Drucksache 16/5472 14. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Neophytenbekämpfung im Landkreis Neuwied Die Kleine Anfrage 3609 vom 22. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Neophyten sind nicht einheimische Pflanzen und deren Ausbreitung ist auch an verschiedenen Stellen im Landkries Neuwied festzustellen . Besonders das Indische Springkraut sorgt bei vielen Bürgerinnen und Bürgern für Sorge und Ärger. Mit viel ehrenamt - lichem Engagement vor Ort wird es in verschiedenen Aktionen vernichtet. Es wächst insbesondere in feuchten Wäldern, Auenund Uferlandschaften mit hohem Nährstoffgehalt. Neophyten drängen die einheimische Flora zurück und können z. T. auch für erheblich Beeinträchtigungen bei Menschen und Tier sorgen (Bsp. Herkulesstaude). Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Neophyten stuft die Landesregierung als problematisch im Landkreis Neuwied ein? 2. Welche Verbreitungsregionen und -standorte sind im Landkreis Neuwied besonders betroffen? 3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Ausbreitung der Neophyten im Landkreis Neuwied einzudämmen? 4. Wer hat die Verantwortung für die Bekämpfung der Neophyten im Landkreis Neuwied (z. B. Land, Landkreis, VG, private Grundstückbesitzer, u. a.)? 5. Wie bewertet die Landesregierung die zukünftige Entwicklung der Ausbreitung von Neophyten im Landkreis Neuwied? 6. Welche Rolle spielt nach Meinung der Landesregierung bei der zukünftigen Ausbreitung von Neophyten der Klimawandel? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 12. August 2015 wie folgt beantwortet: Nicht heimische Arten breiten sich in Europa im Zuge der hohen Mobilität des Menschen, der durch ihn gegebenen Verkehrswege und dem Klimawandel aus. Die Arten werden meist unbeabsichtigt in die Natur ausgebracht. Nur in wenigen Fällen erfolgt eine direkte Ausbringung in die Natur. Bei den nicht einheimischen Arten, die sich in der heimischen Natur ausbreiten, wird unter - schieden zwischen den Neobiota, die kaum Schäden in der Natur verursachen und den invasiven Arten nach § 7 Abs. 2 Nr. 9 Bundes - naturschutzgesetz (BNatschG), die heimische Arten verdrängen können. Arten, von denen gesundheitliche Gefahren ausgehen, gelten im Sinne des Naturschutzes nicht als invasive Arten, da von ihnen kein Bedrohungspotenzial für Tier- und Pflanzenarten besteht . Dies gilt beispielsweise für die Beifußambrosie oder die Herkulesstaude. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Im Landkreis Neuwied sind folgende Neophyten besonders verbreitet: – Indisches Springkraut, – Herkulesstaude, – Japanischer Staudenknöterich. Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge wird die Herkulesstaude als problematisch angesehen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. September 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5472 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Besondere Ausbreitungsschwerpunkte von Neophyten sind die Gewässer und deren Randbereiche (insbesondere Wied, Aubach, Holzbach, Saynbach), wobei Springkraut und Knöterich dominieren, während die Herkulesstaude auf Einzelvorkommen beschränkt ist. Zu Frage 3: Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten werden Maßnahmen von unterschiedlichen Akteuren ergriffen: Die Obere Natur - schutzbehörde bekämpft invasive Arten im Zuge der Biotopbetreuung in Naturschutzgebieten, landeseigenen Flächen und geschützten Biotopen. Die Kreisverwaltung Neuwied (Untere Wasserbehörde) bekämpft am Holzbach und der Wied (Gewässer II. Ordnung), im Rahmen der Gewässerunterhaltung, die Herkulesstaude. Im Wald erfolgt eine Entnahme von invasiven Arten durch die Waldbesitzenden. Daneben engagieren sich verschiedene ehrenamtliche Initiativen und Gemeinden. Diese werden am Holzbach koordinierend durch die Untere Naturschutzbehörde unterstützt. Zu Frage 4: Je nach Art und Charakter des Auftretens ist dies unterschiedlich geregelt. Mögliche Bekämpfungen fallen u. a. in die Zuständigkeit der Forstbehörden, der Landwirtschaftsbehörden, des Gewässerunterhaltungspflichtigen, der Ordnungsämter oder der Naturschutzbehörden , wobei deren Zusammenarbeit zur flächendeckenden Bekämpfung notwendig ist. Eine Bekämpfungspflicht, basierend auf dem landwirtschaftlichen Fachrecht (Pflanzenschutzrecht), existiert lediglich für Quaran - täne-Schadorganismenarten, welche in den Anhängen zur EU-Quarantäne-Richtlinie (2000/29/EG) gelistet sind. Neophyten sind nicht unter den bekämpfungspflichtigen Arten. Auf landwirtschaftlichen Flächen auftretende Arten, darunter eventuell auch Neophyten , werden von den Verfügungsberechtigten (Landwirte, Gärtner, Winzer etc.) im Rahmen von nach geltendem Pflanzenschutzrecht durchgeführten Pflanzenschutzmaßnahmen mitbekämpft. Zu Frage 5: Neben natürlichen Faktoren geht die Verbreitung von Neophyten einher mit der zunehmenden Aufgabe der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung in den Talauen. Eine flächendeckende Bekämpfung ist nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. Durch verschiedene Maßnahmen und das Zusammenwirken der Betroffenen, auch von Grundstückseigentümern, sind aber eine Eindämmung und eine Zurückdrängung von Neophyten in Schwerpunktbereichen möglich. So konnte beispielsweise durch Beweidung das Indische Springkraut im Aubachtal zurückgedrängt werden. Die Vertragsnaturschutzprogramme Grünland zur Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft (EULLa) leisten ebenfalls einen Beitrag zur Offenhaltung und zum Schutz von artenreichem Grünland. Zu Frage 6: Dies ist von Art zu Art unterschiedlich. Viele Arten profitieren vom wärmeren Klima. Hierbei werden jedoch viele Arten aus Südeuropa, die sich nach Rheinland-Pfalz ausbreiten, nicht als Neophyten angesehen, da sie selbstständig ihr Verbreitungsareal nach Norden ausdehnen. Die meisten Neobiota mit nicht europäischer Herkunft (z. B. aus Nordamerika oder Asien), die sich in Rheinland -Pfalz etablieren, kommen auch gut mit den hier vorherrschenden Klimabedingungen zurecht. Meistens sind diese Arten sehr tolerant gegenüber Klimaschwankungen und erreichen gerade deswegen eine Etablierung bei uns in Mitteleuropa. Ulrike Höfken Staatsministerin