LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode b. w. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 5. Oktober 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Simone Huth-Haage (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Beendigung von Vertretungsverträgen im Schuldienst im Donnersbergkreis Die Kleine Anfrage 3648 vom 30. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer im Donnersbergkreis verfügen zum Stichtag 24. Juli 2015 über einen befristeten Arbeitsvertrag (Angaben bitte nach Vollzeitäquivalenten und Personen differenzieren)? 2. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer im Donnersbergkreis verfügen über die Sommerferien über einen befristeten Arbeitsvertrag (Angaben bitte nach Vollzeitäquivalenten und Personen differenzieren)? 3. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer im Donnersbergkreis mit einem befristeten Arbeitsvertag arbeiten bereits seit zwei, drei, vier oder fünf und mehr Jahren, im rheinland-pfälzischen Schuldienst? 4. Welchen Stundenumfang haben die Vertretungsverträge im Juli 2015 (Angaben bitte gliedern nach Stundenumfang bis zu einer viertel, halben, dreiviertel oder einer ganzen Stelle)? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. August 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Unterricht an den rheinland-pfälzischen Schulen wird weit überwiegend von verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkräften erteilt. Sofern diese Lehrkräfte vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, z. B. wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Erkrankung , werden zur Sicherung der Unterrichtsversorgung für die benötigte Zeit Beschäftigungsverhältnisse mit Vertretungskräften abgeschlossen. Diese Verträge sind notwendigerweise befristet, weil der zugrunde liegende Bedarf nur ein vorübergehender ist. Vor ihrem Abschluss wird geprüft, ob der Vertretungsbedarf auch anderweitig abgedeckt werden kann, z. B. durch Übernahme von Unterricht durch andere Lehrkräfte des Kollegiums. Demzufolge wird auch für jedes neue Schuljahr im Rahmen der Personalplanung geprüft, welcher Vertretungsbedarf weiter bzw. neu besteht. Ist die Dauer eines Vertretungsbedarfs nicht absehbar, weil sich z. B. die Dauer einer Erkrankung nicht abschätzen lässt, können in befristeten Vertretungsverträgen sogenannte „Doppelbefristungen“ vereinbart werden. Diese bewirken, dass das jeweilige Beschäftigungsverhältnis entweder mit Rückkehr der vertretenen Person oder mit Erreichen einer kalendarisch bestimmten Höchstfrist endet. Ist beispielsweise kurz vor Schuljahresende absehbar, dass der Vertretungsbedarf im nächsten Schuljahr weiter besteht, kann die Lehrkraft über die Sommerferien hinaus beschäftigt werden. Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, die Kontinuität der Versorgung mit Lehrkräften und deren Beschäftigungsbedingungen, insbesondere bei längerfristigem Vertretungsbedarf, zu verbessern. Deshalb wurde zum Schuljahr 2011/2012 ein Vertretungspool von dauerhaften Beamtenplanstellen eingerichtet, der nach den Sommerferien 800 Stellen umfassen wird und bis 2016 auf 1 000 Planstellen ausgebaut wird. Das Konzept des Vertretungspools sieht vor, dass diese Lehrkräfte drei Jahre für längerfristige Vertretungseinsätze von sechs Monaten oder mehr den Schulen in einer Region zur Verfügung stehen. Nach drei Jahren werden die Lehrkräfte dann fest an einer Schule eingesetzt. Der gesamte landesweit auftretende Vertretungsbedarf, insbesondere der kurzfristige, ist über einen solchen Pool allerdings nicht abzudecken. Zeitlich befristete Vertretungsverträge werden daher auch künftig benötigt. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) befindet sich zurzeit in der Personalplanung für das kommende Schuljahr. In dieser Phase ist aufgrund der laufenden Erfassung der Personaldaten in das Personalverwaltungssystem IPEMA® immer wieder mit Drucksache 16/5507 18. 08. 2015 Drucksache 16/5507 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode der Änderung des Datenbestands zu rechnen. Hierzu zählen auch Vertretungsverträge, deren Laufzeit entgegen der ursprünglichen Planung zwischenzeitlich über die Schulferien hinaus verlängert worden ist, die jedoch im elektronischen Personalverwaltungssystem noch nicht erfasst worden sind. Hierdurch verändern sich die Angaben häufig und auch über den gewählten Stichtag hinaus. Die folgenden Angaben entsprechen dem Datenbestand vom 5. August 2015. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: *) Die Summe der Personen in dieser Tabelle muss nicht mit der Summe der Personen in der Tabelle zu Frage 4 übereinstimmen, da wenige Verträge zwar über den 24. Juli 2015 hinaus, aber nicht über die Sommerferien hinweg befristet sind. Zu Frage 3: Es wurden diejenigen Lehrkräfte berücksichtigt, deren Vertragsdauer in der Summe ohne Berücksichtigung von Unterbrechungen den erfragten Zeitraum ergibt. Zum Auswertungsstichtag 24. Juli 2015 arbeiten zwölf Lehrkräfte seit zwei Jahren in einem befristeten Beschäftigtenverhältnis, vier Lehrkräfte seit drei Jahren und drei Lehrkräfte seit vier Jahren. Da das Personalverwaltungssystems IPEMA® erst im Jahre 2012 bei der ADD eingeführt wurde, ist eine Auswertung bezogen auf einen Zeitraum von fünf Jahren und länger nicht möglich. Es ist aber davon auszugehen, dass im Donnersbergkreis nur wenige Lehrkräfte seit fünf und mehr Jahren in einem befristeten Beschäftigtenverhältnis sind. Zu Frage 4: In Vertretung: Prof. Dr. Thomas Deufel Staatssekretär Vertretungsverträge (Stichtag 21. Juli 2015, derzeitiger Stand, siehe Vorbemerkung) befristet bis zum Beginn der Sommerferien (letzter Schultag: 24. Juli 2015) Verträge, die über die Sommerferien hinaus befristet sind in Vollzeitäquivalenten Personen *) Vollzeitäquivalente Personen *) Vollzeitäquivalente GS 3 1,4 11 9,9 RS+ 9 8,4 – – GY 8 3,1 1 0,8 IGS 12 9,0 1 1,0 FÖS 2 1,5 – – BBS – – – – Schulart Schulart Vertretungsverträge im Juli 2015 (Stichtag 21. Juli 2015) Personen Vollzeitäquivalente Stundenumfang in Lehrerwochenstunden, aufgegliedert nach Anteil einer Vollbeschäftigung bis zu 0,25 über 0,25 bis 0,5 über 0,5 bis 0,75 über 0,75 bis unter 1 voll GS 14 11,3 – 20 15 197 50 RS+ 11 9,9 – – 38 66 162 GY 10 4,3 21 32 42 – 24 IGS 13 10,0 9 39 32 – 177 FÖS 2 1,5 – – 14 – 27 BBS – – – – – – –