Drucksache 16/5559 14. 09. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Liegenschaften zur Unterbringung von Asylsuchenden Die Kleine Anfrage 3681 vom 19. August 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hat angekündigt, zwei weitere Erstaufnahmeeinrichtungen zu eröffnen. Zudem hat die Landesregierung mitgeteilt , sie hätte bereits einen detaillierten Überblick über alle infrage kommenden Liegenschaften des Bundes. 1. Seit welchem konkreten Zeitpunkt stehen für die Landesregierung die beiden zusätzlichen Stadtorte für die Erstaufnahme von Asylsuchenden fest? 2. In welchem konkreten Planungsstand befinden sich die beiden zusätzlichen Erstaufnahmeeinrichtungen? 3. Wo sollen die beiden Erstaufnahmeeinrichtungen entstehen? 4. Mit welchen konkreten Personen und Institutionen wurde bereits das Gespräch gesucht, das zur Findung und Planung der beiden zusätzlichen Erstaufnahmeeinrichtungen geführt hat? 5. Welche Gründe haben die Landesregierung dazu bewogen, sich für diese beiden Standorte zu entscheiden (Gründe bitte einzeln auflisten)? 6. Für welchen Zeitpunkt rechnet die Landesregierung mit der Eröffnung der beiden zusätzlichen Erstaufnahmeeinrichtungen? 7. Welche Bundesliegenschaften kommen in Rheinland-Pfalz für die Unterbringung von Asylsuchenden infrage (Angaben bitte differenziert nach Anzahl der möglichen Plätze, notwendigem Sanierungsaufwand und möglicher Dauer bis zur Eröffnung)? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. September 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1 und 3: Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 18. August 2015 entschieden, zusätzlich zu den bereits geplanten und im Bau befindlichen, eigenständigen Erstaufnahmeeinrichtungen in Kusel und Hermeskeil in den Liegenschaften der Freiherr-vom-Stein-Kaserne in Diez und der Heinrich-Hertz-Kaserne in Birkenfeld zwei zusätzliche Erstaufnahmeeinrichtungen zu errichten. Zu Fragen 2, 4 und 5: Die Freiherr-vom-Stein-Kaserne und die Heinrich-Hertz-Kaserne werden aktuell noch von der Bundeswehr genutzt. Die Entscheidung für beide Standorte begründet sich im guten baulichen Zustand der Gebäude, die eine schnelle Nutzung der Liegenschaften als Erstaufnahmeeinrichtungen möglich machen sowie in der zeitnahen Freistellungsaussicht. Für beide Liegenschaften standen zum Zeitpunkt der Entscheidung des Ministerrats Termine zur Räumung durch die Bundeswehr fest. Die Freiherr-vom-Stein-Kaserne sollte nach den Planungen der Bundeswehr bis zum 31. Dezember 2016 endgültig geräumt und der Bundesanstalt für Immobilienausgaben zur Verwertung übergeben werden, die Heinrich-Hertz-Kaserne sollte im Lauf des Jahres 2017 geräumt werden. Durch Gespräche der Ministerpräsidentin mit der Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, und des Chefs der Staatskanzlei mit dem zuständigen Staatssekretär Gerd Hoofe konnte die Zusage einer schnellen Freigabe der Liegenschaften durch das Bundesministerium der Verteidigung erreicht werden. Daraufhin wurden die Gespräche mit den kommunal VerantDruck : Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Oktober 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5559 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode wortlichen aus den Städten Diez und Birkenfeld, den Verbandsgemeinden und den Standort-Landkreisen geführt. Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur und des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen führten gemeinsam mit dem Stellvertretenden Kommandeur des Landeskommandos Rheinland-Pfalz, den Kommandeuren der Standorte, mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sowie der Dienstleistungsgesellschaft der Bundeswehr, des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB), Vertretern der kommunalen Familie, der Polizeibehörden des Landes an beiden Standorten Gespräche, um die Freistellungsanträge, die Räumungsprozesse und das weitere Vorgehen zu erörtern. Der LBB wurde unverzüglich mit der Planung und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zur Inbetriebnahme von Erstaufnahmeeinrichtungen beauftragt. Beim Bundesministerium für Verteidigung wurde von der Landesregierung für die Freiherr-vomStein -Kaserne die Freigabe und für die Heinrich-Hertz-Kaserne zunächst eine Mitnutzung der Liegenschaft durch das Land Rheinland-Pfalz beantragt. Zu Frage 6: Die Landesregierung plant die Eröffnung der beiden zusätzlichen Erstaufnahmeeinrichtungen noch im Jahr 2015. Aufgrund der aktuellen kurzfristigen Unterbringungsbedarfe wurde die vorübergehende Flüchtlingsunterkunft in Diez inzwischen in Betrieb genommen. Zu Frage 7: Seit Anfang 2014 prüft das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen gemeinsam mit der Aufsichtsund Dienstleistungsdirektion sowie mit Unterstützung des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) und den Struktur - und Genehmigungsdirektionen kontinuierlich öffentliche, militärische und private Liegenschaften in Rheinland-Pfalz, um geeignete Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbegehrende zu finden. Prüfungen der Bestandsliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben haben ergeben, dass die Liegenschaften, die eine für die Errichtung einer Erstausnahmeeinrichtung mit mindestens 500 Plätzen ausreichende Größe haben, nicht geeignet sind, weil die Bausubstanz sehr schlecht ist, ein Verbot zur Wohnnutzung ausgesprochen ist oder im direkten Umfeld eine hohe Munitionsbelastung vorhanden ist. Die Gebäude der Feste Franz, Koblenz, der ehemaligen Hundeschule der Bundeswehr, Koblenz, des ehemaligen US-Railway-Transportation Office und des ehemaligen US-Quartermaster Depots, beide Kaiserslautern, wurden geprüft, um eine geringere Zahl als 500 Flüchtlinge unterbringen zu können. Diese Liegenschaften sind wegen des schlechten baulichen Zustands nicht zu nutzen. Die ehemalige Standortverwaltung Kastellaun befindet sich noch in der Prüfung durch den LBB. Zwei Lagerhallen ohne die erforderliche Infrastruktur für Strom und Wasser- und Abwasserversorgung im Gewerbepark Husterhöhe, Pirmasens, wurden Anfang September von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nachgemeldet und müssen noch geprüft werden. Irene Alt Staatsministerin