Drucksache 16/5533 zu Drucksache 16/5307 01. 09. 2015 A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5307 – Haushaltslage und Haushaltsentwicklung des Landes Rheinland-Pfalz Die Große Anfrage 16/5307 vom 16. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: A. Entwicklung der Landesverschuldung 1. Wie hoch sind zum Jahresende 2013, 2014 und voraussichtlich zum Jahresende 2015 – die Schulden des Landeshaushalts am Kreditmarkt (Kernhaushalt)? – die Schulden im öffentlichen Bereich (Kernhaushalt)? – die Schulden gegenüber dem Pensionsfonds, soweit sie in den anderen hier nachgefragten Positionen nicht enthalten sind? – die Schulden der Landesbetriebe? – die Schulden der Mainzer Universitätskliniken zur Finanzierung des Hochschulbaus? – die Schulden des Landes für die private Vorfinanzierung von Landesstraßen, Wasseranlagen und Hochbauten? – die Schulden aus der Finanzierung der Krankenhausinvestitionen? 2. Welcher Schuldenstand je Einwohner ergibt sich daraus insgesamt und für die Einzelpositionen ? 3. Wie hoch ist der Schuldenstand des Landes je Einwohner in den Jahren 2013, 2014 und voraussichtlich 2015 im Vergleich zu den anderen Flächenländern der Bundesrepublik Deutschland (in Rheinland-Pfalz mit Kernhaushalt, Landesbetrieben, Uniklinik, private Vorfinanzierung einerseits und andererseits zusätzlich mit Schulden beim Pensionsfonds)? 4. Welche Zunahme hat der in Frage 3 nachgefragte Schuldenstand je Einwohner nach Kenntnis der Landesregierung im Vergleich zu den anderen Flächenstaaten in der Bundesrepublik Deutschland vom Jahr 1991 bis 2014 und voraussichtlich 2015 erfahren? 5. Wie hoch ist in den Jahren 2013, 2014 und voraussichtlich 2015 die Nettoneuverschuldung des Landes je Einwohner nach Kenntnis der Landesregierung in Vergleich zu den anderen Flächenländern zum einen bei Kernhaushalt, Landesbetrieben, Uniklinik, privater Vorfinanzierung , zum anderen bei zusätzlicher Berücksichtigung der Schulden beim Pensionsfonds ? 6. Wie hoch ist der Prozentsatz der Nettokreditaufnahmen an den bereinigten Gesamtausgaben nach Kenntnis der Landesregierung im Vergleich der Flächenländer in diesen Jahren (in Rheinland-Pfalz bei Kernhaushalt, Landesbetrieben, Uniklinik und privater Vorfinanzierung )? 7. Wie hoch ist zum Ende des Jahres 2014 und voraussichtlich zum Ende des Jahres 2015 der Bestand an Kreditermächtigungen, die im jeweiligen Haushaltsjahr nicht genutzt wurden, ins nachfolgende Haushaltsjahr übertragen wurden oder in sogenannten „Rücklagen“ bevorratet werden (bitte detaillierte Aufstellung)? 8. Wie hoch sind zum Jahresende 2013, 2014 und voraussichtlich zum Jahresende 2015 die Kredite, die die „plp-Management GmbH & Co. KG“ zum Kauf oder im Rahmen der Aktivierung von Landesvermögen aufgenommen hat und noch refinanzie ren muss? 9. In welchem Verhältnis steht bei den beiden Landesbetrieben LBB und LBM Ende 2013, 2014 und voraussichtlich Ende 2015 das ausgewiesene Kapital der Betriebe zu den Bankverbindlichkeiten ? 10. Welche Institutionen sind nach Auffassung der Landesregierung bei der Berechnung der Verschuldung gemäß Artikel 117Abs. 3 der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzubeziehen? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Oktober 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5533 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode B. Vorbelastungen des Landeshaushalts 11. Wie hoch sind im Jahr 2013, 2014 und voraussichtlich im Jahr 2015 die Zinszahlungen, die die „plp-Management GmbH & Co. KG“ leisten muss? 12. Wie hoch sind im Jahr 2013, 2014 und voraussichtlich im Jahr 2015 die Zinszahlungen, die aus den Krediten am Kreditmarkt für den Landeshaushalt (Kernhaushalt), für die Kredite beim Pensionsfonds soweit in den anderen Positionen nicht enthalten, für die private Vorfinanzierung von Investitionsmaßnahmen, für die Kredite der Mainzer Universitätsklinik und die Finanzierung des Krankenhausbaus aus dem Landeshaushalt zu leisten sind sowie die Zinszahlungen der Landesbetriebe für deren Kredite am Kreditmarkt? 13. Wie hoch ist der Anteil all dieser Zinszahlungen an den Steuereinnahmen des Landeshaushalts mit und ohne Länderfinanz ausgleich und Bundesergänzungszuweisungen in 2013, 2014 und voraussichtlich in 2015? 14. Wie hoch sind in diesen Jahren die Zinsausgaben je Einwohner und der Anteil der Zinszahlungen aus dem Kernhaushalt an den Steuereinnahmen, inklusive LFA und BEZ, im Vergleich der Flächenländer der Bundesrepublik Deutschland? 14. Wie hoch ist in den Jahren 2013, 2014 und voraussichtlich 2015 der durchschnittliche Zinssatz für die Kredite am Kreditmarkt des Landeshaushalts (Kernhaushalt)? 16. Welche Auswirkungen wären nach Einschätzung der Landesregierung in den einzelnen Jahren des Finanzplanungszeitraums für die Zinszahlungen des Landes für den Kernhaushalt , den Pensionsfonds, die Landesbetriebe zu erwarten, wenn ab 2016 der durchschnittliche Zinssatz für die Bruttoneuverschuldung um jeweils 1 Prozent steigt? 17. Welche Vorsorge hält die Landesregierung für den Fall für angebracht, dass angesichts des derzeit extrem niedrigen Zinsniveaus eine allmähliche Steigerung der allgemeinen Zinssätze für Zinsen am Kreditmarkt erfolgt? 18. Wie hoch ist zum Jahresende 2014 und voraussichtlich zum Jahresende 2015 die Vorbelastung künftiger Haushalte, gerechnet auf fünf Jahre – aus Verpflichtungsermächtigungen? – aus verbindlichen Vorabzusagen für Bewilligungen (Bewilligungen und Vorabzusagen für Bewilligungen gegliedert nach Haus haltstiteln)? – aus Zinszahlungen für die Kredite des Kernhaushalts, der Landesbetriebe, der Universitätsklinik , der privaten Vorfinanzierungen, den Krediten zur Krankenhausfinanzierung ? – aus den Versorgungsansprüchen von Landesbediensteten und deren Hinterbliebenen? 19. Wie hoch sind in den Jahren 2013, 2014 und voraussichtlich 2015 die Aufwendungen des Landes zum Ausgleich von Verlusten privatwirtschaftlicher Firmen mit Landesbeteiligungen und die Erträge aus solchen Beteiligungen (Auflistung)? 20. Wie hoch sind nach Einschätzung der Landesregierung die jährlichen Investitionen, die notwendig wären, um das Immobilien vermögen des Landes bei Hochbauten und landeseigenen Verkehrsanlagen (aufgegliedert nach Kategorien) im bilanziellen Wert und der Wahrung von technischer Qualität und Sicherheit zu erhalten? C. Vermögen und Vermögenserträge des Landes 21. Wie hoch ist zum Jahresende 2013, 2014 und voraussichtlich zum Jahresende 2015 das Vermögen das Landes aus Forderungen an staatliche und sonstige öffentliche Institutionen und an Private, an Beteiligungen, Immobilien und an sonstigem Vermögen (jeweils aufgegliedert)? 22. In welchem Umfang wurde 2013, 2014 und wird voraussichtlich 2015 Vermögen des Landes und der Landesbetriebe veräußert oder aktiviert (nach Jahren aufgeteilt)? 23. Welche Ausgaben wurden 2012 und werden voraussichtlich 2013 durch Stiftungen mit Beteiligung des Landes aus deren Kapital oder Kapitalerträgen zur Förderung von Kultur, Sozialem, Wissenschaft und Forschung sowie der Wirtschaft in Rheinland-Pfalz getätigt? 24. Welche jährlichen Ausgaben, wie Kredite oder Zuschüsse, und welche Bürgschaften und Garantien zur Förderung der Wirtschaft des Landes tätigt die Investitions- und Strukturbank des Landes (ISB) aus Eigenmitteln (also nicht aus der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln ) zur Förderung der Wirtschaft des Landes im Jahr 2013, 2014 und voraussichtlich 2015? 25. In welcher Höhe wurden oder werden 2011, 2012 und 2013 Investitionsausgaben, allgemeine Verwaltungskosten oder Ausgaben für Zuwendungen (zum Zeitpunkt der Ausgliederung) aus dem Kernhaushalt in Landesbetriebe, Anstalten oder rechtlich selbstständige Einrichtungen ausgelagert? 26. Welche Rückflüsse aus Darlehen im Rahmen der Wohnungsbauförderung gab es in den Jahren 2013, 2014 und gibt es voraussichtlich 2015? 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5533 27. In welchem Umfang sind diese rückfließenden Mittel in Folge der Maßnahmen zum Verkauf und zur Aktivierung des Wohnungs bauvermögens ab dem Jahr 2004 gebunden und stehen als allgemeine Deckungsmittel des Landeshaushalts oder zur Finanzierung der künftigen Wohnungsbauförderung nicht mehr zur Verfügung? 28. Welche darüber hinausgehenden Vorbelastungen des Landeshaushalts in welcher Höhe sind aus diesen Finanztransaktionen ent standen? D. Einnahmen- und Ausgabenentwicklung des Landeshaushalts 29. Wie hoch waren die Steuereinnahmen des Landeshaushalts je Einwohner ohne und mit Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen nach Kenntnis der Landesregierung im Vergleich zu den anderen Flächenländern der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2013, 2014 und wie hoch werden sie voraussichtlich 2015 sein? 30. Welche zweckgebundenen und welche nicht zweckgebundenen Zuweisungen erhielt das Land 2013, 2014 und voraussichtlich 2015 durch den Bund, durch die Europäische Union und andere Stellen (aufgegliedert)? 31. In welchem Umfang werden in der gleichen Zeit notwendige Landesergänzungsmittel zu diesen Zuweisungen verausgabt? 32. Welche Eigenmittel (außerhalb der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln) setzte die Investitions- und Strukturbank (ISB) in den Jahren 2013, 2014 und voraussichtlich 2015 für Zwecke der Wirtschaftsförderung (ohne Landwirtschaft) und für die Landwirtschaft ein, gegliedert nach verlorenen Zuschüssen, Krediten und Bürgschaften? 33. Welche Eigenmittel des Haushalts setzt das Land im gleichen Zeitraum für die Wirtschaftsförderung (ohne Landwirtschaft) und für die Landwirtschaft ein? 34. Wie entwickelten sich die Nettozahlungen (nach Abzug von Erstattungen und Zuweisungen ) aus dem Landeshaushalt nach Bundessozialhilfegesetz für Wohngeld, für Landesblindengeld und für die Kosten bzw. Kostenerstattungen, die aus der Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern fällig wurden, im Jahr 2013, 2014 und voraussichtlich 2015? 35. Wie entwickelt sich die Zahl der Landesbediensteten (in Vollzeitstellen) in den Jahren 2013, 2014 und voraussichtlich 2015, gegliedert nach Ressorts? 36. Wie hoch sind in diesen Jahren die Personalkosten des Landes, gegliedert nach Einzelplänen und nach a) Kosten für aktive Bedienstete? b) Kosten für Pensionäre? c) anteilige Zahlungen an den Pensionsfonds (auch wenn diese in der Hgr. 8 veranschlagt sind)? d) Beihilfekosten für aktive Beamte? e) Beihilfekosten für Pensionäre? 37. Welche Zahl an Landesbediensteten (in Vollzeitstellen), gegliedert nach Ressorts hält die Landesregierung für die kommenden fünf Jahre für notwendig? 38. Welche Entwicklung der Personalkosten des Landes ergibt sich daraus? 39. Welche jährlichen Einzahlungen in den Pensionsfonds nach neuem Recht (Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung desPensionsfonds) und welche jährlichen Entnahmen aus der sogenannten „Kanther-Rücklage“ hält die Landesregierung für notwendig oder angemessen, um von 2016 bis 2019 einen Landeshaushalt ohne Nettoneuverschuldung zu erreichen? 40. Welche Ausgaben des Landeshaushalts entfallen in den Jahren 2013, 2014 und voraussichtlich 2015 auf Presse- und Öffentlichkeitsarbeit? 41. Welche Haushaltsreste entstanden 2013 und 2014 und welche Reste wurden in das Folgejahr übertragen? 42. Welches sind für das Haushaltsjahr 2013 und 2014 die zehn Titel mit den größten Haushaltsresten ? 43. Wie entwickelt sich das Verhältnis der laufenden Ausgaben zu den laufenden Einnahmen in den Jahren 2013, 2014 und voraussichtlich 2015? 44. Zu welcher Steigerung der Ausgaben des Landeshaushalts führte in den Jahren 2013, 2014 und voraussichtlich 2016 die Entwicklung der Energiepreise? 45. Welche landesgesetzlichen und welche administrativen Maßnahmen zur Steigerung der Einnahmen und zur Begrenzung der Ausgaben des Landeshaushalts hält die Landesregierung für notwendig, um die Nettoneuverschuldung des Landes unter Berücksichtigung des Artikel 117 Abs. 3 der Verfassung für Rheinland-Pfalz bis zum Jahr 2019 zu beenden? 46. Welche Erhöhung von Gemeinschaftssteuern, von Landessteuern und Landesabgaben in welcher Höhe, zu welchem Zeitpunkt und mit welchen zu erwartenden Einnahmen für den Landeshaushalt ist nach Auffassung der Landesregierung erforderlich, damit Rheinland -Pfalz bis spätestens 2020 auf eine Nettoneuverschuldung für seinen Haushalt verzichten kann? 3 Drucksache 16/5533 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Große Anfrage der Fraktion der CDU betreffend „Haushaltslage und Haushaltsentwicklung des Landes Rheinland-Pfalz“ vom 16. Juli 2015 beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt: 1. Wie hoch sind zum Jahresende 2013, 2014 und voraussichtlich zum Jahresende 2015 – die Schulden des Landeshaushalts am Kreditmarkt (Kernhaushalt), – die Schulden im öffentlichen Bereich (Kernhaushalt), – die Schulden gegenüber dem Pensionsfonds, soweit sie in den anderen hier nachgefragten Positionen nicht enthalten sind, – die Schulden der Landesbetriebe, – die Schulden der Mainzer Universitätskliniken zur Finanzierung des Hochschulbaus, – die Schulden des Landes für die private Vorfinanzierung von Landesstraßen, Wasseranlagen und Hochbauten, – die Schulden aus der Finanzierung der Krankenhausinvestitionen? Siehe Antwort zu Frage 2. 2. Welcher Schuldenstand je Einwohner ergibt sich daraus insgesamt und für die Einzelpositionen? 3. Wie hoch ist der Schuldenstand des Landes je Einwohner in den Jahren 2013, 2014 und voraussichtlich 2015 nach Kenntnis der Landesregierung   im Vergleich zu den anderen Flächenländern der Bundesrepublik Deutschland  (in Rheinland-Pfalz mit Kernhaushalt,  Landesbetrieben, Uniklinik, private Vorfinanzierung einerseits und andererseits zusätzlich mit Schulden beim Pensionsfonds)? In der nachfolgenden Tabelle werden aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit lediglich die Kreditmarktschulden der Kernhaushalte dargestellt, da der Landesregierung derzeit noch keine Informationen über die Landesbetriebe und die weiteren Extrahaushalte der anderen Länder für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 vorliegen. Die Schulden in Euro je Einwohner von Rheinland-Pfalz (einschließlich Landesbetriebe, Klinikum Johannes Gutenberg-Universität, private Vorfinanzierung und Pensionsfonds) ergeben sich aus der Antwort zu Frage 1 und 2. 4 Das Ministerium der Finanzen hat die Große Anfrage namens der Landesregierung – Zuleitungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 24. August 2015 – wie folgt beantwortet: Schuldenstand in Rheinland-Pfalz 2013 1) 20141) 2015 (Prognose) Mio. Euro Euro/ Einwohner Mio. Euro Euro/ Einwohner Mio. Euro Euro/ Einwohner Kernhaushalt (Kreditmarktschulden) 30 140 7 557 29 879 7 468 30 263 7 564 Kernhaushalt (Schulden im öffentlichen Bereich) 2) 3 770 945 4 397 1 099 5 065 1 266 Landesbetrieb Mobilität (Kreditmarktschulden) 1 924 482 2 055 514 2 183 546 Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Kreditmarktschulden) 694 174 701 175 702 176 Klinikum Johannes Gutenberg-Universität 84 21 83 21 85 21 Private Vorfinanzierung von Landesstraßen, Wasseranlagen und Hochbauten 139 35 126 31 112 28 Krankenhausinvestitionen (Kapitalrestschuld) 254 64 257 64 259 65 Gesamtsumme 37 004 9 278 37 497 9 372 38 670 9 666 Nachrichtlich: Gesamtsumme ohne Pensionsfonds 33 872 8 492 33 738 8 433 34 225 8 555 1) Kassenstand zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres. 2) Darin sind Darlehen des Landes beim Pensionsfonds enthalten. Diesen Schulden steht Finanzvermögen des Landes gegenüber. Stand der Kreditmarktschulden (Kernhaushalt) in Euro je Einwohner im Ländervergleich Jahr 1) BW BY HE NI NW RP 2) SL SH Flächenländer West BB MV SN ST TH Flächenländer Ost Flächenländerge - samtheit 2013 4 255 2 105 6 617 7 248 7 705 7 557 13 853 9 415 5 993 7 032 5 937 1 956 9 070 7 337 5 670 5 939 2014 4 269 1 986 6 767 7 318 7 775 7 468 14 118 9 517 6 013 6 820 5 867 783 9 169 7 268 5 241 5 884 2015 4 341 1 913 6 887 7 394 7 893 7 564 14 482 9 580 6 079 6 820 5 867 881 9 136 7 256 5 264 5 944 1) Bis 2013: Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister (ZDL)-Schuldenstatistik; 2014: Statistik über die Kreditmarktschulden (SFK4)-Rücklauf ; 2015: Schuldenstand des Vorjahres zzgl. Haushaltsansatz der NKA lt. ZDL-Haushaltsansatzstatistik. 2) Ohne Kreditmarktschulden der Landesbetriebe und ohne Schulden gegenüber dem Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung RheinlandPfalz . Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5533 In den Werten für Rheinland-Pfalz ist auch die Nettokreditaufnahme beim landeseigenen Pensionsfonds in Höhe von 141 Euro je Einwohner für 2013, 158 Euro je Einwohner für 2014 sowie 172 Euro je Einwohner für 2015 enthalten. Diese Verschuldung des Landes beim landeseigenen Pensionsfonds, die in anderen Ländern nicht oder nicht in gleichem Maße ausgewiesen wird, verzerrt die Pro-Einwohner-Werte erheblich zu Ungunsten des Landes. Die Nettokreditaufnahme in Euro je Einwohner von RheinlandPfalz (einschließlich Landesbetriebe, Klinikum Johannes Gutenberg-Universität, private Vorfinanzierung und Pensionsfonds) beträgt 179 Euro in 2013, 184 Euro in 2014 sowie voraussichtlich 303 Euro in 2015. 6. Wie hoch ist der Prozentsatz der Nettokreditaufnahmen an den bereinigten Gesamtausgaben nach Kenntnis der Landesregierung im Vergleich der Flächenländer in diesen Jahren (in Rheinland-Pfalz bei Kernhaushalt, Landesbetrieben, Uniklinik und privater Vorfinanzierung )? In der nachfolgenden Tabelle werden aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit lediglich die Nettokreditaufnahme und die bereinigten Gesamtausgaben der Kernhaushalte dargestellt, da der Landesregierung keine Informationen über die Landesbetriebe und die weiteren Extrahaushalte der anderen Länder für das noch laufende Haushaltsjahr 2015 vorliegen. 5 4. Welche Zunahme hat der in Frage 3 nachgefragte Schuldenstand je Einwohner nach Kenntnis der Landesregierung im Vergleich zu den anderen Flächenstaaten in der Bundesrepublik Deutschland vom Jahr 1991 bis 2014 und voraussichtlich 2015 erfahren? In der nachfolgenden Tabelle werden aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit lediglich die Kreditmarktschuldenzuwächse der Kernhaushalte dargestellt, da der Landesregierung derzeit noch keine Informationen über die Landesbetriebe und die weiteren Extrahaushalte der anderen Länder für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 vorliegen. Zunahme des Schuldenstandes (Kernhaushalt) in Euro je Einwohner im Ländervergleich Jahr 1) BW BY HE NI NW RP 2) SL SH Flächenländer West BB MV SN ST TH Flächenländer Ost Flächenländer - gesamtheit 1991 zu 2014 2 204 688 4 270 4 451 4 807 4 495 8 288 5 664 3 485 6 668 5 744 772 9 002 7 002 5 115 3 831 2015 2 276 614 4 391 4 528 4 925 4 591 8 651 5 727 3 552 6 668 5 744 870 8 968 6 989 5 138 3 890 1) 2014: SFK4-Rücklauf; 2015: Schuldenstand des Vorjahres zzgl. Haushaltsansatz der NKA lt. ZDL-Haushaltsansatzstatistik. 2) Ohne Kreditmarktschulden der Landesbetriebe und ohne Schulden gegenüber dem Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz. 5. Wie hoch ist in den Jahren 2013, 2014 und voraussichtlich 2015 die Nettoneuverschuldung des Landes je Einwohner nach Kenntnis der Landesregierung im Vergleich zu den anderen Flächenländern zum einen bei Kernhaushalt, Landesbetrieben, Uniklinik, privater Vorfinanzierung, zum anderen bei zusätzlicher Berücksichtigung der Schulden beim Pensionsfonds? In der nachfolgenden Tabelle wird aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit lediglich die Nettokreditaufnahme der Kernhaushalte dargestellt, da der Landesregierung keine Informationen über die Landesbetriebe und die weiteren Extrahaushalte der anderen Länder für das noch laufende Haushaltsjahr 2015 vorliegen. Nettokreditaufnahme der Kernhaushalte in Euro je Einwohner im Ländervergleich *) Jahr 1) BW BY HE NI NW RP SL SH Flächenländer West 2) BB MV SN ST TH Flächenländer Ost 2) Flächenländer - gesamtheit 2) 2013 168 -132 171 73 189 137 494 -105 93 -119 -125 -88 -22 -138 -96 61 2014 115 -104 147 90 138 154 384 75 82 0 -63 12 -34 -53 -19 65 2015 72 -74 120 77 118 274 363 63 78 0 0 98 -34 -12 24 69 *) Ohne Nettokreditaufnahme bei öffentlichen Haushalten (Gebietskörperschaften). 1) Bis 2014: endgültig Ist laut ZDL-Vierteljahreskassenstatistik; 2015: Haushaltsansätze laut ZDL. 2) Unkonsolidiert. Das Verhältnis zwischen Nettokreditaufnahme und Einwohnerzahl eignet sich nur sehr eingeschränkt als Vergleichsgröße zwischen den Bundesländern , da Salden aus Rücklagenbewegungen und anderen haushaltstechnischen Bewegungen sowie etwaige Überschüsse oder Fehlbeträge aus Vorjahren nicht berücksichtigt werden. Drucksache 16/5533 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Inwieweit der Bestand an Kreditermächtigungen für das Jahr 2015 in Anspruch genommen wird, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorhergesagt werden. 8. Wie hoch sind zum Jahresende 2013, 2014 und voraussichtlich zum Jahresende 2015 die Kredite, die die „plp-Management GmbH & Co. KG“ zum Kauf oder im Rahmen der Aktivierung von Landesvermögen aufgenommen hat und noch refinanzieren muss? Sowohl zum 31. Dezember 2013 und zum 31. Dezember 2014 als auch voraussichtlich zum 31. Dezember 2015 wird die plpManagement GmbH & Co. KG über ein positives Eigenkapital verfügen. In der Bilanz zum 31. Dezember 2013 sind dabei Kredite in Höhe von 689 Millionen Euro und zum 31. Dezember 2014 in Höhe von 659 Millionen Euro ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2015 wird voraussichtlich ein Kreditbestand von ca. 638 Millionen Euro vorhanden sein. 9. In welchem Verhältnis steht bei den beiden Landesbetrieben LBB und LBM Ende 2013, 2014 und voraussichtlich Ende 2015 das ausgewiesene  Kapital der Betriebe zu den Bankverbindlichkeiten? LBB: Das ausgewiesene Kapital steht zu den Bankverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2013 im Verhältnis 2,15 zu 1, zum 31. Dezember 2014 im Verhältnis 2,15 zu 1 und voraussichtlich zum 31. Dezember 2015 (Prognose) im Verhältnis 2,14 zu 1. Der Anteil der Gesellschafterdarlehen am ausgewiesenen Kapital beträgt zum 31. Dezember 2013 rund 50 Prozent, zum 31. Dezember 2014 rund 48 Prozent und voraussichtlich zum 31. Dezember 2015 (Prognose) rund 47 Prozent. 6 Kreditfinanzierungsquote im Ländervergleich (in v. H.) Jahr 1) BW BY HE NI NW RP SL SH Flächenländer West 2) BB MV SN ST TH Flächenländer Ost 2) Flächenländer - gesamtheit 2) 2013 4,7 -3,9 4,8 2,1 5,5 3,7 12,5 -3,1 2,7 -2,9 -2,8 -2,1 -0,5 -3,3 -2,2 1,7 2014 3,1 -2,9 4,0 2,6 3,9 4,0 9,7 2,2 2,3 0,0 -1,4 0,3 -0,8 -1,3 -0,4 1,8 2015 1,9 -2,0 3,2 2,1 3,2 6,9 9,1 1,7 2,1 0,0 0,0 2,3 -0,7 -0,3 0,5 1,8 1) Bis 2014: endg. Ist lt. ZDL-Vierteljahreskassenstatistik; 2015: Haushaltsansätze lt. ZDL. 2) Unkonsolidiert. Die Kreditfinanzierungsquote eignet sich nur sehr eingeschränkt als Vergleichsgröße zwischen den Bundesländern, da in der zugrunde liegenden Nettokreditaufnahme die Salden aus Rücklagenbewegungen und anderen haushaltstechnischen Bewegungen sowie etwaige Überschüsse oder Fehlbeträge aus Vorjahren nicht berücksichtigt werden. Die Anmerkungen zur Vergleichbarkeit in der Antwort zu Frage 5 bezüglich der offen ausgewiesenen Kreditaufnahme des Landes beim landeseigenen Pensionsfonds gelten hier entsprechend. 7. Wie hoch ist zum Ende des Jahres 2014 und voraussichtlich zum Ende des Jahres 2015 der Bestand an Kreditermächtigungen, die im jeweiligen Haushaltsjahr nicht genutzt wurden, ins nachfolgende Haushaltsjahr übertragen wurden oder in sogenannten „Rücklagen“ bevorratet werden (bitte detaillierte Aufstellung)? Land LBM LBB in Millionen Euro Ansatz 2014 Kapitel 20 05 Titel 325 01 Ist 2014 Kapitel 20 05 Titel 325 03 Einnahmerest 2013 (Kapitel 20 05 Titel 325 01) Rest-Kreditermächtigung aus 2013 (§ 18 Abs. 3 LHO) 8 328,7 200,3 1 024,5 2 282,6 61,0 74,3 Kreditermächtigung 2014 Kreditaufnahme 2014 Einnahmerest 2014 (Kapitel 20 05 Titel 325 01) 11 836,1 – 7 129,3 – 1 074,2 38,0 – 20,0 312,4 – 300,0 Rest-Kreditermächtigung 2014 In Abgangstellung der Mindertilgung 2013 Verfallen 3 632,6 – 343,7 – 41,0 verbleibende Rest-Kreditermächtigung 2014 3 288,9 38,0 86,7 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5533 LBM: Das ausgewiesene Kapital steht zu den Bankverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2013 im Verhältnis 1,18 zu 1, zum 31. Dezember 2014 im Verhältnis 1,04 zu 1 und voraussichtlich zum 31. Dezember 2015 (Prognose) im Verhältnis 0,93 zu 1. Der Anteil der Gesellschafterdarlehen am ausgewiesenen Kapital beträgt zum 31. Dezember 2013 rund 39 Prozent, zum 31. Dezember 2014 rund 36 Prozent und voraussichtlich zum 31. Dezember 2015 (Prognose) rund 32 Prozent. 10. Welche Institutionen sind nach Auffassung der Landesregierung bei der Berechnung der Verschuldung gemäß Artikel 117, Absatz 3 der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzubeziehen? Gemäß Artikel 117 Abs. 3 der Verfassung für Rheinland-Pfalz ist dem Land auch die Kreditaufnahme einer juristischen Person, an denen das Land maßgeblich beteiligt ist, zuzurechnen, sofern die Kreditaufnahme im Auftrag des Landes und zur Finanzierung staatlicher Aufgaben erfolgt und die Zins- und Tilgungsleistungen aus dem Landeshaushalt zu erbringen sind. Diese Voraussetzungen müssen allesamt erfüllt werden. Bisher erfüllt lediglich ein Teil der Kreditaufnahme der Universitätsmedizin Mainz diese Tatbestände. Im Rahmen der Berechnung des strukturellen Defizits werden die mit Schuldendiensthilfen finanzierten Kreditaufnahmen für Großgeräte (Kapitel 09 13, Titel 664 11) und Hochbauten (Kapitel 12 15, Titel 664 11) einbezogen. 11. Wie hoch sind im Jahr 2013, 2014 und voraussichtlich im Jahr 2015 die Zinszahlungen, die die „plp-Management GmbH & Co. KG“ leisten muss? Die Zinsaufwendungen belaufen sich im Jahr 2013 auf ca. 17,9 Millionen Euro, im Jahr 2014 auf ca. 16,6 Millionen Euro und für das Jahr 2015 voraussichtlich auf ca. 15,4 Millionen Euro. Diese Zinsaufwendungen beinhalten sowohl Darlehenszinsen als auch Swap-Zinsen. Den Swap-Zinsen stehen auch Swap-Erträge gegenüber. 12. Wie hoch sind im Jahr 2013, 2014 und voraussichtlich im Jahr 2015 die Zinszahlungen, die aus den Krediten am Kreditmarkt für den Landeshaushalt (Kernhaushalt), für die Kredite beim Pensionsfonds soweit in den anderen Positionen nicht enthalten, für die private  Vorfinanzierung von lnvestitionsmaßnahmen, für die Kredite der Mainzer Universitätsklinik und die Finanzierung des Krankenhausbaues  aus dem Landeshaushalt zu leisten sind sowie die Zinszahlungen der Landesbetriebe für deren Kredite am Kreditmarkt? 13. Wie hoch ist der Anteil all dieser Zinszahlungen an den Steuereinnahmen des Landeshaushalts mit und ohne Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen in 2013, 2014 und voraussichtlich in 2015? 7 Zinszahlungen in Rheinland-Pfalz 2013 Ist 2014 Ist 2015 voraussichtliches Ist in Millionen Euro Kernhaushalt (Kreditmarktschulden) 1) Landesbetrieb Mobilität (Kreditmarktschulden) Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Kreditmarktschulden) Klinikum Johannes Gutenberg-Universität Krankenhausinvestitionen 2) Private Vorfinanzierung von Investitionsmaßnahmen – Mietkauf von Straßen (Mogendorfer Modell) – Mietkauf von Deichen 982,8 55,5 23,1 1,3 8,6 1,8 0,2 1,4 945,7 55,1 22,8 1,5 8,4 1,6 0,2 1,2 1 101,4 55,7 27,9 1,1 7,7 1,4 0,2 1,1 Summe 1 073,1 1 035,1 1 195,2 1) Darin sind auch die Zinszahlungen für die Schulden des Landes beim Pensionsfonds und der Versorgungsrücklage enthalten. 2015: Regierungsentwurf NHH 2015. 2) Es handelt sich hierbei nicht um Zinszahlungen des Landes, sondern um den Finanzierungsbeitrag (Zinsanteil) an Krankenhausträger für die von diesen aufgenommenen Darlehen. Anteil der Zinszahlungen an den Steuereinnahmen von Rheinland-Pfalz Zins-Steuer-Quote 2013 2014 2015 Steuereinnahmen 1) ohne Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen 10 689,5 10,0 % 11 041,5 9,4 % 11 491,1 10,4 % Steuereinnahmen 1) inklusive Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen 11 159,0 9,6 % 11 527,5 9,0 % 11 810,5 10,1 % 1) Inklusive Kompensationsmittel für den Übergang der Ertragshoheit der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund. Drucksache 16/5533 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 14. Wie hoch sind in diesen Jahren die Zinsausgaben je Einwohner und der Anteil der Zinszahlungen aus dem Kernhaushalt an den Steuereinnahmen  inklusive LFA und BEZ im Vergleich der Flächenländer der Bundesrepublik Deutschland? 15.Wie hoch ist in den Jahren 2013, 2014 und voraussichtlich 2015 der durchschnittliche Zinssatz für die Kredite am Kreditmarkt des Landeshaushalts  (Kernhaushalt)? 16. Welche Auswirkungen wären nach Einschätzung der Landesregierung in den einzelnen Jahren des Finanzplanungszeitraums für die Zinszahlungen des Landes  für den Kernhaushalt,  den Pensionsfonds,  die Landesbetriebe  zu  erwarten, wenn ab 2016 der durchschnittliche  Zinssatz für die Bruttoneuverschuldung um jeweils 1 Prozent steigt? Zunächst sei darauf hingewiesen, dass eine isolierte Betrachtung eines Anstiegs des durchschnittlichen Zinssatzes von 1 Prozent p. a. nicht zielführend ist. Einhergehend mit einem so deutlichen Zinsanstieg müssten die Auswirkungen von Inflation und Steuereinnahmen , die sich im Normalfall dann ebenfalls verändern, beachtet werden. Zudem ist zu beachten, dass beim derzeitigen Zinsniveau selbst bei einem Anstieg um 1 bis 2 Prozentpunkte Anschlusskredite realisiert werden würden, die in ihrer Verzinsung unter der Verzinsung ausgelaufener Papiere lägen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Frage wie folgt: Die Finanzplanung der Landesregierung berücksichtigt alle Einnahme- und Ausgabepositionen des Landes. Bei den Zinsausgaben wurde für die 10-jährigen Staatsanleihen ein zügiger Anstieg von 2 Prozent (Stand 2013) auf 4,2 Prozent im Jahr 2016 angenommen . 1) Dieses Niveau wird für den Planungszeitraum vollständig beibehalten. Darüber hinaus wird die Zinsausgabenposition seit einigen Jahren, insbesondere durch Vereinbarung längerfristiger Zinsbindungen, stabilisiert. Damit hat die Landesregierung bereits Vorsorge für eine Normalisierung des allgemeinen Zinsniveaus am Kreditmarkt getroffen. Zudem tragen der strikte Konsolidierungskurs und der damit verbundene Rückgang der Nettokreditaufnahme zu einem geringeren Anstieg der Zinsausgaben bei. Zinssatz für Kredite am Kreditmarkt des Kernhaushalts 2013 2014 2015 3,03 % 2,81 % 2,50 % (voraussichtlich) 8 Zinsausgaben je Einwohner und Zins-Steuer-Quote im Ländervergleich *) a) Zinsausgaben je Einwohner in Euro Jahr 1) BW BY HE NI NW RP SL SH Flächenländer West BB MV SN ST TH Flächenländer Ost Flächenländer - gesamtheit 2013 163 76 210 215 224 246 483 307 191 190 214 74 281 267 186 190 2014 148 70 196 196 203 236 475 274 175 175 198 63 265 257 172 174 2015 156 67 206 222 193 275 477 262 179 163 216 56 246 254 166 177 1) 2014: endg. Ist lt. ZDL-Vierteljahreskassenstatistik; 2015: Haushaltsansätze lt. ZDL. b) Zins-Steuer-Quote in v. H. Jahr 1) BW BY HE NI NW RP SL SH Flächenländer West BB MV SN ST TH Flächenländer Ost Flächenländer - gesamtheit 2013 6,1 2,7 7,5 7,9 8,3 8,8 16,9 10,9 6,9 5,6 6,2 2,2 8,1 7,7 5,4 6,6 2014 5,1 2,4 6,8 7,2 7,2 8,2 15,9 9,9 6,2 5,2 5,5 1,8 7,6 7,3 5,0 5,9 2015 5,4 2,3 7,1 7,7 6,5 9,3 15,4 8,8 6,1 4,7 6,1 1,6 7,0 7,3 4,8 5,8 *) Steuereinnahmen zzgl. Kompensationsmittel für den Übergang der Ertragshoheit der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund sowie Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich und aus Bundesergänzungszuweisungen; abzgl. Zahlungen in den Länderfinanzausgleich. 1) Bis 2014: endg. Ist lt. ZDL-Vierteljahreskassenstatistik; 2015: Haushaltsansätze lt. ZDL. 1) Vgl. Finanzplan des Landes Rheinland-Pfalz für die Jahre 2013 bis 2018, S. 4 ff. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5533 17. Welche Vorsorge hält die Landesregierung für den Fall für angebracht, dass angesichts des derzeit extrem niedrigen Zinsniveaus eine allmähliche Steigerung der allgemeinen Zinssätze für Zinsen am Kreditmarkt erfolgt? Die Kreditaufnahme des Landes konzentriert sich vermehrt auf den Abschluss festverzinslicher Kredite mit längeren Laufzeiten, um das aktuell sehr niedrige Zinsniveau für die Zukunft zu sichern. Daneben wurden in diesem Jahr über ergänzende Vereinbarungen Kredite auf dem aktuell niedrigen Zinsniveau abgesichert. Schließlich berücksichtigt die Finanzplanung einen möglichen Anstieg des Zinsniveaus, sodass Vorsorge getroffen ist. 18. Wie hoch ist zum Jahresende 2014 und voraussichtlich zum Jahresende 2015 die Vorbelastung künftiger Haushalte, gerechnet auf fünf Jahre – aus Verpflichtungsermächtigungen? – aus verbindlichen Vorabzusagen für Bewilligungen (Bewilligungen und Vorabzusagen für Bewilligungen gegliedert nach Haushaltstiteln )? – aus Zinszahlungen für die Kredite des Kernhaushaltes, der Landesbetriebe, der Universitätsklinik, der privaten Vorfinanzierungen, den Krediten zur Krankenhausfinanzierung? – aus den Versorgungsansprüchen von Landesbediensteten und deren Hinterbliebenen? Zu Punkt 1: Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich nicht nur auf fünf Jahre, sondern stellen – entsprechend dem Ausweis im Haushaltsplan und den Vorgaben der Haushaltstechnischen Richtlinien – die künftigen Belastungen aus Verpflichtungsermächtigungen umfassender dar. Für die Prognose der Belastung zum Jahresende 2015 wurden 70 v. H. der für das Jahr 2015 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen hinzugerechnet, da dies der tatsächlichen Inanspruchnahme in den letzten Jahren entspricht. Die eingegangenen Verpflichtungen aus den Haushaltsjahren bis einschließlich 2014 i. H. v. 1 652,4 Millionen Euro sind fällig im Jahr 2015 i. H. v. 440,2 Millionen Euro, im Jahr 2016 i. H. v. 306,5 Millionen Euro, im Jahr 2017 i. H. v. 171,7 Millionen Euro und in den Jahren 2018 ff i. H. v. 734,0 Millionen Euro. Die eingegangenen Verpflichtungen aus den Haushaltsjahren bis einschließlich 2015 (Prognose) i. H. v. voraussichtlich 1 801,5 Millionen Euro sind fällig im Jahr 2016 i. H. v. 527,0 Millionen Euro, im Jahr 2017 i. H. v. 328,3 Millionen Euro und in den Jahren 2018 ff. i. H. v. 946,2 Millionen Euro. Zu Punkt 2: In den Jahren 2014 und 2015 wurden keine verbindlichen Vorabzusagen für Bewilligungen gegeben, die zu Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre führen. Zu Punkt 3: Zu Punkt 4: Die künftigen Zahlungen für Versorgungsansprüche der Landesbediensteten zu den Stichtagen 31. Dezember 2014 und 31. Dezember 2015 stellen sich wie folgt dar: Der Prognose (ohne Globalhaushalte und Landesbetriebe) liegt die voraussichtliche Entwicklung der Anzahl der Versorgungsempfänger zugrunde. Als Datengrundlage dienten der Haushaltsplan 2015, die voraussichtlichen Ausgaben 2016 sowie die Zahlen der Finanzplanung 2013 bis 2018. 9 2015 bis 2019 2016 bis 2020 Kernhaushalt 1) 6 304 6 706 Landesbetriebe 324 332 Klinikum Johannes Gutenberg-Universität 15 21 Private Vorfinanzierung von Landesstraßen, Wasseranlagen und Hochbauten 13 10 Krankenhausinvestitionen 2) 42 38 1) Die Zinszahlungen des Kernhaushalts enthalten auch die Zinszahlungen an den landeseigenen Pensionsfonds und die Versorgungsrücklage. Sie stellen streng genommen keine Vorbelastung dar. 2) In den Vorbelastungen im Bereich Krankenhausfinanzierung können auch Verbindlichkeiten enthalten sein, welche über den erfragten Fünfjahreszeitraum hinausgehen. 2015 bis 2019 2016 bis 2020 Versorgungsansprüche in Millionen Euro 8 217 8 592 Drucksache 16/5533 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 19. Wie hoch sind in den Jahren 2013, 2014 und voraussichtlich 2015 die Aufwendungen des Landes zum Ausgleich von Verlusten  privatwirtschaftlicher Firmen mit Landesbeteiligungen und die Erträge aus solchen Beteiligungen (Auflistung)? Unter Zugrundelegung der Kriterien des Beteiligungsberichts ergeben sich folgende Zahlen: 20. Wie hoch sind nach Einschätzung der Landesregierung die jährlichen Investitionen, die notwendig wären, um das Immobilienvermögen  des Landes bei Hochbauten und landeseigenen Verkehrsanlagen (aufgegliedert nach Kategorien) im bilanziellen Wert und der Wahrung von technischer Qualität und Sicherheit zu erhalten? Vorausgeschickt sei, dass sich nach Auffassung der Landesregierung die Investitionen nach dem tatsächlichen Bedarf richten sollten. Der Investitionsbedarf weicht daher in der Regel von den im jeweiligen Jahr anfallenden Abschreibungen ab. Hochbauten: Um die Hochbauten des Landes im bilanziellen Wert und der Wahrung von technischer Qualität und Sicherheit zu erhalten, sind nach Einschätzung der Landesregierung jährlich rund 100 Millionen Euro inklusive Baunebenkosten notwendig. Landeseigene Verkehrsanlagen: Bezüglich des Investitionsbedarfs im Straßenbereich wird auf die Antwort der Landesregierung zur Frage 18 der Großen Anfrage der Fraktion der CDU zur Haushaltslage und Haushaltsentwicklung des Landes Rheinland-Pfalz (Drucksache 16/2666 vom 5. August 2013) sowie die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 22 bis 24 der Großen Anfrage 16/5107 der Fraktion der CDU zu Landesbetrieb Mobilität und Straßenbau in Rheinland-Pfalz hingewiesen. Die zu tätigenden Investitionen zur Substanzerhaltung der Verkehrsanlagen des BLAW an Wasserstraßen (Hafenmauern, Umschlagsanlagen , Straßen, Gleisanlagen etc.) erfolgen weiterhin bedarfsorientiert. 21. Wie hoch ist zum Jahresende 2013, 2014 und voraussichtlich zum Jahresende 2015 das Vermögen des Landes aus Forderungen an staatliche  und sonstige öffentliche Institutionen und an Private, an Beteiligungen, Immobilien und an sonstigem Vermögen (jeweils aufgegliedert )? 10 in Millionen Euro 2013 Ist 2014 Ist 2015 Ansatz Einnahmen 1,4 1,4 1,4 Ausgaben 23,1 23,4 30,4 Landesvermögen *) in Millionen Euro Geldforderungen Beteiligungen Immobilien Sonstiges Vermögen 2013 6 194,0 323,5 7 192,0 1) 1 815,6 2014 6 629,5 324,1 6 995,9 1) 1 720,5 2015 Es ist keine belastbare Prognose zum Jahresende möglich. *) Zum Berichtszeitpunkt liegen für das abgelaufene Haushaltsjahr 2014 noch nicht in allen Bereichen die zu einer belastbaren Beantwortung erforderlichen Daten vor. Insbesondere stehen die Abschlüsse der Landesbetriebe und Globalhaushalte aus, die für die Angaben über den Wert der Immobilien und das sonstige Vermögen notwendig sind. Für das Jahr 2014 sind die Angaben deshalb als vorläufig zu betrachten bzw. es musste teils auf die Vorjahreswerte aus 2013 zurückgegriffen werden. Voraussichtliche Zahlen für das laufende Jahr 2015 verbieten sich aufgrund der unvollständigen Datenlage. 1) Bilanziertes Grundvermögen der Landesbetriebe. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5533 22. ln welchem Umfang wurde 2013, 2014 und wird voraussichtlich 2015 Vermögen des Landes und der Landesbetriebe veräußert oder aktiviert (nach Jahren aufgeteilt)? 23. Welche Ausgaben wurden 2012 und werden voraussichtlich 2013 durch Stiftungen mit Beteiligung des Landes aus deren Kapital oder Kapitalerträgen zur Förderung von Kultur, Sozialem, Wissenschaft und Forschung sowie der Wirtschaft in Rheinland-Pfalz getätigt? Bei der Beantwortung dieser Frage wurde seitens der Landesregierung unterstellt, dass die Frage sich auf die Werte der Jahre 2014 und voraussichtlich 2015 beziehen sollen. Dies vorausgeschickt, wird die Frage 23 wie folgt beantwortet: Die Ausgaben von Stiftungen mit Beteiligungen des Landes aus deren Kapital oder Kapitalerträgen zur Förderung von Kultur, Sozialem, Wissenschaft und Forschung sowie der Wirtschaft in Rheinland-Pfalz haben sich im Jahre 2014 auf 10,8 Millionen Euro belaufen und werden im Jahre 2015 voraussichtlich den Betrag von 14,4 Millionen Euro erreichen. 24. Welche jährlichen Ausgaben, wie Kredite oder Zuschüsse, und welche Bürgschaften und Garantien zur Förderung der Wirtschaft des Landes tätigt die Investitions- und Strukturbank des Landes (ISB) aus Eigenmitteln (also nicht aus der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln ) zur Förderung der Wirtschaft des Landes im Jahr 2013, 2014 und voraussichtlich 2015? Die bewilligten Bürgschaften und Garantien sowie die Ausgaben für Kredite und Zuschüsse aus den Eigenmitteln der Investitionsund Strukturbank (ISB) zur Förderung der rheinland-pfälzischen Wirtschaft stellen sich wie folgt dar: 25. ln welcher Höhe wurden oder werden 2011, 2012 und 2013 Investitionsausgaben, allgemeine Verwaltungskosten oder Ausgaben für Zuwendungen (zum Zeitpunkt der Ausgliederung) aus dem Kernhaushalt in Landesbetriebe, Anstalten oder rechtlich selbstständige  Einrichtungen ausgelagert? Bei der Beantwortung dieser Frage wurde seitens der Landesregierung unterstellt, dass die Frage sich auf die Werte der Jahre 2013, 2014 und voraussichtlich 2015 beziehen soll. Dies vorausgeschickt, wird die Frage 25 wie folgt beantwortet: Durch die Ausgliederung des Leibniz-Zentrums für Psychologische Information und Dokumentation im Haushaltsjahr 2013 (Kapitel 09 14) wurden Einnahmen i. H. v. 1,6 Millionen Euro sowie Ausgaben i. H. v. 3,0 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt ausgelagert. Gleichzeitig wurde ein neuer Zuschusstitel i. H. v. 1,4 Millionen Euro in Kapitel 09 02 etatisiert. 26. Welche Rückflüsse aus Darlehen im Rahmen der Wohnungsbauförderung gab es in den Jahren 2013, 2014 und gibt es voraussichtlich 2015? Siehe Antwort zu Frage 27. 11 in Millionen Euro 2013 Ist 2014 Ist 2015 Ansatz Kernhaushalt Vermögenserlöse (Obergruppe 13) Aktivierung von Vermögen 57,5 – 40,3 – 25,5 – Landesbetrieb Mobilität Vermögenserlöse Aktivierung von Vermögen 0,4 0,0 0,5 0,0 0,6 0,0 Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Vermögenserlöse Aktivierung von Vermögen 6,9 0,0 3,7 0,0 6,0 0,0 BLAW Vermögenserlöse Aktivierung von Vermögen 5,2 0,0 0,0 0,0 k. A. k. A. Aktivierung wurde hierbei nicht als buchhalterisches Verfahren zur Erfassung von Vermögensgegenständen im Sinne der Bilanzierung verstanden. 2013 TEUR 2014 TEUR Plan 2015 TEUR Bürgschaften/Garantien (Bewilligungen) 11 147 900 10 000 Ausgaben Darlehen (Ausfälle) 242 108 2 415 Ausgaben Zuschüsse 0 0 0 Drucksache 16/5533 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 27. ln welchem Umfang sind diese rückfließenden Mittel in Folge der Maßnahmen zum Verkauf und zur Aktivierung des Wohnungsbauvermögens  ab dem Jahr 2004 gebunden und stehen als allgemeine Deckungsmittel des Landeshaushalts oder zur Finanzierung der künftigen Wohnungsbauförderung nicht mehr zur Verfügung? Die Rückflüsse aus Darlehen im Rahmen der Wohnungsbauförderung betrugen im Jahr 2013 rund 135,0 Millionen Euro und im Jahr 2014 rund 154,3 Millionen Euro. Diese rückfließenden Mittel standen im Jahr 2013 zu rund 76,9 Prozent und im Jahr 2014 zu rund 65,9 Prozent als allgemeine Deckungsmittel des Landeshaushalts oder zur Finanzierung der künftigen Wohnungsbauförderung nicht mehr zur Verfügung. Ein Großteil der Rückflüsse besteht aus außerplanmäßigen Tilgungen, die sich jedoch für die Zukunft nicht seriös prognostizieren lassen. 28. Welche darüber hinausgehenden Vorbelastungen des Landeshaushalts in welcher Höhe sind aus diesen Finanztransaktionen entstanden ? Die Belastungen aus diesen Finanztransaktionen sind bei Kapitel 12 25 Titel 539 71 etatisiert, die damit korrespondierenden Erträge aus Zinssicherungsgeschäften bei Kapitel 12 25 Titel 162 71 sowie der Tilgungsertrag bei Kapitel 12 25 Titel 182 71. Die Nettobelastung ist aus der folgenden Tabelle (in Millionen Euro) ersichtlich: 29. Wie hoch waren die Steuereinnahmen des Landeshaushalts je Einwohner ohne und mit Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen  nach Kenntnis der Landesregierung im Vergleich zu den anderen Flächenländern der Bundesrepublik Deutschland  in den Jahren 2013, 2014 und wie hoch werden sie voraussichtlich 2015 sein? 12 2013 2014 Belastungen 58,9 55,4 Erträge aus Zinssicherungsgeschäften 8,8 7,1 Tilgungsertrag 17,4 14,5 Netto-Belastung 32,7 33,8 Steuereinnahmen 1) ohne Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen Jahr 2) BW BY HE NI NW RP SL SH Flächenländer West 3) BB MV SN ST TH Flächenländer Ost 3) Flächenländer - gesamtheit 3) in Euro je Einwohner 2013 2 961 3 117 3 026 2 682 2 654 2 680 2 597 2 723 2 843 2 644 2 542 2 572 2 589 2 586 2 588 2 800 2014 3 105 3 261 3 170 2 691 2 745 2 760 2 702 2 657 2 941 2 616 2 738 2 624 2 636 2 668 2 647 2 892 2015 3 141 3 314 3 203 2 836 2 872 2 872 2 819 2 875 3 034 2 786 2 691 2 677 2 719 2 712 2 714 2 981 Steuereinnahmen 1) inklusive Länderfinanzausgleich 4) und Bundesergänzungszuweisungen Jahr 2) BW BY HE NI NW RP SL SH Flächenländer - West 3) BB MV SN ST TH Flächenländer Ost 3) Flächenländer - gesamtheit 3) in Euro je Einwohner 2013 2 689 2 798 2 807 2 712 2 696 2 798 2 854 2 830 2 743 3 408 3 478 3 401 3 482 3 461 3 437 2 859 2014 2 878 2 879 2 882 2 737 2 826 2 881 2 997 2 774 2 844 3 337 3 626 3 441 3 500 3 507 3 466 2 947 2015 2 907 2 922 2 912 2 905 2 957 2 952 3 102 2 996 2 934 3 462 3 531 3 429 3 535 3 495 3 479 3 025 1) Inklusive Kompensationsmittel für den Übergang der Ertragshoheit der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund. 2) Bis 2014: endg. Ist lt. ZDL-Vierteljahreskassenstatistik; 2015: Haushaltsansätze lt. ZDL; RP: Regierungsentwurf NHH 2015. 3) Unkonsolidiert. 4) Inklusive Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich und abzgl. Zahlungen in den Länderfinanzausgleich. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5533 30. Welche zweckgebundenen und welche nicht zweckgebundenen Zuweisungen erhielt das Land 2013, 2014 und voraussichtlich 2015 durch den Bund, durch die Europäische Union und andere Stellen (aufgegliedert)? Siehe Antwort zu Frage 31. 31. ln welchem Umfang werden in der gleichen Zeit notwendige Landesergänzungsmittel zu diesen Zuweisungen verausgabt? 32. Welche Eigenmittel (außerhalb der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln) setzte die Investitions- und Strukturbank (ISB) in den  Jahren 2013, 2014 und voraussichtlich 2015 für Zwecke der Wirtschaftsförderung (ohne Landwirtschaft) und für die Landwirtschaft ein, gegliedert nach verlorenen Zuschüssen, Krediten und Bürgschaften? Die Investitions- und Strukturbank (ISB) setzte für Zwecke der Wirtschaftsförderung (ohne Landwirtschaft) und für die Landwirtschaft folgende Eigenmittel ein: 33. Welche Eigenmittel des Haushalts setzt das Land im gleichen Zeitraum für die Wirtschaftsförderung (ohne Landwirtschaft) und für die Landwirtschaft ein? 34. Wie entwickelten sich die Nettozahlungen (nach Abzug von Erstattungen und Zuweisungen) aus dem Landeshaushalt nach Bundessozialhilfegesetz  für Wohngeld, für Landesblindengeld und für die Kosten bzw. Kostenerstattungen, die aus der Aufnahme von Flüchtlingen  und Asylbewerbern fällig wurden, im Jahr 2013, 2014 und voraussichtlich 2015? 13 Haushaltsjahr Bundeszuweisung EU-Mittel Sonstige Landesanteil Nicht zweckgebundene Mittel in Millionen Euro 2013 1 013,0 95,9 4,7 219,4 – 2014 1 012,8 85,3 4,3 152,4 – 2015 (Prognose) 1 338,0 70,3 4,2 190,1 – 2013 TEUR 2014 TEUR Plan 2015 TEUR Bürgschaften/Garantien (Bewilligungen) 11 147 900 10 000 – davon Landwirtschaft 0 0 0 – davon Ausfälle 2 551 368 2 149 Darlehen (Bewilligungen) 8 460 6 237 33 850 – davon Landwirtschaft 0 0 0 – davon Ausfälle 242 108 2 415 verlorene Zuschüsse 0 0 0 – davon Landwirtschaft 0 0 0 in Millionen Euro 2013 2014 2015 (Prognose) Wirtschaftsförderung 29,4 26,4 30,2 Landwirtschaftsförderung 21,3 18,1 24,3 Haushaltsjahr SGB XII 1) Wohngeld Landesblindengeld Asylsuchende und Flüchtlinge 2) in Millionen Euro 2013 463 21 16 21,5 2014 481 17 16 41,2 2015 (Prognose) 465 15 15 59,8 1) Steigende Ausgleichszahlungen des Bundes für die finanziellen Belastungen durch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung berücksichtigt. 2) Zur Ermittlung der Nettoausgaben wurden Erstattungszahlungen nach dem Landesaufnahmegesetz sowie Kostenerstattungen für Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina und die hiervon abzusetzenden Bundeserstattungen berücksichtigt. Drucksache 16/5533 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 35. Wie entwickelt sich die Zahl der Landesbediensteten (in Vollzeitstellen) in den Jahren 2013, 2014 und voraussichtlich 2015, gegliedert  nach Ressorts? Die Zahl der Landesbediensteten richtet sich nach dem mit der Personalausgabenbudgetierung ab dem Jahr 1997 eingeführten Begriff des „Zahlfalls“, mit dem die individuellen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeiten in Vollzeitäquivalente umgerechnet werden. Hierbei werden auch nur die auf etatisierten Planstellen/Stellen (Gruppen 422 und 428) geführten Landesbediensteten berücksichtigt. Unberücksichtigt bleiben danach Zahlfälle, die zwar auf Stellen im Landeshaushalt zu führen sind, die aber aus verschiedenen Gründen nicht aus dem Landeshaushalt finanziert werden. Ferner gehen in die Zahlfallermittlungen nicht diejenigen ein, für die in dem entsprechenden Monat kein Grundgehalt bzw. -entgelt gezahlt wurde. Zahlungen, die lediglich die Zusatzversorgung beitrags- oder umlagefrei weiterführen oder lediglich das Kindergeld beinhalten, stellen im Rahmen der Personalausgabenbudgetierung keine Zahlfälle dar. Die so ermittelte Anzahl der Landesbediensteten in Vollzeitäquivalente wird im Budgetbericht zum 31. Juli und zum 31. Dezember eines jeden Jahres dargestellt, dort in der Anlage 2. Hieraus ergibt sich für die Jahre 2013, 2014 und anhand einer Prognose der Ressorts für das Haushaltsjahr 2015 folgende Entwicklung. 36. Wie hoch sind in diesen Jahren die Personalkosten des Landes, gegliedert nach Einzelplänen und nach a) Kosten für aktive Bedienstete? b) Kosten für Pensionäre? c) anteilige Zahlungen an den Pensionsfonds (auch wenn diese in der Hauptgruppe 8 veranschlagt sind)? d) Beihilfekosten für aktive Beamte? e) Beihilfekosten für Pensionäre? Siehe Anlage zu Frage 36. Der als Anlage beigefügten Übersicht sind die Jahresergebnisse der Hauptgruppe 4 – Personalausgaben – differenziert nach Ausgaben, die dem aktiven Bereich bzw. dem Bereich der Versorgung zuzuordnen sind, zu entnehmen. Für das Haushaltsjahr 2015 sind die aufgelaufenen Ausgaben der Hauptgruppe 4 bis einschließlich Juni 2015 dargestellt. 37. Welche Zahl an Landesbediensteten (in Vollzeitstellen), gegliedert nach Ressorts, hält die Landesregierung für die kommenden fünf Jahre für notwendig? Siehe Antwort zu Frage 38. 38. Welche Entwicklung der Personalkosten des Landes ergibt sich daraus? Prinzipiell strebt die Landesregierung die Zahl der Landesbediensteten an, mit der möglichst effizient die vorgegebenen Aufgaben des Landes erfüllt werden können. 14 Einzelplan Zum Dezember 2013 in VZ (gerundet) Zum Dezember 2014 in VZ (gerundet) Prognose zum Dezember 2015 in VZ (gerundet) 02 STK 156 155 155 02 LV 58 63 63 03 14 445 14 563 14 613 04 7 051 7 015 6 980 05 8 024 7 839 7 886 06 1 368 1 379 1 384 07 201 210 280 08 626 638 639 09 36 963 37 342 37 750 14 2 235 2 220 2 231 Gesamt 71 127 71 424 71 981 Anmerkungen: Nicht enthalten sind die Zahlfälle der Landtagsverwaltung und des Rechnungshofs. Zahlfallermittlung ohne Berücksichtigung der Altersteilzeit für Beamtinnen/Beamte und Beschäftigte; Landesbedienstete, die in Altersteilzeit – Blockmodell – gehen, werden bis zum Ende ihrer Altersteilzeit aufgrund des reduzierten Grundgehalts bzw. des Grundentgelts nur noch mit der Hälfte des bisherigen Vollzeitanteils erfasst. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5533 Die Entwicklung der Personalausgaben ist im Übrigen in Teilen dem unmittelbaren Einfluss der Landesregierung entzogen. Dies gilt z. B. für die Beihilfeausgaben, die von der öffentlichen Gesundheit und vom medizinischen Fortschritt abhängen. Für die Versorgungsausgaben sind die Ruhestandsabgänge und die Lebenserwartung relevant. Allgemein sind die Vorgaben der Verfassung zu berücksichtigen, insbesondere das Alimentationsprinzip. Die Planung zu den Personalausgaben des Landes für die Jahre 2015 bis 2020 kann dem Finanzplan aus dem Jahr 2013 entnommen werden. Diese Ausgabenplanung wird mit dem kommenden Finanzplan, den die Landesregierung mit dem Regierungsentwurf für den Haushalt 2016 dem Landtag zuleitet, aktualisiert. 39. Welche jährlichen Einzahlungen in den Pensionsfonds nach neuem Recht (Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Pensionsfonds ) und welche jährlichen Entnahmen aus der sogenannten "Kanther-Rücklage" hält die Landesregierung für notwendig oder  angemessen, um von 2016 bis 2019 einen Landeshaushalt ohne Nettoneuverschuldung zu erreichen? Die Landesverfassung schreibt einen strukturell ausgeglichenen Haushalt ab dem Jahr 2020 vor (Artikel 117 Abs. 1 Satz 1 Landesverfassung i. V. m. Artikel 2 des Änderungsgesetzes vom 23. Dezember 2010). Hierfür ist der strukturelle Saldo die entscheidende Messgröße, nicht die Nettokreditaufnahme. Die Versorgungsrücklage (sogenannte Kanther-Rücklage) dient zur Entlastung von Versorgungsaufwendungen (§ 3 a Abs. 7 Satz 1 Landesgesetz über den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz). Dies vorangestellt, beantworte ich die Frage 39 wie folgt: Für die Festlegung der Höhe von Zuführungen an den Pensionsfonds und von Entnahmen aus der Versorgungsrücklage ist die Entwicklung der Versorgungsausgaben sowie des Fonds- und des Rücklagevermögens von Bedeutung. Diese wiederum hängen insbesondere von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung, von den Änderungen beim Lohn- und Zinsniveau, von Tarifabschlüssen sowie von der Haushaltsentwicklung ab, die vor einer Festlegung abzuwarten sind. Im Übrigen bestimmt der Haushaltsgesetzgeber die Höhe künftiger Zuführungen und Entnahmen. 40. Welche Ausgaben des Landeshaushalts entfallen in den Jahren 2013, 2014 und voraussichtlich 2015 auf Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ? 41. Welche Haushaltsreste entstanden 2013 und 2014 und welche Reste wurden in das Folgejahr übertragen? 42. Welches sind für das Haushaltsjahr 2013 und 2014 die zehn Titel mit den größten Haushaltsresten? 15 Ausgaben in Millionen Euro Jahr Ansatz Ist 2013 4,3 3,4 2014 3,6 3,2 2015 3,6 Ausgabereste in Millionen Euro „klassisch“ nach § 45 LHO „Bonus-/Malussystem“ Gesamt 2013 694,7 329,8 1 024,5 2014 658,3 415,9 1 075,2 Kapitel Titel 2013 Betrag in Millionen Euro 2014 Betrag in Millionen Euro Zweckbestimmung 03 75 861 03 64,4 Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit der FFHG, insbesondere durch Gewährung von Gesellschafterdarlehen 20 02 461 01 61,0 123,8 Globale Mehrausgaben für Personalausgaben 14 02 711 55 30,8 31,0 Verstärkung der Deiche an Gewässern I. Ordnung 20 06 883 12 29,8 34,5 Zuweisung an die Stadt Mainz 06 02 684 18 26,4 Zuweisungen aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds 12 25 863 71 25,0 30,0 Baudarlehen und Aufwendungsdarlehen 14 12 853 01 24,8 28,2 Darlehen für Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte gemäß § 13 Abwasserabgabengesetz Drucksache 16/5533 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 43. Wie entwickelt sich das Verhältnis der laufenden Ausgaben zu den laufenden Einnahmen in den Jahren 2013, 2014 und voraussichtlich 2015? Vergleiche Antwort zu Fragen 40 und 41 der Großen Anfrage 15/328 (Landtagsdrucksache 15/458, S. 11). 44. Zu welcher Steigerung der Ausgaben des Landeshaushalts führte in den Jahren 2013, 2014 und voraussichtlich 2016 die Entwicklung der Energiepreise? Unter Beachtung der Energiepreisentwicklung und des nutzerabhängigen Energieverbrauchs in den Liegenschaften des Landesbetriebs LBB (inklusive Hochschulen) verringerten sich die gesamten Kosten für den Wärme- und Strombedarf im Jahr 2013 im Vergleich zum Jahr 2012 von rund 55,6 Millionen Euro auf rund 54,7 Millionen Euro. Dies entspricht einer Reduzierung der energiespezifischen Ausgaben des Landeshaushalts im Gebäudebereich von rund 1,6 Prozent. Für die Bewertung der Energiekostenentwicklung des Jahres 2014 ist die Datenermittlung in den Liegenschaften des Landesbetriebs LBB (inklusive Hochschulen) nicht abgeschlossen. Unter der Voraussetzung, dass sich die Energiepreise und der nutzerspezifische Energieverbrauch ähnlich entwickeln, ist möglicherweise mit einer Tendenz zur Energiekostenstabilisierung, ggf. -reduzierung zu rechnen. Das Gleiche könnte für das Jahr 2016 gelten. 45. Welche landesgesetzlichen und welche administrativen Maßnahmen zur Steigerung der Einnahmen und zur Begrenzung der Ausgaben  des Landeshaushalts hält die Landesregierung für notwendig, um die Nettoneuverschuldung des Landes unter Berücksichtigung des Artikel 117 Abs. 3 der Verfassung für Rheinland-Pfalz bis zum Jahr 2019 zu beenden? Siehe Antwort zu Frage 46. 46. Welche Erhöhung von Gemeinschaftssteuern, von Landessteuern und Landesabgaben in welcher Höhe, zu welchem Zeitpunkt und mit welchen zu erwartenden Einnahmen für den Landeshaushalt ist nach Auffassung der Landesregierung erforderlich, damit Rheinland -Pfalz bis spätestens 2020 auf eine Nettoneuverschuldung für seinen Haushalt verzichten kann? Die in der Landesverfassung verankerte neue Schuldenregel (Schuldenbremse) verpflichtet das Land, im Jahr 2020 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Der Weg hin zu einem strukturell ausgeglichenen Haushalt wird im Finanzplan des Landes für die Jahre 2013 bis 2018 aufgezeigt. Mit dem Haushalt für das Jahr 2016 wird die Landesregierung den neuen Finanzplan für die Jahre 2015 bis 2020 vorlegen. Dieser wird eine Aktualisierung der Konsolidierungsplanung enthalten. Die zu Beginn der Legislaturperiode beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen wurden weitestgehend umgesetzt. Auf der Einnahmeseite wurde mit der Einführung eines Wasserentnahmeentgelts und der Anhebung des Grunderwerbsteuersatzes um 1,5 Prozentpunkte ein erheblicher Beitrag zur Konsolidierung geleistet. Auf der Ausgabenseite wurden insbesondere im Personalausgabenbereich , welcher rund 40 Prozent der Landesausgaben ausmacht, erhebliche Einsparungen umgesetzt. So wurde der Besoldungsanstieg für die Jahre 2012 bis 2014 auf 1 Prozent gedeckelt und das Pensionseintrittsalter auf 67 Jahre erhöht. Daneben wurden Stelleneinsparungen in der Größenordnung von 3 953 Vollzeitäquivalenten beschlossen. Weitere Einsparungen werden im Rahmen der kommenden Haushaltsaufstellungen erfolgen. In der nächsten Legislaturperiode war nach bisherigen Planungen noch ein offener Handlungsbedarf von 482 Millionen Euro mit konkreten Konsolidierungsmaßnahmen zu hinterlegen. Grundsätzlich bleibt anzumerken, dass die Konsolidierung des Landeshaushalts einen laufenden Prozess darstellt, der auch zukünftig Maßnahmen erfordern kann, die heute noch nicht abschließend bekannt sind. In Vertretung: Prof. Dr. Salvatore Barbaro Staatssekretär 16 Kapitel Titel 2013 Betrag in Millionen Euro 2014 Betrag in Millionen Euro Zweckbestimmung 07 05 883 34 23,2 Zuweisungen für Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung 12 20 722 01 21,5 Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten des Landes 20 06 883 15 21,3 45,4 Zuweisungen zur Förderung des Städtebaus 20 05 871 02 28,2 Einlösung von allgemeinen Bürgschaften und Garantien 14 13 883 01 26,1 Zuweisungen für Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung des Ressourcenschutzes für das Grundwasser 20 06 613 01 23,8 Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden und Gemeindeverbände 20 26 613 01 23,7 Zuweisungen aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds, KFA-Anteil Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5533 17