Drucksache 16/5481 18. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Bernhard Braun (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Betriebsstörungen der BASF in Ludwigshafen Die Kleine Anfrage 3623 vom 27. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: In den vergangenen Jahren kam es auf dem Betriebsgelände der BASF in Ludwigshafen/Rhein zu Betriebsstörungen und Störfällen. Von den Folgen der Betriebsstörungen waren verschiedene Umweltmedien sowie auch Personen betroffen. Die Betriebsstörungen werden den staatlichen Stellen gemeldet. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele und welche meldepflichtigen Betriebsstörungen gab es im Zeitraum 2011 bis 2015 (aufgeführt nach Datum der meldepflichtigen Betriebsstörungen)? 2. Welche Betriebs- und Produktionsstätten waren betroffen? 3. Welche toxischen Stoffe gelangen in die Umwelt? 4. Welche Umweltmedien wurden in Mitleidenschaft gezogen? 5. Welche Maßnahmen wurden infolge der Betriebsstörungen veranlasst? 6. Stehen Umsetzungen von angeordneten Maßnahmen noch aus? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 18. August 2015 wie folgt beantwortet: Für bestimmte Betriebsstörungen in Anlagen besteht für den Betreiber die Verpflichtung, sie an die zuständige Überwachungsbehörde , im Fall der BASF die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, zu melden. So hat der Betreiber eines der Störfall-Verordnung unterliegenden Betriebsbereichs der zuständigen Überwachungsbehörde unverzüg lich den Eintritt eines Ereignisses, das die Kriterien des Anhangs VI Teil 1 der StörfallV erfüllt, mitzuteilen. Hierzu zählen z. B. die unfallbedingte Entzündung, Explosion oder Freisetzung eines gefährlichen Stoffs bei Überschreitung einer vorgegebenen Mindestmenge oder Unfälle, bei denen ein gefährlicher Stoff die unmittelbare Ursache für Unfallfolgen wie Todesfälle, mehrere Verletzte, Evakuierungen, Umweltschädigungen oder auch größere Sachschäden ist. Für den Betriebsbereich der BASF ereigneten sich zuletzt im Jahr 2011 zwei meldepflichtige Ereignisse nach der Störfall-Verordnung. Seit dem Jahr 2012 sind auch Ereignisse in Anlagen, die von der Industrieemissions-Richtlinie erfasst sind, der Überwachungsbehörde zu melden, sofern die Ereignisse zu schädlichen Umwelteinwirkungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft geführt haben. Entsprechende Ereignisse sind in den Anlagen der BASF seitdem nicht eingetreten. Ebenfalls besteht zwischen der BASF und der SGD Süd die Übereinkunft, dass Betriebsstörungen in Abfallentsorgungsanlagen zu melden sind. In den Jahren 2011 bis 2015 wurden hierzu der SGD Süd neun Ereignisse mitgeteilt. Die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) hat unter allen Mitgliedstaaten am Rhein eine Vereinbarung getroffen , nach der alle plötzlich auftretenden Schadstoffeinleitungen in den Rhein bei Überschreitung festgelegter Schwellenwerte Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. September 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5481 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode gemeldet werden sollen. Die Verpflichtung zur Meldung von Schadstoffeinleitungen infolge von Betriebsstörungen wurde in die wasserrechtlichen Erlaubnisse u. a. der BASF-Abwasseranlage aufgenommen. In den Jahren 2011 bis 2015 wurden insgesamt neun Ereignisse gemeldet. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 6: Aus Gründen der Lesbarkeit wurden die Antworten zu den Fragen 1 bis 6 tabellarisch erfasst. Auf beigefügte Anlage wird verwiesen . Ulrike Höfken Staatsministerin 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5481 3 Drucksache 16/5481 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5481 5 Drucksache 16/5481 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5481 7 Drucksache 16/5481 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 8