Drucksache 16/5524 31. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Christine Schneider und Johannes Zehfuß (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Greening II Die Kleine Anfrage 3665 vom 7. August 2015 hat folgenden Wortlaut: Ein Landwirt, der Direktzahlungen beantragt, muss ab 2015 mindestens 5 Prozent seiner Ackerfläche (ohne Dauerkulturen) als Ökologische Vorrangflächen bereitstellen, wenn die Ackerfläche mehr als 15 ha beträgt und er keinen Ökobetrieb bewirtschaftet. Dabei könne der Landwirt aus einem Katalog verschiedener Maßnahmen auswählen, der die Anlage von speziellen Feld- und Pufferstreifen , den Erhalt von Landschaftselementen und besonders umweltschonenden Wirtschaftsweisen (Zwischenfrüchte, Leguminosen usw.) umfasst, Die jeweiligen Varianten gehen mit unterschiedlichen Gewichtungsfaktoren zwischen 0,3 und 2,0 in die Berechnung der Ökologischen Vorrangflächen ein. Durch die Umweltvorgaben im Rahmen des sogenannten Greening verändern sich die Landwirtschaftungsmethoden und die Anbauverhältnisse . Wir fragen deshalb die Landesregierung: 1. Wie viel Hektar ökologische Vorrangfläche muss nach Einführung des Greenings mindestens angelegt werden, um die Vorgaben der Agrarreform zu erfüllen? 2. Wie stellt sich das Greening in Rheinland-Pfalz ohne Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren dar? 3. Wie viel Hektar wurden in diesem Jahr mit stickstoffbindenden Pflanzen wie Soja- und Ackerbohnen oder Erbsen bestellt? 4. Wie hat sich der Anbau dieser Eiweißpflanzen gegenüber dem Vorjahr verändert? 5. Auf wie viel Hektar wurden artenreiche Zwischenfrüchte angelegt? 6. Wie viel Hektar Brache als ökologische Vorrangfläche wurden in den Flächennachweisen ausgewiesen? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 28. August 2015 wie folgt beantwortet: Die Anträge auf Direktzahlungen für 2015 werden derzeit bearbeitet und ausgewertet. Insofern liegen noch nicht alle Angaben für das Jahr 2015 abschließend vor, bzw. die Angaben zum Jahr 2015 können sich im Laufe des Jahres noch durch laufende Überprüfungen und Kontrollen verändern. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Nach Einführung des Greenings sind auf 5 Prozent der Ackerflächen ökologische Vorrangflächen anzulegen, sofern die Betriebe zum Greening verpflichtet sind. Betriebe mit ökologischer Wirtschaftsweise und Betriebe mit weniger als 15 ha Ackerfläche sind hiervon befreit. Im Rahmen des Antragsverfahrens 2015 wurden 41 940 ha als ökologische Vorrangflächen (ohne Gewichtungsfaktoren ) angemeldet. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Gewichtungsfaktoren beträgt der Flächenumfang der ökologischen Vorrangflächen 25 071 ha. Die Überprüfungen und Kontrollen der Anträge sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Oktober 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5524 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 2, 5 und 6: In Rheinland-Pfalz wurden die folgenden Flächen in Hektar (mit Gewichtungsfaktoren in Klammer) als ökologische Vorrangflächen angemeldet: – Zwischenfrüchte oder Gründecke: 23 242 (6 972) – stickstoffbindende Pflanzen: 4 016 (2 811) – Brachen: 13 838 (13 838) – Landschaftselemente nur Feldränder: 245 (367) – Landschaftselemente außer Feldränder: 448 (896) – Pufferstreifen: 88 (132) – Streifen von beihilfefähigen Hektarflächen an Waldrändern: 29 (44) – Niederwald mit Kurzumtrieb: 33 (10) – Terrassen: 0,4 (0,4) – Aufforstungsflächen: 0,7 (0,7). Zu den Fragen 3 und 4: In 2015 wurden 4 016 Hektar stickstoffbindende Pflanzen als ökologische Vorrangflächen angemeldet, die im Rahmen des Greening insgesamt als eine Kategorie erfasst werden. Eine Auswertung nach den verschiedenen Kulturarten liegt für die Jahre 2014 und 2015 nicht vor. Hierfür sind Sonderauswertungen beim Statistischen Landesamt erforderlich, die kurzfristig nicht zu erstellen sind. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär