Drucksache 16/5523 31. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Christine Schneider und Johannes Zehfuß (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Greening I Die Kleine Anfrage 3664 vom 7. August 2015 hat folgenden Wortlaut: Ein Landwirt, der Direktzahlungen beantragt, muss ab 2015 mindestens 5 Prozent seiner Ackerfläche (ohne Dauerkulturen) als Ökologische Vorrangflächen bereitstellen, wenn die Ackerfläche mehr als 15 ha beträgt und er keinen Ökobetrieb bewirtschaftet. Dabei könne der Landwirt aus einem Katalog verschiedener Maßnahmen auswählen, der die Anlage von speziellen Feld- und Pufferstreifen , den Erhalt von Landschaftselementen und besonders umweltschonenden Wirtschaftsweisen (Zwischenfrüchte, Leguminosen usw.) umfasst. Die jeweiligen Varianten gehen mit unterschiedlichen Gewichtungsfaktoren zwischen 0,3 und 2,0 in die Berechnung der Ökologischen Vorrangflächen ein. Durch die Umweltvorgaben im Rahmen des sogenannten Greening verändern sich die Landwirtschaftungsmethoden und die Anbauverhältnisse . Wir fragen deshalb die Landesregierung: 1. Wie viele Antragsteller gab es in 2015, wie viele in 2014? 2. Wie viel landwirtschaftliche Nutzfläche wurde in 2014 und wie viel 2015 gefördert? 3. Wie viel davon ist Acker- und wie viel davon Grünland? 4. Wie viele Betriebe in Rheinland-Pfalz sind zum Greening verpflichtet? 5. Wie groß ist der Anteil an der Gesamtheit der landwirtschaftlichen Betriebe? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 28. August 2015 wie folgt beantwortet: Die Anträge auf Direktzahlungen für 2015 werden derzeit bearbeitet und ausgewertet. Insofern liegen noch nicht alle Angaben für das Jahr 2015 abschließend vor, bzw. die Angaben zum Jahr 2015 können sich im Laufe des Jahres noch durch laufende Überprüfungen und Kontrollen verändern. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: 2014: 13 238 Antragsteller 2015: 18 041 Antragsteller. Zu Frage 2: 2014: 651 613 Hektar 2015: 716 000 Hektar Zu Frage 3: Hierzu liegen derzeit noch keine Auswertungen vor. Der in der Beantwortung der Frage 2 zu erkennende Flächenzuwachs wird im Wesentlichen auf die Einbeziehung der Weinbauflächen in die Direktzahlungen zurückzuführen sein. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Oktober 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5523 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 4 und 5: Für 2015 sind rund 7 000 Antragsteller nach den derzeitigen Auswertungen zum Greening verpflichtet. Dies sind 39 Prozent der unter Antwort zu Frage 1 genannten Antragsteller. Die niedrige Zahl ist darauf zurückzuführen, dass insbesondere reine Wein- und Obstbaubetriebe, Betriebe des Ökologischen Landbaus und Kleinerzeuger von den Greening-Verpflichtungen befreit sind. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär