Drucksache 16/5478 18. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Christine Schneider und Arnold Schmitt (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Jakobskreuzkraut II Die Kleine Anfrage 3614 vom 23. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Gefährdung von Tieren durch Jakobskreuzkraut ist bisher hauptsächlich bei Pferden bekannt, wo es auch zu Todesfällen kommen kann. Aus Schleswig-Holstein ist zu hören, dass zwei Rinder wegen der Aufnahme von Jakobskreuzkraut verendet sind. Die Rinder standen auf Naturschutzflächen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Sind die kommunalen Straßen- und Grünflächenämter sensibilisiert und wie wird hier einer Verbreitung begegnet bzw. die Bekämpfung organisiert? 2. Wie wird auf Naturschutzflächen bzw. Ausgleichsflächen sichergestellt, dass sich das Jakobskreuzkraut nicht ausbreitet? 3. Wie wird mit abgeerntetem bzw. gemähtem Jakobskreuzkraut auf öffentlichen Flächen verfahren? Ist die in der Straßenverwaltung übliche Kompostierung ausreichend oder muss das Material verbrannt werden? 4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, die Beteiligten zu sensibilisieren? 5. Wo können sich Landwirte und Pferdehalter melden, wenn sie erhöhten Besatz auf öffentlichen Flächen feststellen? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 14. August 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Verfügungsberechtigten von öffentlichen Flächen wurden und werden hinsichtlich der Jakobskreuzkraut(JKK)-Problematik informiert und sensibilisiert. Besonders intensiv ist die langjährige Zusammenarbeit zwischen Straßenverwaltung (Landesbetrieb Mobilität, LBM) und der Agrarverwaltung (Dienstleistungszentrum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, DLR RNH). Regelmäßig werden die LBM-Mitarbeiterinnen und -mitarbeiter zu allen Aspekten der JKK-Problematik geschult. Mit dem Ziel des speziellen Schutzes von Grünlandflächen und Pferdeweiden wurde ein Verfahren installiert, bei dem zentral JKK-Vorkommen an Straßenrändern an das DLR RNH gemeldet und durch den LBM bekämpft werden. Das DLR RNH verifiziert die Meldungen und leitet sie bei positivem Befund an den LBM weiter mit der Bitte, auf den betroffenen Streckenabschnitten eine Bekämpfung durchzuführen. Meldungen erfolgen auch durch das beim LBM beschäftigte Landespflegepersonal. Der LBM führt dann gezielt zur JKK-Blüte Mäharbeiten durch. Eine effektive vorbeugende Maßnahme ist die Verwendung JKK-freier Saatmischungen bei der Begrünung von Straßenböschungen, um JKK keinen Lebensraum zu bieten. Die Kommunen werden in Zusammenarbeit mit dem Gemeinde- und Städtebund informiert und sensibilisiert. Die Kommunalverwaltungen werden generell und bei speziellen Anfragen durch die DLR beraten. Zu Frage 2: Die extensive Grünlandbewirtschaftung hat generell positive Auswirkungen auf die Biodiversität und den abiotischen Ressourcenschutz . Ihr Flächenumfang hat in den letzten Jahren durch das reichhaltige Angebot an Agrarumweltprogrammen deutlich zugenom - Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. September 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5478 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode men. Neben der erwünschten Förderung von magerkeitszeigenden Pflanzen kann jedoch auch das Risiko eines vermehrten Auftretens von JKK entstehen. Bei Einhaltung der Bewirtschaftungsvorgaben kann dies jedoch verhindert werden. So ist es unbedingt erforderlich, dass die Obergrenzen der zulässigen Viehbesätze eingehalten werden bzw. dass eine ausreichende Beweidung (Mindesttierbesatz) durchgeführt wird. Ferner müssen offene Bodenstellen infolge von Trittschäden bzw. Wildschweinschäden umgehend durch Nachsaaten beseitigt werden. Die Beweidung sollte zum frühstmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Nach Abschluss der Beweidung kann im Bedarfsfalle eine Nachmahd erfolgen. Erforderliche Mäharbeiten zur JKK-Bekämpfung sind im Rahmen der Vertragsmöglichkeiten flexibel und nach fachlicher Abstimmung anpassbar und können per Ausnahmegenehmigung bei den zuständigen Behörden beantragt werden. Bei naturschutzfachlich hoch interessanten Flächen, die eine JKK-Belastung aufweisen, können sie als Sondervereinbarung in die neu abzuschlie - ßenden Verträge aufgenommen werden. Zu Frage 3: Entfernte Einzelpflanzen bzw. kleinere Bestände werden über den Restmüll entsorgt. Grundsätzlich wird das Mähgut aus Straßenseitenräumen vor Ort belassen oder nach der Aufnahme kompostiert. Eine Weiterveräußerung als Heu oder Silage an Landwirte und andere durch den LBM erfolgt nicht. Grundsätzlich ist auch eine Verwertung des Mähguts in einer Biogasanlage möglich. Teilweise werden vom LBM Ausgleichsflächen an Dritte verpachtet. Diese bewirtschaften die Flächen selbst und verwenden das Mähgut in eigener Verantwortung. Zu Frage 4: Die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) beraten und informieren intensiv zur JKK-Problematik. Öffentlichkeitsarbeit erfolgt hierbei mit Fachartikeln in der landwirtschaftlichen Fachpresse, Warndienstbeiträgen, in Zeitschriften für Hobbytierhalter (Pferdezeitschriften) und in den Mitteilungsorganen des Gemeinde- und Städtebunds, sowie in speziellen Vorträgen. Bei Bedarf werden Schulungen zur JKK-Thematik durchgeführt. Thematisiert werden hierbei die sichere Diagnose von JKK, die von der Pflanze ausgehenden Gefahren, die vorbeugenden Maßnahmen und die Bekämpfungsverfahren. Naturschutzbehörden, Biotopbetreuer, Bewirtschafter und die Berater im Rahmen der Agrarumweltprogramme wurden angewiesen , die Bestandsentwicklung von JKK zu beobachten, vorgefundene Pflanzen zu entfernen und mit JKK kontaminiertes Mähgut nicht für die Tierfütterung zu verwenden. Zu Frage 5: Landwirte und Pferdehalter werden grundsätzlich gebeten, sich wegen der JKK-Problematik an die DLR zu wenden. Von dort erfolgt eine spezifische Beratung, sowohl die direkten Bekämpfungsmaßnahmen als auch die auf den eigenen Flächen durchzuführenden vorbeugenden Maßnahmen betreffend. Sind Flächen der Landesstraßenverwaltung betroffen, veranlasst das DLR RNH über den LBM die Bekämpfung der JKK-Bestände. Sind kommunale Flächen betroffen, so sollen sich die Landwirte und Pferdehalter wegen der Veranlassung der Bekämpfung zuständigkeitshalber an die Kommunalverwaltungen wenden. Bei Bedarf stehen die Mitarbeiter der DLR beratend zur Seite. Ulrike Höfken Staatsministerin