Drucksache 16/555 10. 11. 2011 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Katharina Raue (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Häuser des Jugendrechts Die Kleine Anfrage 383 vom 20. Oktober 2011 hat folgenden Wortlaut: Häuser des Jugendrechts bezwecken eine Verknüpfung des Jugendstrafverfahrens mit sinnvollen pädagogischen Angeboten für junge Straftäterinnen und Straftäter. Außerdem soll die Verfahrensdauer verkürzt und somit ein unmittelbarer Bezug zwischen der Straftat und der staatlichen Reaktion darauf hergestellt werden. Häuser des Jugendrechts sollen an den Standorten aller fünf Polizeipräsidien errichtet werden. Es gibt sie zurzeit in Mainz, Ludwigshafen und Kaiserslautern. Dort werden die Ergebnisse durchweg positiv beurteilt . Zusätzlich sollen sie lokal durch mobile Modelle ergänzt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wann wird das Haus des Jugendstrafrechts in Trier fertiggestellt sein? 2. Wie ist der Sachstand beim Haus des Jugendrechts in Koblenz? Wann kann dort mit einer konkreten Planung begonnen werden; und welche Hindernisse stehen dieser gegebenenfalls im Wege? 3. Sind weitere Häuser des Jugendstrafrechts geplant? 4. Wo sind weitere regionale bzw. mobile Modelle geplant? a) Welche Konzepte werden an diesen Standorten verfolgt? b) Wie ist dort der Sachstand? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. November 2011 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung hat sich wiederholt dafür ausgesprochen, in Rheinland-Pfalz Häuser des Jugendrechts einzurichten. Entscheidendes Charakteristikum der Häuser des Jugendrechts in Rheinland-Pfalz ist, dass Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendamt und freie Träger tatsächlich „unter einem Dach“ zusammenarbeiten. Je nach örtlichen Gegebenheiten sollen weitere Partner, wie etwa die Bewährungshilfe, in das Haus des Jugendrechts integriert werden. Dies lässt sich in den fünf Oberzentren, in denen eine Staatsanwaltschaft , ein Polizeipräsidium und ein Jugendamt ihren Sitz haben, umsetzen. Dementsprechend haben seit 2005 Häuser des Jugendrechts in Ludwigshafen, Mainz und Kaiserslautern ihre Arbeit aufgenommen. Darüber hinaus gibt es bereits zahlreiche integrative Kooperationsmodelle, in denen die Beteiligten ähnlich eng zusammenarbeiten. Zu 1.: Die Baumaßnahmen werden voraussichtlich im Februar 2012 abgeschlossen sein. Der ursprüngliche Zeitplan, der einen Bezug im Frühjahr 2011 vorsah, hatte sich durch unvorhersehbare Schwierigkeiten beim Umbau der teilweise denkmalgeschützten Immobilie in der ehemaligen Gneisenau-Kaserne verzögert. Zu 2.: Die Arbeitsgruppe „Haus des Jugendrechts“, bestehend aus Vertretern der Stadtverwaltung Koblenz, der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, des Polizeipräsidiums Koblenz, des Caritasverbandes Koblenz e. V., des Vereins Bewährungshilfe Koblenz, des Jugendhilfswerks Koblenz e. V. und der Bewährungshilfe am Landgericht Koblenz, hatte im August 2010 ein Konzept für die Errichtung des Hauses des Jugendrechts vorgelegt. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Koblenz hatte sich in seiner Sitzung vom 7. September 2010 für die Errichtung eines Hauses des Jugendrechts auf Grundlage dieser Konzeption ausgesprochen. Die Stadt Koblenz hat im Mai dieses Jahres allerdings mitgeteilt, dass im Zuge der Haushaltsberatungen 2011 aufgrund der schwierigen Haushaltslage für die Umsetzung des Projekts „Haus des Jugendrechts“ keine Mittel zur Verfügung gestellt werden könnten. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Dezember 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/555 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Das grundlegende Konzept für die in Rheinland-Pfalz angestrebten Häuser des Jugendrechts sieht – wie bereits ausgeführt – vor, dass sowohl Dezernenten der Staatsanwaltschaft, polizeiliche Jugendsachbearbeiter und Mitarbeiter des Jugendamtes bzw. der Jugendgerichtshilfe und Mitarbeiter freier Träger „unter einem Dach“ zusammenarbeiten. Um das ursprüngliche Konzept – und den Begriff „Haus des Jugendrechts“ – weiterhin beizubehalten, wird weiterhin eine Zusammenarbeit aller Beteiligter und nicht nur zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft für das Oberzentrum Koblenz angestrebt, damit auch an dem 5. Standort in RheinlandPfalz ein Haus des Jugendrechts eingerichtet wird, in dem Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendamt, freie Träger und ggf. weitere Kooperationspartner unter einem Dach zusammenarbeiten. Zu 3.: Die Einrichtung von Häusern des Jugendrechts ist nach dem ursprünglichen Konzept in den fünf rheinland-pfälzischen Oberzentren vorgesehen, da dort die „logistischen“ Voraussetzungen (Sitz von Polizeipräsidium, Staatsanwaltschaft und Jugendamt) vorhanden sind. Seit 2005 wurden dementsprechend in Ludwigshafen, Mainz und Kaiserslautern Häuser des Jugendrechts gegründet; das Haus des Jugendrechts in Trier wird nächstes Jahr eröffnet. Zum Sachstand in Koblenz wird auf die Ausführungen zu Ziffer 2 verwiesen. Ferner gibt es unterhalb der Ebene der Oberzentren zahlreiche integrative Kooperationsmodelle, die den Grundgedanken der Häuser des Jugendrechts umsetzen. Auf die Ausführungen zu Ziffer 4 wird verwiesen. Zu 4.: In den vergangenen Jahren sind mehrere integrative Kooperationsmodelle – außerhalb einer gemeinsamen baulichen Einrichtung – entwickelt und umgesetzt worden. Seit Oktober 2008 wird in Bad Kreuznach das „Gemeinsame Konzept von Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendämtern zur Beschleunigung und Optimierung von Jugendstrafverfahren in der Stadt und im Landkreis Bad Kreuznach“, das auch als „Bad Kreuznacher integrierte Ermittlungen in Jugendstrafverfahren“ oder kurz: „KIDS“ bezeichnet wird, umgesetzt. Kernstück dieses Konzepts sind regelmäßig stattfindende Fallkonferenzen. Unter Fallkonferenzen sind Besprechungen zwischen Staatsanwaltschaft, Polizei und Stadt- bzw. Kreisjugendamt zu verstehen, die in Fällen, in denen von der Strafverfolgung abgesehen werden kann (Diversion ), die Bestimmung der erzieherischen Maßnahme und in Fällen, in denen eine Diversion nicht in Betracht kommt, die Festlegung der weiteren Vorgehensweise (Zwangsmaßnahmen, unverzügliche Anklageerhebung, flankierende jugendhilferechtliche Maßnahmen ) zum Ziel haben. Seit August 2011 finden Fallkonferenzen auch für den Bereich des Amtsgerichts Idar-Oberstein statt. Um eine Kontinuität der Sachbearbeitung bei der Staatsanwaltschaft zu gewährleisten, wurden zwei „KIDS“-Dezernenten benannt, die nicht nur die Termine wahrnehmen, sondern auch die Verfahren weiter bearbeiten und die getroffenen Absprachen zeitnah umsetzen . Im Landgerichtsbezirk Landau wurde im Mai 2009 die Durchführung regelmäßiger Fallkonferenzen beim Amtsgericht Kandel als Pilotprojekt der Gesamtkonzeption des „Virtuellen Hauses des Jugendrechts“ institutionalisiert. Diese unterscheidet sich von dem in Bad Kreuznach praktizierten Konzept dadurch, dass sie neben Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendgerichtshilfe zusätzlich den Jugendrichter in den Teilnehmerkreis der Fallkonferenzen aufgenommen hat. Dem Jugendrichter obliegt auch die Organisation der Fallkonferenzen, die einmal monatlich im Anschluss an eine Sitzung des Jugendgerichts durchgeführt werden. Nach den positiven Erfahrungen in Kandel ist die Durchführung von Fallkonferenzen auch an den Amtsgerichten in Germersheim und Bad Bergzabern eingerichtet worden. In Kandel und Germersheim finden die Fallkonferenzen einmal monatlich statt, in Bad Bergzabern werden sie bedarfsabhängig einberufen und durchgeführt. Für den Amtsgerichtsbezirk Landau finden seit Juli 2010 vereinzelt Fallkonferenzen statt, die durch die zuständigen Jugendstaatsanwältinnen am Sitz der Staatsanwaltschaft organisiert werden. In Zweibrücken ist auf Grundlage des „Gemeinsamen Konzepts von Staatsanwaltschaft, Jugendgerichten, Polizei und Jugendämtern zur Beschleunigung und Optimierung der Abläufe in Jugendstrafverfahren in Zweibrücken, Pirmasens und im Kreis Südwestpfalz“ die bereits bestehende gute und enge Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft mit der Polizei und Vertretern der Jugendgerichtshilfe weiter intensiviert worden. Sofern es erforderlich ist, erfolgt frühzeitig eine Kontaktaufnahme durch die Jugendsachbearbeiter der Polizei mit den zuständigen Dezernenten der Staatsanwaltschaft, um das weitere Vorgehen, auch in Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe , abzustimmen. Nach den dortigen Erfahrungen erschien ein fester Termin zur Durchführung von Fallkonferenzen als oftmals nicht geeignet, zeitnah eine Abstimmung des Vorgehens zu erreichen. Stattdessen setzen sich die Beteiligten telefonisch oder per E-Mail in Verbindung, um so schnellstmöglich die zu ergreifenden Maßnahmen abzustimmen. Des Weiteren finden nach individueller Absprache Fallkonferenzen unter Beteiligung des jeweils zuständigen Jugendstaatsanwalts, der Polizei und eines Mitarbeiters des Jugendamtes statt. Darüber hinaus wurde Anfang dieses Jahres durch die Staatsanwaltschaft Mainz gemeinsam mit den Leitern der Polizeidirektion Bad Kreuznach und der Polizeidirektion Mainz sowie der Leiterin des Jugendamtes beim Landkreis Mainz-Bingen unter dem Arbeitstitel „KIDS Mainz“ ein regionales integratives Kooperationskonzept zur Beschleunigung und Optimierung von Jugendstrafverfahren im Landkreis Mainz-Bingen erarbeitet. Die Konzeptionierung basiert auf dem Projekt „Bad Kreuznacher integrierte Ermittlungen in Jugendstrafverfahren – KIDS“. Auch in Mainz ist zentrales Element dieses Konzepts regelmäßig sowie anlässlich eines aktuellen Einzelfalls stattfindende Fallkonferenzen der Vertreter der Kooperationspartner (Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendamt). Eine erste Fallkonferenz hat bereits Ende Oktober 2011 stattgefunden. Jochen Hartloff Staatsminister