Drucksache 16/55 16. 06. 2011 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Thomas Weiner und Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Kritische Sicherheitslage im Bereich der Südwestpfalz – C. Notrufzeitspannen Die Kleine Anfrage 13 vom 24. Mai 2011 hat folgenden Wortlaut: Die mit der Bildung der neuen Koalitionsregierung angekündigte Reduzierung der Personals bei der rheinland-pfälzischen Polizei um bis zu 400 Stellen in dieser Legislaturperiode sorgt besonders in den ländlichen Regionen des Landes, in denen die Dienststellen schon bisher zahlenmäßig schwach besetzt sind, für Unruhe. Das gilt insbesondere für den Raum Südwestpfalz, Pirmasens und Zweibrücken . Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie ist die Vorgabe für die Zeiten zwischen Eingang des Notrufes und des Eintreffens am Einsatzort bei Feuerwehr und Not- ärzten und wie begründen sich diese Zeitspannen? 2. Wenn Leib und Leben der Bürger durch schweres kriminelles Handeln bedroht sind – in welchem Zeitrahmen sollten dann die Einsatzkräfte der Polizei spätestens vor Ort sein? 3. Wie lange betrug 2010 die durchschnittliche und die maximale Zeitspanne bei nächtlichen Notrufen in den Dienststellen Dahn, Pirmasens, Waldfischbach und Zweibrücken zwischen Eingang des Notrufes und dem Eintreffen der Polizei? 4. In wie vielen (prozentual) Fällen ist bei nächtlichen Notrufen (22 bis 6 Uhr) die Polizei innerhalb der gleichen Zeitvorgaben, wie sie für Feuerwehr/Notarzt bestehen, vor Ort, in wie vielen Fällen (absolut/prozentual) betrug die Zeitspanne mehr als das Doppelte , in wie vielen Fällen mehr als 30 Minuten? 5. Wie hat sich die Zahl der Fälle (und zu welchen Tages- bzw. Nachtzeiten) in den letzten zehn Jahren entwickelt, in denen Streifen aus benachbarten Dienststellen zwecks Aushilfe gerufen werden mussten, weil die eigene Einsatzstärke an den Dienststellen nicht ausreichte – und welche Schlüsse zieht die Landesregierung daraus? 6. Wie wird sich der geplante Stellenabbau bei der Polizei auf die Sicherheit der Bürger im Falle von Notrufen auswirken? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage – auf die Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage 11 verweisend – namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. Juni 2011 wie folgt beantwortet: Zu 1.: a) Rettungsdienst: In Rheinland-Pfalz gilt gemäß § 8 Abs. 2 Rettungsdienstgesetz eine Hilfeleistungspflicht von 15 Minuten. Eine eigene Hilfeleistungsfrist für den Notarzt gibt es nicht. Die Hilfeleistungsfrist ist so ausgelegt, dass im Notfalltransport jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort in der Regel innerhalb einer Fahrzeit von maximal 15 Minuten nach dem Eingang des Hilfeersuchens bei der Leitstelle erreicht werden kann. b) Feuerwehr: Die Zeitspanne zwischen der abgeschlossenen Alarmierung und dem Eintreffen der Feuerwehr an der Einsatzstelle beträgt nach § 1 Abs. 1 der Feuerwehrverordnung in der Regel acht Minuten und wird als Einsatzgrundzeit bezeichnet. Die Einsatzgrundzeit umfasst die „Ausrückezeit“ und die „Anfahrtszeit“. Die Einsatzgrundzeit ist mit acht Minuten für die Ausrücke- und Anmarschzeit be- Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Mai 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/55 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode messen, um eine Hilfsfrist von 17 Minuten gewährleisten zu können. Die Hilfsfrist von 17 Minuten ergibt sich aus den naturgesetzlichen Gegebenheiten des Brandverlaufs. So liegt die Überlebensgrenze bei einer Rauchgasvergiftung durch Kohlenmonoxid und die Grenze des schlagartigen Durchzündens („Flash over“) nach statistischen Ermittlungen bei rund 17 Minuten. Ausführlichere Informationen können derAntwort des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Frage 9 derGroßenAnfrage der Fraktion der SPD „Feuerwehren in Rheinland-Pfalz“ (Drucksache 14/4452) entnommen werden. Zu 2.: In Fällen der in Rede stehenden konkreten Gefahrenlagen und Straftaten ist ein unverzüglicher Einsatz aller erforderlichen Polizeikräfte in schnellstmöglicher Zeit zu veranlassen. Zu 3. und 4.: Nach den Bestimmungen des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes werden Notrufe für die Dauer von zwei Monaten aufgezeichnet und danach automatisiert gelöscht. Insoweit liegen keine Daten für das Jahr 2010 vor. Zu 5.: Die Notwendigkeit zur Erhebung der Einsatzunterstützung anderer Dienststellen besteht nicht. Zur Vermeidung eines unnötigen Verwaltungsaufwands wurde bisher eine entsprechende Statistik nicht erstellt. Zu 6.: Rheinland-Pfalz ist eines der sichersten Bundesländer und liegt bei der Kriminalitätsbelastung deutlich unter dem Bundesdurchschnitt . Ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) konnte für das Jahr 2010 der niedrigste Stand registrierter Straftaten seit 2002 verzeichnet werden. Mit einer Aufklärungsquote von 62,5 Prozent liegt Rheinland-Pfalz zum sechsten Mal in Folge über der 60-Prozent-Marke. Schwerwiegende Delikte wie Gewaltkriminalität und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind ebenso rückläufig wie Diebstahl. Die Landesregierung sieht sich in ihrem sicherheitspolitischen Kurs bestärkt und wird ihn fortführen . Daher ist nicht damit zu rechnen, dass sich das Abschmelzen der derzeitigen Personalstärke der Polizei auf den Zielwert von rd. 9 000 Kräften auf die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger auswirken wird. Roger Lewentz Staatsminister