Drucksache 16/5469 13. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Jürgen Noss und Heiko Sippel (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Unwetterschäden im rheinhessischen Framersheim Die Kleine Anfrage 3595 vom 23. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Am Dienstag, dem 7. Juli 2015 kam es in Framersheim im Kreis Alzey-Worms zu einem schweren Unwetter. Laut Medienberichten kam es zu schweren Sach- sowie leichten Personenschäden. Die Landesregierung hat zwischenzeitlich angekündigt, die Betroffenen unterstützen zu wollen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche konkreten Schäden wurden nach bisherigem Kenntnisstand der Landesregierung durch den Sturm verursacht? 2. Wie beabsichtigt die Landesregierung den Menschen vor Ort zu helfen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. Augst 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Durch das schwere Unwetter waren in Framersheim innerhalb kürzester Zeit rund 100 Häuser beschädigt und teilweise komplett zerstört worden. Die Dächer der örtlichen Sport- und Kulturhalle sowie das Clubheim des Karnevalvereins wurden abgedeckt, das Gebäude des Tennisvereins komplett zerstört. Die Schäden an der Bebauung reichen von defekten Dächern bis zum totalen Einsturz . Zudem sind durch Unwetter mehr als 150 Bäume abgeknickt und entwurzelt worden. Das Technische Hilfswerk musste eine vom Einsturz bedrohte Giebelwand niederlegen. Trotz der beträchtlichen Zerstörungen gab es glücklicherweise keine Toten oder Schwerverletzten zu beklagen. Einige Personen erlitten Schürfwunden und kleine Schnittverletzungen durch umherfliegende Gegen - ständen und bei Aufräumarbeiten. Bedauerlicherweise konnten sechs Personen aufgrund der Schäden nicht wieder in ihre zerstörte Häuser zurück. Zu Frage 2: Die Ministerpräsidentin hat den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zugesagt, Versicherungen anzuschreiben und um eine unkomplizierte und schnelle Fallbearbeitung zu bitten, was sie umgehend mit einem Schreiben vom 9. Juli 2015 auch getan hat. Darüber hinaus hat die Ministerpräsidentin veranlasst, dass aus Kapitel 03 02, Titel 681 04 „Spenden bei außergewöhnlichen Notständen “ insgesamt vier Einzelspenden, mit einem Gesamtvolumen von 2 500 Euro, erfolgten. Bei dem aktuellen Ereignis ist eine Hilfeleistung im Sinne der Verwaltungsvorschrift Elementarschäden nicht möglich, da es sich hier um ein lokales Ereignis handelte und die Risiken von Sturmschäden in der Regel in den üblicherweise vorliegenden Gebäudeversicherungen versichert sind. Für die betroffenen privaten Eigentümern kann eine Unterstützung aus dem Bereich der Dorferneuerung infrage kommen. Auch hier gilt der Vorbehalt der Schadensregulierung durch eine Versicherung. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. September 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5469 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Für Schäden an kommunalen Einrichtungen, wie Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrzweckhallen, Friedhöfe, Anliegerstraßen, Wege und Plätze, können, soweit keine spezielleren Fördermittel und keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen werden, Zuweisungen aus dem Investitionsstock beantragt werden. Für Schäden an Sportanlagen wie Sporthallen, Sportplatzanlagen sowie Sportplatz- und Umkleidegebäuden können, soweit keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen werden, Zuweisungen aus der Sportstättenförderung beantragt werden. Für unmittelbar notwendige Sofortmaßnahmen kann dem vorzeitigen Baubeginn zugestimmt werden. Hilfen für die Betroffenen kommen auch in Form von steuerlichen Entlastungen in Betracht. Den Finanzämtern stehen hierzu im Rahmen der allgemeinen rechtlichen Vorgaben eine Reihe von Billigkeitsmaßnahmen zur Verfügung. Diese Maßnahmen umfassen u. a. die Gewährung eines Vollstreckungsaufschubs, die Herabsetzung der Vorauszahlungen sowie die Stundung oder den Erlass von Steuerforderungen. Über entsprechende Anträge wird im Rahmen des jeweiligen Steuerfalls entschieden, um zu gewährleisten , dass die besonderen Umstände hinreichend gewürdigt und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Einzelfalls in gebotenem Umfang berücksichtigt werden. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär