Drucksache 16/551 10. 11. 2011 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Christine Schneider (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung,Weinbau und Forsten EHEC-Entschädigungen Die Kleine Anfrage 364 vom 17. Oktober 2011 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hat in der Drucksache 16/418 ausgeführt, dass sie sehr zeitnah nach Ausbruch der Absatzkrise ein Hilfsprogramm geprüft und umgesetzt hat, mit dem – ergänzend zu Sonderhilfen der EU – insbesondere kurzfristig wirksame Hilfen zur Sicherung der Liquidität geleistet werden können. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist der Betrag für die von Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellten Hilfen? 2. Wie viel Landwirte aus Rheinland-Pfalz haben einen Antrag bei der Landesregierung für das Hilfsprogramm des Landes gestellt? 3. Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Landesregierung ergänzend zu den Sonderhilfen der EU Absatzeinbrüche, die durch EHEC ausgelöst wurden, aus landeseigenen Mitteln kompensiert? 4. Wie sind nach Kenntnis der Landesregierung die Hilfen der anderen Bundesländer gestaltet? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 9. November 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Um Anträge auf Liquiditätshilfen bewilligen zu können, wurde dem für die Bewilligung zuständigen Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Mosel zunächst ein zinsverbilligter Darlehensrahmen in Höhe von 10 Millionen Euro zugewiesen. Zu Frage 2: Bisher haben sechs Betriebe einen Antrag vorgelegt. Alle Anträge wurden bewilligt. Zu Frage 3: Neben Rheinland-Pfalz haben auch der Freistaat Bayern und die Freie und Hansestadt Hamburg ergänzende Hilfsprogramme für Gemüseerzeuger aufgelegt, die von den Umsatzeinbrüchen infolge der EHEC-Infektionen betroffen waren. Das bayerische Programm richtet sich dabei nur an Sprossenerzeuger. Das Hamburger Programm kann grundsätzlich von allen Gemüse erzeugenden Betrieben in Anspruch genommen werden. Zu Frage 4: Bei den vorgenannten Hilfsprogrammen des Freistaates Bayern und der Freien und Hansestadt Hamburg handelt es sich um Zuschüsse , die als sogenannte Deminimis-Beihilfe gewährt werden. Nach dem geltenden Beihilferecht der Europäischen Union können landwirtschaftliche Unternehmen solche Beihilfen bis zu einer Höhe von 7 500 € über einen Zeitraum von drei Jahren erhalten. Ulrike Höfken Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Dezember 2011 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode