden mit der nach den Förderrichtlinien möglichen Förderung bezuschusst. Das Vorsorgekonzept zur Schadensminderung bei zukünftigen Starkregenereignissen wird von den Bürgerinnen und Bürgern der betroffenen Ortschaften, den Verbandsgemeindeverwaltungen Alsenz-Obermoschel und Rockenhausen, der Wasserwirtschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz, dem beauftragten Ingenieurbüro und weiteren „Akteuren“, z. B. der örtlichen Landwirtschaft, aufgestellt . Die Erarbeitung des Vorsorgekonzepts ist in vollem Gange. Zu Frage 3: Bei dem aktuellen Ereignis in Framersheim ist eine Hilfeleistung an Einwohner im Sinne der Verwaltungsvorschrift Elementarschäden nicht möglich, da es sich hier um ein lokales Ereignis handelte und die Risiken von Sturmschäden in der Regel in den üblicherweise vorliegenden Gebäudeversicherungen versichert sind. Bei den von Sturmschäden betroffenen privaten Eigentümern kann jedoch beispielsweise eine Unterstützung aus dem Bereich der Dorferneuerung infrage kommen. Auch hier gilt der Vorbehalt der Schadensregulierung durch eine Versicherung. 2 Stadt/Ortsgemeinde Bewilligungsdatum Maßnahme Betrag in Euro Stadt Obermoschel 23. Dezember 2014 Sanierung desFlutgrabens 59 000 OG Schiersfeld 23. Dezember 2014 Instandsetzung des Dorfgemeinschaftshauses sowie öffentlicher Grünflächen 36 000 OG Weitersweiler 23. Dezember 2014 Instandsetzung eines Radweges 9 000 OG Schönborn 23. Dezember 2014 Sanierung des Bürgerhauses 48 000 Stadt Obermoschel 29. April 2015 Sanierung Mehrgenerationengelände 25 000 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5468 Für Schäden an kommunalen Einrichtungen, wie Dorfgemeinschaftshäuser und Friedhöfe, können Zuweisungen aus dem Investitionsstock und für Schäden an Sportanlagen, wie Sporthallen, Sportplatzanlagen sowie Sportplatz- und Umkleidegebäuden, können Zuweisungen aus der Sportförderung beantragt werden, soweit keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen werden können. Für unmittelbar notwendige Sofortmaßnahmen kann in den genannten Fällen dem vorzeitigen Baubeginn zugestimmt werden. Darüber hinaus hat die Ministerpräsidentin veranlasst, dass aus Kapitel 03 02, Titel 681 04 „Spenden bei außergewöhnlichen Notständen “ insgesamt vier Einzelspenden, mit einem Gesamtvolumen von 2 500 Euro, erfolgten. Es kommen auch Hilfen für die Betroffenen in Form von steuerlichen Entlastungen, wie bei der Antwort auf die Frage 1 näher erläutert , in Betracht. Zu Frage 4: Mit den erwähnten Regelungen zur Milderung außergewöhnlicher Notstände nach Elementarereignissen von überörtlicher Bedeutung durch Gewährung von Finanzhilfen hat die Landesregierung mit den zuvor genannten Instrumenten Vorsorge für die Fälle getroffen, in denen eine Versicherung nicht greift. Die in diesem Zusammenhang diskutierte Pflichtversicherung der Risiken von Elementarschadensereignissen wurde in der Vergangenheit mehrfach von Bund und Ländern geprüft. Eine Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz ist zu dem Ergebnis gekommen , dass der Einführung einer Elementarschadenspflichtversicherung erhebliche rechtliche und tatsächliche Bedenken entgegenstehen . Zu begrüßen sind daher die Entwicklungen in der Versicherungswirtschaft hin zu einer breiten Versicherungsmöglichkeit des Elementarschadensrisikos. Wesentliche Voraussetzung für eine weitere Verbreitung der Elementarschadensversicherungen ist die Kenntnis der Bürgerinnen und Bürger über ihre Betroffenheit durch Naturgefahren. Staatliche Hilfen sind dann angesagt, wenn die Gebäudeeigentümer nicht zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen eigene Vorsorge treffen können. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär 3