Drucksache 16/5534 zu Drucksache 16/5319 01. 09. 2015 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD – Drucksache 16/5319 – Die Mittelständische Wirtschaft in Rheinland-Pfalz Die Große Anfrage 16/5319 vom 20. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Die mittelständische Struktur ist die besondere Stärke des Wirtschaftsstandorts Rheinland-Pfalz. Der Mittelstand sorgt für Arbeits- und Ausbildungsplätze, wirt schaftli che Stabilität und eine vielfältige Branchenstruktur. Es ist vor allem der Verdienst der vielen Mittelständler im Land, dass Rheinland-Pfalz seit langem die drittniedrigste Arbeitslosenquote in Deutschland aufweist und die höchste Gründerquote unter den Flächenländern hat. Ein im Bundesvergleich überdurch - schnittlicher In dustriean teil an der Wertschöpfung und die zweithöchste Exportquote unter den Flächenländern unterstreichen die Wett bewerbsfähig keit der rheinland-pfälzischen Wirtschaft und Produkte. Durch die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen wollen wir mittelständische Unternehmen dabei unterstützen, die zukünfti gen Herausforderun gen zu meistern. Ziel ist es, gemein sam Lösungen zu Fragen der Fachkräftesicherung, der Weiter entwick lung der Innovations- und Technologiepolitik, der Digitalisierung oder auch Möglichkeiten der internationalen Markter schließung zu entwi ckeln und umzusetzen. Wichtig ist zudem, die Unternehmen auch bei einer nachhaltigen und effizienten Ener giever sor gung zu unterstützen. Darüber hinaus wollen wir die bürokratischen und strukturellen Hemmnisse für die mittelständischen Unternehmen im Land weiter abbauen und sicherstellen, dass die Durchführung von Vergabeverfah ren des öffentlichen Auftragswesens gerade den Gegebenheiten und Erfordernissen kleiner und mittlerer Unternehmen Rechnung trägt. I. Allgemeines zum Mittelstand in Rheinland-Pfalz 1. Wie viel Prozent der rheinland-pfälzischen Unternehmen sind aktuell dem Mittelstand zuzu rechnen? 2. Was sind nach Auffassung der Landesregierung die besonderen Merkmale des rheinlandpfälzi schen Mittelstands? 3. Wie ist der rheinland-pfälzische Mittelstand strukturiert (bitte nach Branchen und Unterneh mensgröße aufschlüsseln)? 4. Wie hat sich der Anteil der mittelständischen Unternehmen am gesamten rheinlandpfälzi schen Bruttoinlandsprodukt in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren sowie nach absoluten und prozentualen Angaben aufschlüsseln)? 5. Wie beurteilt die Landesregierung allgemein den Einfluss des Mittelstands auf die gesamte wirt schaftli che Leistungsfähigkeit von Rheinland-Pfalz? 6. Wie hat sich die Anzahl mittelständischer Unternehmen in den letzten zehn Jahren in Rhein land-Pfalz entwickelt (bitte nach Jahren, Branchen sowie Unterneh mensgröße aufschlüs seln)? 7. Wie hat sich die Beschäftigtenzahl in mittelständischen Unternehmen in Rheinland-Pfalz in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren, Branchen, Geschlecht sowie Unter nehmensgröße aufschlüsseln)? 8. Wie viele Arbeitsplätze wurden in den vergangenen zehn Jahren neu geschaffen, wie viele ab - gebaut (bitte nach Jahren, Branchen sowie Unternehmensgröße aufschlüsseln)? 9. Ist der Landesregierung bekannt, wie hoch der Anteil von Frauen in Führungspositionen im rheinland-pfälzischen Mittelstand ist? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Oktober 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5534 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 10. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über den Anteil der mittelständischen Unter nehmen, die über Betriebsräte verfügen? 11. Wie viele mittelständische Unternehmen sind in Körperschaften organisiert, wie viele in Perso nengesellschaften und wie viele in Aktiengesellschaften? II. Unterstützung und Förderung des Mittelstands durch das Land 12. Welche Maßnahmen, Projekte, Initiativen oder Förderinstrumente hat die Landesregierung in nerhalb der laufenden Legislatur periode angestoßen und durchgeführt, um den rheinland -pfälzischen Mittelstand zu stärken? 13. Wie unterstützt die Landesregierung Existenzgründer im Mittelstand? 14. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung mit dem Mittelstandslotsen? 15. Wie wurde das Angebot des Mittelstandslotsen seit seiner Gründung im Jahr 2006 durch mittel ständische Unternehmen genutzt? 16. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung mit dem Mittelstandsförderungsgesetz? 17. Inwieweit konnte das Mittelstandsförderungsgesetz zu einer Verbesserung der Wettbewerbs bedingungen der mittelständischen Wirtschaft in Rheinland-Pfalz beitragen? 18. Wie schätzt die Landesregierung die Belastung des Mittelstands durch bürokratische Hemm nisse bzw. Verfahren ein und was trägt die Landesregierung zu deren Abbau bei? 19. Wie können aus Sicht der Landesregierung die Bedingungen für eine mittelstandsgerechte Ver gabe öffentlicher Aufträge verbessert werden? 20. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für mittelständische Unternehmen, sich auf vormals in öffentlicher Hand befindlichen Geschäftsbereichen aufzustellen? 21. Mit welchen Maßnahmen, Projekten, Initiativen oder Förderinstrumenten unterstützt die Lan desregierung den Wissenstransfer aus der Wissenschaft in den Mittelstand? III. Finanzierung und Mittelstand 22. Welche Finanzierungsmöglichkeiten für mittelständische Unternehmen gibt es in Rheinland -Pfalz? 23. Wie beurteilt die Landesregierung diese Finanzierungsmöglichkeiten für den Mittelstand in Rheinland-Pfalz und wie werden diese genutzt? 24. Wie beurteilt die Landesregierung in diesem Kontext das Angebot und die Arbeit der Investiti ons- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)? 25. Wie werden die Angebote der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) durch Mittel ständler genutzt? 26. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse bezüglich des Anteils ausländischer Investoren an mittelständischen Unternehmen in Rheinland-Pfalz vor? IV. Steuern und Mittelstand 27. Wie bewertet die Landesregierung die steuerlichen Bedingungen für Mittelständler in Rhein land-Pfalz? 28. Wie hat sich der Anteil des Mittelstands am gesamten Steueraufkommen des Landes in Rhein land-Pfalz in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren sowie nach absolu ten und prozentualen Angaben aufschlüsseln)? 29. Wie stellt sich die Steuerbelastung des rheinland-pfälzischen Mittelstands nach Kenntnis der Landesregierung im Vergleich zu ande ren Bundesländern dar? 30. Welche steuerlichen Anreize hat die Landesregierung für den Mittelstand in der laufenden Le gislaturperiode geschaffen? 31. Welche Auswirkungen sind durch die geplante Erbschaftsteuerreform für den rheinlandpfälzi schen Mittelstand zu erwarten? V. Demografischer Wandel und Fachkräftesicherung 32. Wie bewertet die Landesregierung allgemein die Auswirkungen des demografischen Wan dels auf die rheinland-pfälzische Wirtschaft? 33. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Fachkräftebedarf im rheinland-pfälzischen Mittelstand in den kommenden Jahren ein? 34. Ist aus Sicht der Landesregierung die mittelständische Wirtschaft auf den demografischen Wandel vorbereitet, insbesondere auf die Sicherung der Fachkräfte? 35. Wie hat sich die Altersstruktur der Beschäftigten in den mittelständischen Unternehmen in Rheinland-Pfalz in den letzten zehn Jahren geändert (bitte nach Jahren, Branchen, Ge schlecht sowie Unternehmensgröße aufschlüsseln)? 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5534 3 36. Mit welchen Maßnahmen, Projekten, Initiativen oder Förderinstrumenten unterstützt die Lan desregierung den Mittelstand bei der Bewältigung der Herausforderungen des demogra fischen Wandels und welche Initiativen sind geplant? 37. Wie kann aus Sicht der Landesregierung der Anteil von Frauen im rheinland-pfälzischen Mittel stand erhöht werden und mit welchen Maßnahmen unterstützt dies die Landesregie rung? 38. Wie können nach Einschätzung der Landesregierung die Kompetenzen und Erfahrungen älte rer Arbeitnehmerinnen und Arbeit nehmer stärker durch mittelständische Unternehmen ge nutzt werden und wird dies durch die Landesregierung unterstützt? 39. Kann aus Sicht der Landesregierung die Integration von Flüchtlingen zur Fachkräftesicherung im Mittelstand beitragen und mit welchen Maßnahmen wird dies seitens der Landesregie rung unterstützt? 40. Wie kann aus Sicht der Landesregierung die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikatio nen verbessert werden? 41. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit der bei den rheinland-pfälzischen Industrieund Handelskammern ein gerichteten Welcome Center? VI. Außenwirtschaft und Mittelstand 42. Wie beurteilt die Landesregierung die außenwirtschaftliche Leistungsfähigkeit des rheinland -pfälzischen Mittelstands? 43. Wie hat sich das Außenhandelsvolumen des rheinland-pfälzischen Mittelstands in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 44. Wie hoch ist der Exportanteil am Gesamtumsatz der mittelständischen Unternehmen im Land? 45. Wie hoch ist der Exportanteil der mittelständischen Unternehmen an der gesamten Export quote von Rheinland-Pfalz? 46. Welche mittelständischen Branchen sind besonders stark auf Auslandsmärkten vertreten? 47. In welchen Regionen und Ländern sind rheinland-pfälzische Mittelständler besonders stark ver treten? 48. Mit welchen Maßnahmen, Projekten, Initiativen oder Förderinstrumenten unterstützt die Lan desregierung die Außenhandels aktivitäten des Mittelstands? 49. Welche Hemmnisse erschweren es aus Sicht der Landesregierung mittelständischen Unterneh men auf Auslandsmärkten aktiv zu werden? 50. Welche Chancen und Risiken sieht die Landesregierung für den rheinland-pfälzischen Mittel stand durch das geplante Trans atlan tische Handels- und Investitionsabkommen (TTIP)? VII. Energie und Mittelstand 51. Wie haben sich die Energie- bzw. Stromkosten mittelständischer Unternehmen in den vergan genen zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren, Branchen sowie Unternehmens größe aufschlüsseln)? 52. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung daraus? 53. Welche mittelständischen Unternehmen in Rheinland-Pfalz profitieren von der „Besonde ren Ausgleichsregelung“ und sind damit von der Zahlung der EEG-Umlage befreit? 54. Mit welchen Maßnahmen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz unterstützt die Landesre gierung mittelständische Unternehmen im Land? 55. Welche Chancen bietet aus Sicht der Landesregierung die Energiewende für den rheinlandpfäl zischen Mittelstand? VIII. Digitalisierung und Mittelstand 56. Wie schätzt die Landesregierung die Chancen der Digitalisierung für den rheinlandpfälzi schen Mittelstand ein? 57. Wie ist der aktuelle Stand des Breitbandausbaus in Rheinland-Pfalz? 58. Kann aus Sicht der Landesregierung die Verfügbarkeit von schnellem Internet – gerade im länd lichen Raum – zur Sicherung von Fachkräften in diesen Regionen beitragen? 59. Wie schätzt die Landesregierung die Chancen der „Industrie 4.0“ für den rheinland-pfälzi - schen Mittelstand ein? 60. Welche Institutionen, Projekte und Unternehmen etc. beschäftigen sich in RheinlandPfalz mit dem Thema „Industrie 4.0“ und werden diese durch die Landesregierung unterstützt ? Drucksache 16/5534 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 61. Wie bewertet die Landesregierung die „Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg“? 62. Wie bewertet die Landesregierung die Folgen der Digitalisierung der Arbeitswelt für die Beschäf tigten? 63. Wie schätzt die Landesregierung das Potenzial des Online-Handels für den Mittelstand in Rheinland-Pfalz ein? 64. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem Ausmaß rheinlandpfälzi sche Mittelständler von Cyberangriffen betroffen sind? IX. Aus- und Weiterbildung im Mittelstand 65. Wie hat sich die Anzahl der mittelständischen Ausbildungsbetriebe in Rheinland-Pfalz in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 66. Wie hat sich die Anzahl der Ausbildungsverhältnisse in mittelständischen Unternehmen in Rheinland-Pfalz in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 67. Wie hat sich die Anzahl der Ausbildungsabbrüche in mittelständischen Unternehmen in Rheinland-Pfalz in den vergangenen zehn Jahren entwi ckelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 68. Wie beurteilt die Landesregierung die Bestrebungen der EU-Kommission, die Personenfreizügig keit zu erhöhen und damit den deutschen Meisterbrief sowie Qualitäts- und Sicherheitsstandards zu gefährden? 69. Welche Maßnahmen hat die Landeregierung für den Erhalt des Meisterbriefs bisher ergriffen bzw. welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung? 70. Wie hat sich in den vergangenen zehn Jahren die Anzahl der Beschäftigten entwickelt, die an einer betriebli chen Weiterbildung teilnahmen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 71. Welche Formen betrieblicher Weiterbildung (z. B. Online-Learning) sind vorzufinden? 72. Welche Hindernisse im Hinblick auf die Durchführung von Weiterbildungsaktivitäten in mittel ständischen Unternehmen sieht die Landesregierung und welche Maßnahmen ergreift sie dagegen? 4 Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Große Anfrage namens der Landesregierung – Zuleitungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 1. September 2015 – wie folgt beantwortet: I. Allgemeines zum Mittelstand in Rheinland-Pfalz 1. Wie viel Prozent der rheinland-pfälzischen Unternehmen sind aktuell dem Mittelstand zuzurechnen? Die rheinland-pfälzische Wirtschaft wird maßgeblich durch den Mittelstand geprägt. Laut dem aktuellen Mittelstandsbericht 2012 bis 2014 sind 99,7 Prozent aller Unternehmen in Rheinland-Pfalz dem Mittelstand zuzurechnen. 2. Was sind nach Auffassung der Landesregierung die besonderen Merkmale des rheinland-pfälzischen Mittelstands? Der Beantwortung der vorliegenden Großen Anfrage liegt – sofern im jeweiligen Fall nicht anders definiert – die EU-Mittelstandsdefinition zugrunde. Das heißt, unter dem Begriff „Mittelstand“ sind Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen Euro zu verstehen. Dieser Wert markiert zudem die Grenze der Förderbarkeit von mittelständischen Unternehmen nach dem EU-Recht. In zahlreichen Veröffentlichungen werden auch Betriebe bis zu 500 Mitarbeitern zum Mittelstand gerechnet. Neben diesen quantitativen Merkmalen ist eines der zentralen Merkmale zur qualitativen Bestimmung des Mittelstands, dass ein Großteil der mittelständischen Unternehmen inhabergeführt ist, überwiegend als Familienunternehmen. Sie zeichnen sich durch eine langfristig orientierte Geschäftspolitik aus. Ein weiteres bedeutendes Merkmal ist die weitgehende Konzernunabhängigkeit. Der Mittelstand setzt auf solide Finanzierungsmodelle – vorwiegend auf Eigenkapital und Bankkredite. Die hohe Eigenkapitalquote und eine behutsame Expansionsstrategie ermöglichen mittel- und langfristige Investitionen auch in Krisenzeiten. 3. Wie ist der rheinland-pfälzische Mittelstand strukturiert (bitte nach Branchen und Unternehmensgröße aufschlüsseln)? In der nachfolgenden Tabelle sind die Kennzahlen des rheinland-pfälzischen Mittelstands nach unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen strukturiert. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5534 In den amtlichen Statistiken sind unterschiedliche Wirtschaftszweige definiert, denen Unternehmen zugeordnet werden. Die Zuordnung erfolgt auf Basis der Waren und Dienstleistungen, die typischerweise in einem bestimmten Wirtschaftsbereich produziert werden. So werden z. B. Unternehmen des Maschinenbaus oder der Metallerzeugung dem produzierenden Gewerbe zugeordnet. Andere Wirtschaftsbereiche hingegen können nicht eindeutig einem bestimmten Wirtschaftszweig zugeordnet werden, etwa die Gesundheitswirtschaft. Um Wirtschaftsbereiche mit solch einem „Querschnittscharakter“ dennoch auf solider statistischer Basis zu erfassen, wurden sogenannte „Satellitenkonten“ entwickelt, mit deren Hilfe die volkswirtschaftliche Relevanz eines Wirtschaftsbereichs abgebildet werden kann. 4. Wie hat sich der Anteil der mittelständischen Unternehmen am gesamten rheinland-pfälzischen Bruttoinlandsprodukt in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren sowie nach absoluten und prozentualen Angaben aufschlüsseln)? Die volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen enthalten keine Angaben zu Unternehmensgrößen. Um einen Näherungswert zur gesamtwirtschaftlichen Bedeutung des Mittelstands anbieten zu können, wurde im Unternehmensregister eine Sonderauswertung durchgeführt, die die Umsätze nach Beschäftigtengrößenklassen (Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten und Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten) erfassen. Die Zeitreihe endet bereits im Jahr 2012, da für das Jahr 2013 noch keine endgültigen Werte vorliegen. Die folgenden Tabellen zeigen, dass der Umsatz der Unternehmen mit weniger als 500 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (SVB) zwischen 2006 und 2012 in absoluten Zahlen deutlich gestiegen ist, der Anteil dieser Unternehmen am gesamten Umsatz jedoch um 1,5 Prozent zurückgegangen ist. Beim Vergleich des produzierenden Gewerbes (einschließlich Baugewerbe) mit den Branchen Handel und Verkehr ist festzustellen, dass der Rückgang ausschließlich das produzierende Gewerbe betrifft (– 3,3 Prozent) wohingegen bei Handel und Verkehr ein Zuwachs von 1,9 Prozent zu verzeichnen ist. 5 Mittelstandskennzahlen Umsatz in Milliarden EUR 1) Anzahl der Unternehmen 1) Beschäftigte 2) Landwirtschaft 2,0 19 100 3) 11 477 Produzierendes Gewerbe 24,9 16 730 164 947 Baugewerbe 10,4 17 652 80 309 Handel 29,9 30 504 165 615 Verkehrswirtschaft und Logistik 3,9 4 779 48 470 Gastgewerbe und Tourismus 3,0 13 490 40 806 Information und Kommunikation 2,2 4 575 19 754 Unternehmensnahe Dienstleistungen 12,0 42 735 135 843 Haushaltsnahe und persönliche Dienstleistungen 3,4 15 416 200 674 Gesamt 92,8 4) 154 633 4) 867 895 Mittelstandskennzahlen Umsatz in Milliarden EUR 5) Anzahl der Unternehmen 5) Beschäftigte 6) Handwerk 25,0 51 897 261 000 Freie Berufe – – 168 000 7) Gesundheitswirtschaft – – 306 000 5) Kultur- und Kreativwirtschaft 4,25 9 668 27 178 1) Basis: Umsatzsteuerstatistik 2013. Es werden für Umsatz und für die Anzahl der Betriebe jeweils die Summen über alle Umsatzgrößenklassen bis unter 50 Millionen Euro gebildet. 2) Basis: Beschäftigtenstatistik 2014. 3) Basis: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 2013. Aufgrund der für die Landwirtschaft spezifischen Betriebsstrukturen ist nicht auf die Umsatzsteuerstatistik , sondern auf agrarstatistische Erhebungen des Statistischen Landesamts abgestellt. Vgl. auch die Ausführungen in Abschnitt A.III.1. 4) Da nicht in jeder Branche Werte für sämtliche Umsatzgrößenklassen ausgewiesen werden, weichen die Summen (Gesamt) von den Spaltensummen ab. 5) Basis: Umsatzsteuerstatistik 2013. Es werden für Umsatz und für die Anzahl der Betriebe jeweils die Summen über alle Umsatzgrößenklassen bis unter 50 Millionen Euro gebildet. 6) Basis: Beschäftigtenstatistik 2014. 7) Jeweils Zahl der Erwerbstätigen, für Gesundheitswirtschaft bezogen auf das Jahr 2010. Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Bundesagentur für Arbeit, Berechnungen WifOR. Drucksache 16/5534 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 5. Wie beurteilt die Landesregierung allgemein den Einfluss des Mittelstands auf die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Rheinland -Pfalz? Die Landesregierung beurteilt den Mittelstand als die tragende Säule der rheinland-pfälzischen Wirtschaft. Laut Mittelstandsbericht 2012 bis 2014 erwirtschaftete der rheinland-pfälzische Mittelstand 43,8 Prozent der insgesamt erzielten Unternehmensumsätze in 2013, das entspricht 92,8 Milliarden Euro. In 2014 stellte er rund 70,5 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze in Rheinland-Pfalz. Er sorgt für gute Ausbildungs- und Arbeitsplätze und hat damit zu der besonders positiven Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung in Rheinland-Pfalz deutlich beigetragen. Während Großbetriebe sich vorrangig in Ballungsräumen ansiedeln , in denen auch die Zahl potenzieller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leichter verfügbar ist, tragen die mittelständischen Betriebe gerade auch in bevölkerungsärmeren ländlichen Regionen dazu bei, die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in Stadt und Land zu sichern. 6. Wie hat sich die Anzahl mittelständischer Unternehmen in den letzten zehn Jahren in Rheinland-Pfalz entwickelt (bitte nach Jahren, Branchen sowie Unternehmensgröße aufschlüsseln)? Da valide Daten erst ab dem Jahr 2006 verfügbar sind, kann lediglich eine Zeitreihe von 2006 bis zum Jahr 2013 zur Verfügung gestellt werden. Die Zahl der mittelständischen Unternehmen ist in diesem Zeitraum um mehr als 12 000 Unternehmen zurückgegangen . Das entspricht einem Rückgang von knapp 7 Prozent. Einen starken Rückgang gab es bei den Branchen Bergbau, Verarbeitendes Gewerbe und dem Handel. Den stärksten Zuwachs verzeichnete die Branche Energieversorgung. Bei den Dienstleistungen hat sich die Zahl der Betriebe nicht signifikant verändert. 6 Umsatz 2006 bis 2012 nach Beschäftigtengrößenklassen Jahre in Unternehmen mit weniger als 500 SVB in Unternehmen mit 500 SVB und mehr Umsatz insgesamt 1 000 EUR Anteil 1 000 EUR Anteil 1 000 EUR 2006 115 918 460 64,4 64 135 921 35,6 180 054 381 2007 128 037 968 65,1 68 611 481 34,9 196 649 449 2008 124 821 267 62,1 76 163 973 37,9 200 985 240 2009 118 395 626 63,2 69 010 253 36,8 187 405 879 2010 129 055 104 62,5 77 336 174 37,5 206 391 278 2011 138 057 154 62,9 81 503 662 37,1 219 560 816 2012 136 907 642 62,9 80 765 825 37,1 217 673 467 Umsatz im produzierenden Gewerbe einschließlich Baugewerbe 2006 bis 2013 nach Beschäftigtengrößenklassen (Wirtschaftszweige B bis F) Jahre in Unternehmen mit weniger als 500 SVB in Unternehmen mit 500 SVB und mehr Umsatz insgesamt 1 000 EUR Anteil 1 000 EUR Anteil 1 000 EUR 2006 46 778 376 53,6 40 574 100 46,4 87 352 476 2007 51 776 512 54,2 43 706 724 45,8 95 483 236 2008 50 764 744 51,0 48 769 256 49,0 99 534 000 2009 46 853 274 52,9 41 702 388 47,1 88 555 662 2010 51 770 448 51,4 48 884 655 48,6 100 655 103 2011 55 068 335 51,2 41 702 388 38,8 107 468 776 2012 54 443 008 50,3 53 867 358 49,7 108 310 366 Umsatz im Handel und Verkehr 2006 bis 2013 nach Beschäftigtengrößenklassen (Wirtschaftszweige G bis H) Jahre in Unternehmen mit weniger als 500 SVB in Unternehmen mit 500 SVB und mehr Umsatz insgesamt 1 000 EUR Anteil 1 000 EUR Anteil 1 000 EUR 2006 46 548 503 69,6 20 305 143 30,4 66 853 646 2007 52 528 359 71,0 21 441 938 29,0 73 970 297 2008 49 457 037 67,8 23 517 309 32,2 72 974 346 2009 46 767 771 68,5 21 554 915 31,5 68 322 686 2010 51 632 198 69,7 22 479 845 30,3 74 112 043 2011 55 112 177 70,2 23 386 475 29,8 78 498 652 2012 53 135 171 71,5 21 178 966 28,5 74 314 137 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5534 Die detaillierten Daten sind in Anlage 1 dargestellt. Ein wesentlicher Rückgang zwischen 2006 und 2013 ist vor allem bei der Kategorie „0 bis 9“ sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu verzeichnen, wohingegen bei den Unternehmen „500 und mehr“ ein Zuwachs erkennbar ist. Allerdings ist den Unterlagen nicht zu entnehmen, in welchem Maße Veränderungen durch den Wechsel der Unternehmen in eine andere Klassifikation nach der Beschäftigtengröße begründet sind. Die zur Beantwortung dieser Frage verwendeten Daten stammen aus dem Unternehmensregister. Die Abgrenzung des Mittelstands erfolgt hier über die Beschäftigtenzahl: Es wurden alle Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten einbezogen. In die Statistik sind alle Wirtschaftsbereiche integriert mit Ausnahme der Wirtschaftsbereiche Land- und Forstwirtschaft, öffentliche Verwaltung, private Haushalte mit Beschäftigten und exterritoriale Körperschaften. Diese sind nicht im Unternehmensregister miteinbezogen. 7. Wie hat sich die Beschäftigtenzahl in mittelständischen Unternehmen in Rheinland-Pfalz in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte  nach Jahren, Branchen, Geschlecht sowie Unternehmensgröße aufschlüsseln)? 8. Wie viele Arbeitsplätze wurden in den vergangenen zehn Jahren neu geschaffen, wie viele abgebaut (bitte nach Jahren, Branchen sowie  Unternehmensgröße aufschlüsseln)?  Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Nach den Daten der Bundesagentur für Arbeit ist die Beschäftigtenzahl im Zeitraum von 2008 bis 2014 von knapp 1,2 Millionen auf gut 1,3 Millionen sozialversicherungs pflichtige Beschäftige gestiegen. Dies entspricht einer Zunahme von etwa 10 Prozent. In welchem Maße dabei Arbeitsplätze neu geschaffen oder abgebaut wurden, ist den statistischen Unterlagen nicht zu entnehmen. Der Hauptanteil der Gesamtzunahme geht auf verstärkte Berufstätigkeit von Frauen zurück. In Bezug auf die Branchen konnte der stärkste SVB-Anstieg in den bei den freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen sowie sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen , Erziehung und Unterricht und dem Gesundheits- und Sozialwesen verzeichnet werden. Einen leichten Rückgang gab es im Bergbau und in den Finanz- und Versicherungsdienstleistungen. Die detaillierten Daten sind in Anlage 2 dargestellt. 9. Ist der Landesregierung bekannt, wie hoch der Anteil von Frauen in Führungspositionen im rheinland-pfälzischen Mittelstand ist? Laut der Bisnode-Studie „Frauen im Management (FiM)“ (ehem. Hoppenstedt-Studie) beträgt der Frauenanteil im Mittelmanagement im Jahr 2015 in Rheinland-Pfalz 29,6 Prozent und im Top-Management im Jahr 2015 in Rheinland-Pfalz 12,4 Prozent. Im Ländervergleich liegt Rheinland-Pfalz damit nahe am Bundesdurchschnitt von 30,3 Prozent (Mittelmanagement) und 11,5 Prozent (Top-Management). Bei den alten Bundesländern nimmt Rheinland-Pfalz im Top-Management den 3. Platz und im Mittelmanagement den 5. Platz ein. 10. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über den Anteil der mittelständischen Unternehmen, die über Betriebsräte verfügen? In der Betriebsgrößenklasse fünf bis 249 Beschäftigte verfügten 43 Prozent der Betriebe in Rheinland-Pfalz über einen Betriebsrat. In diesen Betrieben sind 48 Prozent der Beschäftigten der genannten Betriebsgrößenklasse tätig. 11. Wie viele mittelständische Unternehmen sind in Körperschaften organisiert, wie viele in Personengesellschaften und wie viele in  Aktiengesellschaften? 2013 waren laut der Auswertung des Statistischen Landesamts Rheinland-Pfalz insgesamt 19 840 Unternehmen als Personengesellschaften , 339 Unternehmen als Aktiengesellschaften und 27 Unternehmen in Gebietskörperschaften organisiert. Die detaillierten Daten sind in Anlage 3 dargestellt. Anmerkung: Die Angaben zu dieser Frage stammen aus der gleichen Quelle wie die Daten zur Frage 6. Es gelten deshalb die gleichen Abgrenzungen und Einschränkungen. II. Unterstützung und Förderung des Mittelstands durch das Land 12. Welche Maßnahmen, Projekte, Initiativen oder Förderinstrumente hat die Landesregierung innerhalb der laufenden Legislaturperiode  angestoßen und durchgeführt, um den rheinland-pfälzischen Mittelstand zu stärken? Maßnahmen, Projekte, Initiativen und Förderinstrumente zur Stärkung des rheinland-pfälzischen Mittelstands sind in umfassender und detaillierter Form dem aktuellen und am 24. Juli 2015 veröffentlichten Mittelstandsbericht 2012 bis 2014 (Landtagsdrucksache 16/5370), Teil B, dargelegt. Ergänzend sind im Folgenden beispielhafte Einzelmaßnahmen beschrieben, die nicht aus dem Mittelstandsbericht hervorgehen: Handwerk Neben allgemeiner Wirtschaftsförderung, die sich grundsätzlich an alle Wirtschaftsbereiche richtet, existieren speziell auf das Handwerk ausgerichtete Förderprogramme. Die Handwerksförderung soll zum Ausgleich betriebsgrößenbedingter Nachteile beitragen sowie handwerksspezifische Bedürfnisse abdecken. Sie konzentriert sich insbesondere auf die Förderung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung , die Förderung des Baus, der Modernisierung und der Ausstattung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten 7 Drucksache 16/5534 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode sowie auf die Förderung der Betriebs- und Exportberatung für Handwerksbetriebe. Diese Zuwendungen werden den Handwerksorganisationen (Handwerkskammern und Fachverbänden) alljährlich zweckgebunden zur Verfügung gestellt, wodurch die Handwerksbetriebe mittelbar profitieren. So wurde unter anderem die Errichtung des Zentrums für Ernährung und Gesundheit der Handwerkskammer Koblenz mit rund 5,75 Millionen Euro und die Modernisierung und Umstrukturierung des Berufsbildungsund Technologiezentrums Ludwigshafen der Handwerkskammer der Pfalz mit 1,41 Millionen Euro Landesmitteln bezuschusst. Einfluss auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Handwerks hat zudem auch die 2012 gemeinsam mit den rheinlandpfälzischen Handwerkskammern beschlossene „Handwerksinitiative Rheinland-Pfalz“. In dieser sind neben Förderschwerpunkten wichtige Kernthemen der Zusammenarbeit wie Fachkräftesicherung im Handwerk, Existenzgründung, die gezielte Förderung von Innovation im Handwerk und neue Berufsbilder vor dem Hintergrund der Energiewende beschrieben. Umwelttechnik-Netzwerk Ecoliance Rheinland-Pfalz e. V. Das auf Initiative des Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung (MWKEL) als Verein gegründete Branchennetzwerk vereint zwei Monate nach dem offiziellen Start im Mai 2015 momentan 70 Mitglieder – überwiegend mittelständische Unternehmen. Ecoliance Rheinland-Pfalz will ganzheitliche, nachhaltige Lösungen im Bereich der Umwelttechnik, vorrangig zu den Themenkomplexen Wasser/Abwasser, Dezentrale Energiesysteme, Kreislaufwirtschaft/Recycling sowie Gebäudetechnik/Gebäude - energieeffizienz entwickeln und umsetzen. Gerade vor dem Hintergrund komplexer globaler Marktanforderungen profitieren insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen von einer Mitgliedschaft, da die Erschließung neuer Märkte oftmals nur im Verbund möglich ist. Auch die Innovationsdynamik der Branche soll mithilfe des Netzwerks erhöht werden. Das MWKEL unterstützt das Netzwerk in der Aufbauphase durch die Bereitstellung einer Koordinierungsstelle bei der landeseigenen Innovations-Management GmbH (IMG) in Kaiserslautern. 13. Wie unterstützt die Landesregierung Existenzgründer im Mittelstand? Die Förderung von Existenzgründungen ist für die Landesregierung eine grundlegende Aufgabe, um die Wettbewerbsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Wirtschaft auch künftig zu sichern. Im Rahmen der „Gründungsinitiative“ des Wirtschaftsministeriums wird das Gesamtangebot der Landesregegierung gebündelt und auf einer eigenen Website www.gruendungsinitiative.rlp.de dargestellt. Dieses Angebot der Landesregierung umfasst Informations- und Beratungsangebote für Gründungsinteressierte ebenso wie Informationen für Gründungsberater. Es enthält verschiedene Instrumente zur finanziellen Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen als einer wichtigen Form der Existenzgründung. Es umfasst weiter Modellprojekte zur Verbesserung von Gründungsmotivation und zur Erschließung der Gründungspotenziale in einzelnen Wirtschaftsbereichen sowie zur Unterstützung spezifischer Zielgruppen. Darüber hinaus arbeitet die Landesregierung eng mit Partnern der Wirtschaft wie den Wirtschaftsförderern und vor allem den Starterzentren der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern sowie weiteren Wirtschaftskammern zusammen, um deren Beratungsangebote für Gründungen zu unterstützen. Sie beteiligt sich zudem an der Öffentlichkeitsarbeit für Gründungen, die das Bundeswirtschaftsministerium zum Beispiel mit der Gründerwoche durchführt. 1. Informations- und Beratungsangebot Zum Informations- und Beratungsangebot gehören die Broschüre „Gründungswegweiser Rheinland-Pfalz“, das Faltblatt „Von Null auf Hundert – Firmenstart ohne Rote Ampel“, die Bezuschussung von Beratungen nach dem Förderprogramm zur Beratung von Existenzgründungen, weiter die Veranstaltung Gründertag mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) und Tagungen mit dem „Netzwerk Unternehmensberatung“. Die Landesregierung unterstützt Gründertage in den Regionen und die Gründermesse IGNITION der Wirtschaftsjunioren Mainz. Zum Informationsangebot gehört weiter die Pflege der Website für Gründungsinteressierte und Gründungsberater www.gruendungsinitiative.rlp.de in Verbindung mit regelmäßigen Informationen über die sozialen Netzwerke facebook, twitter und Xing. 2. Finanzielle Förderung Die finanzielle Förderung von Gründungen und Unternehmensübernahmen erfolgt durch verschiedene Instrumente der ISB wie zum Beispiel das ISB-Mittelstandsförderungsprogramm ERP-Gründerkredit RLP, durch Bürgschaften sowie durch das Angebot von Beteiligungskapital, darunter Wagniskapital über verschiedene regionale Fonds und den Innovationsfonds Rheinland-Pfalz. Der im Herbst 2008 gestartete Innovationsfonds Rheinland-Pfalz stellt jungen technologieorientierten Unternehmen Wagniskapital in Form von offenen bzw. stillen Beteiligungen zur Verfügung. Das bereitgestellte Wagniskapital kann für die Entwicklung und Markteinführung von innovativen Produkten, Produktionsverfahren und Dienstleistungen eingesetzt werden. Damit wird die Eigenkapitalausstattung dieser Unternehmen verbessert und die finanzielle Voraussetzung für einen erfolgreichen Start von Technologieunternehmen geschaffen. Der Fonds wird zu 50 Prozent aus EU-Mitteln des Operationellen Programms „Wachstum durch Innovation“ des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert und zu 50 Prozent aus Landesmitteln. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit des Unternehmens darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als sechs Jahre zurückliegen. Eine Beteiligung setzt voraus, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist. Die Beteiligung kann als offene Beteiligung am Stammkapital/Grundkapital und als typisch stille Beteiligung erfolgen; stille und offene Beteiligungen sind kombinierbar. Mit insgesamt 27 Millionen Euro wurden über 50 Gründungen bzw. junge Unternehmen bislang unterstützt. 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5534 Die Geschäftsführung des Fonds obliegt der ISB und erfolgt über die ISB-Tochtergesellschaft Wagnisfinanzierungsgesellschaft für Technologieförderung in Rheinland-Pfalz mbH (WFT). Die Internestseiten der ISB www.isb.rlp.de bieten eine Übersicht zu den Förderinstrumenten und stellen deren aktuelle Konditionen dar. 3. Modellprojekte, Förderung bestimmter Wirtschaftsbereiche und Zielgruppen Über vier Modellprojekte hat die Landesregierung in dieser Legislaturperiode Methoden erproben lassen, die geeignet sind, Gründungsmotivation als unabdingbare Voraussetzung für eine Existenzgründung zu wecken. Die Ergebnisse der Modellprojekte wurden an gründungsberatende Einrichtungen vermittelt. Zur besseren Nutzung des Gründungspotenzials in der Gesundheitswirtschaft wird derzeit ein Modellprojekt für Existenzgründungen in den Gesundheitsberufen im Business Innovation Center (BIC) in Kaiserslautern gefördert. Als weiterer Wirtschaftsbereich, in dem sich Gründungen entwickeln, zeichnet sich der Kreativbereich ab. Für diesen Bereich werden spezielle Beratungsangebote entwickelt. Der zukunftsträchtige Bereich der IT-Gründungen wird durch die Förderung zum Beispiel des Gründerlotsen der Stadt Mainz sowie durch Förderung IT-bezogener Gründer-Events durch das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM) unterstützt. Innovative technologieorientierte Gründungen erhalten Unterstützung über die Technologie- und Gründerzentren in Mainz, Ludwigshafen, Kaiserslautern, Trier und Koblenz. Im Bereich des Handwerks können sich Existenzgründer vor der Gründung eines neuen oder Übernahme eines bereits bestehenden Handwerksbetriebs von den Beratern der rheinland-pfälzischen Handwerkskammern oder Fachverbänden kostenlos beraten lassen. Bund und Land fördern die Inanspruchnahme der Beratungsangebote mit dem Ziel, die Bereitschaft zur Existenzgründung zu stärken. Seit 2008 unterstützt die Landesregierung den Auf- und Ausbau der Gründungsbüros an den Hochschulstandorten der vier Oberzentren Kaiserslautern, Koblenz, Mainz und Trier mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln. Im Fokus steht die Vorgründungsphase mit einem ganzheitlichen, hochschulübergreifenden Ansatz, wobei der Netzwerkgedanke mit Regionalpartnern eine wichtige Rolle spielt. Ziel ist es, ein breiteres Gründungsbewusstsein an den Hochschulen zu schaffen, unternehmerisches Denken und Handeln zu fördern sowie technologie- und innovationsgetriebene Entre- und Intrapreneure auszubilden. Zielgruppe ist in erster Linie der ingenieur- und naturwissenschaftliche Nachwuchs, den es durch frühzeitige Sensibilisierung und Qualifizierung für Hightech-Gründungen zu gewinnen gilt. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MBWWK) hat den Aufbau der Gründungsbüros von 2008 bis 2015 mit insgesamt rund 3,4 Millionen Euro (Landes- und EFRE-Mittel) gefördert. Nach erfolgreichem Abschluss der Pilotphase in diesem Jahr werden die Gründungsbüros und das gemeinsame Gründernetzwerk mit den durch die Neuregelung des BAföG frei werdenden Landesmitteln verstetigt. Die Förderung von Frauengründungen durch spezialisierte Informations- und Beratungsangebote hat ebenfalls bereits Tradition. In diesem Jahr fand der Unternehmerinnentag als Veranstaltung des Wirtschaftsministeriums und der ISB zum zehnten Mal statt. Im Rahmen eines weiteren Modellprojekts mit dem türkisch-deutschen Unternehmerverband wurde darauf hingewirkt, die Integration von Migranten durch Selbständigkeit zu fördern. Die hier erfolgte Aufzählung ist beispielhaft, nicht vollständig. Als ein Schwerpunkt künftiger Unterstützung zeichnet sich ab, Gründungsmotivation verstärkt zu fördern. Während Beratungs- und Finanzierungsangebote Gründungswillige bereits sehr umfassend unterstützen, ist es zur weiteren Förderung der Gründungsbereitschaft erforderlich, verstärkt Interesse an unternehmerischer Selbständigkeit zu wecken. Eine Basis dazu bietet die bereits bestehende Zusammenarbeit von Schule und Wirtschaft, die das MWKEL gemeinsam mit dem MBWWK und der Landesvereinigung der Unternehmerverbände (LVU) fördert. Die Gründungsförderung der Landesregierung unterliegt einem kontinuierlichen Evaluationsprozess, um sie zügig an sich ändernde Voraussetzungen anpassen zu können. 14. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung mit dem Mittelstandslotsen? Der Landesregierung ist es ein wichtiges Ziel, dem Mittelstand mit dem Mittelstandslotsen der Landesregierung einen zusätzlichen, direkten Ansprechpartner für seine Anliegen zur Verfügung zu stellen. So wurde 2006 die Institution des Mittelstandslotsen ins Leben gerufen. Der Mittelstandslotse vermittelt zwischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Landesregierung, Verwaltungen , Kammern, Verbänden und Banken. Er berät KMU in allen Fragen der gewerblichen Wirtschaft (unter anderem Finanzierung , Umstrukturierung, Nachfolge, Fachkräftesicherung, Kommunikation mit Banken, Businessplan, Gewerbeansiedlung) und kooperiert mit Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Verbänden, regionalen Wirtschaftsfördereinrichtungen und Kommunalverwaltungen sowie der ISB. Außerdem sensibilisiert der Mittelstandslotse die Landesregierung für die Anliegen des Mittelstands. Die Besonderheit des Mittelstandslotsen besteht zum einen darin, dass die Landesregierung mit Herrn Eckart Helfferich als aktuellen Mittelstandslotsen einen Mann aus der Wirtschaft gewinnen konnte, der die rheinland-pfälzischen Unternehmen mit seiner langjährigen unternehmerischen Erfahrung in allen betriebs- und finanzwirtschaftlichen Fragen aus der Praxis heraus unterstützen kann. Zum anderen betrachtet der Mittelstandslotse die Unternehmen ganzheitlich und begleitet sie so lange, bis ein Ergebnis für die an ihn herangetragenen Fragestellungen vorliegt. 9 Drucksache 16/5534 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 15. Wie wurde das Angebot des Mittelstandslotsen seit seiner Gründung im Jahr 2006 durch mittelständische Unternehmen genutzt? Seit der Einführung des Mittelstandslotsen der Landesregierung im September 2006 kommen jährlich ca. 100 Unternehmen auf den Mittelstandslotsen zu. Dabei konnte die Arbeit des Mittelstandslotsen seit Juli 2009, als Herr Helfferich das Amt übernommen hat, zur Sicherung von mehr als 5 500 Arbeitsplätzen beitragen. Der Schwerpunkt der Arbeit des Mittelstandslotsen lag seit Juli 2009 vor allem bei der Beratung bzw. Mediation von Unternehmen in Finanz- bzw. Kreditfragen der gewerblichen Wirtschaft. In letzter Zeit erreichen ihn zudem vermehrt Anfragen zu den Themen Unternehmensnachfolge und Existenzgründung. Des Weiteren ergaben sich Anfragen zu den Themen Vermittlung bei Bau- und Raumordnungsfragen und der Gewerbeansiedlung, Vermittlung und Beratung bei der Unternehmensrestrukturierung, Erarbeitung von Businessplänen, richtige Vorbereitung des Bankengesprächs und Zugang zu Behörden und der Verwaltung. Bei den an den Mittelstandslotsen herangetretenen Unternehmen handelte es sich i. d. R. um Unternehmen bis maximal 250 Mitarbeitern, 50 Millionen Euro Umsatz aus den unterschiedlichsten Branchen, wie Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistung, Finanzwirtschaft und Landwirtschaft. 16. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung mit dem Mittelstandsförderungsgesetz? 17. Inwieweit konnte das Mittelstandsförderungsgesetz zu einer Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen der mittelständischen Wirtschaft  in Rheinland-Pfalz beitragen? Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet. Das Mittelstandsförderungsgesetz dient dem Ziel, die Wettbewerbsposition des rheinland-pfälzischen Mittelstands zu erhalten und zu verbessern. Es ist nicht möglich, die Verbesserung der Wettbewerbsposition aufgrund des Mittelstandsförderungsgesetzes konkret zu beziffern. Generell führt das Gesetz durch die Formulierung von Grundsätzen der Mittelstandsförderung zu einer Sensibilisierung staatlicher Stellen für die Belange des Mittelstands und ist somit ein Beitrag für mittelstandsfreundliches Verhalten in Rheinland-Pfalz. 18. Wie schätzt die Landesregierung die Belastung des Mittelstands durch bürokratische Hemmnisse bzw. Verfahren ein und was trägt die Landesregierung zu deren Abbau bei? Gerade Betriebe mit einer geringen Mitarbeiterzahl sind von dem Aufwand zur Umsetzung rechtlicher Regelungen und Berichtspflichten in größerem Maße betroffen als große Unternehmen, die dazu spezielle Fachabteilungen einsetzen können. Von daher sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, bei Regelungen nicht nur zu prüfen, ob sie unbedingt erforderlich sind, sondern auch bei der Umsetzung von Regelungen darauf zu achten, dass mittelständische Betriebe nicht überbelastet werden. Die Landesregierung begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung, in deren Zuständigkeit der Großteil bürokratischer Anforderungen liegt, bei dem Bemühen, den bürokratischen Aufwand zur Umsetzung von Regelungen zu vereinfachen oder abzubauen. So hat sie aktuell den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungesetz ) unterstützt und die Bundesregierung über den Bundesrat dazu aufgefordert, weitere Vorschläge vorzulegen. 19. Wie können aus Sicht der Landesregierung die Bedingungen für eine mittelstandsgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge verbessert werden? Die angemessene Beteiligung mittelständischer Unternehmen an öffentlichen Aufträgen ist ein zentrales Ziel des traditionell mittelstandsfreundlich ausgestalteten Vergaberechts. So verpflichtete schon das Mittelstandsförderungsgesetz aus dem Jahr 1978 und nach seiner Novellierung das Mittelstandsförderungsgesetz vom 9. März 2011 (GVBl. S. 66) zu einer mittelstandsgerechten Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Verwaltungsvorschrift für das öffentliche Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz vom 24. April 2014 (MinBl. S. 48) greift unter anderem die Grundsätze der öffentlichen Vergabe des neugefassten Mittelstandsförderungsgesetzes auf und regelt im einzelnen unter Nummer 6, wie eine möglichst breite Streuung mittelstandsgeeigneter öffentlicher Aufträge erreicht werden kann. Hierdurch sollen Wettbewerbsnachteile der mittelständischen Wirtschaft gegenüber großen Unternehmen ausgeglichen und eine ausgewogene Unternehmensstruktur in Rheinland-Pfalz erhalten und gestärkt werden. Schon bei der Wahl der Vergabeart soll den KMU der Zugang zu öffentlichen Aufträgen ermöglicht werden, was bei öffentlichen Ausschreibungen grundsätzlich der Fall ist. Bei beschränkten Ausschreibungen und bei freihändiger Vergabe sind regelmäßig auch KMU in angemessenem Umfang zur Angebotsabgabe aufzufordern. Wichtigstes Instrument der Mittelstandsförderung ist insoweit die Teilung der Aufträge der öffentlichen Hand in Fach- und Teillose . Die Vergabestellen prüfen zwecks mittelstandsgerechter Vergabe vor jeder Ausschreibung, die über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz veröffentlicht wird, ob sich die Aufträge in Teil- und Fachlose aufteilen lassen. Insbesondere von den rheinlandpfälzischen mittelständischen Unternehmen wird der Vergabemarktplatz intensiv genutzt. Mit Stand Juni 2015 sind nahezu 20 000 Unternehmen, vornehmlich rheinland-pfälzische mittelständische Unternehmen, auf dem Vergabemarktplatz registriert. Weiterhin ist eine kontinuierliche Unternehmensregistrierung zu verzeichnen. Über 12 000 Ausschreibungen wurden bereits über den Vergabemarktplatz veröffentlicht. Auf Bundesebene befindet sich gegenwärtig das Paket zur Modernisierung des europäischen Vergaberechts in der Umsetzung. Es umfasst die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (klassische Richtlinie), die Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Sektorenrichtlinie) und die neue Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen. Umsetzungsfrist ist der 18. April 2016. Ein ausdrückliches Ziel der EU-Vergaberechtsmodernisierung ist, für KMU den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern. Dies soll unter anderem in der Weise geschehen, dass für 10 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5534 den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, soweit ein Mindestumsatz verlangt wird, eine Höchstgrenze festgesetzt wird. Eine weitere Konkretisierung erfolgt in untergesetzlichen Regelungswerken (Vergabeverordnung, Sektorenverordnung, Konzessionsverordnung ), die derzeit noch nicht vorliegen. Im Übrigen soll der im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verankerte Grundsatz, wonach Aufträge verpflichtend in Lose aufzuteilen sind, beibehalten werden. Die Landesregierung wird den Umsetzungsprozesses sowohl der gesetzlichen wie der untergesetzlichen Normen mit dem Ziel einer mittelstandsfreundlichen Ausgestaltung begleiten. Dabei wird es ihr besonders darauf ankommen, mit einer Vereinheitlichung des gesamten Vergaberechts möglichst zu einer einfacheren und anwenderfreundlicheren Durchführung von Vergabeverfahren zu gelangen. 20. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für mittelständische Unternehmen, sich auf vormals in öffentlicher Hand befindlichen Geschäftsbereichen aufzustellen? Eine beispielhafte Möglichkeit stellt die Neuregelung des Schornsteinfegerwesens im Jahr 2008 dar, mit der die Schornsteinfegerarbeiten für den Wettbewerb geöffnet wurden. Seitdem besteht für das Sanitär-Heizung-Klima (SHK)-Handwerk die Möglichkeit „freie“ (= nicht hoheitliche) Schornsteinfegertätigkeiten anzubieten, vorausgesetzt die entsprechenden beruflichen Qualifizierungen und Eintragungen (Handwerksrolle) sind vorhanden. Danach verbleibt nur noch ein eingeschränkter hoheitlicher Bereich den Schornsteinfegern, die ihrerseits aber auch selbständige Handwerker sind. Weitere Öffnungsbestrebungen von „hoheitlich zu privat“ sind, zumindest im Handwerksbereich, derzeit nicht bekannt. Die Landesregierung will weiterhin öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) als langfristig vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatunternehmen als Beschaffungsalternative für öffentliche Infrastruktur ermöglichen. Dabei muss in jedem Einzelfall die ÖPP-Eignung geprüft werden. Die ÖPP-Realisierung kommt nur dann zur Anwendung, wenn sie über den gesamten Lebenszyklus – auch für die öffentliche Hand – wirtschaftlich ist. Auch die Konversion wird in Zukunft eine zentrale Aufgabe einer integrierten Regional- und Strukturpolitik des Landes bleiben. Dabei sollen nicht nur traditionelle Beschäftigungsmöglichkeiten im verarbeitenden Gewerbe ausgebaut, sondern neue Arbeitsplätze in Forschung und Entwicklung, in neuen Informations-, Kommunikations- und Umwelttechnologien, im nachhaltigen Tourismus und in der Logistik geschaffen werden. In Rheinland-Pfalz wurden in den vergangenen 20 Jahren rund 660 militärische Liegenschaften freigegeben. Im Zuge der Umwandlungsprozesse im Rahmen des Landeskonversionsprogramms der Landesregierung konnten mehr als 56 000 neue, in der Mehrzahl höher qualifizierte Arbeitsplätze in vorwiegend mittelständischen Unternehmen geschaffen werden. So werden mit dem Wettbewerb „Regionalentwicklung von Hahn und Hunsrück“ innovative und nachhaltige Projekte in den Landkreisen Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Cochem-Zell und Rhein-Hunsrück identifiziert und kurzfristig umgesetzt . Damit können in der Region gezielt strukturwirksame Entwicklungen angestoßen werden. Ausgewählte Projekte sollen die Grundlagen und Perspektiven für Kommunen, Wirtschaft und Lebensqualität in der Hunsrückregion nachhaltig stärken. 21. Mit welchen Maßnahmen, Projekten, Initiativen oder Förderinstrumenten unterstützt die Landesregierung den Wissenstransfer aus der Wissenschaft in den Mittelstand? Die Landesregierung fördert den Wissenschaftsstandort und die Kooperation zwischen Wissenschaft und Unternehmen durch den Auf- und Ausbau der Forschungsinfrastruktur. Im Mittelpunkt stand dabei die Förderung von infrastrukturellen Maßnahmen in Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie in Schlüsseltechnologien mit hohem Wachstumspotenzial. Schwerpunkte der anwendungsorientierten Forschungsinstitute in Rheinland-Pfalz bilden im Kontext der sechs Potenzialbereiche der Innovationsstrategie folgende Bereiche: – Biotechnologie – Nano- und Mikrotechnik – Oberflächen- und Dünnschichtsysteme – Technische Keramik – Softwaretechnologie – Verbundwerkstoffe – Lebenswissenschaften Ziel ist es, die Brücke zwischen der Forschung und der Überführung von Ideen und Wissen in Dienstleistungen und Produkte zu schlagen. Hierbei nehmen die anwendungsorientierten Forschungseinrichtungen des Landes eine zentrale Rolle ein. Sie sind direkter Kooperationspartner der Hochschulen und der regionalen Wirtschaft. Sie stellen als wissenschaftlicher Partner der Unternehmen eine Forschungsinfrastruktur bereit, die sie dabei unterstützt, Innovation durch Forschung zu erzielen, ohne die notwendige Ausstattung von Personal und Geräten selbst vorhalten zu müssen. Technologische Impulse können so gesetzt, die Ansiedlung von Unternehmen begünstigt, bestehende Unternehmen für Zukunftstechnologien interessiert und technologierorientierte Gründungen initiiert werden. Folgerichtig wurden die Infrastrukturen und Aktivitäten für den Wissens- und Technologietransfer des Landes in den vergangenen Jahren sowohl an den Universitäten und Hochschulen als auch darüber hinaus systematisch aufgebaut und gestärkt. Das Transfernetz „twin“ der Fachhochschulen und das Transfernetz „NaWi“ der Universitäten wurden 2012 zu einem gemeinsamen WTTNetzwerk , dem „Transfernetz Rheinland-Pfalz“, zusammengeführt. Im Zeitraum 2006 bis 2015 hat das MBWWK hierzu 4 800 000 Euro zur Verfügung gestellt. 11 Drucksache 16/5534 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zur Unterstützung der Arbeit des Transfernetzes wurde zudem mit dem Aufbau der Kompetenzdatenbank „SciPort“ der rheinland -pfälzischen Hochschulen ein Schritt getan, die Forschungsaktivitäten an den Hochschulen transparent darzustellen. Für Betrieb und Weiterentwicklung von SciPort stellt das MBWWK jährlich 67 000 Euro zur Verfügung, weitere Kofinanzierungsmittel steuern die Hochschulen bei. Auch wurde mit Förderung des MBWWK in dem Pilotprojekt „Scouting“ eine landesweite Erhebung von Kompetenzen aufseiten der Wissenschaft und der Wirtschaft in den Themen „Materialwissenschaften“ sowie „Informations- und Kommunikationstechnologie /Medien“ mit insgesamt 280 000 Euro (einschließlich EFRE-Mittel) unterstützt. Um die regionalen Austauschprozesse zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu stärken, werden neben den bereits bestehenden Wissens- und Innovationsallianzen in Mainz und Kaiserslautern regionale Wissenschaftsallianzen in Koblenz und Trier etabliert. Hierfür stellt das MBWWK den Universitäten je eine Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters/einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin dauerhaft zur Verfügung. Die Bereitstellung von zentralen Serviceangeboten zum Technologietransfer (z. B. Musterverträge für Lizenzverträge) erfolgt über die Innovations-Management GmbH (IMG) im „Patentverbund Forschung Rheinland-Pfalz“. Für den Patentverbund Forschung stellt das Land pro Jahr 250 000 Euro (220 000 Euro MBWWK, 30 000 Euro MWKEL) zur Verfügung. Mit dem „Enterprise Europe Network“ werden internationale Kooperationen angestoßen. Das Netzwerk wird vom Land mit insgesamt 370 000 Euro pro Jahr (250 000 Euro MWKEL, 120 000 Euro MBWWK) gefördert. Durch Messe-Präsentationen von Forschungsergebnissen auf internationalen Leitmessen werden anwendungsnahe Forschungsergebnisse einem breiten Fachpublikum vorgestellt und hierdurch überregionale Kooperationen angebahnt. So stellt das MBWWK für Hochschulgemeinschaftsstände auf führenden internationalen Leitmessen beispielsweise für 2015 und 2016 insgesamt 792 000 Euro zur Verfügung. Der Wissenstransfer aus der Wissenschaft wird durch verschiedene einzelbetriebliche Innovationsförderprogramme gefördert. Dabei wird auch die im Einzelfall jeweils sinnvolle Bündelung von Instrumenten bis hin zu denen der allgemeinen Wirtschaftsförderung aktiv unterstützt. Im Rahmen des Innovations- und Technologieförderungsprogramms InnoTop, das über die landeseigene Innovations- und Strukturbank (ISB) ausgereicht wird, werden Zuschüsse für einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bereitgestellt, die neue, wesentlich geänderte oder wesentlich verbesserte Produkte oder Produktionsverfahren zum Ziel haben. Es können Zuschüsse bis maximal 500 000 Euro gewährt werden. Im Rahmen von InnoTop können zudem Studien über die technische Durchführbarkeit von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert werden. In den Jahren 2013 und 2014 wurden mit InnoTop knapp 14 Millionen Euro für die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bewilligt. Davon stammen knapp 90 Prozent aus EFRE-Mitteln. Das Programm wird zurzeit gemäß den seit 1. Juli 2014 neu geltenden Beihilfevorgaben der Kommission weiterentwickelt. Es wird ein neues Modul im niedrigschwelligen Einstiegsbereich der Innovationsförderung (FuE-Auftrag) eingeführt. Mit diesem Modul sollen FuE-Dienstleistungen von wissenschaftlichen Einrichtungen, die in einem konkreten Angebot für ein KMU dargestellt werden, mit einem einheitlichen Fördersatz von 50 Prozent und maximal 12 500 Euro Zuschuss gefördert werden. Damit soll in einem einfachen Verfahren insbesondere die Hemmschwelle von KMU gegenüber der Wissenschaft reduziert und der Weg für die weitere Zusammenarbeit geebnet werden. Der Wissenstransfer mittels Spin-offs aus der Wissenschaft wird als wesentlicher Bereich der Gründungsunterstützung durch den Innovationsfonds Rheinland-Pfalz in der Start-Up-Phase nachhaltig unterstützt (siehe auch Frage 13). Das Personaltransferprogramm Innovationsassistent zielt auf die Förderung des Wissenstransfers in technologieorientierte KMU zur Stärkung des innovativen Mittelstands. Über einen Zeitraum von 24 Monaten wird die Neueinstellung und Beschäftigung von Hochschulabsolventen mit naturwissenschaftlich-technischer Ausrichtung gefördert. Das sehr erfolgreiche Programm wird auch künftig weitergeführt. Die Förderung der Beratung besitzt für kleine und mittlere Unternehmen eine große Bedeutung. Oft fehlen diesen Unternehmen die internen Ressourcen, um ihr fachliches Wissen kontinuierlich zu erweitern. Die Landesregierung unterstützt die kleinen und mittleren Betriebe bei der Inanspruchnahme von externen Beratungen, unter anderem durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen , durch spezielle Förderprogramme. Das Beratungsprogramm Mittelstand bezuschusst förderfähige Beratungsleistungen strategischer, wirtschaftlicher, organisatorischer und technischer Fragen der Unternehmensführung einschließlich Fragen des Produkt- und Kommunikationsdesigns für Unternehmen durch eine Erstattung von 50 Prozent der Beratungskosten. Spezielle technologieorientierte Intensivberatungen; Beratungen zur Einführung spezieller EDV/Informationstechnik, oder auch zur Unterstützung von Forschungs- und zu Entwicklungsvorhaben, werden durch das Beratungsprogramm Innovation und Technologietransfer (BITT) gefördert. Netzwerk- und Clusterpolitik ist ein wichtiger Baustein der Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik der Landesregierung . Dabei stellt die Bündelung von Wissen und Kompetenzen durch thematische und regionale Netzwerke und Cluster ein erprobtes Instrument zur Optimierung und Beschleunigung von Innovationsprozessen dar. Kennzeichen für wettbewerbsfähige Netz- 12 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5534 werk- und Clusterstrukturen sind die enge Verknüpfung sich ergänzender Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik oder Verwaltung in abgegrenzten, spezifischen Wertschöpfungsstrukturen und Wirtschaftsfeldern mit überdurchschnittlichem Wachstumspotenzial unter Nutzung von innovativen Technologien wie z. B. Lebenswissenschaften, IT, Neue Materialien, Optische Technologien , Energie- und Ressourceneffizienz. Erfolgreiche Netzwerke und Cluster bringen Wissen schneller in den Markt und fördern damit den intensiven Wettbewerb ebenso wie die Kooperation. Sie verbessern die Produktivität, ziehen Investitionen an, unterstützen die Forschung, stärken die industrielle Basis, nehmen innovatives Potenzial auf und entwickeln spezifische Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen, vielfach auch material- bzw. branchenübergreifend. Wettbewerbsfähige Cluster ziehen kompetente Forschungs- und Fachkräfte an, die die Grundlagen der Innovation schaffen. Über den Aspekt des einzelbetrieblichen Nutzens der Cluster-Förderung hinaus, trägt diese auch zur Weiterentwicklung lokaler und regionaler Wirtschaftsstrukturen bei. MWKEL und MBWWK werden die Förderung von Clustern und Netzwerken (EFRE-Mittel und Landesmittel) im Land weiter fortsetzen. Dabei werden insbesondere innovative Netzwerke und Cluster in den sechs Potenzialbereichen der Innovationsstrategie des Landes in der Aufbauphase anteilig unterstützt. Ziel ist es, dass diese nach einer definierten Startphase sich selbst tragen sollen. Mit dem jährlich verliehenen Innovationspreis Rheinland-Pfalz sollen vor allem kleine und mittlere Unternehmen zur Innovation motiviert werden. Neben dem MWKEL beteiligen sich seit 2003 auch die Arbeitsgemeinschaften der rheinland-pfälzischen Industrieund Handelskammern sowie der Handwerkskammern. III. Finanzierung und Mittelstand 22. Welche Finanzierungsmöglichkeiten für mittelständische Unternehmen gibt es in Rheinland-Pfalz? Mittelständischen Unternehmen steht in Rheinland-Pfalz ein Finanzierungsangebot von Sparkassen und Banken, dem Landesförderinstitut (hier: ISB Rheinland-Pfalz), der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz, den Bundesförderinstituten KFW Kreditanstalt für Wiederaufbau und Landwirtschaftliche Rentenbank, der EIB Europäische Investitionsbank, Leasing- und Factoringinstituten, Beteiligungs- und Venture Capital Gesellschaften, Versicherungen sowie Crowdfunding-Plattformen zur Verfügung. Die vorgenannten Einrichtungen stellen das gesamte Finanzierungsangebot zur Finanzierung von Vorhaben der mittelständischen Unternehmen dar. Entsprechend ihrer jeweiligen Ausrichtung bieten die im Wettbewerb stehenden Banken und Sparkassen Finanzierungsleistungen an, die von der ISB und den anderen Förderbanken – teilweise auch in Kooperation – mit Förderinstrumentarien ergänzt werden. Das Angebot reicht von Darlehen über Gewährleistungen/Bürgschaften und Beteiligungskapital bis zu Zuschüssen. 23. Wie beurteilt die Landesregierung diese Finanzierungsmöglichkeiten für den Mittelstand in Rheinland-Pfalz und wie werden diese genutzt? Die Finanzierungsmöglichkeiten für mittelständische Unternehmen in Rheinland-Pfalz werden insgesamt als gut beurteilt. Nach der Innenfinanzierung sind und bleiben die Hausbanken der wichtigste Ansprechpartner des Mittelstands bei externen Finanzierungsfragen . Entgegen der Befürchtungen in früheren Jahren kann das Vorliegen einer Kreditklemme nicht festgestellt werden. Eine weitaus geringere Bedeutung haben dagegen alternative Finanzierungsformen. Diese spielen für einen Großteil der Unternehmen eine immer noch sehr untergeordnete Rolle, obwohl im Zuge des Wandels der Finanzmärkte (u. a. Basel II und Basel III) ein zunehmendes Gewicht erwartet wurde. Oft werden von KMU hier die Risiken deutlich stärker gewichtet als die Chancen. Außerdem ist der deutsche Venture-Capital-Markt im Vergleich zum angelsächsischen Bereich noch stark ausbaufähig. Als jüngste Finanzierungsform hat sich in den letzten Jahren das Crowdfunding entwickelt. Dabei bietet sie vor allem für Start-Ups und innovative Unternehmen in der Frühphasen-Finanzierung eine Chance, da hier oftmals klassische Finanzierungsinstrumente wie der Bankkredit nicht greifen. 24. Wie beurteilt die Landesregierung in diesem Kontext das Angebot und die Arbeit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)? Die ISB hat als Landesförderinstitut die Aufgabe, das Land insbesondere in seiner Wirtschaftspolitik zu unterstützen und durch Förderinstrumente für die mittelständischen Unternehmen gute Finanzierungsrahmenbedingungen zu schaffen. Die ISB hat in den letzten Jahren in verschiedenen Richtungen ihr Förderinstrumentarium ausgebaut und an der Bedarfslage insbesondere der kleinen und mittelständischen Unternehmen ausgerichtet. Neben der Mitwirkung bei der Gestaltung von Zuschussprogrammen wurden verschiedene Darlehensprogramme neu aufgelegt und andere weiter optimiert. Durch die Aufnahme einer Kooperation der ISB mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) kann das Förderspektrum erweitert und noch zielgenauer auf die Bedürfnisse der mittelständischen Wirtschaft angepasst werden. Die ISB wird von der mittelständischen Wirtschaft und von der Landesregierung als moderner, leistungsfähiger und zuverlässiger Finanzierungspartner wahrgenommen. 25. Wie werden die Angebote der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) durch Mittelständler genutzt? In den letzten drei Geschäftsjahren wurden über 8 500 Vorhaben des rheinland-pfälzischen Mittelstands gefördert. Im Jahr 2014 förderte die ISB laut ihrem Geschäftsbericht mittelständische Unternehmen in Rheinland-Pfalz mit 213,6 Millionen Euro bei 1 086 Zusagen. 13 Drucksache 16/5534 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Nutzung der Angebote der ISB durch Mittelständler ist abhängig von den konjunkturellen Rahmenbedingungen, den konkreten jeweiligen unternehmerischen Bedarfen und der Geschäftstätigkeit der im Wettbewerb untereinander stehenden Sparkassen und Banken, über die ein großer Teil der Förderinstrumente der ISB herausgegeben werden (Hausbankverfahren). Die Finanzierungsinstrumente der ISB haben subsidiären Charakter. Ihre Inanspruchnahme hängt zudem von dem – derzeit sehr niedrigen – Zinsniveau ab, das sich nachfragedämpfend auswirkt. In 2014 wurde daher eine Prioritätenverschiebung weg von der reinen Zinsverbilligung hin zur Finanzierungs- und Risikopartnerschaft mit der Wirtschaft vorgenommen, da sich der Schwerpunkt des Bedarfs von insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen hierhin verschoben hat. 26. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse bezüglich des Anteils ausländischer Investoren an mittelständischen Unternehmen in Rheinland -Pfalz vor? In der amtlichen Statistik wird ein solcher Wert nicht erhoben. Die Deutsche Bundesbank führt zwar eine Statistik über „Deutsche Direktinvestitionen im Ausland und ausländische Direktinvestitionen in Deutschland nach Bundesländern“ (derzeitiger Stand: Ende 2013, vorläufige Angaben). Es handelt sich dabei allerdings um alle Direktinvestitionen. Gesonderte Werte für den Mittelstand werden nicht dargelegt. Für Rheinland-Pfalz wird dort für das Jahr 2013 bezüglich unmittelbarer ausländischer Direktinvestitionen ein Wert von 12 027 Millionen Euro ausgewiesen. IV. Steuern und Mittelstand 27. Wie bewertet die Landesregierung die steuerlichen Bedingungen für Mittelständler in Rheinland-Pfalz? 28. Wie hat sich der Anteil des Mittelstands am gesamten Steueraufkommen des Landes in Rheinland-Pfalz in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren sowie nach absoluten und prozentualen Angaben aufschlüsseln)? 29. Wie stellt sich die Steuerbelastung des rheinland-pfälzischen Mittelstands nach Kenntnis der Landesregierung im Vergleich zu anderen Bundesländern dar? Die Fragen 27, 28 und 29 werden gemeinsam beantwortet. Steuerrechtlich gibt es keine Definition des Mittelstands. Einkommensteuerrechtlich gibt es im Zusammenhang mit den Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe folgende Größenmerkmale: Gewerbebetrieb oder selbständige Arbeit bei Buchführung bis zu einem Betriebsvermögen von 235 000 Euro, land- und forstwirtschaftlicher Betrieb bis zu einem Wirtschaftswert von 125 000 Euro, Gewerbebetrieb oder selbständige Arbeit bei Einnahmenüberschussrechnung bis zu einem Gewinn von 100 000 Euro vor Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags. Das Steueraufkommen wird unabhängig davon nicht nach Größenklassen und Einkunftsarten aufgegliedert. Die gewünschten Angaben sind daher nicht möglich. Bei den Steuergesetzen handelt es sich in der Regel um Bundesgesetze. Insoweit ergeben sich keine unterschiedlichen Steuerbelastungen im Vergleich zu anderen Ländern. Unterschiede ergeben sich jedoch bei dem Grunderwerbsteuersatz und aufgrund der verschiedenen Hebesätze der Gemeinden bei der Gewerbesteuer und der Grundsteuer sowie bei den örtlichen Aufwands- und Verbrauchsteuern . Sowohl der Grunderwerbsteuersatz als auch die Hebesätze bei der Gewerbesteuer und Grundsteuer der rheinlandpfälzischen Gemeinden sind im Bundesvergleich unterdurchschnittlich. 30. Welche steuerlichen Anreize hat die Landesregierung für den Mittelstand in der laufenden Legislaturperiode geschaffen? Auf die steuerpolitischen Rahmenbedingungen der Unternehmen hat die rheinland-pfälzische Landesregierung über die Beteiligung im Bundesrat Einfluss auf die Steuergesetzgebung des Bundes, weil die meisten Steuergesetze der Zustimmung des Bundesrats bedürfen. Für die laufende Legislaturperiode sind hier die grundlegende Vereinfachung und Vereinheitlichung des steuerlichen Reisekostenrechts, die Annäherung beim Verlustrücktrag an das französische Recht, die Einführung eines Nachteilsausgleich für die private Nutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen und Hybridelektrofahrzeugen, die Steuerbefreiung des INVESTZuschusses für Wagniskapital, die Anhebung des Freibetrags für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die Neuregelung der Gewinnermittlung nach § 13 a EStG, die Anhebung der Grenzen für die Buchführungspflicht sowie die Reduzierung von Mitteilungspflichten für Kirchensteuerabzugsverpflichtete zu nennen. 31. Welche Auswirkungen sind durch die geplante Erbschaftsteuerreform für den rheinland-pfälzischen Mittelstand zu erwarten? Die Landesregierung setzt sich im derzeitigen Erbschaftsteuer-Reformprozess mit Nachdruck für eine verfassungsfeste und mittelstandsfreundliche Neuregelung des Erbschaftsteuerrechts ein. Die Unternehmenslandschaft in Rheinland-Pfalz ist durch zahlreiche inhabergeführte Betriebe und Familienbetriebe geprägt. Bei der Verschonung von Unternehmensvermögen muss der Erhalt von Arbeitsplätzen im Vordergrund stehen. Diesem Aspekt ist bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer besonderes Gewicht beizumessen, weil diese Steuer in der mittelständisch strukturierten Wirtschaft bei der Unternehmensnachfolge von zentraler Bedeutung ist. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Erbschaftsteuer hat auf Drängen der Länder die dem Arbeitsplatzerhalt dienende Lohnsummenklausel unternehmensfreundlicher ausgestaltet (Bagatell- und Flexibilisierungsregelung). Für begünstigtes Unternehmensvermögen im Wert bis zu 26 Millionen Euro (sogenannte „Prüfschwelle“) pro Erwerber soll eine Regelverschonung (Abschlag 85 Prozent) bzw. eine Vollverschonung (Abschlag 100 Prozent) unter Beachtung der Lohnsummen- und Behaltensfristen greifen. Unter bestimmten Voraussetzungen erhöht sich die „Prüfschwelle“ auf 52 Millionen Euro. Der Landesregierung ist es ein besonderes Anliegen, den Gegebenheiten von Familienunternehmen angemessen Rechnung zu tragen. 14 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5534 V. Demografischer Wandel und Fachkräftesicherung 32. Wie bewertet die Landesregierung allgemein die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die rheinland-pfälzische Wirtschaft? Der demografische Wandel hat Einfluss auf die Bevölkerungszusammensetzung und die Altersstrukturausprägung der Gesellschaft in Rheinland-Pfalz und Gesamtdeutschland. Diese Veränderung der Gesellschaftsstruktur hat zum einen Einfluss auf die Anzahl der Erwerbstätigen und die Altersstruktur der Erwerbsbevölkerung. So macht sich die sinkende Anzahl der Erwerbstätigen insbesondere bei der Zahl der Existenzgründungen bemerkbar und stellt auch rheinland-pfälzische Unternehmen vor besondere Herausforderungen beim Gewinn und der Bindung von Fachkräften, was auch negative Folgen für die Entwicklungsfähigkeit von Unternehmen nach sich ziehen kann. Die Suche nach Interessenten für eine Unternehmensnachfolge wird durch die sinkende Zahl an Menschen im erwerbsfähigen Alter ebenfalls erschwert. Zum anderen kann die sich ändernde Gesellschaftsstruktur, abhängig von der Art der vertriebenen Produkte und der Zielmärkte eines Unternehmens, auch eine Anpassung der Produktpalette und der Vertriebswege bzw. des Dienstleistungsangebots eines Unternehmens an die sich verändernde Konsumentenstruktur notwendig machen. In diesem Bereich unterscheiden sich die Herausforderungen , denen Unternehmen gegenüber stehen, jedoch stark abhängig von den Märkten auf denen sie agieren. Während die Märkte in Deutschland und Europa durch eine stagnierende bis schrumpfende, tendenziell alternde Bevölkerungsentwicklung geprägt sind, zeichnen sich beispielsweise die asiatischen Märkte durch eine im Vergleich junge Gesellschaftsstruktur und steigende Bevölkerungszahlen aus. Allerdings bietet der demografische Wandel angesichts des damit verbundenen Kundenpotenzials und der überdurchschnittlich hohen Konsumquote der älteren Bevölkerung auch umfassende neue Absatzchancen. Die Unternehmen stehen damit vor der Herausforderung, gezielt an den Bedürfnissen und Wünschen Älterer ausgerichtete Angebote zu entwickeln. 33. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Fachkräftebedarf im rheinland-pfälzischen Mittelstand in den kommenden Jahren ein? Die Abschätzung des konkreten Fachkräftebedarfs, sowohl in den mittelständischen Unternehmen in Rheinland-Pfalz wie auch in der rheinland-pfälzischen Wirtschaft insgesamt, ist mit erheblichen Ungenauigkeiten verbunden, wobei die Ungenauigkeiten mit der Dauer des Prognosezeitraums zunehmen. Hintergrund der Datenproblematik ist, dass sowohl das Fachkräfteangebot als auch die künftige Fachkräftenachfrage schwer abzuschätzen sind. Diese Schätzung basieren notwendigerweise auf Annahmen (etwa im Bezug auf das künftige Erwerbsverhalten, die Höhe der Zuwanderung oder auch die konjunkturelle Entwicklung und Änderungen in der Wirtschaftsstruktur), die sich über die Jahre und Jahrzehnte verändern können und aller Voraussicht nach auch ändern werden. Es können allerdings Tendenzaussagen gemacht werden. So zeigt beispielsweise der Fachkräftemonitor der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern Rheinland-Pfalz, dass bis 2030 bei den Akademikern rund 6 200 Fachkräfte fehlen werden, bei den beruflich Qualifizierten liegt die von den IHK errechnete Lücke bei rund 100 000 Fachkräften. Diese groben Schätzungen der Arbeitsmarktentwicklung über 25 Jahre zeigen, dass auch und gerade die dualen Ausbildungsberufe beim Fachkräftebedarf in den Blick zu nehmen sind. Diese Projektionen werden in Teilen gestützt durch Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie des Bundesinstituts für Berufsbildung, die im April 2015 erstmals regionalisierte Qualifikations- und Berufsfeldprojektionen bis zum Jahr 2030 vorgelegt haben. Rheinland-Pfalz wurde dabei mit den Ländern Hessen und Saarland in einer Region Mitte-West betrachtet . Hierbei zeichnet sich ein Engpass bei Fachkräften mit nicht-akademischem Ausbildungsabschluss, vor allem in technischen Berufen und Gesundheitsberufen ab. Gleichzeitig zeichnet sich ein nennenswertes Überangebot an akademisch qualifizierten Personen am Arbeitsmarkt ab. In Bezug auf den Fachkräftebedarf lässt sich für die Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz herausstellen, dass diese nach wie vor einem starken Strukturwandel unterliegt. Die Zahl der Betriebe ist in den vergangenen 15 Jahren von rund 35 500 auf heute etwa 18 800 gesunken . Gleichzeitig ist die Größe der Betriebe kontinuierlich angestiegen. So gab es 1999 in Rheinland-Pfalz knapp 1 200 Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von über 100 ha, 2014 bewirtschafteten bereits 2 000 Betriebe mehr als 100 ha. Anders als in der Vergangenheit werden die Landwirtschafts- und Weinbaubetriebe neben den Familienarbeitskräften zunehmend gut ausgebildete Fachkräfte einstellen; der Bedarf wird in absehbarer Zukunft auf dem aktuellen Niveau bleiben. 34. Ist aus Sicht der Landesregierung die mittelständische Wirtschaft auf den demografischen Wandel vorbereitet, insbesondere auf die  Sicherung der Fachkräfte? Die Fachkräftesicherung – als eine der Herausforderungen des demografischen Wandels – ist mutmaßlich in den kommenden Jahren und Jahrzehnten eine der unternehmerischen Aufgaben, die grundsätzlich unabhängig von der Unternehmensgröße zu bewältigen ist. In dem Maße, wie Unternehmen als attraktive Arbeitgeber eine strategische Personalplanung und -entwicklung betreiben, sind sie auf die Fachkräftesicherung gut vorbereitet. Daher zielt die Landesstrategie zur Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz auch auf die Steigerung der Attraktivität von Unternehmen für Fachkräfte. Aus diesem Grund steht vor allem die Personalentwicklung als eines der Themen der Regionalen Bündnisse attraktiver Arbeitgeber des Projekts „Lebensphasenorientierte Personalpolitik 3.0“ im Mittelpunkt. Im Rahmen des Förderansatzes „Zukunftsfähige Arbeit in Rheinland-Pfalz“ werden die mittelständischen Unternehmen und ihre Beschäftigten mit einer Reihe weiterer Projekte bei allen Fragen der notwendigen Anpassung an den demografischen Wandel unterstützt. 15 Drucksache 16/5534 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Das bundesfinanzierte Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung geht davon aus, dass kleine und mittlere Unternehmen im Wettbewerb um qualifiziertes Personal im Vergleich zu Großunternehmen benachteiligt sind: Sie haben in der Regel weniger Ressourcen für eine strategische Personalpolitik und sind seltener überregional bekannt. Außerdem suchen sie bisher seltener Personal und verfügen damit über weniger Erfahrungen in erfolgreichen Strategien und Suchwegen bei der Rekrutierung. Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung zeigen, dass im Vergleich der Jahre 2008 und 2013 der Anteil der unbesetzten Stellen für Fachkräfte angestiegen ist. Jede vierte Stelle für Fachkräfte konnte bundesweit im Jahr 2013 nicht oder vorübergehend nicht besetzt werden. Hiervon sind vor allem Stellen für Personen mit nicht-akademischem Berufsabschluss und Kleinst- sowie Kleinbetriebe betroffen. In Rheinland-Pfalz konnte fast jede dritte Stelle nicht oder vorübergehend nicht besetzt werden, besonders betroffen war der Dienstleistungssektor. 35. Wie hat sich die Altersstruktur der Beschäftigten in den mittelständischen Unternehmen in Rheinland-Pfalz in den letzten zehn  Jahren geändert (bitte nach Jahren, Branchen, Geschlecht sowie Unternehmensgröße aufschlüsseln)? In der zum Beantworten der Frage zur Verfügung stehenden Zeit war es nicht möglich die Daten der letzten zehn Jahre bezüglich der Altersstruktur der Beschäftigten in den mittelständischen Unternehmen in Rheinland-Pfalz nach Jahren, Branchen, Geschlecht sowie Unternehmensgröße aufgeschlüsselt zu erhalten. Die unten stehende Tabelle zeigt, dass die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (SVB) am Arbeitsort (AO) in Rheinland -Pfalz deutlich angestiegen ist (um 14 Prozent). Bei den Altersgruppen unter 20 Jahren sowie der Altersgruppe zwischen 35 und 40 Jahren sowie zwischen 40 und 45 Jahren ist die Zahl um jeweils über 20 Prozent gesunken. Deutliche Anstiege gab es in den Altersgruppen über 50 Jahre, am stärksten mit 163 Prozent in der Altersklasse zwischen 60 und 65 Jahren. (Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand: 30. Juli 2015.) 16 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SVB) am Arbeitsort (AO) 8) in Rheinland-Pfalz, jeweils zum 30. Juni eines Jahres 2005 2006 2007 2008 2009 Insgesamt 1 156 042 1 167 706 1 188 378 1 214 586 1 212 369 Altersgruppen: unter 20 Jahre 46 327 46 309 46 331 47 142 45 398 20 bis unter 25 Jahre 105 510 106 039 109 025 112 221 111 074 25 bis unter 30 Jahre 111 224 114 998 118 633 121 627 120 170 30 bis unter 35 Jahre 123 249 117 117 113 162 114 428 113 717 35 bis unter 40 Jahre 169 362 161 717 153 496 144 373 132 880 40 bis unter 45 Jahre 185 133 186 699 187 463 187 271 181 206 45 bis unter 50 Jahre 162 082 168 283 175 671 183 540 187 087 50 bis unter 55 Jahre 132 158 135 620 141 833 148 437 153 594 55 bis unter 60 Jahre 85 610 95 726 104 490 113 000 117 959 60 bis unter 65 Jahre 30 768 30 287 32 926 36 779 43 094 65 Jahre und älter 4 619 4 911 5 348 5 768 6 190 8) Aufgrund einer rückwirkenden Revision der Beschäftigungsstatistik im August 2014 können diese Daten von zuvor veröffentlichten Daten abweichen. Siehe methodische Hinweise. Eine rückwirkende Revision der Beschäftigungsstatistik im August 2014 führt bei der Berichterstattung nach Wirtschaftszweigen zu einer Erhöhung der Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter vor allem im Wirtschaftsabschnitt „Q Gesundheits- und Sozialwesen“. Die hauptsächliche Ursache ist die Erweiterung um Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte. Außerdem hat die verbesserte Abgrenzung von Beschäftigungsarten zu geringen Verschiebungen zwischen den Wirtschaftsabschnitten geführt. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte werden entsprechend der Zugehörigkeit ihres jeweiligen Betriebs den Wirtschaftszweigen zugeordnet. Üblicherweise wird dabei der Stand der Betriebszuordnung am jeweiligen Stichtag (z. B. 30. Juni 2008) verwendet. Um auch nach Einführung der neuen Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) im Januar 2008 Vorjahresvergleiche zu ermöglichen, können Beschäftigungsdaten zu Stichtagen im Jahr 2007 zusätzlich zur alten Klassifikation (WZ 2003) auch nach der WZ 2008 ausgewiesen werden. Die Zuordnung der Beschäftigten zu Wirtschaftszweigen erfolgt in diesem Fall nach der Zuordnung der Betriebe im September 2008 oder, insbesondere bei nicht mehr existierenden Betrieben, nach einem Zuordnungsschlüssel zwischen WZ 2003 und WZ 2008. Dasselbe gilt aus technischen Gründen auch für Stichtage von Januar bis September 2008. Ausführliche Informationen enthält der Methodenbericht „Beschäftigungsstatistik: Umstellung der Klassifikation der Wirtschaftszweige von WZ 2003 auf WZ 2008“. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5534 36. Mit welchen Maßnahmen, Projekten, Initiativen oder Förderinstrumenten unterstützt die Landesregierung den Mittelstand bei der Bewältigung der Herausforderungen des demografischen Wandels und welche Initiativen sind geplant? Im Rahmen der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA) „Demografie“ sind insbesondere die folgenden Maßnahmen und Projekte der Landesregierung bekannt: – Förderung für öffentliche touristische Infrastrukturvorhaben und Unterstützung von rheinland-pfälzischen Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben bei der Umsetzung barrierefreier Reise- und Übernachtungsangebote im Rahmen der Tourismusstrategie 2015, z. B. durch Verleihung des Zertifikats „Reisen für Alle – Barrierefreiheit geprüft“ sowie den Wettbewerb „Tourismus für Alle“. – Zur Unterstützung der Unternehmen hat die Landesregierung gemeinsam mit dem „Ovalen Tisch für Ausbildung und Fachkräftesicherung “ eine umfassende „Landesstrategie zur Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz“ erarbeitet. – Im Rahmen einer weiteren landesweiten Initiative des „Ovalen Tisches für Ausbildung und Fachkräftesicherung“ wird durch gemeinsame Aktivitäten zur Information über das Duale System der beruflichen Bildung für die Bedeutung und die Chancen dieser Ausbildungsform geworben. – Durch das im Jahr 2012 in Kraft getretene Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz wurden die Möglichkeiten zum Vergleich von im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse mit deutschen Abschlüssen erheblich verbessert, und so für Arbeitgeber transparenter gemacht, wie gut Bewerber ausgebildet sind. – Das Gemeinschaftsprojekt von Politik, Wissenschaft und Wirtschaft „Lebensphasenorientierte Personalpolitik 3.0“ hat die Bildung von starken Arbeitgebermarken der rheinland-pfälzischen Unternehmen als attraktive Arbeitgeber sowie den engen Schulterschluss mit regional ansässigen Unternehmen und lokalen Akteuren (Kammern, Arbeitsagenturen, kommunale Wirtschaftsförderer ) zum Ziel. – Im Rahmen des Förderansatzes „Zukunftsfähige Arbeit in Rheinland-Pfalz“ werden landesweit kleine und mittelständische Unternehmen in zentralen Handlungsfeldern wie etwa Kompetenzerhalt und -entwicklung, betrieblichem Gesundheitsmanagement , Arbeitsorganisation sowie Personalführung und Kommunikation landesweit unterstützt. – Vier Landesprojekte im Rahmen des Zukunftsprogramms „Gesundheit und Pflege 2020“ der Initiative „Attraktive Beschäftigung in der Pflege Rheinland-Pfalz“ hatten das Ziel, Unternehmen der Altenhilfe bei der Schaffung von attraktiven Beschäftigungsbedingungen zu unterstützen. – Mit dem Ziel, die Bundesregierung zur Vorlage eines Einwanderungsgesetzes zu veranlassen, hat die Landesregierung im März 2015 eine Bundesratsinitiative mit Eckpunkten eines Einwanderungsgesetzes ins Plenum des Bundesrats eingebracht. Diese befindet sich zurzeit zur Beratung in den Ausschüssen des Bundesrats. – Durch die Gründungsinitiative Rheinland-Pfalz werden bestehende Gründungs-Beratungsangebote unterschiedlicher Anbieter vernetzt und dort ergänzt, wo Lücken bestehen, wie z. B. bei der Beratung technologieorientierter oder freiberuflicher Gründungen . Darüber hinaus informiert die Gründungsinitiative über das finanzielle Förderangebot, das im Land sowohl für Existenzneugründungen als auch für Unternehmensübernahmen angeboten wird. Die Gründungsinitiative richtet sich, beispielsweise durch die Initiative „IDUN – Integration durch Unternehmensnachfolge“, verstärkt auch an Migranten, deren Gründungsbereitschaft sehr hoch ist (Gründungen von Ausländern machen rund 50 Prozent der Existenzgründungen aus). – Durch verschiedene Projekte, wie z. B. das Projekt JUNIOR, soll Schülern bereits während der allgemeinen Schulausbildung die Perspektive unternehmerischer Selbstständigkeit und unternehmerischen Handelns nahe gebracht werden. 17 2010 2011 2012 2013 2014 Insgesamt 1 229 894 1 260 649 1 284 872 1 299 299 1 321 470 Altersgruppen: unter 20 Jahre 42 964 40 460 38 886 37 086 36 342 20 bis unter 25 Jahre 112 950 116 981 119 362 117 713 118 181 25 bis unter 30 Jahre 122 600 125 727 128 602 131 772 136 358 30 bis unter 35 Jahre 117 803 123 827 128 701 131 647 135 274 35 bis unter 40 Jahre 126 396 123 158 121 137 122 118 125 546 40 bis unter 45 Jahre 176 797 172 068 165 464 155 066 146 091 45 bis unter 50 Jahre 191 361 196 239 197 828 196 975 193 792 50 bis unter 55 Jahre 160 966 170 013 178 104 185 098 192 037 55 bis unter 60 Jahre 122 507 128 441 134 754 140 720 147 955 60 bis unter 65 Jahre 49 336 57 378 64 901 73 170 80 821 65 Jahre und älter 6 214 6 357 7 133 7 934 9 073 Drucksache 16/5534 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode – Landesweit bedeutsame Entwicklungsbereiche und -schwerpunkte werden von der Landesregierung durch strukturpolitische Maßnahmen , wie z. B. die Hunsrückregion durch den Wettbewerb „Regionalentwicklung von Hahn und Hunsrück“, gefördert. – Auf Informationsveranstaltungen für Unternehmen, wie beispielsweise dem Mittelstandstag im April 2015, wird die Anpassung der Geschäftsmodelle an die sich durch den demografischen Wandel ändernden Kunden- und Vertriebsstrukturen thematisch aufgegriffen. 37. Wie  kann  aus  Sicht  der  Landesregierung  der Anteil  von  Frauen  im  rheinland-pfälzischen Mittelstand  erhöht werden  und mit  welchen Maßnahmen unterstützt dies die Landesregierung? Obwohl die Erwerbstätigkeit von Frauen seit Jahren kontinuierlich ansteigt, ist das berufliche Potenzial der Frauen bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Dies gilt beispielsweise für den Gründungsbereich. Gründungen durch Frauen, weibliche Unternehmensnachfolge und weibliches Unternehmertum sind ein Erfolgsfaktor für die rheinland-pfälzische Wirtschaft und Bestandteil einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in allen Lebens- und Arbeitsbereichen. Die Landesregierung setzt sich daher seit Jahren mit Nachdruck dafür ein, Gründungsaktivitäten von Frauen gezielt zu unterstützen , ihre Nachhaltigkeit zu stärken und weibliches Unternehmertum sichtbar zu machen. Ein Schwerpunkt der Maßnahmen liegt neben der Sensibilisierung und Ermutigung von Frauen für die Perspektive der Selbstständigkeit und der Förderung von Beratungen und Coaching in einem Angebot von Qualifizierungsmaßnahmen insbesondere im Bereich der betriebswirtschaftlichen Kompetenzen , aber auch der persönlichen und sozialen Fähigkeiten. Beispielhafte Maßnahmen sind: – Die beim MWKEL angesiedelte rheinland-pfälzische Regionalvertretung der bundesweiten gründerinnenagentur (bga), die das einzige deutschlandweite Kompetenz- und Servicezentrum zur unternehmerischen Selbstständigkeit und Unternehmensnachfolge von Frauen darstellt. Am 23. Juni 2015 hat der Nationale bga-Aktionstag „Nachfolge ist weiblich“ stattgefunden, an dem auch mehrere Aktionen für angehende Existenzgründerinnen und Unternehmensnachfolgerinnen in Rheinland-Pfalz angeboten wurden, insbesondere Unternehmensbesuche bei Übernehmerinnen sowie frauenspezifische Beratungsangebote der Kammern. – Der beim MWKEL seit 2007 bestehende Landesarbeitskreis zur Förderung von Gründerinnen und Unternehmerinnen in Rheinland -Pfalz (LAK), in dem unterschiedliche Institutionen des Gründungsumfelds mit der Zielsetzung zusammenarbeiten, ein gründerinnenfreundliches Klima in Rheinland-Pfalz zu schaffen und das unternehmerische Potenzial der Frauen zu fördern und sichtbar zu machen. Der Landesarbeitskreis hat mittlerweile eine bundesweite Vorbildfunktion erlangt. – Die Unterstützung von Netzwerken und Interessensgruppen für Unternehmerinnen und Gründerinnen in Rheinland-Pfalz. Beispiele hierfür sind die Zusammenarbeit mit dem VdU (Verband deutscher Unternehmerinnen) und mit dem Netzwerk DU (Die Unternehmerinnen) aus Bad Kreuznach. – Die Beteiligung an Informationsveranstaltungen und Unternehmerinnenmessen mit den Zielsetzungen, die Präsenz rheinlandpfälzischer Gründerinnen und Unternehmerinnen in der Region sichtbar zu machen, Frauen zu vernetzen und Frauen für die Perspektive der Selbstständigkeit zu sensibilisieren. – Die Durchführung von regionalen Qualifizierungsmaßnahmen für Existenzgründerinnen, Unternehmerinnen, berufstätige Frauen und Berufsrückkehrerinnen, zum Beispiel durch die Landfrauen Rheinland-Pfalz und durch den Verein Familie & Beruf in Altenkirchen. – Die Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem SHE!-Projekt, das vom MWKEL aus Landesmitteln und vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds von 2011 bis 2013 gefördert wurde, sind in das Beratungsangebot der Handwerkskammer Rheinhessen eingegangen. Nach erfolgreichem Abschluss des Projekts „SHE!“ führt die Handwerkskammer Rheinhessen seit Anfang 2014 ihr neues, darauf aufbauendes zweijähriges Projekt „Handwerk attraktiv“ durch. Zielgruppen sind KMU, die Mitarbeiter finden und binden wollen, einen Nachfolger suchen oder sich besser auf dem Arbeitnehmermarkt positionieren wollen, aber auch Frauen und Männer, die ihre Karrieremöglichkeiten im Handwerk überprüfen, sich im Handwerk selbstständig machen oder einen Handwerksbetrieb übernehmen möchten . – Die Förderung des Projekts „Kompakte Starthilfe für Frauen“ der BIC Kaiserslautern GmbH, in dem Frauen qualifiziert und beraten werden auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit. – Am 20. Juli 2015 fand das zehnjährige Jubiläum des Unternehmerinnentags Rheinland-Pfalz in Mainz statt, der jährlich gemeinsam von MWKEL und ISB Rheinland-Pfalz ausgerichtet wird und aktuelle frauen-, gesellschafts- und unternehmenspolitische Themen behandelt. – Aufgrund der Bedeutung des Themas „Frauen in Führungspositionen“ fördert das MWKEL das Modellprojekt „Führungskompetenz – Weibliche Nachwuchsführungskräfte fördern, Unternehmen stärken“ des Zentrums für wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW) der Johannes Gutenberg-Universität Mainz seit 1. Januar 2015. Ziel ist die Qualifikation von Frauen für Führungspositionen und damit die langfristige Sicherung des Fachkräftebedarfs in KMU. 18 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5534 38. Wie können nach Einschätzung der Landesregierung die Kompetenzen und Erfahrungen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer  stärker durch mittelständische Unternehmen genutzt werden und wird dies durch die Landesregierung unterstützt? Ältere Beschäftigte sind oftmals nicht weniger produktiv als jüngere, sondern dies lediglich in einer anderen Form. So können junge Menschen zwar körperlich belastbarer und anpassungsfähiger sein, dafür verfügen Ältere über mehr Erfahrungen und starke soziale Kompetenzen. Dies wirkt sich gerade bei komplexen Sachverhalten positiv aus, bei denen ältere Beschäftigte auf ein umfassenderes Wissen zurückgreifen und Entscheidungen rationaler treffen können. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird sich in den kommenden Jahren nicht nur die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter verringern, sondern zugleich der Anteil der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steigen. Bereits in den vergangenen Jahren ist die Beschäftigungsquote der Älteren in Rheinland-Pfalz deutlich angestiegen, nämlich zwischen 2003 und 2014 von 40,9 auf 55 Prozent bei den 55 bis 59-Jährigen bzw. von 11,9 auf 33,4 Prozent bei den 60 bis 64-Jährigen. Dieser Trend wird sich in den kommenden Jahren voraussichtlich fortsetzen. Zugleich wachsen infolge der fortschreitenden Globalisierung und Technologisierung der Anpassungsdruck und die Anforderungen an die Beschäftigten. Höhere Anforderungen treffen somit auf immer ältere Beschäftigte. Die mittelständischen Unternehmen stehen deshalb vor der Herausforderung, die Arbeitsbedingungen entsprechend altersgerecht zu gestalten. Ziel muss es zum einen sein, die Beschäftigten möglichst lange gesund und qualifiziert in den Betrieben zu halten. Zum anderen sollten Unternehmen auch offen sein für die Neueinstellung Älterer. Die Sonderauswertung des IAB-Betriebspanels zur Fachkräftesituation in Rheinland-Pfalz verdeutlicht: Viele Betriebe sind sich zwar bewusst, dass sie betriebliche Strategien zur Sicherung ihrer Bedarfe entwickeln müssen. Gerade Maßnahmen zur Förderung Älterer werden aber trotz ihrer großen Bedeutung und des deutlich gestiegenen Anteils Älterer an der Belegschaft nach wie vor vergleichsweise selten eingesetzt. Umso wichtiger sind die Gestaltung des politischen Rahmens und die Ausarbeitung von Strategien für die Unterstützung der Unternehmen. Im Rahmen der 2014 verabschiedeten Landesstrategie zur Fachkräftesicherung wurde daher auch die Steigerung der Erwerbsbeteiligung Älterer als eigenständiges Ziel mit einer Reihe von diesbezüglichen Vorhaben aufgenommen. Des Weiteren wurden Vorhaben zur Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung und zur stärkeren Verbreitung von gesetzlichem Gesundheitsmanagement vereinbart. Diese werden derzeit gemeinsam mit den Partnern des Ovalen Tischs umgesetzt. Die Landesregierung hat bereits 2009 den QualiScheck eingeführt, mit dem Kosten für eine Weiterbildungsmaßnahme gefördert werden. Dieser war anfangs gezielt an ältere Beschäftigte gerichtet. In 2012 wurde die Förderung erheblich auf weitere Zielgruppen ausgeweitet. Im Rahmen des Förderansatzes „Zukunftsfähige Arbeit in Rheinland-Pfalz“ werden zudem die Unternehmen dabei unterstützt, ihre Beschäftigten durch angepasste zukunftsfähige Arbeitsbedingungen möglichst lange gesund und qualifiziert im Betrieb zu halten. Im Rahmen des Projekts Lebensphasenorientierte Personalpolitik wurde der Leitfaden „Strategie für die Zukunft“, in dem die Bindung und Gewinnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Mittelpunkt steht, durch das Institut für Beschäftigung und Employability (IBE) der Hochschule Ludwigshafen entwickelt. Dieser ist unter www.lebensphasenorientierte-personalpolitik.de frei zugänglich und bietet einen Überblick, wie Unternehmen zur Fachkräftesicherung beitragen können. Folgende Handlungsfelder weisen dabei eine besondere Relevanz für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf: Führung, Organisation, Personalentwicklung und Gesundheitsförderung. Bezüglich der Führung ist es wichtig, Führungskräfte für die Lebensphasen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu sensibilisieren; dies gilt auch für die Bedürfnisse der Älteren. Im Bereich der Organisation ist es beispielsweise möglich, fallweises Arbeiten von zu Hause als „sanften Ausstieg“ für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu nutzen, die kurz vor dem Eintritt in den Ruhestand stehen. Im Hinblick auf die Personalentwicklung ist die nachhaltige Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit zu nennen, welche durch lebenslanges Lernen gefördert werden kann. Auch das Handlungsfeld der Gesundheitsförderung spielt eine wesentliche Rolle, da hier die langfristige Erhaltung der Leistungsfähigkeit (mit Maßnahmen für alle Altersgruppen) besonders älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugutekommt. Im Rahmen des Modellprojekts zur Lebensphasenorientierten Personalpolitik hat IBE ebenfalls die Software „LOPBOX“ entwickelt . Es handelt sich um eine Unterstützungssoftware für mittelständische Anwender mit dem Ergebnis einer Liste von Vorschlägen – abgestimmt auf die individuell eingegebene Bedarfslage. So können Unternehmen auch speziell nach Maßnahmen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer suchen. Im Rahmen der aktuellen Projektphase finden Regionale Bündnisse Attraktiver Arbeitgeber statt, in denen sich Unternehmen und regionale Akteure vernetzen und über ihre Aktivitäten austauschen, beispielsweise Maßnahmen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das IBE arbeitet daran, eine „Roadmap“ zu erstellen. Hier sollen die Aktivitäten von Unternehmen, Netzwerken, lokalen Akteuren im System Arbeit und der Kommunal- und Landespolitik für alle auf einen Blick sichtbar werden. Die Umsetzung der Roadmap erfolgt 2016 als Online-Version in Form einer Landkarte von Rheinland-Pfalz, die unterteilt ist in die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte. Dort sind jeweils Angaben zu Akteuren und Aktivitäten zur Fachkräftesicherung hinterlegt. Dabei werden unter anderem auch Maßnahmen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berücksichtigt und aufgenommen. 19 Drucksache 16/5534 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 39. Kann aus Sicht der Landesregierung die Integration von Flüchtlingen zur Fachkräftesicherung im Mittelstand beitragen und mit welchen  Maßnahmen wird dies seitens der Landesregierung unterstützt? Die Integration von Flüchtlingen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt in Rheinland-Pfalz bietet die Chance, dem Fachkräftemangel in einzelnen Branchen und Regionen zu begegnen und zur Fachkräftesicherung mit beizutragen. Von Januar bis Juni 2015 stellten 7 029 Menschen in Rheinland-Pfalz einen Antrag auf Asyl. Die meisten kommen aus den Westbalkanstaaten, aus Syrien, Afghanistan und Somalia. Zwei Drittel der Asylbewerber befinden sich im erwerbsfähigen Alter. Viele der Flüchtlinge, insbesondere aus Syrien, Iran und Irak, verfügen über ein relativ hohes Bildungsniveau und sind hoch motiviert 9). Ein Teil von ihnen verfügt zudem über Sprachkenntnisse in Englisch und in Deutsch. Mit Blick auf die demografische Entwicklung haben die Landesregierung und die Partner des Ovalen Tischs „Fachkräftesicherung“ am 20. Februar 2015 vereinbart, schutzbedürftigen Flüchtlingen eine neue Perspektive in Rheinland-Pfalz zu bieten und sich dafür einzusetzen, die frühzeitige Integration in eine Ausbildung und in eine Beschäftigung im Rahmen der Landesstrategie zur Fachkräftesicherung zu fördern. Die Maßnahmen im Einzelnen: Mit einer Bundesratsinitiative hat sich das Land Rheinland-Pfalz für die Schaffung eines gesetzlichen Aufenthaltstitels für die Dauer der Ausbildung eingesetzt, damit junge Geduldete während ihrer Ausbildung nicht abgeschoben werden und Unternehmen Planungssicherheit erhalten. Der Deutsche Bundestag hat die Initiative jedoch abgelehnt. Die im Bundestag beschlossene Reform des Bleiberechts von jungen Flüchtlingen, die einen Ausbildungsplatz haben, ist unzureichend, da es zunächst auf ein Jahr befristet ist und viele junge Flüchtlinge, die eine Ausbildung aufnehmen wollen, älter als 21 Jahre sind. Hier besteht weiterhin Handlungsbedarf . Mit dem Ziel, die Bundesregierung zur Vorlage eines modernen und transparenten Einwanderungsgesetzes zu veranlassen, hat die Landesregierung im März 2015 eine Bundesratsinitiative mit Eckpunkten für ein Einwanderungsgesetz gestartet. Diese befindet sich zurzeit zur Beratung in den Ausschüssen des Bundesrats. Durch das Projekt „Neuanfang in Rheinland-Pfalz: Kompetenzen erfassen – Chancen nutzen“, das die Landesregierung in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende in Rheinland-Pfalz durchführt, werden erstmals Daten zur Bildungsbiografie, zu beruflichen Qualifikationen und zu anderen Kompetenzen erfasst, die für eine Integration in den Ausbildungs- und den Arbeitsmarkt relevant sind. Darüber hinaus wird auf den aktuellen Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen für ESF-geförderte arbeitsmarktpolitische Projekte in Rheinland-Pfalz in der Förderperiode 2014 bis 2020 verwiesen, in der eine eigene Förderrichtlinie für die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen aufgestellt wurde. Mit dem Projekt „Flüchtlingsnetzwerker“ hat das MWKEL gemeinsam mit den Handwerkskammern Rheinland-Pfalz und der Bundesagentur für Arbeit das Programm „Coach für betriebliche Ausbildung“ um ein Angebot für Flüchtlinge erweitert. Insgesamt vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Handwerkskammern werden ab August 2015 ausbildungsinteressierte Flüchtlinge und Asylbewerber auf dem Weg in eine Hospitation oder in ein duales Ausbildungsverhältnis im Handwerk begleiten. Zur Unterstützung der in der Flüchtlingsarbeit Tätigen, die bei ihrer Beratungsarbeit komplexe Rechtsvorschriften für Asylbewerber und das Zertifizierungssystem in Deutschland berücksichtigen müssen, werden derzeit Maßnahmen zur Verbesserung des Informationsstands über die duale Ausbildung und die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse vorbereitet. Sprache ist der Schlüssel für die Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt. Die Landeregierung setzt sich daher auch weiterhin dafür ein, dass die Zusage des Bundes, die Integrationskurse für Asylbewerber zu öffnen, schnellstmöglich umgesetzt wird. Darüber hinaus fördert das Land Sprach- und Orientierungskurse für Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz. Die in 2015 eingerichtete und vom Land geförderte Koordinierungsstelle für Sprachförderung informiert und koordiniert bei allen Fragen zu Sprach- und Orientierungskursen in Rheinland-Pfalz. In Rheinland-Pfalz werden jugendliche Flüchtlinge ohne Schulabschluss an berufsbildenden Schulen aufgenommen. Für die Sprachförderung stehen zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung. Sobald Flüchtlinge einen Ausbildungsvertrag haben, werden sie im Sinne der Integration regulär in die jeweilige Berufsschulklasse aufgenommen. Für Jugendliche, die in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis stehen, denen es jedoch an ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen fehlt, können Stütz- und Fördermaßnahmen in Form von zusätzlich zwei Wochenstunden angeboten werden. Darüber hinaus ist innerhalb des Berufsschulunterrichts eine zusätzliche Sprachförderung z. B. im Rahmen des Wahlpflichtfachunterrichts möglich. 40. Wie kann aus Sicht der Landesregierung die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen verbessert werden? Mit den Anerkennungsgesetzen des Bundes und der Länder hat Deutschland ein weltweit herausragendes Angebot für Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen geschaffen, diese in Deutschland anerkennen zu lassen und produktiv am Arbeitsmarkt einzusetzen. Mit der Berufsanerkennungsrichtlinie aus dem Jahr 2005 und ihrer Novellierung im Jahr 2013 (siehe auch Frage 68) hat die Europäische Union wesentliche Impulse gesetzt, damit Bürgerinnen und Bürger aus der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in ihrem erlernten reglementierten Beruf im gemeinsamen Wirt- 20 9) Interview des Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge Dr. Manfred Schmidt mit dem Deutschen Handwerksblatt vom März 2015. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5534 schaftsraum arbeiten können. Hierfür wurde ein Rechtsanspruch auf einen Qualifikationsvergleich geschaffen, der den Berufszugang eröffnen kann. Dieser Rechtsanspruch wurde in Deutschland ab dem Jahr 2012 auf Personen außerhalb der EU und des EWR sowie auf nicht reglementierte Berufe ausgeweitet. Der Ministerrat hat am 21. Juli 2015 einen Entwurf für ein Landesgesetz zur erleichterten Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen beschlossen, um die Vorgaben der im Jahr 2013 novellierten Berufsanerkennungsrichtlinie in Landesrecht umzusetzen. Er sieht Vereinfachungen für die Antragstellenden vor, hierzu zählt vor allem die elektronische Antragsstellung wahlweise über den einheitlichen Ansprechpartner oder die zuständige Stelle. Darüber hinaus sieht die Landesstrategie zur Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz vor, dass bis zum Jahr 2017 alle zuständigen Stellen in Rheinland-Pfalz den Ablauf bei den Anerkennungsverfahren optimieren, um durchgängig eine einfache Antragstellung, zügige Bearbeitung und verständliche Bescheidung zu erreichen. Eine weitere Verbesserung stellt die Ausweitung der Beratung durch das bundesfinanzierte IQ-Netzwerk Rheinland-Pfalz dar, das neben der Antrags- und Verfahrensberatung seit dem Jahr 2015 auch eine Qualifizierungsberatung anbietet. 41. Wie  bewertet  die Landesregierung  die Arbeit  der  bei  den  rheinland-pfälzischen  Industrie-  und Handelskammern  eingerichteten  Welcome Center? Der aufgrund des demografischen Wandels für die kommenden Jahre prognostizierte, weiter steigende Bedarf der rheinlandpfälzischen Wirtschaft an qualifizierten Fachkräften wird durch inländische Fachkräfte allein nicht gedeckt werden können. Unternehmen werden künftig stärker auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen sein. Zuwanderung wird zu einem wichtigen Aspekt zur Fachkräftesicherung der Wirtschaft. Entscheidende Schritte zur weiteren Öffnung des deutschen Arbeitsmarkts für qualifizierte Fachkräfte sind in den letzten Jahren mit der Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der EU und mit der Einrichtung der beiden Aufenthaltstitel für den Erwerb der „Blauen Karte“ sowie zur Arbeitsplatzsuche unternommen worden. Gute rechtliche Rahmenbedingungen allein schaffen aber noch keine Zuwanderung. Unternehmen sind gefordert, attraktive Arbeitsbedingungen und nachhaltige berufliche Perspektiven zu bieten. Unternehmen, vor allem kleine und mittlere, benötigen eine Infrastruktur, die sie bei dem Anwerben von Fachkräften aus dem Ausland unterstützt. Erst aktive Willkommenssignale mit beruflichen und familiären Perspektiven wecken das Interesse ausländischer Fachkräfte, sich für eine Zukunft in Rheinland-Pfalz zu entscheiden. Gemeinsam mit den Partnern des Ovalen Tischs hat sich die Landesregierung in der Landesstrategie zur Fachkräftesicherung daher auch zum Ziel gesetzt, den Zuzug von Fachkräften zu erleichtern und eine Willkommenskultur zu etablieren. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Landesregierung die Errichtung der Welcome Center in Rheinland-Pfalz und die Bereitschaft der Industrie- und Handelskammern, diese bei den IHKs anzusiedeln. Die Berater und Beraterinnen der Welcome Center, die am 10. März 2015 in Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Trier ihre Arbeit aufnahmen, sind erste Ansprechpartner sowohl für internationale Fachkräfte und angehende Fachkräfte als auch für Unternehmen, die Fachkräfte aus dem Ausland anwerben wollen. Über die deutsch- und englischsprachige Internetplattform www.welcomecenter.rlp.de können sich interessierte Fachkräfte aus allen Ländern über das Leben und Arbeiten in Rheinland-Pfalz informieren. Zusammen mit Netzwerkpartnern wie z. B. den Handwerkskammern , der Bundesagentur für Arbeit/ZAV und den Career Services an den Hochschulen leisten die Welcome Center Orientierungs- und Starthilfe für zugewanderte Fachkräfte. Arbeitgeber erhalten Unterstützung zur Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen , die im Unterschied zu großen Unternehmen über keine speziellen Serviceabteilungen verfügen, werden in Fragen der Anwerbung und Einreise, bei der Anerkennung und Bewertung der ausländischen Qualifikationen sowie bei der Integration in das Unternehmen beraten. Das Serviceangebot wird durch die in den IHKs vorhandene Beratungsinfrastruktur und durch die Deutschen Auslandshandelskammern in 90 Ländern weltweit ergänzt. In den ersten fünf Monaten seit Eröffnung erreichten die Welcome Center Rheinland-Pfalz über 200 Anfragen. Knapp 70 Prozent der Anfragen kamen von (potenziellen) Fachkräften, ca. 80 Prozent von ihnen kommen aus Drittstaaten. Das neue Serviceangebot trifft auf Interesse – sowohl vonseiten der Unternehmen als auch der Fachkräfte – und kann die Identifikation, Anerkennung und Integration internationaler Fachkräfte unterstützen, indem vorhandene Informationsdefizite behoben und konkrete Handlungsempfehlungen gegeben werden. Das Angebot der Welcome Center wird im laufenden Betrieb bedarfsorientiert ausgebaut und insbesondere durch eine intensive Zusammenarbeit mit den regionalen Partnern weiterentwickelt. Die Landesregierung ist zuversichtlich, dass die Welcome Center Rheinland-Pfalz mit ihrem Serviceangebot den Zuzug von Fachkräften erleichtern und einen wichtigen Beitrag zur Sicherung von Fachkräften leisten. VI. Außenwirtschaft und Mittelstand 42. Wie beurteilt die Landesregierung die außenwirtschaftliche Leistungsfähigkeit des rheinland-pfälzischen Mittelstands? Die Wirtschaft in Rheinland-Pfalz hat im Jahr 2014 deutlich an Dynamik gewonnen. Treiber der guten Entwicklung war das Auslandsgeschäft mit einem Zuwachs von 2,8 Prozent. Die Exportquote erreichte mit 55 Prozent einen Höchstwert. Rheinland-Pfalz liegt im Vergleich mit anderen Flächenländern hinsichtlich der Exportorientierung an zweiter Stelle hinter Baden-Württemberg. Der rheinland-pfälzische Export ist im Jahr 2014 im fünften Jahr in Folge gewachsen. Diese erfreuliche Bilanz ist das Ergebnis erfolgreicher Auslandsaktivitäten vor allem des rheinland-pfälzischen Mittelstands, der dem globalen Wettbewerb durch Flexibilität , Optimierung der Geschäftsprozesse, Rekrutierung qualifizierter Fachkräfte, Nutzung des Innovations- und Technologievorsprungs sowie durch die Erschließung neuer Absatzmärkte begegnet. 21 Drucksache 16/5534 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 43. Wie hat  sich das Außenhandelsvolumen des rheinland-pfälzischen Mittelstands  in den  letzten zehn Jahren entwickelt  (bitte nach  Jahren aufschlüsseln)? Das Außenhandelsvolumen und die Exportquote des rheinland-pfälzischen Mittelstands haben sich von 2005 bis 2014 wie folgt entwickelt 10): (Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz.) 44. Wie hoch ist der Exportanteil am Gesamtumsatz der mittelständischen Unternehmen im Land? Das Umsatzvolumen im Export und der Exportanteil der mittelständischen Unternehmen stellen sich im Jahr 2014 wie folgt dar: (Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz.) 45. Wie hoch ist der Exportanteil der mittelständischen Unternehmen an der gesamten Exportquote von Rheinland-Pfalz? Der Gesamtexport der rheinland-pfälzischen Unternehmen 14) betrug im Jahr 2014 48,019 Milliarden Euro. Das Exportvolumen der Unternehmen mit 20 bis 499 Beschäftigten belief sich auf 11,611 Milliarden Euro. Somit betrug der Anteil am Gesamtexport für die „mittelständischen Unternehmen“ 24,2 Prozent (Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz). 46. Welche mittelständischen Branchen sind besonders stark auf Auslandsmärkten vertreten? Die sechs umsatzstärksten Wirtschaftsbereiche des Mittelstands auf den Auslandsmärkten in Rheinland-Pfalz (in Klammer: Angabe der Exportquote) waren im Jahr 2014 1. Maschinenbau: 2 198 Millionen Euro (53,9 Prozent) 2. Herstellung von Metallerzeugnissen: 1 117 Millionen Euro (28 Prozent) 3. Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren: 981 Millionen Euro (34,8 Prozent) 4. Nahrungs- und Futtermittel: 751 Millionen Euro (25,4 Prozent) 5. Metallerzeugung und -bearbeitung: 313 Millionen Euro (24,1 Prozent) und 6. pharmazeutische Erzeugnisse: 178 Millionen Euro (74,4 Prozent). (Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz.) 22 Jahr Umsatz Ausland Tsd. Euro Export-Quote 11) Prozent 2005 8 984 479 29,7 2006 9 886 959 30,4 2007 10 867 699 31,5 2008 10 577 456 30,7 2009 9 279 621 30,2 2010 9 989 952 30,6 2011 11 002 804 30,5 2012 11 090 325 31,1 2013 12 563 012 33,7 2014 11 611 713 32,5 Unternehmen 12) Umsatz Ausland in Prozent 13) 20 bis 499 Beschäftigte 11 611 713 32,5 500 und mehr Beschäftigte 36 407 972 66,4 Insgesamt 48 019 685 53,1 10) Die Zahlen liegen nur für Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes, des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden ab 20 Beschäftigen vor. Andere Wirtschaftsbereiche können aufgrund nicht vorhandener statistischer Zahlen nicht dargestellt werden. Die Abgrenzung des Mittelstands erfolgt hier indem alle Betriebe mit 20 bis 499 Beschäftigten einbezogen wurden. 11) Anteil des Auslandsumsatzes am Umsatz der Unternehmen insgesamt. 12) Definition der Unternehmen wie bei Frage 43. 13) Anteil des Auslandsumsatzes am Umsatz der Unternehmen insgesamt. 14) Definition der Unternehmen wie bei Frage 43. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5534 47. In welchen Regionen und Ländern sind rheinland-pfälzische Mittelständler besonders stark vertreten? Zur Beantwortung dieser Frage gibt es keine direkten statischen Auswertungen. Die wichtigsten zehn Auslandsmärkte sind für das produzierende Gewerbe insgesamt die nachfolgenden Länder – dies dürfte auch in großen Teilen für den Mittelstand zutreffen: 1. Frankreich, 2. USA, 3. Vereinigtes Königreich, 4. Italien, 5. Niederlande, 6. Belgien, 7. Spanien, 8. Volksrepublik China, 9. Österreich, 10. Polen. 48. Mit welchen Maßnahmen, Projekten, Initiativen oder Förderinstrumenten unterstützt die Landesregierung die Außenhandelsaktivitäten  des Mittelstands? Zentrales Element der Außenwirtschaftsförderung der Landesregierung ist das Programm „Wir öffnen Märkte“, das den heimischen Unternehmen jährlich ein umfassendes Angebot an Wirtschaftsreisen, Wirtschaftsreisen zu Messen, Messebeteiligungen, Fachseminaren und Informationsveranstaltungen bietet. Die Auswahl aussichtsreicher Absatzmärkte erfolgt in einem engen Abstimmungsprozess mit den Wirtschaftsorganisationen des Landes, der vergangene Maßnahmen evaluiert, Wirtschaftstrends und Marktentwicklung analysiert und entsprechende Projektionen vornimmt. Über das Programm „Wir öffnen Märkte“ hinaus gehören ein weltweites Netz an Kontaktstellen für die rheinland-pfälzische Wirtschaft sowie Trainee-Programme für Wirtschaftsstipendiaten aus dem Ausland zu den Instrumenten der Außenwirtschaftsförderung. Schließlich gewährt das rheinland-pfälzische Messeförderungsprogramm Unternehmen Zuschüsse für die Beteiligung an internationalen Fachmessen. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt außerdem über die Teilnahme an den europäischen INTERREG-Programmen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit regelmäßig Maßnahmen zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Dies betrifft die Grenzräume zu Frankreich, Luxemburg, Belgien, den Niederlanden und der Schweiz. 49. Welche Hemmnisse erschweren es aus Sicht der Landesregierung mittelständischen Unternehmen auf Auslandsmärkten aktiv zu  werden? Es bestehen für KMU zahlreiche Hemmnisse beim Ausbau von Exportaktivitäten. Diese Hemmnisse können je nach Branche, Größenklasse und Zielland unterschiedlich stark auftreten. Die fehlende Rechtssicherheit im Ausland stellt wohl das größte Hemmnis für den Ausbau von Exportaktivitäten für KMU dar. Viele Unternehmen sehen sich zudem mit Problemen der Zahlungsmoral im Ausland konfrontiert. Ein Problem bei der Expansion von Exportaktivitäten ist ebenso der bürokratische Aufwand bei der Durchführung von Exporten (z. B. Zölle), aber auch Finanzierungsfragen . Inzwischen sind zwar 157 Länder Mitglied in der World Trade Organisation (WTO) und es kommen zahlreiche bilaterale Investitionsabkommen , in denen die Reduzierung von Zöllen weiter vorangetrieben werden, hinzu, parallel zu den Fortschritten bei tarifären Handelshemmnissen rücken jedoch die nicht-tarifären Hemmnisse zunehmend in den Vordergrund. So kann gegenwärtig nicht von einer stabilen Freihandels-Weltordnung gesprochen werden. Viele Staaten bekennen sich zwar theoretisch zum Freihandel, schützen oder fördern aber de facto die einheimische Wirtschaft unterhalb des WTO-Regelwerks. Damit einher gehen subtile, versteckte Interventionen, die nicht in offizieller Form von Gesetzen o. Ä. angewandt werden, sondern sich auf der Ebene darunter als administrative, prozedurale Maßnahmen abspielen und damit den kommerziellen Interessen ausländischer Anbieter schaden. Hierzu gehören z. B. die Fixierung eines inländischen Mindestwertschöpfungsanteils bei öffentlichen Beschaffungen oder der Produktion (local content), Subventionen, spezielle landesspezifische technische Anforderungen (Normen), Währungsmanipulationen sowie staatliche Firmenrettungen aus nationalem Interesse. Weitere Hemmnisse für KMU stellen Kapazitätsprobleme im eigenen Unternehmen, sprachliche und kulturelle Barrieren sowie der (länderabhängige) mangelnde Schutz geistigen Eigentums und Transportkosten dar. 50. Welche Chancen und Risiken sieht die Landesregierung für den rheinland-pfälzischen Mittelstand durch das geplante Transatlantische Handels- und Investitionsabkommen (TTIP)? Für Rheinland-Pfalz ist Freihandel von großer wirtschaftlicher Bedeutung, gerade mit Blick auf Exportchancen. Mit einer Exportquote von ca. 55 Prozent liegt Rheinland-Pfalz auf Platz zwei der Flächenländer. Jeder zweite Euro wird im Ausland verdient . Die Landesregierung wird die Exportorientierung unserer hauptsächlich mittelständig geprägten Wirtschaft auch zukünftig weiter aktiv unterstützen. Die Landesregierung sieht im transatlantischen Freihandel grundsätzlich Chancen, die ohnehin sehr engen Beziehungen zwischen Rheinland-Pfalz und den USA wirtschaftlich weiter zu stärken. Der US-Markt ist für die rheinland-pfälzische Wirtschaft das zweitwichtigste Ausfuhrland nach Frankreich. Knapp 10 Prozent aller Exporte gehen in die USA. Gerade im Exportbereich ist davon 23 Drucksache 16/5534 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode auszugehen, dass rheinland-pfälzische Unternehmen von Freihandelsabkommen profitieren können. Grundsätzlich ist eine Intensivierung der transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen positiv zu bewerten. Im Exportbereich ist davon auszugehen, dass rheinland -pfälzische Unternehmen von einem Freihandelsabkommen profitieren können, auch wenn damit eine gegenseitige Öffnung der Märkte verbunden ist. Die mit dem Transatlantischen Handels- und Investitionsabkommen (TTIP) verbundenen Risiken, sind mittlerweile Gegenstand einer intensiven, öffentlichen Debatte. Die Landesregierung sieht die Verhandlungen zu TTIP kritisch. Festzuhalten ist zum derzeitigen Zeitpunkt, dass die genauen Inhalte des TTIP-Abkommens angesichts der noch laufenden Verhandlungen nicht feststehen und nicht abschließend geprüft werden können. Obwohl die EU-Kommission eine Reihe eigener Papiere öffentlich zugänglich gemacht hat, hat die Landesregierung nach wie vor keinen Zugang zu den konsolidierten Verhandlungstexten. Dies ist jedoch unabdingbar, um den aktuellen Stand der Verhandlungen gerade mit Blick auf die tangierten Landeskompetenzen adäquat bewerten und die Verhandlungen kritisch begleiten zu können. Aus Sicht der Landesregierung ist der Verhandlungsprozess damit intransparent und wahrt keine demokratischen Mindeststandards. So können weder Abgeordnete des Deutschen Bundestags noch Mitglieder der Landtage noch Vertreter der Landesregierung die konsolidierten Texte einsehen. Ausgewählten Regierungsvertretern ist eine Einsichtnahme ausschließlich in US-Botschaften und nur unter strengen Geheimhaltungsauflagen gestattet. Aus Sicht der Landesregierung stellt dieser geheime Verhandlungsprozess eine schwere Bürde für das Abkommen dar. Weiterhin bereitet der Landesregierung Sorge, dass aufgrund der hohen Kosten für Investor-Staat-Streitschlichtungsverfahren von durchschnittlich 8 Millionen US-Dollar dieses Instrument für mittelständische Unternehmen praktisch nicht zur Verfügung steht. Die Landesregierung sieht ein Investor-Staat-Streitschlichtungsverfahren nicht zuletzt wegen der Unausgeglichenheit des Instruments zu Lasten des hiesigen Mittelstands höchst kritisch. Große Sorgen bereitet der Landesregierung zudem der Bereich Landwirtschaft. Eine Studie des ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung im Auftrag des Europäischen Parlaments (2014) stellt fest, dass die europäische Wertschöpfung in diesem Sektor in Folge von TTIP in den nächsten zehn Jahren um etwa 0,5 Prozent schrumpfen werde. In der deutschen Lebensmittelwirtschaft, mit allein 100 000 Arbeitsplätzen in Rheinland-Pfalz, werde die Wertschöpfung sogar um 0,7 Prozent sinken 15). Grund dafür ist, dass in den USA durch eine weitgehend industrialisierte Produktion landwirtschaftlicher Güter und niedrigerer Produktionsstandards oftmals kostengünstiger produziert werden kann. Tierschutz- und Umweltauflagen sind in den USA nicht oder nicht in gleicher Weise vorhanden 16). Insbesondere bei Geflügel-, Rind- und Schweinefleisch liegen die Produktionskosten pro Einheit 20 bis 30 Prozent unter den Kosten, die hierfür in der EU aufgewendet werden müssen 17). Auch im Milchsektor stehen kurzfristigen Exportpotenzialen mittelfristig Verluste entgegen. Eine Milchkuh in den USA produziert durchschnittlich rund 1,5-mal so viel Milch pro Jahr wie eine Milchkuh in der EU 18). Eine Liberalisierung der Agrarmärkte wird daher absehbar zu einer deutlichen Beschleunigung des Strukturwandels in der rheinland -pfälzischen bäuerlichen Landwirtschaft führen, für deren Erhalt sich das Land nachhaltig einsetzt. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass unter dem Marktdruck Standards gesenkt werden, um eine Abwanderung der Wertschöpfung zu vermeiden, was auch in den anderen Wirtschaftssektoren in der EU, Deutschland und Rheinland-Pfalz zu befürchten ist. Durch Freihandelsabkommen wie TTIP dürfen aus Sicht der Landesregierung weder die Existenz rheinland-pfälzischer Landwirte bedroht noch die Multifunktionalität der Landwirtschaft und die Standards im Bereich Tier-Umwelt-, Arbeits- und Verbraucherschutz gefährdet werden. Auch die rheinland-pfälzischen Winzerinnen und Winzer wären von TTIP negativ betroffen. So sind die europäischen Normen im Weinbausektor an die Vereinbarungen der OIV (Internationale Organisation für Rebe und Wein) angelehnt. Die USA sind 2001 aus der OIV ausgetreten, da sie sich nicht an Normen binden wollen. Auch das europäische System der geografischen Herkunftsangaben für Weine scheinen die USA nach bekanntgewordenen Verlautbarungen nicht anerkennen zu wollen. Darüber hinaus enthält TTIP breit diskutierte Risiken, die auch den Mittelstand betreffen. Dazu gehören: – Die hohen europäischen Standards im Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutzbereich müssen erhalten bleiben. Dies gilt für das Vorsorgeprinzip, aber auch für branchen- und sektorspezifische Regelungen, etwa für die bestehenden Regelungen im Bereich gentechnisch veränderter Lebensmittel und weitere Bereiche zur Lebensmittelsicherheit. Sie dürfen auch nicht durch eine gegenseitige Anerkennung der Standards in diesen Bereichen und die daraus resultierende Konkurrenz zwischen in den USA und in der EU erzeugter Produkte gefährdet werden. Presseberichten zufolge besteht die US-Seite auf eine Absenkung der EU-Standards, etwa im Agrarbereich. – Die Erhaltung der hohen Arbeits- und Sozialstandards in Europa darf nicht zur Disposition stehen. – Kulturdienstleistungen müssen von einer Liberalisierung ausgenommen werden, die bisher im EU-Verhandlungsmandat verankerte Ausnahme für audiovisuelle Dienstleistungen reicht nicht aus. Ob diese Ausnahme von den USA akzeptiert wird, ist nicht bekannt. 24 15) European Parliament: „FOCUS ON: Risks and Opportunities for the EU Agri-Food Sector in a Possible EU-US Trade Agreement“ (2014). 16) Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft – öffentliche Anhörung, Stellungnahme Deutscher Bauernverband, 20. Juni 2014. 17) Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft – öffentliche Anhörung, Stellungnahme Deutscher Bauernverband, 20. Juni 2014. 18) AMI nach nationalen Statistiken, USDA, FAOSTAT, IDF/MULEWF (Juli 2015). Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5534 – Die öffentliche Daseinsvorsorge ist von Liberalisierungsverpflichtungen gänzlich auszunehmen. Dies betrifft eine weite Palette von Bereichen, die von der Wasser- und Elektrizitätsversorgung über Gesundheitsdienstleistungen bis zu den Sparkassen reicht. – Die Anerkennung und der Schutz geografischer Herkunftsangaben, die eine wichtige Voraussetzung für die Exporte der rheinland -pfälzischen Land- und Weinwirtschaft darstellen, werden von den USA bislang strikt abgelehnt. – Das Öffentliche Beschaffungswesen bei dem auf die Reziprozität zu achten ist. Sollte sich die US-Position durchsetzen, wonach eine Liberalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens nur auf bundesstaatlicher Ebene erfolgen soll, wäre dies in analoger Weise auf die EU anzuwenden. – Das im Abkommen nicht auf die Anwendung des bewährten Positiv-Listen Ansatzes zurückgegriffen wird, der die vom Abkommen geregelten Bereiche klar abgrenzt. Das birgt vor allem für die weitgehend mittelständischen kommunalen Unternehmen Risiken. – Die regulatorische Kooperation, bei der durch eine zusätzliche Instanz ohne Konsultationen und Zustimmung der beteiligten Nationen die Anwendungsbereiche des Abkommens erweitert werden können (TTIP als „living agreement“). Von diesen Erweiterungen würden auch bisher nicht im Abkommen eingeschlossene Geschäftsbereiche des Mittelstands betroffen. Die Landesregierung hat sich frühzeitig im Bundesrat und in der Konferenz der Wirtschaftsminister der Länder zum Thema TTIP eingebracht. Sie wird im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten die Verhandlungen um das Freihandelsabkommen auch zukünftig aktiv und kritisch begleiten. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass die geltenden Standards im Umwelt -, Daten-, Verbraucher- und Gesundheitsschutz sowie die Arbeitnehmerrechte in Europa durch Freihandelsabkommen nicht abgesenkt werden. Die Aufgabe der Landesregierung besteht darin, die Chancen für die rheinland-pfälzische Wirtschaft zu nutzen, ohne die mit TTIP verbundenen Risiken einzugehen. Soweit dies angesichts der angesprochenen Transparenzdefizite möglich ist, verfolgt die Landesregierung daher die Verhandlungsprozesse und wägt die Chancen und Risiken für die Unternehmen und die Menschen in Rheinland -Pfalz ab. VII. Energie und Mittelstand 51. Wie haben sich die Energie- bzw. Stromkosten mittelständischer Unternehmen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren, Branchen sowie Unternehmensgröße aufschlüsseln)? Der Landesregierung und dem Statistischen Landesamt liegen keine Angaben vor, die eine statistische Aufschlüsselung der Energiekosten mittelständischer Unternehmen nach Branchen und Unternehmensgröße ermöglichen. In den zurückliegenden zehn Jahren war bei allen relevanten Energieträgern, die in der gewerblichen Wirtschaft eingesetzt werden, ein deutlicher Preisanstieg zu verzeichnen. Durchschnittliche Energiepreise für die Industrie Im Zeitraum von 2005 bis 2014 sind die Kosten für Industriestrom in KMU um ca. 58 Prozent, für schweres Heizöl um ca. 86 Prozent sowie für leichtes Heizöl um ca. 46 Prozent angestiegen. Darüber hinaus haben sich der Industriestrom für große Abnehmer im Zeitraum 2007 bis 2014 um ca. 34 Prozent sowie Erdgas von 2005 bis 2013 um ca. 38 Prozent verteuert. Der Kostenanstieg bei den fossilen Energieträgern ist auf die steigenden Preise für Importenergieträger auf dem Weltmarkt zurückzuführen. 25 Jahr Einheit 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Industriestrom KMU 19) Cent/kWh 9,73 11,53 11,41 13,25 11,40 12,07 14,04 14,33 15,02 15,37 Industriestrom Groß 20) Cent/kWh k. a. 21) k. a 21) 7,91 8,56 6,69 8,63 10,07 9,26 10,18 10,63 Heizöl, schwer 22) Euro/t 242,6 296,1 288,6 394,5 305,6 395,5 512,7 567,3 506,2 451,6 Heizöl, leicht 23) Euro/hl 42,42 47,58 46,83 61,76 40,81 52,31 66,51 72,94 67,96 61,88 Erdgas 24) Cent/kWh 2,46 2,91 2,77 3,36 3,15 2,93 3,12 3,37 3,4 k. A. 19) Quelle: BDEW Strompreisanalyse, Jahresverbrauch 160 bis 20 000 MWh, Abnahme 100kW/1 600h bis 4 000 kW/5 000 h. 20) Quelle: BDEW Strompreisanalyse, Jahresverbrauch 70 000 bis 150 000 MWh; ohne rückerstattungsfähige Steuern. 21) Quelle: BDEW Strompreisanalyse , Eurostat-Daten vor 2007 aufgrund geänderter Erhebungsmethodik nicht vergleichbar. 22) Quelle: Energiestatistik BMWi, Durchschnittspreis bei Abnahme von 15 t und mehr im Monat und Schwefelgehalt von maximal 1 Prozent. 23) Quelle: Energiestatistik BMWi, Lieferung von mindestens 500 t a. d. Großhandel, ab Lager. 24) Quelle: Energiestatistik BMWi, Durchschnittserlöse. Drucksache 16/5534 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Der Anstieg der Stromkosten für die mittelständische Industrie ist zum einen auf steigende staatlich veranlasste Preisbestandteile, wie Umlagen, Entgelte und Abgaben, aber auch auf die unzureichende Weitergabe der seit Jahren sinkenden Börsenstrompreise an die Endkunden zurückzuführen. Mittelständische Unternehmen, die zugleich energieintensive Betriebe sind, profitieren von Ausnahmeregelungen bei Steuern, Umlagen und Netzentgelten und erzielen dadurch ein zum Teil deutlich niedrigeres Kostenniveau als nicht von Umlagen befreite mittelständische Betriebe. 52. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung daraus? Die Kosten der Energiewende müssen gerecht verteilt werden. Dass inzwischen vorwiegend Mittelstand und Privathaushalte für die Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien und die Nutzung der Stromnetze aufkommen, ist so nicht hinnehmbar. Die Landesregierung tritt dafür ein, dass nur dort Vergünstigungen durch Sonderregelungen gewährt werden, wo Unternehmen durch hohe Stromkosten erheblich in ihrer Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt wären oder die Gefahr einer Abwanderung ins Ausland besteht und somit Arbeitsplätze gefährdet sind. Damit sollen auch Wettbewerbsnachteile der kleinen- und mittleren Unternehmen und Belastungen der Bürger, die diese Vergünstigungen nicht in Anspruch nehmen können, begrenzt und die Akzeptanz der erneuerbaren Energien in der Bevölkerung gesteigert werden. 53. Welche mittelständischen Unternehmen in Rheinland-Pfalz profitieren von der „Besonderen Ausgleichsregelung“ und sind damit von der Zahlung der EEG-Umlage befreit? Für das Jahr 2015 sind 136 Abnahmestellen (Unternehmen bzw. Unternehmensteile des produzierenden Gewerbes und Schienenbahnen ) in Rheinland-Pfalz aufgrund ihrer bis zum 30. September 2014 gestellten Anträge für die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) ausgewiesen. Bisher konnten noch nicht alle Anträge abschließend bewertet werden, da noch benötigte Informationen für die Erteilung der Bescheide fehlen wie z. B. testierte Jahresabschlüsse. Sobald alle Nachweise erbracht wurden, können die Anträge geprüft werden. Werden im Rahmen der Antragsprüfung formelle oder inhaltliche Mängel festgestellt, so kann dies zu einer Ablehnung des Antrags und einer Verminderung der Anzahl der begünstigten Abnahmestellen führen. Mit dem 30. Juni 2015 endete die Antragsfrist für eine Befreiung in 2016. Rheinland-pfälzische Unternehmen, die im Jahr 2015 Befreiungen nach der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) in Anspruch nehmen, sind: Branchen-ID Branche (Abnahmestelle) (Abnahmestelle) Abnahmestelle PLZ Ort 0000 Schienenbahn 55116 Mainz DB Schenker Rail Deutschland AG 55118 Mainz Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH 56073 Koblenz trans regio Deutsche Regionalbahn GmbH 0620 Gewinnung von Erdgas 67575 Eich ExxonMobil Production Deutschland GmbH 0811 Gewinnung von Naturwerksteinen und Natursteinen, Kalk- und Gipsstein, Kreide und Schiefer 54441 Wellen TKDZ GmbH 55490 Henau Nahe-Hunsrück Baustoffe GmbH & Co. KG 55496 Argenthal argenthaler steinbruch GmbH & Co. KG 55546 Neu-Bamberg Werhahn & Nauen OHG 55606 Kirn Nahe-Hunsrück Baustoffe GmbH & Co. KG 55765 Ellenberg Werhahn & Nauen OHG 57647 Enspel Werhahn & Nauen OHG 66887 Jettenbach Werhahn & Nauen OHG 66887 Rammelsbach Werhahn & Nauen OHG 67292 Kirchheimbolanden Werhahn & Nauen OHG 67292 Kirchheimbolanden Werhahn & Nauen OHG 76857 Albersweiler Werhahn & Nauen OHG 0812 Gewinnung von Kies, Sand, Ton und Kaolin 67240 Bobenheim-Roxheim Gebrüder Willersinn GmbH & Co KG 76744 Wörth Heidelberger Sand und Kies GmbH 76767 Hagenbach Gebrüder Willersinn GmbH & Co KG 76767 Hagenbach WOLFF & MÜLLER Baustoffe GmbH 76777 Neupotz Heidelberger Sand und Kies GmbH 26 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5534 Branchen-ID Branche (Abnahmestelle) (Abnahmestelle) Abnahmestelle PLZ Ort 1011 Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel) 54516 Wittlich SIMON-Fleisch GmbH 1039 Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse 67240 Bobenheim-Roxheim FRoSTA AG 1041 Herstellung von Ölen und Fetten (ohne Margarine u. ä. Nahrungsfette) 55120 Mainz Cargill GmbH 1051 Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) 54424 Thalfang Hochwald Foods GmbH 54597 Pronsfeld Arla Foods Deutschland GmbH 67663 Kaiserslautern Hochwald Foods GmbH 1061 Mahl- und Schälmühlen 67294 Bischheim Cerealien Bischheim GmbH 67434 Neustadt Rheintal Mühlen GmbH 67459 Böhl-Iggelheim Eduard Walter KG Walter-Mühle 1091 Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere 67547 Worms Deutsche Tiernahrung Cremer GmbH & Co. KG 1106 Herstellung von Malz 55578 Wallertheim Palatia Malz GmbH 67757 Kreimbach-Kaulbach Palatia Malz GmbH 1107 Herstellung von Erfrischungsgetränken, Gewinnung natürlicher Mineralwässer 54424 Thalfang Markengetränke Schwollen GmbH 55767 Schwollen Markengetränke Schwollen GmbH 56112 Lahnstein Victoria Heil- und Mineralbrunnen GmbH 1310 Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei 67659 Kaiserslautern Spinnerei Lampertsmühle GmbH 1320 Weberei 67752 Wolfstein KOB Medical Devices (Deutschland) GmbH 1395 Herstellung von Vliesstoff und Erzeugnissen daraus (ohne Bekleidung) 56264 Dierdorf TWE Dierdorf GmbH & Co. KG 67661 Kaiserslautern Freudenberg Vliesstoffe SE & Co. KG 67697 Otterberg IDEAL Automotive Otterberg GmbH 1610 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke 54472 Hochscheid HTH GmbH 54472 Hochscheid Karl Decker GmbH 54497 Morbach elka-Holzwerke GmbH 54552 Mehren Tombers Hartholz GmbH & Co. KG 55606 Kirn elka-Holzwerke GmbH 56459 Stockum/Püschen Holzindustrie Gustav Hassel GmbH 56587 Oberhonnefeld-Gierend I. van Roje & Sohn Sägewerk und Holzhandlung GmbH & Co. KG 66877 Ramstein-Miesenbach Rettenmeier Holzindustrie Ramstein GmbH 1621 Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten 56759 Kaisersesch Akzenta Paneele & Profile GmbH 76726 Germersheim Nolte Holzwerkstoff GmbH & Co. KG 1629 Herstellung von Holzwaren a. n. g. Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel) 57520 Langenbach Westerwälder Holzpellets GmbH 1712 Herstellung von Papier, Karton und Pappe 56727 Mayen Tecnokarton GmbH & Co. KG 57610 Altenkirchen – Almersbach Interface Solutions Altenkirchen GmbH 67098 Bad Dürkheim Cordier Spezialpapier GmbH 67098 Bad Dürkheim Cordier Spezialpapier GmbH 67468 Neidenfels Julius Glatz GmbH 76744 Wörth Papierfabrik Palm GmbH & Co. KG 1722 Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Zellstoff, Papier und Pappe 55120 Mainz Wepa Hygieneprodukte GmbH 56070 Koblenz Kimberly-Clark GmbH 56316 Raubach Metsä Tissue GmbH 1812 Drucken a. n. g. 55232 Alzey ARO-Druck GmbH & Co. KG 76829 Landau-Mörlheim Rose Druck 27 Drucksache 16/5534 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Branchen-ID Branche (Abnahmestelle) (Abnahmestelle) Abnahmestelle PLZ Ort 2011 Herstellung von Industriegasen 53557 Bad Hönningen YARA Industrial GmbH 55122 Mainz AIR LIQUIDE Deutschland GmbH 56653 Wehr CARBO Kohlensäurewerk GmbH Wehr 56659 Burgbrohl Tyczka Kohlensäure Werk GmbH & Co. KG 67547 Worms Air Liquide Industriegase GmbH & Co. KG 67550 Worms Linde Gas Produktionsgesellschaft mbH & Co. KG 2013 Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien 53498 Bad Breisig Solvay & CPC Barium Strontium GmbH & Co. KG 53557 Bad Hönningen Solvay & CPC Barium Strontium GmbH & Co. KG 2014 Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien 55566 Bad Sobernheim TechnoCompound GmbH 2016 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen 55566 Bad Sobernheim Polyblend GmbH 55566 Bad Sobernheim Sun Alloys Europe GmbH 56651 Niederzissen AKRO-PLASTIC GmbH 56651 Niederzissen AKRO-PLASTIC GmbH 67063 Ludwigshafen Styrolution GmbH 2059 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g. 55411 Bingen Polyplast Müller GmbH 55566 Bad Sobernheim Solenis Technologies Germany GmbH 67056 Ludwigshafen Basell Polyolefine GmbH 2221 Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen 53567 Buchholz Licharz Polyamid Guss GmbH 55120 Mainz Polycasa GmbH 55543 Bad Kreuznach COEXPAN Deutschland GmbH 56412 Heiligenroth Klöckner Pentaplast GmbH 56859 Alf Huhtamaki Foodservice Germany GmbH & Co. KG 57612 Kroppach Röber Kunststoffe GmbH 66954 Pirmasens profine GmbH 2222 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen 54518 Binsfeld Stelioplast Roland Stengel Kunststoffverarbeitung GmbH 55257 Budenheim Bericap GmbH & Co. KG 55569 Monzingen Greif Germany GmbH 56856 Zell/Mosel Zeller Plastik Deutschland GmbH 57610 Altenkirchen WERIT Kunststoffwerke W. Schneider GmbH & Co. KG 67227 Frankenthal Bender GmbH 67304 Eisenberg Sicon GmbH & Co. KG 67661 Kaiserslautern Alpla-Werke Lehner GmbH & Co. KG 67661 Kaiserslautern Dienes Packaging GmbH 2223 Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen 53567 Buchholz Werit Sanitär-Kunststofftechnik GmbH & Co. KG 2229 Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren 55483 Hahn-Flughafen Hahn Kunststoffe GmbH 56307 Dernabach Karl-Heinz Schumacher GmbH 57537 Wissen Weberit Werke Dräbing Blasformtechnik GmbH 2313 Herstellung von Hohlglas 56422 Wirges Saint Gobain Oberland AG 76726 Germersheim Ardagh Glass GmbH 2314 Herstellung von Glasfasern und Waren daraus 67346 Speyer Saint-Gobain Isover G+H AG 2319 Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren 55122 Mainz DURAN Produktions GmbH & Co KG 2331 Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und Erden 53489 Sinzig Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG 56235 Ransbach-Baumbach Bernhard Link GmbH & Co. KG 2332 Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik 55597 Wöllstein JUWÖ Poroton-Werke Ernst Jungk & Sohn GmbH 67304 Eisenberg/Pfalz Wienerberger GmbH 28 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5534 Branchen-ID Branche (Abnahmestelle) (Abnahmestelle) Abnahmestelle PLZ Ort 2351 Herstellung von Zement 54579 Üxheim Portlandzementwerk Wotan H. Schneider KG 55130 Mainz HeidelbergCement AG 56564 Neuwied Dyckerhoff GmbH 56645 Nickenich Trasswerke Meurin Produktions- und Handelsgesellschaft mbH 67307 Göllheim Dyckerhoff GmbH 2352 Herstellung von Kalk und gebranntem Gips 54579 Üxheim Nikolaus Müller Kalkwerk- Natursteinwerke GmbH & Co. KG 65623 Hahnstätten Schaefer Kalk GmbH & Co KG 2370 Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen a. n. g. 56727 Mayen I.B. Rathscheck Söhne KG Moselschiefer – Bergwerke 2410 Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen 54293 Trier MSW Moselstahlwerk GmbH 56626 Andernach Thyssen Krupp Rasselstein GmbH 2431 Herstellung von Blankstahl 66482 Zweibrücken Westfälische Drahtindustrie GmbH 2443 Erzeugung und erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn 56338 Braubach BSB Recycling GmbH 2451 Eisengießereien 54584 Jünkerath Ergocast Guss GmbH 55120 Mainz Römheld & Moelle GmbH 67304 Eisenberg Gienanth GmbH 67663 Kaiserslautern ACO Guss GmbH 67677 Enkenbach-Alsenborn HegerGuss GmbH 67681 Sembach HegerFerrit GmbH 2453 Leichtmetallgießereien 56457 Westerburg-Sainscheid Metallguss Seifert GmbH 2550 Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen 54570 Niederstadtfeld Warmpresswerk Max B. Schachmann GmbH 55469 Simmern SIM Metallbe- und verarbeitung GmbH 56594 Willroth Georg Umformtechnik GmbH 2561 Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung 56581 Kurtscheid Eloxalwerk Becker – Menzenbach GmbH 2593 Herstellung von Drahtwaren, Ketten und Federn 54293 Trier DWH Drahtwerk Horath GmbH 54497 Horath DWH Drahtwerk Horath GmbH 2611 Herstellung von elektronischen Bauelementen 55129 Mainz PREMA Semiconductor GmbH 55131 Mainz Sensitec GmbH 3109 Herstellung von sonstigen Möbeln 56869 Mastershausen Möbelwerke Mastershausen GmbH (Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.) 54. Mit welchen Maßnahmen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz unterstützt die Landesregierung mittelständische Unternehmen im Land? Energieeffizienz und Energieeinsparung sind wesentliche Säulen der Energiewende. Die Landesregierung unterstützt Anstrengungen unterschiedlicher Akteure durch Informationsmaterial, Veranstaltungen und direkte Förderung. Ein wichtiger Partner ist dabei die Energieagentur Rheinland-Pfalz. Seit ihrer Gründung im Jahr 2012 werden durch sie alle Zielgruppen im Land adäquat angesprochen . Ihnen werden umfangreiche Informationsangebote zur Steigerung der Energieeffizienz und zu Energieeinsparmaßnahmen bereitgestellt. Ein Schwerpunkt der Arbeit der Energieagentur sind Veranstaltungen und Aktionen zu Energieeffizienz und Energieeinsparung in Unternehmen. Auf Informationsveranstaltungen werden Themen wie z. B. Lastmanagement, Kältesysteme, intelligente Verteilung von Energieverbrauch und Energieerzeugung, Flexibilisierung von Biogasanlagen, behandelt. Die Arbeit in Netzwerken, wie z. B. der Zukunftsinitiative Smart Grids oder dem Netzwerk Energieeffiziente Krankenhäuser, sorgen für einen regelmäßigen Informationsfluss unter den Beteiligten. 29 Drucksache 16/5534 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Beispiele für Angebote der Energieagentur an Unternehmen: – Im Rahmen des Effizienznetzes Rheinland-Pfalz (EffNet) finden zahlreiche Aktivitäten statt, z. B. Informationsveranstaltungen zu „Stromverbrauch senken und Kosten reduzieren durch Blindstromkompensation“, oder ein Forum für kleine und mittlere Unternehmen beim jährlichen Energieberatertag, sowie Veranstaltungen mit regionalen Partnern. – Beantwortung von Anfragen und Initialberatung vor Ort. – Themen- und akteursbezogene Informationsveranstaltungen: – Energiespeicher – Technologie mit Zukunft, – Contracting in Unternehmen, – Energieeffizienz in Senioren- und Pflegeheimen, – Stromverbrauch senken und Kosten reduzieren mit Blindstromkompensation. – Netzwerke wie das Effizienznetz RLP (EffNet) für Handwerk, Industrie und Dienstleister, die Zukunftsinitiative Smart Grids oder das Netzwerk Energieeffiziente Krankenhäuser gewährleisten ein hohes Maß an kompetentem Informationsaustausch. – Entwicklung gemeinsamer Projekte mit Wirtschaftsförderern (z. B. Kooperationen in Gewerbegebieten). Hervorgehend aus dem EffNet führt das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG), unterstützt durch die SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, das Projekt „EffCheck – PIUS-Analysen in Rheinland -Pfalz“ (PIUS = Produktionsintegrierter Umweltschutz) durch. Seit 2007 erhielten so über 125 EffCheck-Betriebe – insbesondere mittelständische (private oder kommunale) Unternehmen – die Möglichkeit, ihre Produktion durch einen EffCheck von einem Beratungsunternehmen ihres Vertrauens auf Kosteneinsparpotenziale hin überprüfen zu lassen. Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt für jeden EffCheck maximal 70 Prozent der Beratungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 4 800 Euro. Etwa 75 Prozent der vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen werden im Laufe der ersten drei Jahre von den Unternehmen umgesetzt. Jeder Betrieb investiert im Mittel ca. 100 000 Euro in die Maßnahmen, die sich durchschnittlich innerhalb von drei Jahren amortisieren. 55. Welche Chancen bietet aus Sicht der Landesregierung die Energiewende für den rheinland-pfälzischen Mittelstand? Die Energiewende bietet dem rheinland-pfälzischen Mittelstand mit seiner hohen Exportorientierung vielfältige Marktchancen. Die am 8. Mai 2014 vorgelegte Studie „Quantifizierung der Potenziale der Energiewende für den rheinland-pfälzischen Mittelstand“ des Instituts für Mittelstandsökonomie an der Universität Trier e. V. (Inmit) und der TSB Bingen quantifiziert allein für das Jahr 2012 direkte und indirekte Wertschöpfungseffekte sowie Wertschöpfungseffekte durch Exportaktivitäten von Erneuerbare-EnergienUnternehmen in Rheinland-Pfalz in Höhe von knapp 1,4 Milliarden Euro durch den Ausbau und den Bestand erneuerbarer Energien in Rheinland-Pfalz. Im selben Jahr wurde durch erneuerbare Energien im Strom- und Wärmesektor eine Gesamtwertschöpfung in Höhe von ca. 875 Millionen Euro erzielt. Davon entfielen 432 Millionen Euro auf die Photovoltaik, 225 Millionen Euro auf die Windenergie sowie 40 Millionen Euro auf die Bioenergie im Strombereich. Für den rheinland-pfälzischen Mittelstand lassen sich bis zum Jahr 2020 durch die Energiewende Einsparpotenziale von knapp 500 Millionen Euro sowie Wertschöpfungspotenziale von 2,2 bis 3 Milliarden Euro pro Jahr identifizieren. VIII. Digitalisierung und Mittelstand 56. Wie schätzt die Landesregierung die Chancen der Digitalisierung für den rheinland-pfälzischen Mittelstand ein? Die fortschreitende Digitalisierung löst grundlegende wirtschaftliche Veränderungen aus und revolutioniert unser tägliches Leben. Das Spektrum reicht von der Telemedizin, Mobile Payment und E-Learning bis zur Unterhaltung, von Produktion und Konsum von Waren und Dienstleistungen über Online-Plattformen bis zur sozialen Vernetzung. Vor diesem Hintergrund kann die digitale Transformation die Innovationskraft durch neue Vertriebs- und Produktionsmodelle freisetzen sowie den Material- und Ressourcenverbrauch durch intelligente Verfahren steuern. Der stetig wachsende Einzug digitaler Prozesse in industrielle Abläufe sowie die zunehmende Verschmelzung von physischen und virtuellen Produktionswelten eröffnen somit große Chancen für die rheinland-pfälzische Wirtschaft. Sowohl in der Wirtschaftsals auch der Energiepolitik gilt es, diese Potenziale für die Industrie und den Mittelstand zu schöpfen. Mit intelligenter Steuerung und autonomer Interaktion leistet die Digitalisierung einen Beitrag zur wirtschaftlichen Effizienzsteigerung der Produktionsprozesse . Zeitgleich können Ressourcen- und Energieverbrauch gesenkt und die ökologische Nachhaltigkeit erhöht werden. Durch die vorhandene Innovationsfreude und internationale Wettbewerbsstärke haben sich Branchenführer in Rheinland-Pfalz bereits gut aufgestellt und gestalten richtungsweisend die digitale Transformation durch wirtschaftliche und ökologische Innovation mit. Die Landesregierung hat den Bedarf an einer zielgerichteten Unterstützung erkannt und Rahmenbedingungen zur Schaffung geeigneter Infrastrukturen, Vernetzung, Kooperationen sowie Beratung insbesondere für den Mittelstand frühzeitig etabliert und in ihre wirtschafts- und innovationspolitischen Maßnahmen integriert. 30 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5534 Auch die rheinland-pfälzische Unternehmenslandschaft verfügt über bedeutsame Entwicklungs- und Innovationskompetenzen in unterschiedlichen Applikationsfeldern der IKT und insbesondere der Unternehmenssoftware. Besonders innovative Projekt- und Forschungsansätze werden im Rahmen der Fördermöglichkeiten hinreichend aktiv unterstützt. Auch für das Handwerk sieht die Landesregierung die Digitalisierung als Chance. In den vergangenen Jahren haben auch im Handwerk neue Informations- und Kommunikationstechnologien Einzug gehalten. Die stetig wachsende Ausdehnung mobiler Geräte forciert die digitale Entwicklung. Der Prozess der zunehmenden Digitalisierung und Vernetzung wird sich weiter beschleunigen. Mit dem Pilotprojekt „Aktivbörse für Unternehmen“ fördert die Handwerkskammer Koblenz mit Unterstützung des Landes die Transparenz und die Vernetzung von Angeboten und Dienstleistungen der Wirtschaftsumgebung in der Hunsrückregion. In diesem Zusammenhang soll den Handwerksbetrieben das Instrument der Clusterinitiativen näher gebracht und mögliche Synergien einer Clusterteilnahme aufgezeigt werden. Durch die Digitalisierung (Erfassung, Aufbereitung und Speicherung von betrieblichen Informationen) sollen vorhandene Ressourcen stärker genutzt und mithilfe von Handwerkerkooperationen, Clustern oder Handwerkerketten die Innovationskraft der Region gestärkt werden. Ein wesentlicher Aspekt ist hierbei die grundsätzliche Sensibilisierung der Unternehmen anhand eines konkreten Projekts. Mit den im Projekt gewonnenen Erkenntnissen wird ein weiterer Grundstein für die Digitalisierung im Handwerk gelegt. Das Modellprojekt wird vom Land bezuschusst. 57. Wie ist der aktuelle Stand des Breitbandausbaus in Rheinland-Pfalz? Mit der Next Generation Access (NGA)-Strategie strebt die Landesregierung schrittweise einen flächendeckenden Ausbau im Maßnahmen - und Technologiemix von Bandbreiten mit mindestens 50 Mbit/s bis zum Jahr 2018 an. Darauf aufbauend ist beabsichtigt, eine bedarfsorientierte Verdichtung dieser Bandbreiten hin zu mindestens 100 Mbit/s stattfinden zu lassen. Hierbei strebt die Landesregierung langfristig den Auf- und Ausbau nachhaltiger Glasfaserinfrastrukturen an. Die NGA-Strategie des Landes basiert auf drei Säulen: Bildung von Regionalclustern (regionalen Zielgebieten) möglichst auf Basis von Landkreisen. In diesem Sinne befindet sich aktuell der Rhein-Lahn-Kreis in der Umsetzung. Hier fand eine enge Begleitung und Moderation durch das Breitband-Kompetenzzentrum statt. Ebenso fanden in fast allen Landkreisen bereits Gespräche mit dem Ziel statt, Breitbandprojekte im Sinne der NGA-Strategie des Landes anzustoßen. Aktuell haben nachfolgende 16 Landkreise ein konkretes Interesse an einem Ausbau auf Grundlage eines Regionalclusters geäußert und befinden sich in unterschiedlichen Umsetzungsständen: Ahrweiler, Altenkirchen, Alzey-Worms, Bad Dürkheim, BernkastelWittlich , Donnersbergkreis, Germersheim, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Lahn-Kreis, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel. Der Eifelkreis Bitburg-Prüm, der Landkreis Cochem-Zell sowie der Landkreis Kusel, welche sich bereits sehr früh um eine Ertüchtigung der Breitbandinfrastruktur gekümmert hatten, sind hier nicht mehr aufgeführt. Für das südliche Rheinland-Pfalz wurde eine Machbarkeitsstudie beauftragt, die untersuchen soll, wie ein Breitbandausbau in den betreffenden Regionen von mindestens 30 Mbit/s realisiert werden kann. Ziel ist es, den Landkreisen belastbare Kostenermittlungen an die Hand zu geben, auf deren Grundlage ein weiteres Vorgehen im Sinne des Breitbandausbaus verlässlich aufgebaut werden kann. Die Ergebnisse der Studie, welche durch die Fa. MICUS erstellt wurde, werden im 3. Quartal vorliegen. Darüber hinaus können am Ausbau interessierte Landkreise, eine 90-prozentige Kostenübernahme einer Machbarkeitsstudie beim BreitbandKompetenzzentrum beantragen. Zurückkommend zu den Säulen der NGA-Strategie ist weiter eine systematische Erfassung von für den Breitbandausbau grundsätzlich relevanter Infrastrukturen zu nennen. Hierdurch kann gewährleistet werden, dass teure und redundante Infrastrukturen vermieden und Kosten minimiert werden. Hierzu stellt das Land den Kreisen kostenfrei Infrastrukturatlanten zur Verfügung. Mithilfe dieses Services können vorhandene Infrastrukturen digital einheitlich erfasst werden. Als letzte Säule steht die kooperative Eigeninitiative. Der Auf- und Ausbau gerade von Hochgeschwindigkeitsnetzen kann nur als gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfolgreich verstanden werden. Daher ist es notwendig, dass alle beteiligten Akteure – Kommune, Land, Bund, EU und breitbandausbauende Unternehmen – ihren Teil dazu beitragen, dass der Ausbau von kostenintensiven Breitbandnetzen der nächsten Generation gelingen kann. 31 Ende 2011 Mitte 2012 Ende 2012 Mitte 2013 Ende 2013 Mitte 2014 Ende 2014 1 Mbit/s 97,9 98,5 98,8 99,1 99,1 99,2 99,4 2 Mbit/s 93,9 94,8 95,8 97,2 98,2 98,6 99,0 6 Mbit/s 83,3 84,1 85,9 88,6 91,6 93,8 95,2 16 Mbit/s 65,5 64,9 67,9 72,3 73,4 77,0 79,7 30 Mbit/s 55,0 70,2 74,4 50 Mbit/s 27,2 33,2 36,6 47,5 49,1 58,3 62,5 Drucksache 16/5534 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Entwicklungen der Vergangenheit zeigen, dass der Bandbreitenbedarf im privaten wie im gewerblichen Bereich weiter anwachsen wird. Daher werden die Ergebnisse der 300 Mbit/splus-Studie bei der weiteren Ausrichtung der Breitbandpolitik der Landesregierung ebenfalls berücksichtigt werden. Die Ergebnisse der Studie, welche am 2. Juli 2015 durch das ausschreibende Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM) an den TÜV Rheinland vergeben wurde, sollen Ende des dritten Quartals vorliegen. 58. Kann aus Sicht der Landesregierung die Verfügbarkeit von schnellem Internet – gerade im ländlichen Raum – zur Sicherung von  Fachkräften in diesen Regionen beitragen? Der Auf- und Ausbau der Breitbandinfrastruktur birgt insbesondere für ländliche Regionen große Chancen. So können die mit zukunftsfesten Bandbreiten einhergehenden Attraktivitätssteigerungen für Kommunen und Regionen dabei helfen, die Folgen des demografischen Wandels abzumildern, wenn nicht gar durch den Zuzug junger Familien und der Ansiedlung innovativer, junger Start-Ups aufzufangen. Für Bürgerinnen und Bürger eröffnet die Verfügbarkeit hoher Bandbreiten die Möglichkeit auch in ländlichen Regionen Vorzüge zu genießen, wie sie sonst fast ausschließlich in Ballungszentren zu finden sind. Hierzu zählt eine zeitgemäße , ortsunabhängige Kommunikation, die Teilhabe an weltweitem Handel über das Internet oder der Kontakt zu Familienangehörigen und Freunde in der ganzen Welt. Für ältere Menschen können hohe Bandbreiten ein Baustein sein, um ein Leben selbst im hohen Alter in vertrauter Umgebung zu leben. Innovative, digitale und internetgestützte medizinische Versorgungssysteme helfen hierbei rund um die Uhr, auch wenn der Arzt nicht im selben Ort seine Praxis hat. Auch wenn speziell für Rheinland-Pfalz nach derzeitigem Kenntnisstand keine Studien vorliegen, die einen messbaren Wachstumseffekt der digitalen Transformation belegen bzw. untersuchen, können aus Studien, die generelle Wachstumseffekte für Volkswirtschaften untersuchen, entsprechend Rückschlüsse angenommen werden. Es kann also davon ausgegangen werden, dass die grundsätzlichen Effekte auch auf das Land Rheinland-Pfalz heruntergebrochen werden können. So belegen Studien, dass ein Anstieg der Breitbandversorgung um zehn Prozent zu einem jährlichen BIP-Wachstum von 1 bis 1,5 Prozent und zu Produktivitätssteigerungen von 1,5 Prozent führen kann (Czernich, N., Falck, O., Kretschmer, T., und Woessmann, L. [2009]: „Broadband infrastructure and economic growth“ [CESinfo Working Paper no. 2861]). Nach einer Schätzung der EU-Kommission auf Grundlage nationaler Studien kann davon ausgegangen werden, dass bis 2020 durch den Auf- und Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandverbindungen Innovationen ausgelöst werden, die bis zu zwei Millionen zusätzliche Arbeitsplätze in Deutschland schaffen können (Schätzung der EU-Kommission auf der Grundlage nationaler Studien – Liebenau, J., Atkinson, R., Karrberg, P., Castro, D., and Ezell, S. [2009]: „The UK Digital Road to Recovery“; Kath R.L. et al. [2009]: „The Impact of Broadband on Jobs and the German Economy“). Die 2012 erschienene Studie „Broadband Infrastructure and Economic Growth: A Panel Data Analysis of OECD Countries“ untersucht die Auswirkung der Pro-Kopf-Breitbandpenetration von 31 OECD4-Ländern über den Zeitraum der Jahre 1998 bis 2010. Es konnte festgestellt werden, dass eine hohe Breitbandpenetration generell einen positiven Einfluss auf das Wirtschaftswachstum hat. 59. Wie schätzt die Landesregierung die Chancen der „Industrie 4.0“ für den rheinland-pfälzischen Mittelstand ein? Deutschland ist einer der konkurrenzfähigsten Industriestandorte und gleichzeitig führender Fabrikausrüster. Das liegt nicht zuletzt an der Spezialisierung auf die Erforschung, Entwicklung und Fertigung innovativer Produktionstechnologien und der Fähigkeit , komplexe industrielle Prozesse zu steuern. Das produzierende Gewerbe in Rheinland-Pfalz zeigt in diesem Sektor eine fast ausschließlich mittelständische Struktur mit teilweise Marktführern in spezifischen Bereichen. Industrie 4.0 bedeutet die Chance zu nutzen, Produktionen im Land zu halten, aufzubauen oder zurückzuholen. Durch die mit 4.0 einhergehende, umfassende und medienbruchfreie Informationsverfügbarkeit ergeben sich Effizienzpotenziale durch erhöhte Wandelbarkeit der Produktion, die Verringerung von Verlusten vor allem bei der produktindividuellen Massenproduktion sowie neue Möglichkeiten im Bereich der Hochpräzisionsfertigung in kleinen Stückzahlen (bis hin zur industriellen Manufaktur einer individuellen Einzelstückfertigung; Losgröße 1). Darüber hinaus sind eine Reihe neuer Geschäftsfelder durch Mehrwertdienste zu den eigenen Produkten und neuen Kooperationen in Wertschöpfungsketten möglich. Insbesondere für die im rheinland-pfälzischen verarbeitenden Gewerbe überdurchschnittlich stark vertretenen Branchen wie dem Fahrzeugbau (Jahresumsatz 11,3 Milliarden Euro) sowie dem Maschinenbau (Jahresumsatz 8,5 Milliarden Euro) ergeben sich in Verbindung mit der IKT-Branche relevante zusätzliche Markchancen für die rheinland-pfälzische Industrie. Insbesondere in diesen Branchen ist davon auszugehen, dass Industrie 4.0 spezifische Produktionsprozesse und Industrieanlagen in naher Zukunft vermehrt Anwendung finden werden und damit auch auf andere Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette ausstrahlen werden. Es kann heute davon ausgegangen werden, dass die mit Industrie 4.0 verbundenen Technologien, Komponenten und Mehrwertdienste in den nächsten Jahren schrittweise am Markt verfügbar sein werden und spezifische Anwendungen für den Mittelstand ermöglichen. 60. Welche  Institutionen, Projekte und Unternehmen etc. beschäftigen  sich  in Rheinland-Pfalz mit dem Thema „Industrie 4.0“ und  werden diese durch die Landesregierung unterstützt? Ein wichtiger Baustein für den Transfer von Wissen zu den mittelständischen Unternehmen des Landes ist eine starke wissenschaftliche Basis u. a. in den Bereichen IKT, Maschinenbau, Systemtechnik etc., die in besonderer Weise am Standort Kaiserslautern vorhanden ist. Insbesondere ist neben der TU Kaiserslautern und den außeruniversitären Forschungsinstituten die unternehmensgetragene Technologieinitiative SmartFactory Kaiserslautern e. V. zu erwähnen, die 2005 als erstes europäisches Demonstrations- und Ent- 32 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5534 wicklungszentrum für die industrielle Anwendung moderner Informationstechnologien gegründet wurde. In der SmartFactory haben sich inzwischen knapp 40 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Komponentenhersteller und Anwender zusammengeschlossen , aus Rheinland-Pfalz u. a. BASF, Johnson Controls, Keiper, KSB, Wipotec, ProAlpha, John Deere. Ziel ist es, die Entwicklung , Anwendung und Verbreitung von innovativer Industrieanlagentechnik mit einem weiten Spektrum in unterschiedlichen Wirtschaftsbranchen zu fördern und die Grundlagen für eine breite Nutzung in Wissenschaft und Praxis zu schaffen (Industrie 4.0). Dabei reicht die Bandbreite von der Arbeit an Basistechnologien bis zur Entwicklung marktfähiger Produkte. Die Smart Factory wurde in der Anlaufphase mit Zuschuss des Landes für Personalkosten und Investitionen gefördert. Aktuell wird ein mit EFREund Landesmitteln bezuschusstes Projekt zur Erarbeitung von Grundlagen für die Entwicklung einer Umsetzungsstrategie für Industrie 4.0 in mittelständischen Unternehmen im Land abgeschlossen. Die Landesregierung fördert im Kontext Industrie 4.0 das Innovationszentrum Applied System Modeling for Computational Engineering (ASM4CE) in den Jahren 2014 bis 2016 mit 2,4 Millionen Euro, die Fraunhofer-Institute steuern Mittel in gleicher Höhe bei. ASM4CE schafft in Kaiserslautern eine standortweite Kooperationsinfrastruktur für die Fraunhofer-Institute und die Mathematik , die Informatik sowie die Ingenieurwissenschaften der TU Kaiserslautern. ASM4CE widmet sich vier Themenbereichen: „Hierarchische skalenübergreifende Modellierung komplexer technischer Prozesse“, „Virtuelles Design von Leichtbaukomponenten“, „Prognostics in eingebetteten Systemen“ und „Cyber-Physical Systems“. Mit diesen Themen leistet ASM4CE Beiträge im Bereich Industrie 4.0. ASM4CE ist aus dem Vorläufer-Innovationszentrum „Applied System Modeling – Science meets Engineering“ weiterentwickelt worden, das die Landesregierung 2010 bis 2013 mit 6,4 Millionen Euro bei einem Gesamtvolumen von 15,8 Millionen Euro gefördert hat. Weiterhin fördert die Landesregierung seit 2012 die Finanzierung der 4. DFKI-Direktorenstelle mit 100 000 Euro pro Jahr im Rahmen des Zukunftsplans Informatik. Die Professur ist im Schnittbereich „Künstliche Intelligenz“ und „Eingebettete Systeme“ angesiedelt. Von 2010 bis 2013 hat die Landesregierung zudem das Living Lab „Eingebettete Systeme“ mit 50 000 Euro pro Jahr, d. h. insgesamt 200 000 Euro gefördert. Das Living Lab befasste sich – unter Beteiligung von Industrie und Studierenden – mit der Entwicklung von Produktprototypen in eingebetteten Systemen vor allem in den Bereichen Fahrzeugtechnologie, Ambient Assisted Living und Energiemanagement. Insofern war dieses Living Lab für Transfer und Lehre gleichermaßen relevant. Digitale Nutzfahrzeugtechnologie (DNT) ist der Themenschwerpunkt des Fraunhofer-Innovationsclusters, den das FraunhoferInstitut für Techno- und Wirtschaftsmathematik (ITWM) und das Fraunhofer-Institut für Experimentelles Software-Engineering (IESE) in Kooperation mit Unternehmen aus dem südwestdeutschen Raum sowie der Region Saar-Lor-Lux eingerichtet haben. Das Land unterstützt die Aktivitäten des Innovationsclusters DNT seit dem Jahr 2008 und wird bis Ende 2016 Zuwendungen in Höhe von rund 6,2 Millionen Euro Landesmittel und EFRE-Mittel zur Verfügung gestellt haben. Im von MBWWK und MWKEL gemeinsam geförderten DNT werden Problemstellungen aus dem gesamten Lebenszyklus eines Nutzfahrzeugs von virtueller Entwicklung über Produktionsplanung und Fertigung bis hin zu Betrieb und Wartung bearbeitet. DNT ist, gemeinsam mit dem Zentrum für Nutzfahrzeugtechnologie (ZNT) der TU Kaiserslautern und dem Commercial Vehicle Cluster Südwest (CVC), Teil des Netzwerks Commercial Vehicle Alliance (CVA). Im Rahmen der Forschungsinitiative fördert das Land das ZNT von 2008 bis heute mit Mitteln in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro, bis 2016 sind Mittel in Höhe von rund 0,6 Millionen Euro eingeplant. Der ebenfalls im Rahmen der Forschungsinitiative in Kaiserslautern geförderte Forschungsschwerpunkt Ambient Systems hat von 2008 bis heute rund 2,6 Millionen Euro Landesmittel erhalten, bis 2016 sind weitere rund 0,6 Millionen Euro eingeplant. Rund 25 Prozent der deutschen Nutzfahrzeugproduktion konzentrieren sich im Süden von Rheinland-Pfalz und der angrenzenden Metropolregion Rhein-Neckar. Dass Fachkräfteausbildung hier für die Region eine zentrale Rolle spielt, hat die TU Kaiserslautern aufgegriffen und bietet mit der Graduate School „Commercial Vehicle Technology“ als weltweit einzige Universität eine maßgeschneiderte und ausschließlich auf den Nutzfahrzeugbereich bezogene Ausbildung auf Graduiertenniveau an. 61. Wie bewertet die Landesregierung die „Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg“? Im März 2015 fand die zentrale Auftaktveranstaltung zur Gründung der „Allianz Industrie 4.0“ in Baden-Württemberg statt. Vertreten sind ca. 50 Partnerorganisationen, darunter Industrieverbände und Gewerkschaften, Kammern und Clusternetzwerke sowie Hochschulen und Forschungsinstitute. Die Geschäftsstelle der “Allianz Industrie 4.0“, die beim Landesverband des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) in Baden-Württemberg angesiedelt ist und vom Land gefördert wird, hat ihre Arbeit in den letzten Wochen aufgenommen. In der Allianz sollen Mittel für Verbundforschungsprojekte, Transfermaßnahmen und andere Aktivitäten wie Marketing gebündelt eingesetzt werden. Um Fach- und Nachwuchskräfte auf die Anforderungen der Industrie 4.0 vorzubereiten, hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg beispielsweise aktuell (20. Juli 2015) einen Förderaufruf für die Einrichtung von Lernfabriken 4.0 an beruflichen Schulen im Land gestartet. Für das Industrie- und Maschinenbauland Baden-Württemberg mit seiner Vielzahl an Akteuren an unterschiedlichen Standorten sowohl in Wissenschaft als auch Wirtschaft ist die Errichtung einer koordinierenden Geschäftsstelle nachvollziehbar. Anders sind die Verhältnisse in Rheinland-Pfalz zu bewerten: Hier können wir bereits auf eine langjährige Vernetzung der Akteure auch mit Blick auf internationale Sichtbarkeit aufbauen. Dies zeigt sich zum Beispiel am internationalen Renommee der Technologieinitiative Smart Factory. 33 Drucksache 16/5534 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Wie bereits in Frage 60 dargestellt, ist insbesondere die wissenschaftliche Expertise zu Industrie 4.0 in Rheinland-Pfalz stark regional konzentriert. Die genannten Wissenschaftsakteure in Kaiserslautern und die Unternehmen im gesamten Land sind mit Blick auf Aspekte von Industrie 4.0 durch verschiedene Netzwerke wie die Technologieinitiative SmartFactory, den Software Cluster, die Fraunhofer Allianz Big Data, die Science Alliance, den Commercial Vehicle Cluster oder das Zentrum für Nutzfahrzeugtechnologie bereits bestens vernetzt. Diese Netzwerke und Cluster inkl. ihrer Infrastrukturen sind aus eigenem Antrieb und Kompetenz (bottom-up) entstanden und existieren als international bedeutsame Vorreiter zum Teil bereits sehr lange. In Jahr 2015 hatte die SmartFactory 10-jähriges Jubiläum. Aufgrund der Exzellenz dieser Netzwerke engagieren sich auch Unternehmen aus Baden-Württemberg – so sind beispielsweise fast ein Viertel der Mitgliedsunternehmen der SmartFactory aus Baden-Württemberg – und finanzieren durch ihre Mitgliedsbeiträge den Standort Kaiserslautern insoweit nachhaltig mit. Die Zusammenarbeit der relevanten Akteure im Land wird aktuell in der Erstellung einer Skizze für die Ausschreibung des Bundes zur Förderung von Kompetenzzentren Industrie 4.0 mit deren Schwerpunkt auf Unterstützung des Mittelstands deutlich und wird vom MWKEL aktiv begleitet. Unter Würdigung der vorstehend beschriebenen Akteure und Strukturen der Industrie 4.0-Landschaft in Rheinland-Pfalz ist derzeit kein akuter Bedarf an zusätzlicher Koordinierung der Aktivitäten erkennbar. Vielmehr werden im Rahmen der Innovationspolitik die Akteure und Vernetzungsaktivitäten weiterhin nachdrücklich unterstützt. 62. Wie bewertet die Landesregierung die Folgen der Digitalisierung der Arbeitswelt für die Beschäftigten? Die Gestaltung der digitalen Arbeitswelt und der mit ihr verbundenen Chancen und Risiken sind eine gemeinsame Aufgabe von Politik, Gesellschaft und Wirtschaft. Infolge der Digitalisierung können, gerade im Mittelstand, neue und vielfach hochwertige Arbeitsplätze entstehen. Bereits vorhandene Arbeitsplätze können zudem aufgewertet werden und sich Arbeitsbedingungen verbessern. So ist es dank des Einsatzes computergesteuerter Maschinen beispielsweise möglich, schwere körperliche Arbeit zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. Darüber hinaus lässt sich Arbeit hinsichtlich ihres Orts und ihrer Zeit flexibler gestalten. Die Digitalisierung bietet damit die Chance für eine besser an den individuellen Bedürfnissen der Beschäftigten ausgerichtete Flexibilisierung von Arbeit und damit u. a. für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Gleichzeitig birgt die Digitalisierung aber auch Herausforderungen und Risiken, die es anzunehmen und zu gestalten gilt. Die Qualifikationsanforderungen an die Beschäftigten steigen, was entsprechende Konsequenzen für die Berufsausbildung und Weiterbildung mit sich bringt. Darüber hinaus lässt sich ein Trend hin zu einer immer stärkeren Entgrenzung von Arbeit beobachten. Weil in vielen Bereichen von bald jedem Ort und zu fast jeder Zeit gearbeitet werden kann, kommt es zu einer nahezu ständigen Erreichbarkeit und damit auch Verfügbarkeit, wodurch sich Berufs- und Privatleben immer schwerer voneinander abgrenzen lassen. Damit einhergehend kann die arbeitsbedingte psychische Belastung erheblich steigen. Der Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes kommt damit auch im digitalen Zeitalter eine hohe Bedeutung für gute Arbeitsbedingungen zu. Handlungsfelder sind darüber hinaus etwa die Sicherung und der Ausbau des Beschäftigtendatenschutzes, die betriebliche Mitbestimmung sowie ein stets den Entwicklungen der Digitalisierung angepasster, gesetzlich normierter Schutzrahmen. Gleichzeitig müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass auch ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der digitalisierten Arbeitswelt mitgenommen werden. Das Konzept des Lebenslangen Lernens wie auch die Sicherstellung altersgerechter Arbeitsbedingungen gewinnen dementsprechend weiter an Bedeutung. Wichtig ist daher insbesondere auch ein umfassender gesellschaftlicher Dialog. In diesem Zusammenhang ist das Weißbuch zum Thema „Arbeiten 4.0“ zu begrüßen, das gegen Ende des kommenden Jahres vom Bundesarbeitsministerium vorgestellt werden soll. 63. Wie schätzt die Landesregierung das Potenzial des Online-Handels für den Mittelstand in Rheinland-Pfalz ein? Der Gesamthandelsumsatz in Deutschland beträgt ca. 450 Milliarden Euro. Der Online-Handel hat dabei einen Anteil in Höhe von circa 38,7 Milliarden Euro (Zahlen nach Zahlenspiegel HDE für 2014) und die Tendenz ist seit Jahren weiterhin steigend. Für den Mittelstand in Rheinland-Pfalz ergeben sich vielfältige Potenziale und Innovationsmöglichkeiten, um dienstleistungs- und kundenorientiert zu handeln und damit die Wettbewerbsfähigkeit und Leistungsfähigkeit zu steigern. Die klassischen, traditionellen Grenzen zwischen Online-Handel und Office-Handel verschwinden. Immer mehr Händler denken wie ihre Kunden integriert und vernetzt und erleichtern so die Alltagsabläufe ihrer Kunden. Auch lassen sich durch vielfältige Kooperationen zwischen Handel, Konsumgüterhersteller, Industrie, Logistik und Softwareentwickler neue, zukunftsweisende Produkte und Dienstleistungen entwickeln. Sie helfen, die Bedürfnisse einer älter werdenden Gesellschaft im ländlichen Raum abzudecken und machen den ländlichen Raum attraktiv für Unternehmen, Fachkräfte und Familien. 64. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem Ausmaß rheinland-pfälzische Mittelständler von Cyberangriffen betroffen sind? Aufgrund der Möglichkeit des Öffentlich-Werdens von Angriffen auf Unternehmen, des damit potenziell verbundenen Imageschadens und einhergehender Umsatzeinbußen werden Cyberangriffe meist nicht gemeldet. Dem Verfassungsschutz RheinlandPfalz liegt daher kein valides Zahlenmaterial über das Ausmaß von Cyberangriffen auf rheinland-pfälzische Unternehmen vor. Die Strategie des Verfassungsschutzes Rheinland-Pfalz setzt insgesamt auf eine breite Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagne für Unternehmen im Bereich des Wirtschaftsschutzes. Die Grundlage der Zusammenarbeit basiert auf Vertraulichkeit und Diskretion. 34 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5534 Die Landesregierung geht jedoch davon aus, dass bundesweite Ergebnisse einer aktuellen Umfrage des Verbands Bitkom auf das Land übertragbar sind. Danach sind 51 Prozent aller Unternehmen in Deutschland in den vergangenen zwei Jahren Opfer von digitaler Wirtschaftsspionage, Sabotage oder Datendiebstahl geworden. Der am stärksten gefährdete Wirtschaftszweig ist die Automobilindustrie mit 68 Prozent betroffenen Unternehmen. Es folgen die Chemie- und Pharma-Branche mit 66 Prozent sowie Banken und Versicherungen mit 60 Prozent. In 28 Prozent der Unternehmen sind in den letzten zwei Jahren IT- und Kommunikationsgeräte gestohlen worden; 19 Prozent registrierte Fälle von Social Engineering. Bei dieser Methode geht es darum, Mitarbeiter zu manipulieren, um an bestimmte Informationen zu gelangen. 17 Prozent der befragten Unternehmen berichten vom Diebstahl sensibler elektronischer Dokumente bzw. Daten und 16 Prozent von Sabotage ihrer IT-Systeme oder Betriebsabläufe. Bei 8 Prozent der Unternehmen ist die elektronische Kommunikation ausgespäht worden. Täter sind vor allem aktuelle oder ehemalige Mitarbeiter: 52 Prozent der betroffenen Unternehmen geben diesen Personenkreis an. Die zweite große Tätergruppe mit 39 Prozent umfasst das unternehmerische Umfeld (Wettbewerber, Lieferanten, Dienstleister , Kunden). 17 Prozent nennen Hobby-Hacker als Täter. 11 Prozent sind Opfer organisierter Bandenkriminalität geworden und 3 Prozent standen im Visier ausländischer Geheimdienste. Als Reaktion auf die Vorfälle haben 53 Prozent der Betroffenen eine interne Untersuchung durchgeführt. 30 Prozent haben externe Spezialisten hinzugezogen. Jedes fünfte Unternehmen hat staatliche Stellen eingeschaltet. Alle befragten Unternehmen nutzen Virenscanner, Firewalls sowie einen Passwortschutz für Computer und andere Kommunikationsgeräte . Immerhin 80 Prozent verschlüsseln zudem ihre Netzwerkverbindungen. Dagegen verschlüsseln nur 45 Prozent Daten auf Festplatten oder anderen Datenträgern und 40 Prozent setzen auf eine Verschlüsselung ihres E-Mail-Verkehrs. Die Bitkom stellt jedoch wachsendes Interesse der Unternehmen am Schutz ihrer Daten fest. Der Umsatz mit Software und Services zur Verbesserung der IT-Sicherheit in Deutschland wird im laufenden Jahr voraussichtlich um 6,5 Prozent auf 3,7 Milliarden Euro wachsen. Das berichtet der Verband auf Basis von Prognosen des Marktforschungsunternehmens IDC. Die Landesregierung unterstützt die Unternehmen mit Sensibilisierungs- und Vortragsangeboten des Verfassungsschutzes zum Schutz vor elektronischen Angriffen und weist auf Veranstaltungen wie z. B. dem Mittelstandstag auf die Gefahren hin. Auch die Organisationen der Wirtschaft sensibilisieren und beraten zu diesem Thema. So ist z. B. die Handwerkskammer Rheinhessen das deutsche Kompetenzzentrum für die Sicherheit im Handwerk. IX. Aus- und Weiterbildung im Mittelstand 65. Wie hat sich die Anzahl der mittelständischen Ausbildungsbetriebe in Rheinland-Pfalz in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Anzahl der Ausbildungsbetriebe in Rheinland-Pfalz ist in den vergangenen Jahren stetig rückläufig, wie die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit zeigt. (Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (Revision August 2014); Stichtag 31. Dezember.) Wie aus der Tabelle hervorgeht nimmt die Anzahl an Ausbildungsbetrieben mit steigender Betriebsgröße ab. Legt man die EUMittelstandsdefinition 25) zugrunde, so existieren im Jahr 2014, abgeleitet aus der obigen Tabelle, 23 411 mittelständische Ausbildungsbetriebe . Dies entspricht fast 98 Prozent aller Ausbildungsbetriebe. Gleichzeitig entfallen 99,7 Prozent der rheinlandpfälzischen Unternehmen insgesamt auf den Mittelstand. 35 Ausbildungsbetriebe in Rheinland-Pfalz, klassiert nach Betriebsgröße, jeweils zum 31. Dezember Betriebe mit Auszubildenden 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 1 bis 4 9 889 9 936 10 067 9 739 9 301 8 658 7 916 7 399 7 069 6 632 5 bis 9 7 255 7 253 7 311 7 231 7 113 6 895 6 645 6 514 6 228 6 047 10 bis 19 4 354 4 386 4 618 4 591 4 693 4 618 4 638 4 676 4 627 20 bis 49 2 940 3 035 3 125 3 173 3 166 3 298 3 395 3 407 3 451 50 bis 99 1 440 1 442 1 492 1 546 1 512 1 523 1 536 1 524 1 590 100 bis 249 904 918 961 955 985 1 003 1 017 1 063 1 065 1 064 250 bis 499 291 314 316 341 321 341 347 343 344 347 mehr als 500 167 166 170 173 171 169 175 173 175 173 Insgesamt 27 240 27 450 28 060 27 749 27 262 26 378 25 539 25 061 24 488 23 931 25) Die europäische Mittelstandsdefinition umfasst Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen Euro. Da die Statistik keine Umsätze ausweist, findet hier eine Zuordnung lediglich nach Betriebsgröße statt. Drucksache 16/5534 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Wie nachstehende Tabelle zeigt, ist die Anzahl der mittelständischen Ausbildungsbetriebe ebenso in den vergangenen Jahren rückläufig . (Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit [Revision August 2014]; Stichtag 31. Dezember; eigene Berechnungen.) Auch im Hinblick auf die Ausbildungsbetriebsquote 26) ist eine rückläufige Entwicklung festzustellen. Allerdings ist festzuhalten, dass die Quote in Rheinland-Pfalz im Beobachtungszeitraum stets über dem westdeutschen Durchschnitt lag. Im Jahr 2014 betrug die Ausbildungsbetriebsquote in Rheinland-Pfalz 23,2 Prozent, im westdeutschen Durchschnitt dagegen nur 22 Prozent. In der Agrarwirtschaft werden jährlich etwa 100 Ausbildungsbetriebe neu anerkannt. Allerdings bildet die Mehrzahl dieser Betriebe wegen der geringen Größe nicht durchgängig aus. 66. Wie hat sich die Anzahl der Ausbildungsverhältnisse in mittelständischen Unternehmen in Rheinland-Pfalz in den letzten zehn Jahren  entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?  Insgesamt befanden sich zum 31. Dezember 2014 in Rheinland-Pfalz 80 268 Jugendliche in einer Ausbildung. Nachstehende Tabelle zeigt, dass die Anzahl der Ausbildungsverhältnisse von 2005 bis 2008 stetig gestiegen ist. Seit dem Jahr 2008 ist ein kontinuierlicher Rückgang zu konstatieren. Allerdings muss bei der Interpretation der Statistik berücksichtigt werden, dass es sich bei den Ausbildungsverhältnissen um alle sozialversicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnisse handelt. Insofern umfassen die Daten der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit nicht ausschließlich duale Ausbildungsverhältnisse. So können beispielsweise berufsvorbereitende Praktika oder schulische Ausbildungsverhältnisse, die in Unternehmenskooperation durchgeführt werden, ebenfalls erfasst sein. (Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit [Revision August 2014]; Stichtag 31. Dezember.) Wie aus der obigen Tabelle hervorgeht, entstammt ein Gros der Ausbildungsverhältnisse aus Kleinstbetrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern. Nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Auszubildenden im Mittelstand nach der EU-Mittelstandsdefinition27). Im Jahr 2014 bestehen demnach 59 347 Ausbildungsverhältnisse in mittelständischen Unternehmen. Dies entspricht rund 74 Prozent aller Ausbildungsverhältnisse. (Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (Revision August 2014); Stichtag 31. Dezember; eigene Berechnungen.) Wie die Tabelle zeigt, ging die Anzahl der Auszubildenden in mittelständischen Ausbildungsbetrieben in den vergangenen Jahren ebenfalls zurück. 36 Mittelständische Ausbildungsbetriebe in Rheinland-Pfalz, klassiert nach Betriebsgröße, jeweils zum 31. Dezember Mittelständische Ausbildungsbetriebe 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 26 782 26 970 27 574 27 235 26 770 25 868 25 017 24 545 23 969 23 411 Bestehende Ausbildungsverhältnisse in Rheinland-Pfalz, klassiert nach Betriebsgröße, jeweils zum 31. Dezember Auszubildende 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 1 bis 4 11 983 12 061 12 266 11 788 11 224 10 366 9 374 8 717 8 230 7 749 5 bis 9 12 090 12 222 12 317 12 245 11 825 11 232 10 699 10 306 9 678 9 401 10 bis 19 10 526 10 549 11 046 10 931 10 981 10 635 10 458 10 335 10 126 10 018 20 bis 49 10 912 11 577 12 271 12 034 11 941 11 918 11 945 12 242 12 084 12 138 50 bis 99 8 932 8 647 9 276 9 845 9 622 9 701 9 496 9 571 9 554 10 003 100 bis 249 9 541 10 136 11 254 11 375 11 318 10 613 10 680 11 092 10 818 10 038 250 bis 499 6 280 6 705 6 779 7 535 7 575 7 775 7 938 7 692 7 435 7 369 mehr als 500 12 735 12 594 13 630 13 894 13 950 13 423 13 915 13 639 13 786 13 552 Insgesamt 82 999 84 491 88 839 89 647 88 436 85 663 84 505 83 594 81 711 80 268 Auszubildende in mittelständischen Unternehmen 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 63 984 65 192 68 430 68 218 66 911 64 465 62 652 62 263 60 490 59 347 26) Die Ausbildungsbetriebsquote entspricht dem Anteil von Ausbildungsbetrieben am Bestand an Betrieben mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. 27) Die europäische Mittelstandsdefinition umfasst Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen Euro. Da die Statistik keine Umsätze ausweist, findet hier eine Zuordnung lediglich nach Betriebsgröße statt. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5534 Eine rückläufige Entwicklung ist auch im Hinblick auf die Ausbildungsquote 28) festzustellen. Allerdings ist festzuhalten, dass die Quote in Rheinland-Pfalz im Beobachtungszeitraum stets über dem westdeutschen Durchschnitt lag. Im Jahr 2014 lag die Ausbildungsquote in Rheinland-Pfalz bei 6,1 Prozent, im westdeutschen Durchschnitt bei 5,5 Prozent. Der Ausbildungsbereich Landwirtschaft ist mit jährlich knapp 2000 Ausbildungsverhältnissen relativ klein, die Ausbildungszahlen sind mit kleineren Schwankungen in den letzten Jahren stabil geblieben. 67. Wie hat sich die Anzahl der Ausbildungsabbrüche, in mittelständischen Unternehmen in Rheinland-Pfalz in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Frage lässt sich auf Basis der Berufsbildungsstatistik nicht beantworten. Die Anzahl von Ausbildungsabbrüchen im Sinne von Ausscheiden aus dem dualen System wird statistisch nicht erfasst. Es werden in der amtlichen Statistik des Bundesinstituts für Berufsbildung lediglich Anzahl und Quoten vorzeitiger gelöster Ausbildungsverträge ausgewiesen. Diese sind als vor dem Ablauf der Ausbildungszeit beendete Vertragsverhältnisse definiert. Vorzeitige Vertragslösungen stellen jedoch nur zu einem gewissen Anteil Ausbildungsabbrüche dar. Sie haben keine Aussagekraft darüber, ob ein Vertragsverhältnis anderweitig fortgeführt wird oder ob ein vollständiges Ausscheiden aus dem Ausbildungssystem vorliegt. Des Weiteren können auf Basis dieser Statistik keine Aussagen über die Verteilung von Vertragslösungen nach Betriebsgröße bzw. Vertragslösungen in mittelständischen Betrieben gemacht werden. Die Berechnung vorzeitiger Vertragslösungen erfolgt nach dem sogenannten Schichtenmodell, das als Näherung für den Anteil der im Berichtsjahr begonnenen Ausbildungsverträge, die im Laufe der Ausbildung vorzeitig gelöst werden, interpretiert werden kann. Für 2007 wurden aufgrund erheblicher Meldeprobleme keine Lösungsdaten veröffentlicht. Werte vor und nach 2007 können aufgrund weitreichender Umstellungen in der Berufsbildungsstatistik nicht unmittelbar miteinander verglichen werden. Inwieweit es sich dabei um einen Ausbildungsabbruch handelt, lässt sich aus der Statistik nicht erkennen. Wie nachstehende Tabelle zeigt, wurden im Jahr 2013 in Rheinland-Pfalz insgesamt 8 034 Ausbildungsverträge vorzeitig beendet und damit etwas mehr als jedes vierte Ausbildungsverhältnis. (Quelle: Berufsbildungsstatistik des Bundesinstituts für Berufsbildung.) 68. Wie beurteilt die Landesregierung die Bestrebungen der EU-Kommission, die Personenfreizügigkeit zu erhöhen und damit den deutschen  Meisterbrief sowie Qualitäts- und Sicherheitsstandards zu gefährden? Die EU-Kommission verfolgt mit der Dienstleistungsrichtlinie und der Berufsanerkennungsrichtlinie das Ziel, die Personenfreizügigkeit für Selbstständige und für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in reglementierten Berufen zu erhöhen. Die Bestrebungen der EU zum Abbau von Reglementierungen des Berufszugangs betreffen die 28 Mitgliedstaaten in unterschiedlichem Ausmaß . In Deutschland sind 152 Berufe als reglementierte Berufe ausgestaltet, darunter auch die Meisterberufe im Handwerk. Nach Artikel 59 der Berufsanerkennungsrichtlinie (RL 2005/36/EU, novelliert durch die RL 2013/55/EU) müssen die Mitgliedsstaaten die aktuellen Reglementierungen offenlegen und anhand bestimmter Kriterien auch gegenüber den anderen Mitgliedsstaaten und einer sogenannten Koordinatorengruppe rechtfertigen. Die Landesregierung unterstützt grundsätzlich alle Maßnahmen, die der Verwirklichung des Binnenmarkts dienen, und bereitet die Umsetzung der novellierten Berufsanerkennungsrichtlinie in Landesrecht vor. In diesem Zusammenhang kommt sie auch ihrer aus Artikel 59 abgeleiteten Berichtspflicht über die reglementierten landesrechtlich geregelten Berufe gegenüber dem für Deutschland federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nach. Vor diesem Hintergrund des Artikel 59 der Berufsanerkennungsrichtlinie ist nicht auszuschließen, dass der bundesrechtlich geregelte deutsche Meisterbrief sowie Qualitäts- und Sicherheitsstandards bezüglich erbrachter Dienstleistungen des Handwerks im Hinblick auf das Ziel der Erhöhung der Personenfreizügigkeit infrage gestellt werden könnten. Die EU-Kommission sieht in den aus ihrer Sicht nicht gerechtfertigten reglementierten Berufen in den Mitgliedstaaten eine Barriere für den Binnenmarkt und tendiert zu der Einschätzung, dass Zugangsbeschränkungen wirtschaftshemmend wirken und deren Abbau im Umkehrschluss mehr Wachstum und Beschäftigung auslöse. Als nicht gerechtfertigt gelten eine direkte oder indirekte Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes sowie nicht durch übergeordnete Gründe des Allgemeininteresses bzw. nicht durch eine klare Zielfixierung gerechtfertigte Reglementierungen. Die Erfahrungen nach der Handwerksrechtsnovelle im Jahr 2004 haben in Deutschland allerdings gezeigt, dass Deregulierung nicht zwangsläufig zu einem Wachstumsschub und zu nachhaltig mehr Beschäftigung führt. Des Weiteren wurde festgestellt, dass die Marktverweildauer von Betrieben in zulassungsfreien Handwerksbereichen deutlich geringer ist als im zulassungspflichtigen Handwerk . Aus einer Studie des volkswirtschaftlichen Instituts für Mittelstand und Handwerk an der Universität Göttingen (ihf Göttingen) geht hervor, dass auch die wichtige Ausbildungsfunktion des Handwerks durch die HwO-Reform tangiert ist. In den 37 28) Die Ausbildungsquote entspricht dem Anteil der Auszubildenden an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Vorzeitige Lösung von Ausbildungsverträgen in Rheinland-Pfalz, absolut und in Prozent 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 6921 6432 6321 - 7812 7881 7869 8331 8175 8034 23,6 22,2 21,4 - 24,3 24,4 25,0 26,5 26,1 26,4 Drucksache 16/5534 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode B1-Handwerken, die früher mit der obligatorischen Meisterpflicht verbunden waren, bildeten vor der Novelle etwa 20 Prozent der Existenzgründer aus. Heute sind es nur noch drei Prozent, als nur noch gut ein Zehntel. Das Handwerk ist in Rheinland-Pfalz ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Die rund 52 000 Handwerksbetriebe beschäftigen ca. 261 000 Menschen und erzielen einen Umsatz von rund 25 Milliarden Euro. Zudem werden im rheinland-pfälzischen Handwerk fast 21 000 Jugendliche ausgebildet. Die Daten der Konjunkturumfrage Frühjahr 2015 der rheinland-pfälzischen Handwerkskammern bestätigen den wirtschaftlichen Erfolg des rheinland-pfälzischen Handwerks und zeigen damit, dass es seinen Beschäftigten zukunftssichere Arbeitsplätze zur Verfügung stellt. Die Grundlage für diesen Erfolg ist u. a. der deutsche Meisterbrief, der Bestandteil des Berufsbildungssystems in Deutschland ist. Er garantiert eine hohe Ausbildungsplatzquote, sichere und qualitativ hohe Handwerksprodukte und stabile Arbeitsplätze. Das deutsche System der dualen Ausbildung bietet vielen Jugendlichen eine berufliche Perspektive und legt den Grundstein für eine erfolgreiche Erwerbsbiografie. Im Rahmen der dualen Ausbildung sowie mit der Fortbildung zum Handwerksmeister leistet das Handwerk einen wichtigen Beitrag zu einer Elitebildung in der gewerblichen Wirtschaft jenseits des akademischen Bereichs. Deutschland nimmt insoweit zusammen mit der Schweiz eine Vorreiterrolle ein. Gleichzeitig wird das duale Berufsausbildungssystem , das die theoretische Berufsbildung in Schulen mit einer praxisorientierten Berufsbildung in Unternehmen kombiniert, als der zentrale Grund für die im europäischen Vergleich niedrige Jugendarbeitslosigkeit in den beiden Ländern sowie als ein wichtiger Baustein der internationalen Wettbewerbsfähigkeit gesehen. Aus diesem Grund wird aktuell auf europäischer Ebene eine Stärkung der beruflichen Bildung beziehungsweise die Einführung der dualen Ausbildung forciert. Vor dem Hintergrund der vielen positiven Effekte der gesetzlich geregelten Meisterqualifikation muss der von der EU-Kommission derzeit durchgeführte Evaluierungsprozess der nationalen Berufsreglementierungen aktiv aber dennoch kritisch begleitet werden. 69. Welche Maßnahmen hat die Landeregierung für den Erhalt des Meisterbriefs bisher ergriffen bzw. welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung? Die Landesregierung tritt gemeinsam mit dem rheinland-pfälzischen Handwerk nachdrücklich für den Erhalt des Meisterprivilegs ein. Rheinland-Pfalz hat sich mit einem eigenen Antrag im Bundesrat klar für den Erhalt des Meisters ausgesprochen und ist damit auf breite Zustimmung gestoßen. Über den Antrag wurde gemeinsam mit den anderen Ländern vom Bundesrat ein Beschluss (Bundesratsdrucksache 717/13[B] ) gefasst, mit dem die EU-Kommission aufgefordert wird, bei ihren Überlegungen zu Deregulierungen die volkswirtschaftlich positiven Effekte der in Deutschland bestehenden Meisterpflicht zu berücksichtigen. Diese liegt vor allem in der Bedeutung für den Bereich der Bildung und Ausbildung junger Menschen sowie für den Arbeitsmarkt. Darüber hinaus konnte die Landesregierung im Januar 2015 gemeinsam mit den rheinland-pfälzischen Handwerkskammern in Brüssel im Rahmen einer Veranstaltung mit Vertretern des Handwerks, der Kommission und der Wissenschaft über die Bedeutung des Meisterprivilegs in Deutschland diskutieren. Hierbei wurde die Chance genutzt, die Vorteile des für viele europäische Nachbarn noch recht unbekannten Systems der dualen Ausbildung zu präsentieren. Des Weiteren wird stetig im Rahmen von Veranstaltungen , Gesprächen und Betriebsbesuchen auf die Bedeutung der Meisterqualifikation hingewiesen. 70. Wie hat sich in den vergangenen zehn Jahren die Anzahl der Beschäftigten entwickelt, die an einer betrieblichen Weiterbildung teilnahmen  (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Betriebliche Weiterbildung stellt vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen eine wesentliche Säule zur Sicherung des Fachkräftebedarfs dar. Weiterbildungsmaßnahmen werden dann der betrieblichen Weiterbildung zugerechnet, wenn sie komplett oder teilweise von den Unternehmen finanziert werden. Seitens des Statistischen Landesamts liegt keine amtliche Statistik zur betrieblichen Weiterbildung in Rheinland-Pfalz vor. Die vom statistischen Landesamt ausgewiesene Statistik umfasst lediglich die außerbetriebliche Weiterbildung. Das IAB-Betriebspanel liefert jedoch Ergebnisse zur Weiterbildung aus regelmäßigen Betriebsbefragungen . Hier werden Beschäftigte mit betrieblich geförderter Weiterbildung auf Länderebene ausgewiesen. Wie nachstehende Tabelle zeigt, ist der Anteil der Beschäftigten, die betrieblich geförderte Weiterbildung in Anspruch nehmen, in den vergangenen Jahren fast kontinuierlich gestiegen. Zuletzt nahm im Jahr 2014 mehr als jeder vierte abhängig Beschäftigte an einer betrieblich geförderten Weiterbildung teil. Des Weiteren können auf Basis des IAB-Betriebspanels Angaben zur Weiterbildungsbeteiligung von rheinland-pfälzischen Betrieben gemacht werden. Auch hier ist in den vergangenen Jahren, wenn auch mit leichten Schwankungen, ein Anstieg festzustellen, sodass zuletzt im Jahr 2014 die Hälfte aller rheinland-pfälzischen Betriebe Weiterbildungsmaßnahmen förderten. 38 Anteil der Beschäftigten mit betrieblich geförderter Weiterbildung in Rheinland-Pfalz, in Prozent 29) Jahr 2003 2005 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 % 21 20 23 23 22 26 26 29 25 26 Anteil der Betriebe in Rheinland-Pfalz, die Weiterbildungsmaßnahmen fördern, in Prozent 29) Jahr 2003 2005 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 % 38 39 43 47 44 46 51 55 46 50 29) Zu den Jahren 2004 und 2006 liegen keine Daten vor. Basis sind Betriebe, die jeweils im 1. Halbjahr Arbeitskräfte zur Teilnahme an inner- und außerbetrieblichen Maßnahmen freigestellt bzw. die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen ganz oder teilweise übernommen haben. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5534 71. Welche Formen betrieblicher Weiterbildung (z. B. Online-Learning) sind vorzufinden? Unternehmen nutzen vielfältige Formen von Weiterbildungsmaßnahmen. Grundsätzlich lässt sich zwischen formellen Weiterbildungsformen wie Lehrgängen, Kursen und Seminaren und informellen Formen unterscheiden. Zu letzteren gehören Informationsveranstaltungen , Unterweisungen am Arbeitsplatz oder PC-gestütztes Lernen. Daten zur Inanspruchnahme verschiedener Weiterbildungsformen liegen nur auf Bundesebene vor. (Quelle: IW-Weiterbildungserhebung.) Wie aus der obigen Tabelle hervorgeht, nutzen Unternehmen neben den klassischen formellen Weiterbildungsmaßnahmen zunehmend auch informelle Weiterbildungsangebote. Beim arbeitsplatznahen Lernen werden im Rahmen der IW-Weiterbildungserhebung an erster Stelle Unterweisungen oder Schulungen durch Kollegen, Vorgesetzte oder externe Trainer genannt, gefolgt von Mentoring oder Coaching und arbeitsnahen Workshops . Andere informelle Weiterbildungsformate wie Job-Rotation, Qualitätszirkel oder Lernstätten und Auslandsaufenthalte finden sich hingegen seltener. Beim selbstgesteuerten Lernen mit Medien steht die Lektüre von Fachzeitschriften und Fachbüchern an erster Stelle, gefolgt von interaktiven webbasierten Lernformen und der Nutzung PC-gestützter Selbstlernprogramme. Das Arbeiten mit Leittexten oder Studienbriefen im Rahmen des Fernlernens ist weniger weit verbreitet (Quelle: IW-Trends, 2014). Nachstehende Tabelle zeigt eine differenzierte Betrachtung formeller und informeller Weiterbildungsaktivitäten nach Unternehmensgröße und erlaubt somit auch eine Fokussierung auf mittelständische Unternehmen. (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, „Fachkräfte sichern: Weiterbildung in kleinen und mittelgroßen Unternehmen [KMU]“, 09/2012; IW-Weiterbildungserhebung.) Wie aus der Tabelle hervorgeht, zeigen sich Unterschiede in der Nutzung von betrieblicher Weiterbildung in Abhängigkeit der Unternehmensgröße. Demnach findet sowohl formelle als auch informelle Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen in etwas geringerem Maße statt als in großen Unternehmen. Des Weiteren bietet die europäische Befragung CVTS die Möglichkeit einen europäischen Vergleich von Inanspruchnahme von Weiterbildungsaktivitäten vorzunehmen. Die Analyse der Daten aus der Befragung des Jahres 2010 zeigt, dass Deutschland sowohl in Bezug auf den Anteil der Unternehmen, die Weiterbildungen anbieten als auch in Bezug auf den Anteil der Teilnehmenden, die an betrieblichen Weiterbildungskursen teilnehmen, im europäischen Mittelfeld liegt. Eine tiefergehende Analyse auf Länderebene ist nicht möglich. 39 Anteil der Unternehmen, die folgende Weiterbildungsformen praktizieren, bundesweit, in Prozent 2010 2013 Formelle Weiterbildung gesamt 75,1 77,9 Eigene Lehrveranstaltungen 64,6 65,2 Externe Lehrveranstaltungen 62,7 74,2 Informelle Weiterbildung gesamt 77,8 80,8 Informationsveranstaltungen 68,8 74,9 Lernen im Prozess der Arbeit 68,2 77,1 Selbstgesteuertes Lernen mit Medien 63,0 72,5 Weiterbildung insgesamt 83,2 86,0 Formen der betrieblichen Weiterbildung nach Unternehmensgröße In Prozent, Mehrfachnennungen, 2010, n = 2 254 klein mittel groß alle Formelle Weiterbildung gesamt 74,5 91,8 96,0 75,1 Eigene Lehrveranstaltungen 63,8 84,2 91,8 64,6 Externe Lehrveranstaltungen 61,9 81,5 89,6 62,7 Informelle Weiterbildung gesamt 77,2 90,6 95,8 77,8 Informationsveranstaltungen 68,1 85,4 90,8 68,8 Lernen in der Arbeitssituation 67,5 84,6 90,6 68,2 Selbstgesteuertes Lernen mit Medien 62,4 79,5 86,5 63,0 Weiterbildung insgesamt 82,7 95,2 98,0 83,2 Drucksache 16/5534 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 72. Welche Hindernisse im Hinblick auf die Durchführung von Weiterbildungsaktivitäten in mittelständischen Unternehmen sieht die Landesregierung und welche Maßnahmen ergreift sie dagegen? Nach Angaben des bundesgeförderten Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung sind kleine Unternehmen zwar seltener weiterbildungsaktiv als mittelgroße oder große Unternehmen, aber wenn sie Weiterbildung anbieten, dann tun sie dies sehr intensiv hinsichtlich der Häufigkeit und Dauer der Weiterbildung. Die geringe Weiterbildungsbeteiligung ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einen geringen Weiterbildungsbedarf u. a. aufgrund geringerer Probleme bei der Rekrutierung von Fachkräften zurückzuführen . In kleinen Unternehmen findet die Weiterbildung zu einem höheren Anteil in der Freizeit und nicht in der Arbeitszeit der Beschäftigten statt. Die Daten wurden aus der 7. Weiterbildungserhebung des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) gewonnen, im Rahmen derer im Jahr 2012 bundesweit über 2 200 Unternehmen online befragt wurden. Als weiteres Ergebnis zeigte sich, das kleine Unternehmen häufiger informelle als formelle Weiterbildung anbieten, bei mittleren und großen Unternehmen bestehen keine nennenswerten Unterschiede (siehe auch Antwort auf Frage 71). Insgesamt haben die Unternehmen im Jahr 2011 je Beschäftigtem (ohne Auszubildende) durchschnittlich 1 035 Euro für Weiterbildung aufgewendet. Differenziert nach Unternehmensgröße zeigt sich, dass kleine Unternehmen mit 1 066 Euro leicht über diesem Mittelwert liegen, mittlere Unternehmen mit 993 Euro leicht darunter und große Unternehmen mit 1 030 Euro nahezu auf dem Durchschnitt. Neuere Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigen, dass das Engagement der rheinland-pfälzischen Unternehmen für betriebliche Weiterbildung seit dem Jahr 2000 angestiegen ist. Im ersten Halbjahr 2014 übernahmen 50 Prozent aller rheinland-pfälzischen Betriebe zumindest teilweise die Kosten für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten oder stellen sie dafür frei. Aussagen zu unterschiedlichem Weiterbildungsengagement sind für Rheinland-Pfalz nicht veröffentlicht worden. Bundesweit lag der Anteil bei großen Unternehmen des Mittelstands (50 bis 249 Mitarbeiter) bei 91 Prozent, bei mittelgroßen Unternehmen (zehn bis 49 Mitarbeiter) bei 70 Prozent und bei Kleinstunternehmen bei 44 Prozent. Dabei ist vor allem die Weiterbildungsbeteiligung von mittelständischen Unternehmen in den vergangenen Jahren angestiegen. Kleine Unternehmen geben nach Angaben des bundesgeförderten Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung als Hemmnis für Weiterbildungsaktivitäten häufiger als mittlere und große Unternehmen an, dass in ihrem Unternehmen kein Bedarf an Weiterbildung besteht. Dieser Unterschied kann weder durch die unterschiedliche Betroffenheit von Stellenbesetzungsproblemen noch anhand einer anderen Struktur von Kleinunternehmen – beispielsweise anderer Branchenzugehörigkeit oder geringerer Innovationstätigkeit – erklärt werden. Möglicherweise unterschätzen kleine Unternehmen die Bedeutung der Weiterbildung und die Option, durch Qualifizierung den eigenen Fachkräftebedarf zu decken. Zudem verbinden kleine Unternehmen im Gegensatz zu größeren Unternehmen mit Investitionen in Weiterbildung seltener eine personalpolitische, sondern vielmehr eine am zeitnahen Unternehmenserfolg orientierte Motivation. Die Landesregierung kann auf der Grundlage der einschlägigen IW-Weiterbildungserhebung keine systematischen externen Hindernisse im Hinblick auf die Durchführung von Weiterbildungsaktivitäten in mittelständischen Unternehmen erkennen. Dennoch erachtet sie die Sensibilisierung von Unternehmen für die Bedeutung der Weiterbildung als wichtig. Deshalb ist in der Landesstrategie zur Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz mit den Partnern des Ovalen Tischs für Ausbildung und Fachkräftesicherung vereinbart worden, dass Unternehmen und Beschäftigte im Rahmen des ESF-geförderten Ansatzes Zukunftsfähige Arbeit für das Thema Weiterbildung sensibilisiert und unterstützt werden. Hierzu sollen bis zum Ende des Jahres 2015 in zwei und bis zum Ende des Jahres 2017 in fünf Regionen entsprechende Foren initiiert worden sein. Darüber hinaus zielt die Landesstrategie zur Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz auf die Steigerung der Attraktivität von Unternehmen für Fachkräfte. Daher steht die Weiterbildung als eines der Themen der regionalen Bündnisse und Netzwerke des Projekts Lebensphasenorientierte Personalpolitik 3.0 im Mittelpunkt. Denn Weiterbildungsmöglichkeiten können ein Element der Attraktivität von Unternehmen bzw. der Mitarbeiterbindung sein. In Vertretung: Uwe Hüser Staatssekretär 40 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5534 41 Drucksache 16/5534 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 42 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5534 43 Drucksache 16/5534 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 44 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5534 45 Drucksache 16/5534 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 46 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5534 47