Drucksache 16/5484 17. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Adolf Kessel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Integration von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 3615 vom 23. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Über welche Erkenntnisse verfügt die Landesregierung hinsichtlich der beruflichen Integration von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen? 2. Wie viele anerkannte Flüchtlinge und Asylsuchende konnten 2014 und 2015 nicht in landesseitig geförderten Sprachkursen berücksichtigt werden? 3. Wie viele anerkannte Asylsuchende verblieben bisher in 2015 in Wohnraum, der für Personen gedacht ist, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, weil sie keine geeignete Wohnung finden? 4. Wie viele anerkannte Asylsuchende befinden sich im SGB II Bezug (Angaben bitte in absoluten und relativen Zahlen)? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. August 2015 wie folgt beantwortet: Zunächst weise ich darauf hin, dass der Landesregierung nicht alle Informationen zu den jeweiligen Fragestellungen vorliegen. Es wurden daher alle 36 Landkreise und kreisfreien Städte um entsprechende Auskunft gebeten, die nicht alle innerhalb der kurzen Frist antworteten. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Valide statistische Daten hinsichtlich einer beruflichen Integration von anerkannten Asylbewerberinnen/Asylbewerbern und Flüchtlingen liegen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit bisher nicht vor. Nach Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit handelt es sich in der Regel bei den Flüchtlingen um hoch motivierte, meist junge Menschen, die in Deutschland arbeiten wollen. Die größte Hürde für eine Arbeitsaufnahme ist eindeutig das Fehlen der deutschen Sprache. Deutschkenntnisse müssen im Bereich B1 liegen, damit realistischerweise mit einer Arbeitsaufnahme zu rechnen ist, je nach Beruf müssen aufgrund der formalen Voraussetzungen auch höherwertige Sprachkenntnisse vorliegen, beispielsweise im Bereich der Medizin. In der Praxis ist es derzeit in den meisten Fällen jedoch so, dass anerkannte Asylbewerberinnen/Asylbewerber und Flüchtlinge sich vielfach kaum mit ihren zuständigen Beraterinnen und Beratern im jeweiligen Jobcenter verständigen können. In diesen Fällen kann nicht mit einer kurzfristigen Arbeitsaufnahme nach der Einreise gerechnet werden, obwohl die gesetzlichen Rahmenbedingungen einen eingeschränk ten Zugang zum Arbeitsmarkt nach drei Monaten ermöglichen. Kenntnisse der deutschen Sprache sind die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration in Arbeit, Ausbildung und Gesellschaft. Aus diesem Grund ist es nach Einschätzung der Landesregierung unbedingt notwendig, dass der Bund die Mittel für Sprach- und Integrationskurse deutlich aufstockt. Hinzu kommt, dass für eine erfolgreiche berufliche Integration der Betroffenen auch die finanzielle und personelle Ausstattung der Jobcenter deutlich erhöht wird, da die Anforderungen an die Fachkräfte der Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. September 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5484 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Jobcenter deutlich gestiegen sind. Die Landesregierung begrüßt das hohe Engagement von Unternehmen und Kammern bezüglich einer Integration von Flüchtlingen. Die Arbeitsaufnahme von anerkannten Asylbewerberinnen/Asylbewerbern und Flüchtlingen gelingt am besten, wenn alle Beteiligten (Bundesagentur für Arbeit, Land, Arbeitgeber, Kommunen, Kammern, Kirchen und Ehrenamt) Hand in Hand in abgestimmten Prozessen arbeiten. Die Landesregierung ist hierzu in gutem Kontakt und intensivem Austausch mit allen Beteiligten. Zu Frage 2: Anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber sind nicht primär die Zielgruppe der landesseitig geförderten Sprachkurse. Sie haben die Zulassung zur Teilnahme an den Integrationskursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Nach der Integrationskursgeschäftsstatistik des BAMF für das Jahr 2014 haben 3 816 Personen in Rheinland-Pfalz an den BAMFIntegrationskursen teilgenommen. Die Zahl derer, die nicht zum Zuge kommen, ist nicht bekannt. Flüchtlinge und Asylsuchende, die keinen Zugang zu den BAMF-Integrationskursen haben, haben die Möglichkeit, an ESF-Sprachund Orientierungskursen für Flüchtlinge oder an landesgeförderten Weiterbildungssprachkursen teilzunehmen. Eine Aussage über die Anzahl derjenigen Asylsuchenden und Flüchtlinge, die nicht in landesseitig geförderten Sprachkursen berücksichtigt werden konnten, ist nicht möglich, da hierüber keine statistische Erfassung erfolgt. Zu Frage 3: Asylsuchende sind grundsätzlich Personen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, bei denen also noch keine Entscheidung über die Anerkennung getroffen wurde. Aus dem Kontext der Fragestellung darf daher geschlossen werden, dass mit der Frage Asylbewerberinnen und Asylbewerber gemeint sind, deren Verfahren abgeschlossen sind und die eine Anerkennung erhalten haben . Die Suche nach angemessenem Wohnraum gestaltet sich für diese Personengruppe aufgrund des SGB II-Leistungsbezugs und unter Umständen mangelnder Sprachkenntnisse sehr schwierig. Es handelt sich sowohl um Einzelpersonen als auch Familien. Die Kommunen, die für die Unterbringung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig sind, gehen unterschiedlich mit der Situation um, wie die folgende Tabelle zeigt. 2 Landkreis/Stadt Anerkannte Asylbewerberinnen/ Asylbewerber/Flüchtlinge, die in Wohnungen untergebracht sind, die für Asylbegehrende vorgehalten werden Bemerkungen LK Alzey-Worms – Eine Statistik über die Anzahl wird nicht geführt. LK Ahrweiler 68 LK Bad Kreuznach – Aussage nicht möglich. LK Bernkastel-Wittlich 29 LK Cochem-Zell – Aussage nicht möglich. LK Donnersberg 49 LK Kusel – Fehlanzeige. LK Mainz-Bingen 99 LK Mayen-Koblenz In den beiden Gemeinschaftsunterkünften a) 3 Personen (von insgesamt 36 Personen) in Andernach b) 10 Personen (von insgesamt 48 Personen) in Weißenthurm Im Landkreis Mayen-Koblenz werden die zugewiesenen Asylbewerberinnen und Asylbewerber grundsätzlich dezentral untergebracht. Es ist ein mit den Kommunalverwaltungen vereinbartes Verfahren, dass die in dezentralen Wohnungen untergebrachten Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach einem Wechsel aus dem Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes in den Rechtskreis des SGB II die ihnen ursprünglich zur Verfügung gestellte Wohnung nicht verlassen müssen, sondern dort – unabhängig von ihrem Rechtsstatus – aus integrationspolitischen Gründen verbleiben können. LK Neuwied 78 Die Angabe bezieht sich nur auf die Verbandsgemeinden und die durch den Landkreis betriebene Gemeinschaftsunterkunft . LK Rhein-Hunsrück 31 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5484 Zu Frage 4: Asylsuchende sind grundsätzlich Personen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sind, bei denen also noch keine Entscheidung über die Anerkennung getroffen wurde. Aus dem Kontext der Fragestellung darf daher geschlossen werden, dass mit der Frage Asylbewerberinnen und Asylbewerber gemeint sind, deren Verfahren abgeschlossen sind und die eine Anerkennung erhalten haben. Erst damit gehören sie zum Rechtskreis des SGB II. Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Rheinland-Pfalz/Saarland, liegen keine validen Daten zur Anzahl der im SGB II Bezug befindlichen Personen aus der genannten Zielgruppe vor. In Vertretung: Margit Gottstein Staatssekretärin 3 Landkreis/Stadt Anerkannte Asylbewerberinnen/ Asylbewerber/ Flüchtlinge, die in Wohnungen untergebracht sind, die für Asylbegehrende vorgehalten werden Bemerkungen LK Südliche Weinstraße – Eine Statistik über die Anzahl wird nicht geführt. LK Südwestpfalz 31 LK Trier-Saarburg 63 LK Westerwald 95 Stadt Frankenthal 27 Stadt Kaiserslautern – Eine Statistik über die Anzahl wird nicht geführt. Stadt Koblenz – Eine Statistik über die Anzahl wird nicht geführt. Stadt Mainz 25 Stadt Neustadt a. d. Weinstraße 38 Stadt Trier – Da die Zuweisung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern an die Stadt Trier erst begonnen hat, kommen derzeit alle Personen in sogenannten Gewährleistungswohnungen unter. Dabei handelt es sich um Wohnungen, die durch die Stadt Trier mit dem Unterbringungszweck von Asylbegehrenden angemietet werden. Bisher sind für diese Personen keine Anerkennungen ausgesprochen worden, da die Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Stadt Worms 13 Stadt Zweibrücken 7