Drucksache 16/5535 01. 09. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer und Adolf Kessel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Zusammenlegung der Bereitschaftsdienstzentralen von Ingelheim und Bingen durch die Kassenärztliche Vereini gung Rheinland-Pfalz (Teil II) Die Kleine Anfrage 3672 vom 11. August 2015 hat folgenden Wortlaut: Aus einem Pressebericht der Allgemeinen Zeitung, Ausgabe Ingelheim, vom 8. August 2015 geht hervor, dass die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz die Zusammenlegung der Bereitschaftsdienstzentralen von Ingelheim und Bingen plant – und bereits die Räume in Ingelheim und Bingen gekündigt hat. Wir fragen die Landesregierung: Wie soll in Zukunft die ambulante Versorgung für die Bewohner der Landeseinrichtung für Asylbegehrende und Ausreisepflichtige (LEfAA) sichergestellt werden? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 31. August 2015 wie folgt beantwortet: Die ambulante ärztliche Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung stellt die ADD als zuständige Behörde gemäß § 4 Absatz 3 Satz 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wie folgt sicher: Während des Aufenthalts in der LEfAA (Landeseinrichtung für Asylbegehrende und Ausreispflichtige) erfolgt die medizinische Betreuung durch ein Medizinisches Versorgungszentrum aus der Region, mit dem die ADD einen Vertrag abgeschlossen hat. Dieses hält in der LEfAA regelmäßige hausärztliche Sprechstunden ab. Darüber hinaus besteht seit dem Jahr 2008 ein Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz. Dieser regelt auf der Grundlage des § 75 Abs. 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) die ambulante ärztliche sowie stationäre belegärztliche Versorgung für die in der Einrichtung untergebrachten Hilfeberechtigten. Die Kassenärztliche Vereinigung hat damit vertraglich die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung übernommen. Die Sicherstellung der Versorgung durch die Kassenärztliche Vereinigung umfasst auch den Bereitschaftsdienst zu den sprechstunden - freien Zeiten. Außerhalb der Sprechzeiten der niedergelassenen Arztpraxen können die Bewohnerinnen und Bewohner der LEfAA die Leistungen des von der Kassenärztlichen Vereinigung organisierten und verantworteten ambulanten Bereitschaftsdienstes in Anspruch nehmen, wofür bei Bedarf auch ein Fahrdienst der Einrichtung genutzt werden kann. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz wird in der Region Bingen-Ingelheim auch künftig einen ambulanten Bereitschaftsdienst anbieten, sodass gegenüber der gegenwärtigen ambulanten Versorgungssituation keine grundsätzlichen Veränderungen zu erwarten sind. Flüchtlinge, die spezielle fachärztliche Leistungen benötigen, können an Vertragsärztinnen und Vertragsärzte aus der Region überwiesen werden. Art und Umfang der dort in Anspruch genommenen ärztlichen Leistungen richten sich nach § 4 des Asylbewerber - leistungsgesetzes. In Vertretung: David Langner Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Oktober 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode