Drucksache 16/554 10. 11. 2011 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Thorsten Wehner, Marcel Hürter und Kathrin Anklam-Trapp (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Walnussfruchtfliege Die Kleine Anfrage 373 vom 20. Oktober 2011 hat folgenden Wortlaut: Medien haben aktuell über ein Auftreten der Walnussfruchtfliege in der Pfalz berichtet. Nach Erkenntnissen der Gartenakademie am Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz in Neustadt (DLR) ist die Walnussfruchtfliege, die aus Amerika stammt, in der Pfalz erstmals vor ca. vier bis fünf Jahren aufgetaucht. Die Larven fressen vom Fruchtfleisch um die Nuss, doch können sie nicht in den Kern vordringen, der durch die Holzschale geschützt ist. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über einen Befall von Walnussbäumen durch die Walnussfruchtfliege in Rheinland- Pfalz? 2. Welche Schäden entstehen bei einem Befall durch die Walnussfruchtfliege? 3. Wer kann bei einem Befall beraten? 4. Welche Maßnahmen bzw. Vorbeugemaßnahmen sind möglich, um eine Ausbreitung bzw. Vermehrung der Walnussfruchtflie- ge einzudämmen? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 9. November 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die ursprünglich im Südwesten der USA beheimatete Walnussfruchtfliege (Rhagoletis completa) wurde in den 1980er Jahren nach Europa eingeschleppt und verbreitete sich von Nord-Ost-Italien über Mailand in die Schweiz, wo sich ihr Vorkommen zuerst auf die Alpensüdseite beschränkte. Mittlerweile hat diese Fliegenart – wohl bedingt durch den Klimawandel – auch in der Nordschweiz sowie in Frankreich, Deutschland und Österreich Verbreitung gefunden. Auch in Rheinland-Pfalz ist in diesem Jahr erstmals Walnussfruchtfliegenbefall im Gebiet der Pfalz und in Rheinhessen sowohl in Hausgärten als auch an Einzelbäumen in der offenen Landschaft festgestellt worden. Vereinzelt handelte es sich dabei bereits um starken Befall. Zu Frage 2: Der Schaden der Walnussfruchtfliege beschränkt sich auf die grünen Fruchthüllen (Exocarp), von denen die Walnüsse bis zur Reife umgeben sind. Die Fliegen bohren zur Eiablage das Exocarp an und legen ihre Eier in Gruppen ins Fruchtfleisch ab. Die nach fünf bis sieben Tagen aus den Eiern schlüpfenden Larven entwickeln sich im Schalenfleisch. Bei sehr großen Nüssen sind in Befallsherden bis zu 50 Fliegenlarven gefunden worden. Infolge des Larvenbefalls werden die befallenen Schalenpartien erst weich und feucht und verfärben sich dann schwarz. Die befallenen Teile des Fruchtfleisches kleben schließlich an der darunter befindlichen Walnussschale fest. Sie lösen sich damit beim Reifevorgang natürlicherweise nicht von den Nussschalen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Dezember 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/554 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Walnüsse selbst werden nur in den seltenen Fällen eines massiven Befalls geschädigt. Der eigentliche Schaden besteht vor allem darin, dass die befallene, äußerlich schwarz verfärbte Hülle sich nur sehr schlecht von den reifen Nüssen trennen lässt. Zudem verfärbt sich in der Folge die darunter befindliche Nussschale in der Regel dauerhaft schwarz. Es bedarf deshalb eines intensiven Reinigungsaufwandes, um solche Nüsse vermarkten zu können. Selbst der Einsatz professioneller Waschanlagen bis hin zur Verwendung von Hochdruckreinigern führt nicht immer zum gewünschten Erfolg. Ein bestimmter Anteil solch verfärbter Walnüsse ist nicht mehr zu verkaufen. Über wirtschaftliche Verluste in Gartenbaubetrieben liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zu Frage 3: Für alle im Zusammenhang mit einem Befall durch Walnussfruchtfliegen stehenden Fragen steht die Obstbauberatung des Landes Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Die landesweite Obstbauberatung wird durch das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz in Neustadt/Weinstraße koordiniert und getragen. Obstbauberater sind an ihren ienstsitzen in Neustadt/Weinstraße, Trier, Oppenheim und in KleinAltendorf in Nordrhein-Westfalen vertreten. Für die Beratung von Haus- und Kleingärtnern ist die Gartenakademie RheinlandPfalz am DLR Neustadt/Weinstraße zuständig. Zu Frage 4: Zur Bekämpfung der Walnussfruchtfliege stehen derzeit keine zugelassenen Pflanzenschutzmittel zur Verfügung. In Baden-Württemberg laufen entsprechende Versuche mit erfolgversprechenden Wirkstoffen. Deshalb rät die Obstbauberatung in Befallsfällen vor allem zu vorbeugenden Maßnahmen, die im Aufsammeln und Entsorgen der von den Walnussbäumen herabfallenden beschädigten Früchte bestehen. Auf diese Weise lässt sich das Abwandern der Larven in den Boden und deren anschließende Verpuppung verhindern. Eine zweite Möglichkeit besteht darin, den Boden im Bereich der Baumscheiben unter befallenen Bäumen mit feinmaschigen Netzen zu bespannen, um ab Mitte bis Ende Juli den Schlupf der erwachsenen Fliegen aus dem Boden zu verhindern. Ulrike Höfken Staatsministerin