LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. Oktober 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Vertretungslehrer im Landkreis Mainz-Bingen Die Kleine Anfrage 3660 vom 5. August 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer im Landkreis Mainz-Bingen arbeiteten in den letzten fünf Jahren in befristeten Zeitverträgen (bitte nach Schularten und Vollzeitäquivalenten aufschlüsseln)? 2. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer im Landkreis Mainz-Bingen verfügten zum Stichtag 24. Juli 2015 über einen befristeten Arbeitsvertrag (bitte nach Schularten und Vollzeitäquivalenten aufschlüsseln)? 3. Wie viele Vertretungsverträge im Landkreis Mainz-Bingen endeten zum Beginn der Sommerferien 2015 (bitte nach Schularten und Vollzeitäquivalenten aufschlüsseln)? 4. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer im Landkreis Mainz-Bingen verfügen über die Sommerferien über einen befristeten Arbeitsvertrag (bitte nach Schularten und Vollzeitäquivalenten aufschlüsseln)? 5. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer mit einem befristeten Arbeitsvertrag arbeiten im Landkreis Mainz-Bingen bereits seit zwei, drei, vier oder fünf und mehr Jahre im rheinland-pfälzischen Schuldienst (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. August 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Unterricht an den rheinland-pfälzischen Schulen wird weit überwiegend von verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkräften erteilt. Sofern diese Lehrkräfte vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, z. B. wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Erkrankung, werden zur Sicherung der Unterrichtsversorgung für die benötigte Zeit Beschäftigungsverhältnisse mit Vertretungskräften abgeschlossen. Diese Verträge sind notwendigerweise befristet, weil der zugrunde liegende Bedarf nur ein vorübergehender ist. Vor ihrem Abschluss wird geprüft, ob der Vertretungsbedarf auch anderweitig abgedeckt werden kann, z. B. durch Übernahme von Unterricht durch andere Lehrkräfte des Kollegiums. Demzufolge wird auch für jedes neue Schuljahr im Rahmen der Personalplanung geprüft, welcher Vertretungsbedarf weiter bzw. neu besteht. Ist die Dauer eines Vertretungsbedarfs nicht absehbar, weil sich z. B. die Dauer einer Erkrankung nicht abschätzen lässt, können in befristeten Vertretungsverträgen sogenannte „Doppelbefristungen“ vereinbart werden. Diese bewirken, dass das jeweilige Beschäftigungsverhältnis entweder mit Rückkehr der vertretenen Person oder mit Erreichen einer kalendarisch bestimmten Höchstfrist endet. Ist beispielsweise kurz vor Schuljahresende absehbar, dass der Vertretungsbedarf im nächsten Schuljahr weiter besteht, kann die Lehrkraft über die Sommerferien hinaus beschäftigt werden. Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, die Kontinuität der Versorgung mit Lehrkräften und deren Beschäftigungsbedingungen, insbesondere bei längerfristigem Vertretungsbedarf, zu verbessern. Deshalb wurde zum Schuljahr 2011/2012 ein Vertretungspool von dauerhaften Beamtenplanstellen eingerichtet, der nach den Sommerferien 800 Stellen umfassen wird und bis 2016 auf 1 000 Planstellen ausgebaut wird. Das Konzept des Vertretungspools sieht vor, dass diese Lehrkräfte drei Jahre für längerfristige Vertretungseinsätze von sechs Monaten oder mehr den Schulen in einer Region zur Verfügung stehen. Nach drei Jahren werden die Lehrkräfte dann fest an einer Schule eingesetzt. Drucksache 16/5515 24. 08. 2015 Drucksache 16/5515 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Der gesamte landesweit auftretende Vertretungsbedarf, insbesondere der kurzfristige, ist über einen solchen Pool allerdings nicht abzudecken. Zeitlich befristete Vertretungsverträge werden daher auch künftig benötigt. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) befindet sich zurzeit in der Personalplanung für das kommende Schuljahr. In dieser Phase ist aufgrund der laufenden Erfassung der Personaldaten in das Personalverwaltungssystem IPEMA® immer wieder mit der Änderung des Datenbestands zu rechnen. Hierzu zählen auch Vertretungsverträge, deren Laufzeit entgegen der ursprünglichen Planung zwischenzeitlich über die Schulferien hinaus verlängert worden ist, die jedoch im elektronischen Personalverwaltungssystem noch nicht erfasst worden sind. Hierdurch verändern sich die Angaben häufig und auch über den gewählten Stichtag hinaus. Die folgenden Angaben entsprechen dem Datenbestand vom 5. August 2015. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: In der nachfolgenden Tabelle sind alle Lehrkräfte berücksichtigt, die seit dem 28. Mai 2012 (Tag der Produktivsetzung des Personalverwaltungssystems IPEMA®) mit einem oder mehreren Vertretungsverträgen an Schulen im Landkreis Mainz-Bingen beschäftigt waren. Auf ältere Daten kann nicht zurückgegriffen werden. Aus datentechnischen Gründen kann hinsichtlich der Vollzeitäquivalente jeweils nur der letzte Vertretungsvertrag angegeben werden. Zu Frage 2: Zu den Fragen 3 und 4: 2 Schulart Personen Vollzeitäquivalente, gegliedert nach Anteil einer Vollbeschäftigung bis zu 0,24 0,25 bis 0,49 0,5 bis 0,74 0,75 bis unter 1 voll GS 181 45 11 23 85 17 RS+ 130 22 19 12 14 63 GRS+ 27 6 4 2 2 13 GY 207 47 57 45 34 24 IGS 101 16 29 19 14 23 FÖS 47 5 6 7 7 22 BBS 15 8 5 1 – 1 Vertretungsverträge zum Stichtag 24. Juli 2015 Schulart Personen Vollzeitäquivalente GS 43 33,6 RS+ 21 16,3 GRS+ 7 6,9 GY 36 26,6 IGS 14 11,2 FÖS 7 6,4 BBS 1 1,0 Schulart Vertretungsverträge (Stichtag 21. Juli 2015, derzeitiger Stand, siehe Vorbemerkung) befristet bis zum Beginn der Sommerferien (letzter Schultag: 24. Juli 2015) Verträge, die über die Sommerferien hinaus befristet sind in Vollzeitäquivalenten Personen Vollzeitäquivalente Personen Vollzeitäquivalente GS 6 4,2 36 29,3 RS+ 20 15,3 – – GRS+ 4 3,9 – – GY 35 25,6 1 1,0 IGS 14 11,2 – – FÖS 7 6,4 – – BBS 1 1,0 – – Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5515 Zu Frage 5: Es wurden diejenigen Lehrkräfte berücksichtigt, deren Vertragsdauer in der Summe ohne Berücksichtigung von Unterbrechungen den erfragten Zeitraum ergibt. Zum Auswertungsstichtag 24. Juli 2015 arbeiten im Landkreis Mainz-Bingen 35 Lehrkräfte seit zwei Jahren in einem befristeten Beschäftigtenverhältnis, vier Lehrkräfte seit drei Jahren und eine Lehrkraft seit vier Jahren. Da das Personalverwaltungssystem IPEMA® erst im Jahre 2012 bei der ADD eingeführt wurde, ist eine Auswertung bezogen auf einen Zeitraum von fünf Jahren und länger nicht möglich. Es ist aber davon auszugehen, dass im Landkreis Mainz-Bingen kaum Lehrkräfte seit fünf und mehr Jahren in einem befristeten Beschäftigtenverhältnis sind. In Vertretung: Prof. Dr. Thomas Deufel Staatssekretär 3