Drucksache 16/5527 31. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Unterbringung von Flüchtlingen an der Landespolizeischule Hahn – Auswirkungen auf den Studienbetrieb Die Kleine Anfrage 3663 vom 7. August 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Unterbringung der Flüchtlinge soll im Bereich Sporthalle/Sauna/Kraftraum vorgenommen werden. Infolge der Erhöhung der Anzahl der Kommissaranwärterinnen und -anwärter besteht erhöhter Platzbedarf für den Polizeinachwuchs, um ein erfolgreiches Studium zu gewährleisten. Insbesondere zur Sicherstellung ausreichender Räumlichkeiten für die erforderliche sportliche Fitness ist daher erst kürzlich externen Nutzern der Sporthalle die weitere Nutzung z. B. in den Abendstunden untersagt worden. Damit sollte auch eine zeitlich verbesserte Nutzung für die Studierenden ermöglicht werden. Mit Beginn des Studienbetriebs am 17. August wird nunmehr durch die Unterbringung der Flüchtlinge ein gänzlicher Fortfall der sportlichen Räumlichkeiten verbunden sein. Darüber hinaus stellen sich sicherheitstechnische Fragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung den Wegfall der Sporthalle für die Studierenden mit Blick auf die gewünschte und geforderte Fitness der Studierenden? 2. Welche Alternativen stehen den Studierenden nun zur Verfügung? 3. Ab wann werden die Räumlichkeiten wieder für ihren eigentlichen Zweck den Studierenden zur Verfügung stehen? 4. Welcher sicherheitstechnische Aufwand – sächlich und personell – ist für die Zeit der Unterbringung der Flüchtlinge an der Landes - polizeischule Hahn erforderlich, wie wird er gewährleistet und wer trägt die Kosten dafür? 5. Welche weiteren Einschränkungen und Veränderungen während des Studienbetriebs werden erwartet? 6. Ist es garantiert, dass sämtliche Flüchtlinge, die an der Landespolizeischule am Hahn untergebracht werden, zuvor erkennungsdienstlich behandelt wurden? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 31. August 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Sportangebot im Rahmen des Bachelorstudiengangs an der Hochschule der Polizei ist auf die Entwicklung sowie den Erhalt koordinativer Fähigkeiten und konditioneller Grundlagen ausgerichtet. Das entsprechende didaktische Konzept bezieht neben aktiven sportlichen Betätigungen auch theoretische Studieninhalte ein und ist zudem mit Schieß- und Einsatztraining verknüpft. Die hieraus resultierenden Trainingsangebote sind nicht auf die Sporthalle an der Landespolizeischule begrenzt. Vielmehr nutzt die Hochschule der Polizei auch andere Sportstätten und Räumlichkeiten sowohl in der Liegenschaft auf dem Hahn als auch an den Standorten in Wittlich-Wengerohr und Enkenbach-Alsenborn. Insofern kann ein zeitlich begrenzter Ausfall der Sporthalle mit geringfügigen Beeinträchtigungen kompensiert werden. Zu Frage 2: Am Campus Hahn stehen den Studierenden für das Studium und die Freizeitgestaltung alternativ eine Sportanlage mit Rasensportplatz und Laufbahn, ein Beachvolleyballfeld, eine Tennisanlage mit vier Plätzen, ein Kleinsportfeld mit zwei Plätzen für Tennis oder Basketball, zwei kleinere Sporthallen für Gymnastik und Selbstverteidigungsübungen sowie ein Kletterfelsen zur Verfügung . Zudem können die umliegenden Waldwege zum Lauftraining genutzt werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Oktober 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5527 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode In Wittlich-Wengerohr stehen eine Halle für Selbstverteidigungstrainings, ein Kraftraum, eine Sportanlage mit Rasensportplatz und Laufbahn, Laufwege rund um die Liegenschaft sowie eine Sporthalle (derzeit bis voraussichtlich Januar 2016 nicht in Betrieb; Ersatzhallen in unmittelbarer Nähe können genutzt werden) bereit. In Enkenbach-Alsenborn können vergleichbare Einrichtungen und zudem noch ein Hallenbad genutzt werden. Zu Frage 3: Derzeit ist die Halle belegt. Der Zeitpunkt der Freigabe steht noch nicht fest. Zu Frage 4: Die Sicherungsmaßnahmen für die Liegenschaft der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz/Landespolizeischule obliegen der Einrichtung selbst und werden in Abhängigkeit von der Belegung der Sporthalle durchgeführt: Sofern die Halle nicht belegt ist, werden die Sicherungsmaßnahmen in Form eines 24-Stunden-Schichtbetriebs durch drei Polizeikräfte der Hochschule der Polizei durchgeführt. Im Falle der Belegung der Halle werden die damit verbundenen Aufgaben in Abhängigkeit von der Tageszeit durch fünf (Nachtzeit) bzw. vier (Früh- und Spätdienst) Polizeikräfte der Hochschule der Polizei wahrgenommen. Da die Sporthalle unmittelbar an das Hörsaalgebäude angrenzt und dort laufender Studienbetrieb stattfindet, wurde zwischen den beiden Gebäuden ein Bauzaun mit Sichtschutz aufgestellt. Der Zuweg vom Eingangstor der Hochschule bis zur Sporthalle ist vom restlichen Gelände der Hochschule mit Hamburger Gittern und Trassierband abgegrenzt und wird daneben zusätzlich ausgeleuchtet. Das hierfür benötigte Material wurde durch die Bereitschaftspolizei zur Verfügung gestellt. Für die übrigen Sicherungsmaßnahmen werden bei Bedarf bereits vorhandene Führungs- und Einsatzmittel der Hochschule der Polizei verwendet. Für die Dauer der Unterbringung von Asylbegehrenden in der Sporthalle befinden sich rund um die Uhr zwei Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma in bzw. im unmittelbaren Umfeld der Sporthalle. Die für die Kommunikation und Auftragsausführung erforderlichen Sachmittel (Telefon, Funk pp.) stellt das Sicherheitsunternehmen zur Verfügung. Der Dienstleister wurde von der ADD beauftragt ; die notwendigen Ausgaben werden durch die ADD getragen. Zu Frage 5: Neben der bedarfsorientierten Verlagerung und Verlegung von ursprünglich in der Sporthalle vorgesehenen Lehrveranstaltungseinheiten in den Bereichen Sport, integratives Polizeitraining und polizeiliches Grundlagentraining müssen ggf. einzelne Lehrveranstaltungseinheiten anderer Fachgebiete aufgrund der Bindung des Lehrpersonals durch den Sicherungsdienst verschoben werden. Die Fremdnutzung der Sporthalle sowie die dargelegten Sicherungsmaßnahmen können sich zudem auf die Freizeitgestaltung der Studierenden auswirken. Weitere nennenswerte Einschränkungen oder Veränderungen sind bislang nicht zu erwarten. Zu Frage 6: Wenn Asylbegehrende zur Sporthallte der Landespolizeischule gebracht werden, werden sie zuvor im EASY-System registriert und medizinisch begutachtet. Die erkennungsdienstliche Behandlung erfolgt bei allen Asylbegehrenden mit der Antragstellung durch das BAMF. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär