Drucksache 16/5522 31. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Unterbringung von Flüchtlingen an der Landespolizeischule Hahn Die Kleine Anfrage 3662 vom 7. August 2015 hat folgenden Wortlaut: Nach heutigen Medienberichten sollen ab sofort Flüchtlinge an der Landespolizeischule untergebracht werden. Bereits heute sollen die ersten 50 Flüchtlinge eintreffen. Im Laufe der nächsten Woche soll die Anzahl auf 200 ansteigen. Die Unterbringung soll im Bereich Sporthalle/Sauna/Kraftraum vorgenommen werden. Hauptgrund für diese Maßnahme sei die Tatsache, dass von kommunaler Seite eine Aufnahme der Flüchtlinge abgelehnt worden sei. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wann wurde diese Entscheidung (Flüchtlingsunterbringung an der Landespolizeischule) von welcher Person getroffen? 2. Welche Kommune hat die Aufnahme aus welchem Grund abgelehnt? 3. Trifft es zu, dass die Flüchtlinge, die jetzt an der Landespolizeischule untergebracht werden sollen, zuvor unter freiem Himmel campiert haben und wenn ja, wo und seit wann? 4. Wie lange soll das Flüchtlingslager an der Polizeischule bestehen bleiben? 5. Welche baulichen, räumlichen und sächlichen Vorkehrungen wurden/werden getätigt, um die Unterbringung von Flüchtlingen zu ermöglichen und wer trägt diese Kosten? 6. Aus welchen Herkunftsländern stammen jeweils wie viele Flüchtlinge, die dort untergebracht werden sollen? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 31. August 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Taskforce Flüchtlinge hat zu Beginn der Sommerferien in Abstimmung mit der Polizei die Entscheidung, die Sporthalle an der Landespolizeischule als vorübergehende Unterkunft für Asylbegehrende zu nutzen, getroffen. Zu Frage 2: Um kurzfristig Entlastung in der Aufnahmeeinrichtung in Trier zu schaffen, wurden auch seitens der Landesregierung viele Vertreter der kommunalen Familie angesprochen mit der Bitte um kurzfristige Bereitstellung von Hallen. Es zeigte sich jedoch, dass die Kommunen sich zuerst nicht in der Lage sahen, geeignete Hallen zur Verfügung zu stellen. Als Gründe wurden angeführt, dass die Hallen auch in Ferienzeiten für Sportvereine zur Verfügung stehen sollten. Andere Hallen befanden sich zurzeit in Renovierung bzw. sollten in den Ferien renoviert werden. Zu Frage 3: Asylbegehrende, die für die Sporthalle vorgesehen sind, haben zu keiner Zeit vorher unter freiem Himmel campiert. Zu Frage 4: Die Sporthalle der Hochschule der Polizei soll ergänzend zu bestehenden Unterkunftsmöglichkeiten zunächst als Notunterkunft, z. B. im Falle derzeit noch nicht absehbarer Unterkunftserfordernisse oder einer Räumung von Zelten wegen Unwetters, bereitgehalten werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Oktober 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5522 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: Die Sporthalle wurde mit einem mobilen Schutzfußboden ausgestattet, zudem wurden mobile Trennwände und Anlagen aufgebaut . Die Kosten für diese Maßnahmen werden aus dem Landeshaushalt getragen. Zu Frage 6: Eine Erfassung nach Herkunftsland erfolgt nicht. Die Unterbringung erfolgt auch nicht getrennt nach Herkunftsländern. Es wird bei der Unterbringung vor allem darauf geachtet, Familien und Frauen getrennt von allein reisenden Männern unterzubringen, und auch auf bestimmte Ethnien, Religionen oder mögliche Konfliktparteien wird geachtet. Irene Alt Staatsministerin