Drucksache 16/5517 25. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen für eine Bundesgartenschau am Mittelrhein im Jahr 2031 Die Kleine Anfrage 3656 vom 4. August 2015 hat folgenden Wortlaut: Die beiden Landkreise Rhein-Hunsrück und Rhein-Lahn unterstützen durch mit großer Mehrheit gefasste Beschlüsse der jeweiligen Kreistage die Idee einer Bundesgartenschau im Jahr 2031 im Mittelrheintal. Allen voran hat der Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises in diesem Zusammenhang das Land Rheinland-Pfalz aufgefordert, „bereits heute die für ein erfolgreiche Bewerbung zur BUGA 2031 notwenigen Rahmenbedingungen und Infrastrukturmaßnahmen zu schaffen. Insbesondere mit der Realisierung der Mittelrhein - brücke und den entsprechenden Anfahrtswegen (sei) umgehend zu beginnen“ (Beschluss des Kreistags Rhein-Hunsrück vom 20. Juli 2015). Auch der Landrat des Rhein-Lahn-Kreises vertritt die Meinung, dass er sich „persönlich […] keine Bundesgartenschau im Mittelrheintal ohne eine feste Rheinquerung vorstellen [kann]“ (Rhein-Hunsrück-Zeitung vom 25. Juni 2015). Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Beschlüsse der Kreistage der Landkreise Rhein-Hunsrück und Rhein-Lahn? 2. Welche Schlussfolgerungen für den nun angestrebten Bewerbungsprozess zieht die Landesregierung aus den Beschlüssen und der klaren Vorstellungen des Rhein-Hunsrück-Kreises und der deutlichen Aussage des Landrats Frank Puchtler (Rhein-Lahn-Kreis) zur Realisierung der Mittelrheinbrücke? 3. Akzeptiert die Landesregierung die Vorstellungen der beiden Landkreise Rhein-Hunsrück und Rhein-Lahn und beginnt um - gehend mit der Realisierung der Mittelrheinbrücke? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. August 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung achtet die kommunale Eigenständigkeit und bewertet die Beschlüsse von kommunalen Gremien grundsätzlich nicht. Zu den Fragen 2 und 3: Zu einer möglichen Bewerbung um die Austragung der Bundesgartenschau im Jahr 2031 am Mittelrhein wartet die Landesregierung das Ergebnis der Beratungen des Zweckverbands Welterbe Oberes Mittelrheintal am 9. September 2015 ab und hat im Vorfeld die Erstellung einer Vorstudie angeboten. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Oktober 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode