Drucksache 16/5473 14. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Johannes Zehfuß (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Wasserschutzberatung in Rheinland-Pfalz, gewässerschonende Landwirtschaft – Fünf neue Berater Die Kleine Anfrage 3611 vom 23. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Im August 2014 wurden fünf neue Berater zur Wasserschutzberatung, unter der Federführung der DLR Bad Kreuznach, eingestellt um die Landbewirtschafter zum Zweck der Erzeugung von Nahrungs- und Futtermitteln in dem Programm gewässerschonende Landwirtschaft zu beraten. Ich frage deshalb die Landesregierung: 1. Wie viele Beratungskontakte zu landwirtschaftlichen Betrieben gab es seit dieser Zeit? 2. Wie intensiv wurde der einzelne Betrieb beraten (in Stunden und Anzahl der Besuche)? 3. Dienen die Beratungsziele ausschließlich dem Gewässerschutz oder werden auch Beratungen zur Optimierung der Anwendung von Düngemitteln durchgeführt? 4. Hat die Beratung in der Fläche zu einem signifikant geänderten Düngeverhalten geführt, an welchen Parametern wird diese Aussage festgemacht? 5. Ist seit dem öffentlichen Bekanntwerden der hohen Nitratwerte der Messstelle Meckenheim Nr. 1451 die Beratungsintensität um die betroffene Messstelle erhöht worden? Wenn ja, mit wie vielen Betrieben und in welcher Intensität (Anzahl der Betriebe, Anzahl der Besuche/Betrieb, Beratungsdauer)? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 14. August 2015 wie folgt beantwortet: Zielsetzung der Wasserschutzberatung in Rheinland-Pfalz ist die Verminderung von Einträgen an Stickstoff, Phosphat und Pflanzen - schutzmitteln ins Grundwasser und in die Oberflächengewässer sowie die Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie. Die Wasserschutzberatung Rheinland-Pfalz wurde 2014 im Rahmen des „Programmes Gewässerschonende Landwirtschaft“ eingerichtet und soll das geltende Ordnungsrecht auf der Basis freiwilliger Zusammenarbeit ergänzen. Die Federführung für diese an den verschiedenen DLR-Standorten, die Produktionsrichtungen übergreifend eingerichtete Wasserschutzberatung hat das Dienstleis - tungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Bad Kreuznach. Ermöglicht wurde der Aufbau dieser Beratung durch Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt. Im August 2014 wurden fünf Wasserschutzberater eingestellt. Zusätzlich wurden zwölf Lehr- und Beratungskräfte der Produktions - richtungen Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau in Vollzeit oder anteilmäßig der Wasserschutzberatung als Leitungs- und Koordinationskräfte zugeordnet. Schwerpunkte der Tätigkeit sind Beratungen zur Anbau- und Düngeplanung, zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes, zum umweltschonenden Umgang mit Wirtschaftsdüngern oder zur Planung ökologischer Vorrangflächen, z. B. mit Zwischen - früchten oder Gewässerrandstreifen, sowie zum Förderprogramm EULLa. Aktuell ist die Etablierung neuer und die Fortführung bereits bestehender Kooperationen zwischen Landwirten, Gartenbauern und Weinbauern mit Wasserversorgern oder Getränkeherstellern zum Zwecke des Gewässerschutzes von großer Bedeutung. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die neu eingestellten Wasserschutzberater haben nach einer mehrwöchigen Einführungsphase ihre Beratungsarbeit aufgenommen. Durch diese fünf neuen Beratungskräfte fanden bislang mehr als 500 Beratungskontakte (als Einzelberatungen) fernmündlich, schriftlich oder vor Ort statt. Daneben haben sie Beratungsprojekte vorbereitet und bei zahlreichen Beratungsveranstaltungen mitgewirkt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. September 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5473 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Auch die o. a. übrigen Lehr- und Beratungskräfte aus der Landwirtschaft, dem Garten- und Weinbau haben zahlreiche Beratungen und Vortragsveranstaltungen durchgeführt, bei denen im Zusammenhang mit der Anbau- und Düngeplanung Fragen zum Gewässer - schutz bearbeitet wurden. Zu Frage 2: Von den fünf Wasserschutzberatern wurden über 100 Betriebe zu den o. a. Beratungsschwerpunkten ein- oder bereits mehrfach aufgesucht . In der Regel dauert dies etwa ein bis zwei Stunden. Zu Frage 3: Der Gewässerschutz ist vorrangiges Ziel der Wasserschutzberatung und die Optimierung der Düngung ist ein wesentlicher Beratungs inhalt. Optimierung des Düngemitteleinsatzes bedeutet eine möglichst hohe Nährstoffausnutzung bei geringstmöglichen Nährstoffverlusten . Dies steht im Einklang mit dem Ziel des Gewässerschutzes. Neben der Beratung zur Düngung werden auch andere Inhalte behandelt, die den Gewässerschutz berühren, wie z. B. der Zwischenfruchtanbau, Fruchtfolgen, die Anlage von Gewässerrandstreifen und die Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes. Die Unterstützung erstreckt sich künftig auch auf die Umsetzung der Anforderungen, die sich aus der Novellierung des Düngegesetzes und der Düngeverordnung ergeben. Bei der Wasserschutzberatung wird auch die Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen, gartenbaulichen und weinbaulichen Produktion berücksichtigt, denn ohne diese findet eine Beratung nur schwerlich Akzeptanz. Zu Frage 4: Kurzfristig sind Erfolge anhand – eines verminderten Düngemittelzukaufs (z. B. durch optimierten Einsatz vorhandener Wirtschaftsdünger), – des Austauschs von Mehrnährstoffdünger gegen Stickstoff-Einzeldünger (nach Berücksichtigung von Bodenuntersuchungsergebnissen , z. B. verringerte Phosphatzufuhr im Weinbau), – der Anpassung von Düngungsterminen an das Entwicklungsstadium der Pflanze (bei auswaschungssensiblen Kulturen, wie z. B. Feldsalat, aufgrund von Versuchsergebnissen) oder – des Einsatzes wirkstoffsparender, abdriftmindernder Ausbringtechnik in einzelnen Betrieben feststellbar. Betriebe, die sich an Kooperationen in Wasserschutzgebieten beteiligen, führen Aufzeichnungen, anhand derer Düngungsmaßnahmen beurteilt werden können. Betriebliche Nährstoffvergleiche können insbesondere bei mehrjähriger Betrachtung ebenfalls dazu dienen, ein geändertes Düngeverhalten zu konstatieren. Konkrete Auswirkungen eines verbesserten Nährstoffmanagements (durch Düngung, Bodenbearbeitung und Bewuchs) lassen sich im mehrjährigen Vergleich von Herbst- oder Vorwinter-Nmin-Gehalten in Böden feststellen. Verminderte Nitratkonzentrationen in Grundwassermessstellen sind wegen der langen Verweilzeiten von Nitrat im Boden sowie im Sicker- und Grundwasser erst nach mehreren Jahren zu erwarten. Bei der Kontamination von Öberflächengewässern mit Pflanzenschutzmittelwirkstoffen zeigen sich nach mehrjähriger Spezialberatung die ersten Rückgänge. Zu Frage 5: In der Umgebung der Messstelle 1451, und aufsteigend zum Haardtrand hin, findet überwiegend eine weinbauliche Nutzung und in geringerem Umfang eine gartenbauliche oder ackerbauliche Nutzung statt. Bei einer aktuellen Gesprächsrunde „Nitratproblematik in der Verbandsgemeinde Deidesheim“ wurde die Vorgehensweise zur Senkung der Nitrat-Werte in und um die Messstelle Meckenheim 1451 besprochen. Zunächst soll das Einzugsgebiet des Messbrunnens definiert werden, um dann die in dieser Fläche gelegenen Betriebe hinsichtlich des Stickstoff-Managements (Düngung/Bo denbearbeitung) beraten zu können. Bei einem nächsten Treffen im September 2015 bei der VG Deidesheim sollen die hydrogeologischen Gegebenheiten, die Historie der Flächennutzung, die Beratungsstrategien und mögliche Kooperationen zwischen den Vertretern der Wasserschutzberatung der DLR, der Landwirtschaftskammer RheinlandPfalz , der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, dem Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht sowie der Bauern- und Winzerschaft besprochen werden. Aus diesen Gründen hat die Wasserschutzberatung bisher noch keine Beratungen von Betrieben, die im engeren Radius der Messstelle liegen, vorgenommen. Diese werden im Anschluss erfolgen. Ulrike Höfken Staatsministerin