LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode b. w. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Oktober 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Andreas Biebricher (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Beendigung von Vertretungsverträgen im Schuldienst in der kreisfreien Stadt Koblenz zum Ende des Schuljahres 2014/2015 Die Kleine Anfrage 3654 vom 3. August 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Vertretungsverträge bestanden zum Stichtag 1. Juli 2015 in der kreisfreien Stadt Koblenz (Angaben bitte nach Schularten, Personen und Vollzeitäquivalenten gliedern)? 2. Welchen Stundenumfang hatten die Vertretungsverträge zum Stichtag 1. Juli 2015 (Angaben bitte gliedern nach Stundenumfang bis zu einer viertel, halben, dreiviertel oder einer ganzen Stelle)? 3. Wie viele Vertretungsverträge enden in der kreisfreien Stadt Koblenz zum Beginn der Sommerferien 2015 (Angaben bitte nach Schularten, Personen und Vollzeitäquivalenten gliedern)? 4. Wie viele Vertretungsverträge werden auf Basis der Personalplanungen durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) für das kommende Schuljahr (Stichtag 1. August 2015) in der kreisfreien Stadt Koblenz voraussichtlich über die Sommerferien hinaus verlängert (Angaben bitte nach Schularten und Vollzeitäquivalenten gliedern)? 5. Wie vielen der Lehrkräfte, deren Unterrichtsvertrag zum Ende des Schuljahres ausgelaufen ist, wird nach aktuellem Planungsstand (Stichtag 1. August) nach den Sommerferien voraussichtlich ein neuer Vertrag angeboten? 6. An wie viele der Lehrkräfte, deren Unterrichtsvertrag zum Ende des Schuljahres ausgelaufen ist, wird nach aktuellem Planungsstand (Stichtag 1. August) nach den Sommerferien voraussichtlich eine reguläre Planstelle vergeben? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. August 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Unterricht an den rheinland-pfälzischen Schulen wird weit überwiegend von verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkräften erteilt. Sofern diese Lehrkräfte vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, z. B. wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Erkrankung, werden zur Sicherung der Unterrichtsversorgung für die benötigte Zeit Beschäftigungsverhältnisse mit Vertretungskräften abgeschlossen. Diese Verträge sind notwendigerweise befristet, weil der zugrunde liegende Bedarf nur ein vorübergehender ist. Vor ihrem Abschluss wird geprüft, ob der Vertretungsbedarf auch anderweitig abgedeckt werden kann, z. B. durch Übernahme von Unterricht durch andere Lehrkräfte des Kollegiums. Demzufolge wird auch für jedes neue Schuljahr im Rahmen der Personalplanung geprüft, welcher Vertretungsbedarf weiter bzw. neu besteht. Ist die Dauer eines Vertretungsbedarfs nicht absehbar, weil sich z. B. die Dauer einer Erkrankung nicht abschätzen lässt, können in befristeten Vertretungsverträgen sogenannte „Doppelbefristungen“ vereinbart werden. Diese bewirken, dass das jeweilige Beschäftigungsverhältnis entweder mit Rückkehr der vertretenen Person oder mit Erreichen einer kalendarisch bestimmten Höchstfrist endet. Ist beispielsweise kurz vor Schuljahrsende absehbar, dass der Vertretungsbedarf im nächsten Schuljahr weiter besteht, kann die Lehrkraft über die Sommerferien hinaus beschäftigt werden. Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, die Kontinuität der Versorgung mit Lehrkräften und deren Beschäftigungsbedingungen, insbesondere bei längerfristigem Vertretungsbedarf, zu verbessern. Deshalb wurde zum Schuljahr 2011/2012 ein Vertretungspool Drucksache 16/5510 19. 08. 2015 Drucksache 16/5510 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode von dauerhaften Beamtenplanstellen eingerichtet, der nach den Sommerferien 800 Stellen umfassen wird und bis 2016 auf 1 000 Planstellen ausgebaut wird. Das Konzept des Vertretungspools sieht vor, dass diese Lehrkräfte drei Jahre für längerfristige Vertretungseinsätze von sechs Monaten oder mehr den Schulen in einer Region zur Verfügung stehen. Nach drei Jahren werden die Lehrkräfte dann fest an einer Schule eingesetzt. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) befindet sich zurzeit in der Personalplanung für das kommende Schuljahr. In dieser Phase ist aufgrund der laufenden Erfassung der Personaldaten in das Personalverwaltungssystem IPEMA® immer wieder mit der Änderung des Datenbestands zu rechnen. Hierzu zählen auch Vertretungsverträge, deren Laufzeit entgegen der ursprünglichen Planung zwischenzeitlich über die Schulferien hinaus verlängert worden ist, die jedoch im elektronischen Personalverwaltungssystem noch nicht erfasst worden sind. Hierdurch verändern sich die Angaben häufig und auch über den gewählten Stichtag hinaus . Die folgenden Angaben entsprechen dem Datenbestand vom 5. August 2015. Der gesamte landesweit auftretende Vertretungsbedarf, insbesondere der kurzfristige, ist über einen solchen Pool allerdings nicht abzudecken. Zeitlich befristete Vertretungsverträge werden daher auch künftig benötigt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Aus datentechnischen Gründen basieren die nachfolgenden Angaben auf dem Auswertungsstichtag 21. Juli 2015 (statt 1. Juli 2015), der auch zur Beantwortung der Fragen 3 und 4 herangezogen werden konnte. Zu den Fragen 3 und 4: Zu Frage 5: Wie oben dargestellt, wird eine Lehrkraft über die Sommerferien hinaus beschäftigt, wenn nach aktuellem Planungsstand absehbar ist, dass der Vertretungsbedarf auch zu Beginn des neuen Schuljahres besteht. Diese Zahlen ergeben sich aus der Tabelle zu den Fragen 3 und 4. Zu Frage 6: Insgesamt elf Lehrkräfte in der kreisfreien Stadt Koblenz, deren Vertretungsvertrag bis zum Beginn der Sommerferien befristet war, werden nach aktuellem Planungsstand nach den Sommerferien eine Planstelle erhalten. In Vertretung: Prof. Dr. Thomas Deufel Staatssekretär Schulart Vertretungsverträge (Stichtag 21. Juli 2015, derzeitiger Stand, siehe Vorbemerkung) Personen Vollzeitäquivalente Stundenumfang in Lehrerwochenstunden, aufgegliedert nach Anteil einer Vollbeschäftigung bis zu 0,25 über 0,25 bis 0,5 über 0,5 bis 0,75 über 0,75 bis unter 1 voll GS 32 27,7 – 10 48 361 275 RS+ 7 5,0 – 47 36 - 81 GY 27 15,2 37 66 133 111 48 IGS 2 1,1 – 8 – 24 – FÖS 5 4,6 – – – 44 81 BBS 8 2,8 13 37 – 23 – Schulart Vertretungsverträge (Stichtag 21. Juli 2015, derzeitiger Stand, siehe Vorbemerkung) befristet bis zum Beginn der Sommerferien (letzter Schultag: 24. Juli 2015) Verträge, die über die Sommerferien hinaus befristet sind in Vollzeitäquivalenten Personen Vollzeitäquivalente Personen Vollzeitäquivalente GS 11 8,7 21 19,0 RS+ 6 4,4 1 0,6 GY 26 15,1 1 0,1 IGS 2 1,1 – – FÖS 5 4,6 – – BBS 8 2,8 – –