Drucksache 16/5563 15. 09. 2015 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. Oktober 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Kritik der UNESCO am Masterplan Welterbe Oberes Mittelrheintal Die Kleine Anfrage 3686 vom 21. August 2015 hat folgenden Wortlaut: Laut Zeitungsberichten (u. a. Rhein-Zeitung vom 15. August 2015) kritisiert das UNESCO-Welterbekomitee die Landesregierung in Sachen Rheinquerung beim Masterplan Oberes Mittelrheintal. Das Thema einer Rheinquerung wäre nicht im aktuellen Masterplan berücksichtigt worden. Es wird bedauert, so das Komitee weiter, dass es offenbar nicht möglich war, wie gefordert, geeignete Optionen für eine Rheinquerung im Masterplan aufzuzeigen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie gedenkt die Landesregierung mit den deutlichen Aussagen der UNESCO zum Masterplan im Hinblick auf die fehlende Mittelrheinbrücke umzugehen? 2. Plant die Landesregierung eine Änderung bzw. Anpassung des Masterplans Welterbe Oberes Mittelrheintal in Bezug auf die fehlende Rheinquerung, wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht? 3. Hat die Landesregierung bei der Aufstellung des Masterplans Welterbe Oberes Mittelrheintal bewusst das Thema einer Rheinquerung umgangen bzw. verschwiegen, wenn ja, warum? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. September 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung versteht die Hinweise in den Beschlüssen des UNESCO-Welterbekomitees (Beschlussentwurf: 39 COM 7B.78) nicht als Kritik. Die Regularien der Berichterstattung und Beschlussfassung des UNESCO-Welterbekomitees, wonach Berichte und Beschlüsse sehr knapp zu fassen sind, hat dazu geführt, dass die gemeinsamen Bemühungen des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM), des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MBWWK) und des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung (MWKEL), die im Masterplan und im Umsetzungskonzept umfassend dargestellt werden und auf eine Verdichtung des Fährverkehrs, einen integrierten Fahrplan und verbundübergreifende Tarife im Tal zielen, nicht umfassend darstellbar waren. Zu Frage 2: Bezüglich einer festen Rheinquerung durch eine Brücke hat die Landesregierung für die Legislaturperiode 2011 bis 2016 im Koalitionsvertrag die klare Regelung getroffen, die Planungen der Mittelrheinbrücke nicht weiter zu verfolgen. Die Frage der Mittelrhein -querung ist im Masterplan und Umsetzungskonzept zum Masterplan umfassend dargestellt. Eine Anpassung ist daher nicht erforderlich. Drucksache 16/5563 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Landesregierung hat Verständnis dafür, dass das Welterbekomitee sich auch für die Zeit nach der Landtagswahl im März 2016 eine „klare Aussage“ zur Mittelrheinquerung wünscht. Diese wird von der nach den Landtagswahlen neu zu konstituierenden Landesregierung festzulegen und mit dem Welterbezentrum und ICOMOS zu diskutieren sein. Zu Frage 3: Auf die Antworten zu Frage 1 und Frage 2 wird verwiesen. Eveline Lemke Staatsministerin