Drucksache 16/5520 27. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Einsatz der Polizei bei „Nature One“ Die Kleine Anfrage 3674 vom 12. August 2015 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen des Technofestivals „Nature One“ im Hunsrück wurden auch in diesem Jahr wieder großflächige Polizeikontrollen durchgeführt. Darüber hinaus waren wieder zahlreiche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte für die Gewährleistung der Sicherheit verantwortlich. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren während der „Nature One“ bzw. in deren Vorbereitungszeit im Einsatz? 2. Wie viele Einsatzstunden sind angefallen? 3. Wie hoch beziffert die Landesregierung die Kosten, die durch die Polizeieinsätze angefallen sind? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 25. August 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Anlässlich der Veranstaltung „Nature One 2015“ wurden vom 30. Juli 2015, 09.00 Uhr bis 3. August 2015, 15.00 Uhr, polizeiliche Maßnahmen in mehreren Einsatzphasen unter der Führung des Polizeipräsidiums Koblenz durchgeführt. Insgesamt wurden 688 Polizeibeamtinnen und -beamte (davon 676 rheinland-pfälzische Einsatzkräfte, zehn Beamtinnen und Beamte des Landespolizei - präsidiums Saarbrücken sowie zwei Einsatzkräfte aus Frankreich) eingesetzt. Die Vorbereitung dieses Einsatzes erfolgte durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Führungsstabs des Polizeipräsidiums Koblenz. Ebenso führten die benannten Einsatzabschnittsleiter für ihren Bereich entsprechende Vorplanungen durch. Zu Frage 2: Es wurden 6 192 Einsatzstunden geleistet, davon 6 084 durch Einsatzkräfte der Polizei Rheinland-Pfalz. Die Anzahl der Stunden, die auf die Vorbereitungszeit entfallen, kann nicht genau beziffert werden, da diese Arbeitsleistung u. a. im Rahmen des Regeldienstes erbracht wurde und eine statistische Erfassung nicht erfolgte. Zu Frage 3: Bei Versammlungen und Großveranstaltungen mit einer Vielzahl von Teilnehmern bzw. Besuchern trifft die Polizei die erforderlichen Maßnahmen als Ausfluss der gesetzlichen Verpflichtung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Hierdurch sollen im Wesentlichen Gefahren für die Veranstaltungs-/Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer, Besucherinnen und Besucher sowie andere Personen abgewehrt und Straftaten oder Ordnungsverstöße verhindert bzw. verfolgt werden. Die polizeilichen Einsatzmaßnahmen erfolgen – wie vorangestellt – auf der Grundlage eines gesetzlichen Auftrags. Da diese gesetzliche Verpflichtung Vorrang gegenüber etwaigen Wirtschaftlichkeitsüberlegungen hat, werden insoweit weder eine Kostenberechnung noch eine Auflistung entstandener Kosten vorgenommen. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Oktober 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode