Drucksache 16/5531 01. 09. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Geplante Optimierung der Spezialeinheiten der rheinland-pfälzischen Polizei (Teil 3) Die Kleine Anfrage 3675 vom 12. August 2015 hat folgenden Wortlaut: Aktuell ist durch die Landesregierung die Entscheidung getroffen worden, den Arbeitsgruppenbericht der „AG Spezialeinheiten“ umzusetzen. In diesem Zusammenhang berichtet die Landesregierung in der Antwort zur Frage 1 der Kleinen Anfrage 3357, Drucksache 16/5086, darüber, dass der Personenschutz Gegenstand der Überprüfungen der Expertengruppe gewesen sei. Diesbezüglich sei eine Abfrage in allen Bundesländern, beim Bundeskriminalamt und der Bundespolizei durchgeführt worden. Im Ergebnis wurden keine Änderungserfordernisse für die Polizei Rheinland-Pfalz im Bereich des Personenschutzes gesehen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Aussagen trifft der Abschlussbericht der „AG Spezialeinheiten“ zur vorgenannten Untersuchung des Personenschutzes (bitte Darstellung der Zitate)? 2. Welche „Abfragen“ sind mit welchem Wortlaut konkret bei den Bundesländern, beim BKA und der Bundespolizei durchgeführt worden und welche Abfrage bezog sich dabei konkret auf den Personenschutz? 3. Bei der Beantwortung der Frage 3 der Kleinen Anfrage 3357, Drucksache 16/5086, wird berichtet, dass die Personenschutzaufgaben in den Ländern durch unterschiedliche Dienststellen, überwiegend durch Spezialeinheiten, wahrgenommen werden. Zumeist seien diese organisatorisch den Landeskriminalämtern oder den Polizeipräsidien zugeordnet. Wie stellen sich die organisatorische Zuordnung und die Zuordnung der Spezialeinheiten zu welcher Polizeibehörde in den jeweiligen Bundesländern konkret dar (bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Bundesländern und eine gesonderte Auflistung der Bundesländer, in denen der Personenschutz beim SEK angegliedert ist)? 4. An welche Polizeibehörde ist das SEK in den einzelnen Bundesländern organisatorisch angebunden (bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Bundesländern)? 5. Wie hoch ist die gezahlte Zulage für den Personenschutz in den Bundesländern und beim Bund unter Einschluss der Zulage, die für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SEK/GSG 9 aller Bundesländer/des Bundes gezahlt wird (bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Bundesländern bzw. dem Bund)? 6. Liegen der Landesregierung Informationen vor, wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Personenschutzes in den übrigen Bundesländern/des Bundes ausgebildet werden (bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Bundesländern bzw. dem Bund)? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 28. August 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Durch die Expertengruppe wurden aktuell für den Bereich des Personenschutzes der Polizei Rheinland-Pfalz keine Änderungserfor - dernisse festgestellt. Im Abschlussbericht der „AG Spezialeinheiten“ wurde diese Thematik daher auch nicht angeführt. Zu Frage 2: Im April 2014 wurde eine Bund-Länderumfrage zu den Spezialeinheiten mit nachfolgenden Fragestellungen durchgeführt. Frage 5 bezog sich auf den Bereich des Personenschutzes. Frage 1: Bei welcher Behörde sind die Spezialeinheiten in Ihrem Bundesland organisiert und wie sind sie gegliedert (bitte Organigramm beifügen)? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. Oktober 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5531 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Frage 2: Gibt es darüber hinaus Organisationseinheiten, die mit Observations- oder Fahndungsaufgaben betraut sind? Falls ja, bei welcher Behörde sind diese organisiert und wie sind sie gegliedert? Frage 3: Wie ist die Personalstärke in den einzelnen Organisationseinheiten? Frage 4: Gibt es gesonderte Einheiten zum Einsatz von Operativtechnik (GPS, Audio/Video, Entschärfer) oder werden diese Aufgaben von den SE wahrgenommen? Frage 5: Wer nimmt in Ihrem Bundesland die Aufgaben des Personenschutzes (PDV 129) wahr? Zu den Fragen 3 und 4: Aus der nachfolgenden Übersicht ergeben sich die Antworten auf oben genannte Fragestellungen der Bund-Länder-Abfrage hinsichtlich der organisatorischen Zuordnung der Spezialeinheiten (SEK und MEK) sowie der Dienststellen, die mit der Wahrnehmung von Personenschutzaufgaben betraut sind (Stand: April 2014). 2 Land SE-Organisation Personenschutz Baden-Württemberg Polizeipräsidium Einsatz, Direktion Spezialeinheiten (SE) Polizeipräsidium Einsatz, Direktion SE, PS (In besonderen Fällen wird der Personenschutz durch SEK wahrgenommen.) Bayern Polizeiinspektionen Spezialeinheiten Süd- und Nordbayern bei den Polizeipräsidien München und Mittelfranken , MEK-Augsburg beim Polizeipräsidium Schwaben Nord und MEK-OT beim BLKA LKA – MEK PS, PP München – MEK PS, spezielle Einsatzkräfte anderer Polizeipräsidien Berlin LKA – Abteilung 6 LKA – MEK PS Brandenburg Polizeipräsidium, Fachdirektion Besondere Dienste PS – bei Spezialkräften angesiedelt Bremen LKA, Abt. K 2 LKA, Abt. K 6 Bundeskriminalamt Abt. Zentrale Dienste (nur MEK) Abt. Sicherungsgruppe Hamburg LKA, Abt. 2 LKA, Abt. 7 Hessen Polizeipräsidien Frankfurt und Kassel – jeweils Direktion SE, LKA ( nur MEK-Staatsschutz [ST]) Landespolizeipräsidium Wiesbaden – MEK PS Polizeipräsidium Frankfurt – MEK-PS, Landespolizeipräsidium Wiesbaden – MEK PS Mecklenburg-Vorpommern LKA, Abt. 2 LKA, Abt. 3 Niedersachsen LKA – Abt. 2 (SEK) LKA – Abt. 2 und 4 (MEK), plus jeweils MEKs in den Flächendirektionen LKA – Abt. 2 und 4 (MEK), (In besonderen Fällen wird der Personenschutz durch SEK wahrgenommen.) Nordrhein-Westfalen Polizeipräsidium Bielefeld Polizeipräsidium Dortmund Polizeipräsidium Düsseldorf Polizeipräsidium Essen Polizeipräsidium Köln Polizeipräsidium Münster LKA (nur MEK) Polizeipräsidien Dortmund, Düsseldorf und Köln Saarland Landespolizeipräsidium, Direktion 1 Landespolizeipräsidium, Direktion 2 (MEK PS) Sachsen LKA, Abt. 4 (SEK und MEK), Polizeidirektion Leipzig (MEK-ST) LKA, Abt. 5 Sachsen-Anhalt keine Rückmeldung – Schleswig-Holstein LKA, Abt. 5 LKA, Abt. 3 Thüringen LKA, Abt. 3 LKA, Abt. 2 – MEK PS Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5531 Zu Frage 5: Nachfolgende Übersicht ist das Ergebnis einer durch das Land Baden-Württemberg im September 2014 durchgeführten BundLänderumfrage zu dem Themenkreis „Zulagen für Spezialeinheiten der Polizei“ (Stand: August 2014). 3 Land bzw. Bund Anspruchsberechtigter Personenkreis Zulage in Euro 1) Baden-Württemberg Polizeivollzugsbeamte der Direktion Spezialeinheiten in einem Mobilen Einsatz- 153,39 kommando, im Spezialeinsatzkommando oder beim Technikzentrum Spezialeinheiten – Operative Einsatzunterstützung für besondere polizeiliche Einsätze Beamte unter einer ihnen verliehenen, auf Dauer angelegten veränderten Identität (Legende) als Verdeckte Ermittler Bayern Polizeivollzugsbeamte im Spezialeinsatzkommando für besondere polizeiliche 250,00 Einsätze Polizeivollzugsbeamte Rauschgifteinsatzkommando, Unterstützungskommando, Mobiles Einsatzkommando, Technisches Einsatzkommando oder in der Führungsgruppe der Polizeiinspektionen Spezialeinheiten Ermittler und Ermittlerinnen in einer zivilen Einsatzgruppe 153,39 Beamte unter einer ihnen verliehenen, auf Dauer angelegten veränderten Identität (Legende) als Verdeckte Ermittler Berlin Polizeivollzugsbeamte in einem Mobilen Einsatzkommando oder in einem Spezial- 153,39 einsatzkommando für besondere polizeiliche Einsätze Beamte unter einer ihnen verliehenen, auf Dauer angelegten veränderten Identität (Legende) als Verdeckte Ermittler Brandenburg 2) Polizeivollzugsbeamte in einem Mobilen Einsatzkommando oder einem Spezial- 225,00 einsatzkommando für besondere polizeiliche Einsätze, in der Observation beim Verfassungsschutz oder im Personenschutz Beamte unter einer ihnen verliehenen, auf Dauer angelegten veränderten Identität (Legende) als Verdeckte Ermittler Polizeivollzugsbeamte in einer Mobilen Fahndungseinheit oder als Tatbeobachter 100,00 in einer Beweissicherungs- und Fest nahmeeinheit Bremen Polizeivollzugsbeamte in einem Mobilen Einsatzkommando oder in einem Spezial- 153,39 einsatzkommando für besondere polizeiliche Einsätze Beamte unter einer ihnen verliehenen, auf Dauer angelegten veränderten Identität (Legende) als Verdeckte Ermittler Hamburg Polizeivollzugsbeamte in einem Mobilen Einsatzkommando oder in einem Spezial- 153,39 einsatzkommando Polizeivollzugsbeamte in der Spezialeinheit Personen- und Veranstaltungsschutz oder der Spezialeinheiten Operative Technik und Operative Telekommunikationsüberwachung Beamte unter einer ihnen verliehenen, auf Dauer angelegten veränderten Identität (Legende) als Verdeckte Ermittler Hessen Polizeivollzugsbeamte in einem Mobilen Einsatzkommando oder einem Spezial- 300,00 einsatzkommando Beamte als Verdeckte Ermittler 260,00 1) Angegeben ist die Höhe der Erschwerniszulagen ohne Berücksichtigung von Konkurrenzregelungen, da die Anwendung der Konkurrenzregelungen von den Verhältnissen im Einzelfall abhängt. 2) Beträge aus einem Verordnungsentwurf, der noch nicht verkündet wurde. Drucksache 16/5531 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Land bzw. Bund Anspruchsberechtigter Personenkreis Zulage in Euro 1) Mecklenburg- Vorpommern Polizeivollzugsbeamte in einem Mobilen Einsatzkommando oder in einem Spezial- 153,39 einsatzkommando für besondere polizeiliche Einsätze Beamte unter einer ihnen verliehenen, auf Dauer angelegten veränderten Identität (Legende) als Verdeckte Ermittler Niedersachsen Polizeivollzugsbeamte in einem Mobilen Einsatzkommando oder in einem Spezial- 153,39 einsatzkommando für besondere polizeiliche Einsätze Beamte unter einer ihnen verliehenen, auf Dauer angelegten veränderten Identität (Legende) als Verdeckte Ermittler Nordrhein- Westfalen Polizeivollzugsbeamte in einem Mobilen Einsatzkommando oder in einem Spezial- 153,39 einsatzkommando für besondere polizeiliche Einsätze Beamte unter einer ihnen verliehenen, auf Dauer angelegten veränderten Identität (Legende) als Verdeckte Ermittler Rheinland-Pfalz Polizeivollzugsbeamte in einem Mobilen Einsatzkommando oder in einem Spezial- 225,00 einsatzkommando für besondere polizeiliche Einsätze Beamte unter einer ihnen verliehenen, auf Dauer angelegten veränderten Identität (Legende) als Verdeckte Ermittler Saarland Polizeivollzugsbeamte in einem Mobilen Einsatzkommando oder in einem Spezial- 153,39 einsatzkommando für besondere polizeiliche Einsätze Beamte unter einer ihnen verliehenen, auf Dauer angelegten veränderten Identität (Legende) als Verdeckte Ermittler Sachsen Polizeivollzugsbeamte in einem Mobilen Einsatzkommando, einem Spezialeinsatz- 225,00 kommando oder im Personenschutz Beamte unter einer ihnen verliehenen, auf Dauer angelegten veränderten Identität (Legende) als Verdeckte Ermittler Sachsen-Anhalt Polizeivollzugsbeamte in einem Mobilen Einsatzkommando oder in einem Spezial- 225,00 einsatzkommando für besondere polizeiliche Einsätze Beamte unter einer ihnen verliehenen, auf Dauer angelegten veränderten Identität (Legende) als Verdeckte Ermittler Polizeivollzugsbeamte im Personenschutz Schleswig- Holstein Polizeivollzugsbeamte in einem Mobilen Einsatzkommando oder in einem Spezial- 153,39 einsatzkommando für besondere polizeiliche Einsätze Beamte unter einer ihnen verliehenen, auf Dauer angelegten veränderten Identität (Legende) als Verdeckte Ermittler Beamte in der Observationsgruppe des Verfassungsschutzes sowie Beamte in der observationsbegleitenden Operativtechnik des Verfassungsschutzes Thüringen Polizeivollzugsbeamte in einem Mobilen Einsatzkommando oder in einem Spezial- 225,00 einsatzkommando für besondere polizeiliche Einsätze Beamte unter einer ihnen verliehenen, auf Dauer angelegten veränderten Identität (Legende) als Verdeckte Ermittler Bund Beamte in der GSG 9 der Bundespolizei 400,00 Beamte im Zollfahndungsdienst in der Zentralen Unterstützungsgruppe Zoll 375,00 Beamte im Zollfahndungsdienst in einer Observationseinheit Zoll, in einem 300,00 Mobilen Einsatzkommando des Bundeskriminalamtes oder in einem Personenschutzkommando , das für Personenschutzaufgaben in ausländischen Einsatzgebieten mit sehr hohen oder extremen Belastungen nach § 3 Absatz 1 Nummer 5 oder 6 der Auslandssonderzuschlagsverordnung eingerichtet ist 1) Angegeben ist die Höhe der Erschwerniszulagen ohne Berücksichtigung von Konkurrenzregelungen, da die Anwendung der Konkurrenzregelungen von den Verhältnissen im Einzelfall abhängt. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5531 Land bzw. Bund Anspruchsberechtigter Personenkreis Zulage in Euro 1) Bund Beamte als Flugsicherheitsbegleiter der Bundespolizei an Bord deutscher Luftfahr- 260,00 zeuge oder als Verdeckte Ermittler unter einer ihnen verliehenen, auf Dauer angelegten veränderten Identität (Legende) Beamte in einer Mobilen Fahndungseinheit oder als Tatbeobachter in einer Beweis- 150,00 sicherungs- und Festnahmehundertschaft in der Bundespolizei oder als überwiegend im Außendienst eingesetzte Observationskraft bei den Sicherheitsdiensten des Bundes 5 Zu Frage 6: Zwischen den Fachdienststellen der Bundesländer und des Bundes findet ein regelmäßiger und anlassbezogener Erfahrungsaustausch in Personenschutzfragen statt. Die jeweiligen spezifischen Ausbildungsbestimmungen/-regelungen des Bundes und der Länder liegen in Rheinland-Pfalz allerdings nicht zitierbar vor. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär 1) Angegeben ist die Höhe der Erschwerniszulagen ohne Berücksichtigung von Konkurrenzregelungen, da die Anwendung der Konkurrenzregelungen von den Verhältnissen im Einzelfall abhängt.