Drucksache 16/5509 20. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Aktueller Sachstand Umgehungsstraße Stadecken-Elsheim Die Kleine Anfrage 3653 vom 3. August 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle baurechtliche Planungsstand für die Nord- und Westumgehung von Stadecken-Elsheim? 2. Wie viel Geld wurde bislang für die Planungen und andere Aufwendungen ausgegeben (bitte Kosten getrennt nach den einzelnen Posten aufschlüsseln)? 3. Wann ist mit der Realisierung des 1. Bauabschnitts zu rechnen? 4. Aus welchen Gründen wurde der 1. Bauabschnitt bisher nicht realisiert? 5. Wann und für welche Trasse erfolgt das Planungsfeststellungsverfahren bzw. der Planfeststellungsbeschluss? 6. Gibt es zeitliche Begrenzungen hinsichtlich der Rechtsgültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses und ggf. welche? 7. Wie beurteilt die Landesregierung die von der Bürgerinitiative geforderte Neuplanung beider Trassen weiter um Elsheim herum? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. Augst 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: In 2002 wurde ein Raumordnungsverfahren für eine Ortsumgehung von Stadecken-Elsheim durchgeführt. Nachdem 2010 für die Varianten einer Westumgehung eine Vogelschutzverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde, hat die Ortsgemeinde die Variante einer ortsnah verlaufenden Westumgehung abgelehnt. Die Planungen wurden daraufhin nicht weitergeführt (siehe auch Drucksachen 15/5164 und 16/1277). Zu Frage 2: Die Kosten für folgende Gutachten liegen bislang bei insgesamt 149 424,69 Euro. Sie teilen sich wie folgt auf: Machbarkeitsstudie 1995 33 733,65 Euro Verkehrsuntersuchung 1995 29 797,35 Euro Umweltverträglichkeitsstudie 1997 43 293,30 Euro Raumordnungsunterlagen 2000 35 045,29 Euro Avifaunistische Untersuchung 2009 4 235,00 Euro Vogelschutzgebiet-Verträglichkeitsprüfung 2010 3 320,10 Euro. Darüber hinaus sind seit dem Beginn der Planungen für eine Ortsumgehung von Stadecken-Elsheim Personal- und Verwaltungskosten aufseiten der Straßenbau verwaltung angefallen, die sich im Einzelnen nicht beziffern lassen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 5. Oktober 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5509 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 3 bis 6: Für die Realisierung der Umgehung Stadecken-Elsheim bedarf es eines Planfeststel lungsverfahrens, um das Baurecht zu erlangen, und einer Absicherung der erforder lichen Finanzierung des Vorhabens. Ein Planfeststellungsverfahren wurde noch nicht eingeleitet, da eine genehmigungsfähige Detailplanung noch nicht vorliegt. Eine Realisierungsperspektive kann vor diesem Hintergrund derzeit nicht aufgezeigt werden. Zu Frage 7: Grundsätzlich kann eine Neuplanung nur in Abstimmung mit der betroffenen Kommune begonnen werden und die dafür erforder - lichen finanziellen und personellen Ressourcen des Landes müssen zur Verfügung stehen. Bei einer Wiederaufnahme der Planung der Ortsumgehung Stadecken-Elsheim müsste zunächst die Linienführung des Raumordnerischen Entscheides als Grundlage der Straßenplanung überprüft werden. In diesem Zusammenhang wären dann alternative Linien zu bewerten. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär