Drucksache 16/5538 02. 09. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ingeborg Sahler-Fesel (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Kapazitäten in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende – Planungen der Landesregierung Die Kleine Anfrage 3673 vom 11. August 2015 hat folgenden Wortlaut: Eines der größten Probleme ist und bleibt die Bereitstellung geeigneten Wohnraums für die Asylsuchenden sowohl in der Erstaufnahme des Landes als auch in den Kommunen. Vonseiten der Landesregierung wird auf den längeren Verbleib der Asylsuchenden in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende bei gleichzeitig deutlich kürzeren Verfahrensdauern gesetzt. Dies wurde auch auf der Flüchtlingskonferenz der Landesregierung noch einmal deutlich hervorgehoben. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie stellt sich die derzeitige Kapazitätssituation in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende dar? 2. Wie will die Landesregierung die Kapazitäten in den Aufnahmeeinrichtungen erweitern? 3. Mit welchen Standorten hat die Landesregierung bislang Gespräche geführt und es kam zu keinem erfolgreichen Abschluss? Und warum kam es zu keinem erfolgreichen Abschluss? 4. Hat die Landesregierung für den Fall Vorsorge getragen, dass sich die Flüchtlingszuströme noch weiter erhöhen? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 2. September 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Kapazitätssituation in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende stellte sich zum jetzigen Zeitpunkt wie folgt dar: An festen Unterkünften – Gebäuden und Modulbauten – stehen uns 2 900 Plätze zur Verfügung, diese befinden sich in der AfA Trier, deren Außenstelle in der Luxemburger Straße und in der LEfAA Ingelheim. Des Weiteren stehen uns ca. 2 200 Plätze in festen Zelten und Hallen zur Verfügung, die von Herbst bis Ende 2015 durch feste Unter - künfte mit einem Volumen von 2 760 Plätzen ersetzt und aufgestockt werden sollen. Zu den Fragen 2 und 4: Der Ministerrat hat am 18. August 2015 beschlossen, dass die Landesregierung zusätzlich zu den bereits geplanten und im Bau befindlichen eigenständigen Erstaufnahmeeinrichtungen in Kusel und Hermeskeil noch mindestens zwei weitere Erstaufnahmeeinrichtungen schaffen wird, um zusätzliche 2 000 Plätze für Flüchtlinge zur Verfügung zu haben. Diese zusätzlichen Erstaufnahmeeinrichtungen werden in der Freiherr-vom-Stein-Kaserne in Diez und in der Heinrich-Hertz-Kaserne in Birkenfeld errichtet. Zu Frage 3: Seit Anfang 2014 prüft das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen gemeinsam mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion sowie mit Unterstützung des Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) und den Struktur- und Genehmigungsdirektionen kontinuierlich öffentliche, militärische und private Liegenschaften in Rheinland-Pfalz, um geeignete Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbegehrende zu finden. Gespräche bzw. Verhandlungen mit Eigentümern, Vermögensverwaltern , Vertretern der kommunalen Familie und mit den Bürgerinnen und Bürgern finden in der Regel dann statt, wenn eine Liegenschaftsprüfung diese als geeignet eingestuft hat und vonseiten des zuständigen Ministeriums die Absicht besteht, diese als Außenstelle oder als Erstaufnahmeeinrichtung nutzen zu wollen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Oktober 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5538 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Gründe für das Nichtzustandekommen einer konkreten Nutzung als Erstaufnahmeeinrichtung oder als Außenstelle sind vielfältig . So befinden sich eine Vielzahl der geprüften Liegenschaften in einem baulich sehr schlechten Zustand, wie z. B. die Kaserne und das ehemalige Housing-Areal in Dexheim oder das ehemalige Kasernengebäude in Idar-Oberstein sowie die Gebäude der ehemaligen Hundeschule der Bundeswehr bei Koblenz. Liegenschaften werden aus der militärischen Nutzung noch nicht freigegeben, wie z. B. das Housing-Areal in Bitburg oder die Klotzberg-Kaserne Idar-Oberstein. Viele der geprüften Liegenschaften verfügen über keine ausreichende Anzahl von Unterbringungs- und Funktionsgebäuden wie die alte Kaserne in Bitburg sowie eine große Anzahl von privaten Liegenschaften. Der Nutzung der Wohnsiedlung bei der Straßburg-Kaserne steht ein Verbot der Wohnnutzung wegen des benachbarten Schießplatzes einer Artillerieschule entgegen. Die Munitionsbelastung im direkten Umfeld spricht u. a gegen die Nutzung des Lagers Stegskopf bei Daaden. Nach vertieften Prüfungen des Herrichtungsaufwands wurde die Nutzung von Liegenschaften wie z. B. die Ahrtalkaserne wegen einer erkennbaren Unwirtschaftlichkeit nicht weiter verfolgt. Für einige private Liegen schaften, die dem Land angeboten wurden, wurden unrealistische Kauf- oder Mietpreisforderungen gestellt. Irene Alt Staatsministerin