Drucksache 16/5470 13. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Marlies Kohnle-Gros (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Finanzierung der verbleibenden Stellen in der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung Die Kleine Anfrage 3602 vom 23. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchen Gründen gibt es im ersten Halbjahr 2015 Verzögerungen bei der Auszahlung des Landeszuschusses ? 2. Wie viele Stellen bzw. Beratungsstellen sind davon betroffen? 3. Müsste es hierfür nicht eine geänderte Verordnung geben? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. August 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat in der Regel den Beratungsstellen im Verlauf des ersten Halbjahres 2015 den Landeszuschuss ausgezahlt. Wenn es zu Verzögerungen gekommen ist, dann ist die Ursache, dass es bei einigen Beratungsstellen , z. B. wegen noch fehlender Unterlagen der Träger, weiteren Klärungsbedarf und Nachfragen durch die Bewilligungsbehörde gab. Zu Frage 2: Für insgesamt zehn Beratungsstellen sind die Bewilligungsbescheide aus den unter Frage 1 benannten Gründen erst im Juli erfolgt. Zu Frage 3: Die Voraussetzungen zur Sicherstellung eines Beratungsangebots sind im Landesgesetz zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und anderer Gesetze (AGSchKG) angelegt. Gleichwohl erarbeitet die Landesregierung derzeit eine Neufassung der Landesverordnung, die zum 1. Januar 2016 in Kraft treten soll. Die neue Landesverordnung soll dazu dienen, das Förderverfahren transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten. Beispielsweise sollen künftig die Sachberichte der Beratungsstellen einheitlicher gestaltet werden als bisher. In Vertretung: Margit Gottstein Staatssekretärin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. September 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode