Drucksache 16/5529 01. 09. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bernhard Henter (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Abweichungen bei Schlüsselzuweisungen im Verhältnis zu den vorläufigen Orientierungsdaten des Statistischen Landesamtes vom Oktober 2014 – Teil II – Die Kleine Anfrage 3667 vom 10. August 2015 hat folgenden Wortlaut: Nach Einschätzung vieler Landkreise in Rheinland-Pfalz gibt es bei der Festsetzung der Schlüsselzuweisungen 2015 (A, B2 und ISZ) erhebliche Abweichungen von den Anfang Oktober 2014 vom Statistischen Landesamt gemeldeten vorläufigen Orientierungsdaten für 2015. Folgen für die betroffenen Landkreise sind, dass es hierdurch bedingt zu deutlich geringeren Landeszuweisungen kommt, als in den Haushalten veranschlagt und auch zu geringeren Umlagezahlungen durch die kreisangehörigen Gemeinden an die Landkreise. Ein Ausgleich dieser Mindereinnahmen ist zum jetzigen späten Zeitpunkt in aller Regel nicht mehr möglich. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Aus welchen konkreten Gründen wird die Schlüsselmasse nicht im Nachtragshaushalt 2015 dergestalt erhöht, dass eine Kürzung der Schlüsselzuweisungen B2 und ISZ für die meisten Landkreise und auch kreisfreien Städte vermieden wird (bitte detaillierte Begründung)? 2. Um welchen Betrag müsste die Schlüsselmasse 2015 schätzungsweise im Nachtragshaushalt erhöht werden, um die Haushaltsmindereinnahmen aus den Schlüsselzuweisungen zu kompensieren (Bitte Berechnung auf der Grundlage der Orientierungsdaten im Vergleich zu den tatsächlich festgesetzten Grundbeträgen vornehmen und den Schwellenwert bei den Schlüsselzuweisungen A entsprechend fiktiv anpassen)? 3. In welcher Höhe haben die Kommunen noch ein Abrechnungsguthaben aus den Finanzausgleichsjahren 2013 und 2014 gemäß § 5 Abs. 3 LFAG? 4. Auf welche Höhe belief sich das Versteigerungsguthaben der Kommunen nach § 5 LFAG zum 31. Dezember 2012, zum 31. Dezember 2013 und zum 31. Dezember 2014 und mit welchem konkreten Zinssatz wurde dieses in den einzelnen Jahren verzinst (bitte konkrete Darlegung)? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 28. August 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Hinblick auf die Formulierung „Kürzung der Schlüsselzuweisungen B2 und der ISZ“ müssen zwei Aspekte unterschieden werden . Zum einen werden im Jahr 2015 tatsächlich knapp 18 Millionen Euro mehr Schlüsselzuweisungen B2 gewährt als nach dem Landeshaushaltsplan vorgesehen waren. Von einer Kürzung kann deshalb keine Rede sein. Zum anderen werden trotz Erhöhung um knapp 18 Millionen Euro letztlich weniger Schlüsselzuweisungen B2 und Investitionsschlüsselzuweisungen gewährt als vermut - lich in den kommunalen Haushaltsplänen veranschlagt. Die Erhöhung der Schlüsselzuweisungen B2 im Jahr 2015 kann im Landeshaushaltsplan im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit dargestellt werden; eine Veranschlagung im Nachtragshaushalt ist entbehrlich. Eine über die Erhöhung von knapp 18 Millionen Euro hinausgehende Verstärkung der Mittel ist nicht angezeigt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Oktober 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5529 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Die Schlüsselmasse 2015 müsste um weitere ca. 19 Millionen Euro erhöht werden. Zu Frage 3: Aus dem Haushaltsjahr 2013 besteht aufgrund der vorgezogenen Sonderzuweisung (Zensus-Mehreinnahmen) in 2013 ein negativer Abrechnungsbetrag in Gesamthöhe von 45 906 605,00 Euro, der gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 LFAG im Haushalt 2016 von den „Landes - leistungen vor Abrechnungen“ abgezogen werden muss. Die Finanzausgleichsmasse 2016 vermindert sich dadurch nicht. Aus dem Haushaltsjahr 2014 besteht für das Jahr 2017 ein Abrechnungsguthaben in Höhe von 48 312 039,46 Euro. Zu Frage 4: Ich gehe bei der Antwort davon aus, dass mit dem „Versteigerungsguthaben der Kommunen nach § 5 LFAG“ die Finanzreserve bzw. das positive Anlagevermögen des Stabilisierungsfonds nach § 5 a LFAG gemeint ist. In der Übersicht zum Steuerverbund in Kapitel 20 06 des Haushaltsplans wurde diese Position bislang „kumuliertes Verstetigungsdarlehen“ genannt. Es hat sich wie folgt entwickelt: 31. Dezember 2012: – 33 307 311 Euro 31. Dezember 2013: 288 762 857 Euro 31. Dezember 2014: 500 235 771 Euro. Solange es sich um eine Darlehensposition handelte, die ab 2008 ohne Neukredite auskam, wurden den Kommunen vom Land nach § 5 a Absatz 4 Sätze 3 bis 5 LFAG keine Zinsen in Rechnung gestellt. Das positive Anlagevermögen aber wird nach § 5 a Absatz 4 Satz 1 LFAG von Anfang an, also seit 2013, zu marktüblichen Konditionen verzinst. Der kalkulierte Zinssatz entspricht dem für das Schuldenmanagement des Landes zugrunde zu legenden Zins, da das Fondsvermögen ein Surrogat für die Kreditaufnahme des Landes darstellt. In 2012 trat das Land gegenüber den Kommunen als Gläubiger auf, indem es unter dem Stabilisierungsfonds zinsfreie „Stabilisierungsdarlehen“ gewährte. In 2013 drehte sich die Position , und das Land ermittelte eine Verzinsung für die Guthaben der Kommunen. Dies erfolgte auf Grundlage der Durchschnittswerte des Kreditportfolios des Landes aus dem Jahre 2012, die im Jahr 2013 bekannt waren. In 2012 betrug die durchschnittliche Zinsbindung der Kreditaufnahme gerundet fünf Jahre. Aus diesem Grund wurde zur Jahresmitte 2013 ein Durchschnittszins für ein fünfjähriges Landesdarlehen gesucht und über den Durchschnitt der Fünf-Jahres-Swapsätze zwischen Jahresbeginn und Jahresmitte 2013 mit 0,95 Prozent kalkuliert. Die Swapsätze sind Referenzzinssätze für Landeskredite, aus denen über die Anwendung von Auf- oder Abschlägen die Effektivverzinsungen von Landeskrediten festgestellt werden. In 2012 betrug der durchschnittliche Aufschlag auf Landeskredite 0,06 Prozent, wodurch sich ein geglätteter Zinssatz von 1,00 Prozent ergibt, mit dem die Guthaben der Kommunen verzinst werden. Zur Jahresmitte 2013 wurde dieser Zinssatz in die Haushaltsansätze für 2014/2015 eingebracht. Für das Fondsvermögen in 2013 wurden in 2014 2 887 629 Euro an Zinsen festgesetzt, und für das Fondsvermögen in 2014 wurden dem Stabilisierungsfonds in 2015 5 002 358 Euro zugeführt. Dies entsprach jeweils 1,0 Prozent p. a. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär