Drucksache 16/5564 15. 09. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Situation in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende Die Kleine Anfrage 3685 vom 21. August 2015 hat folgenden Wortlaut: Ministerpräsidentin Malu Dreyer sprach im Hinblick auf die steigenden Asylzahlen davon, dass diese „nicht überraschend“ und das Land im Hinblick auf die Herausforderung „gut aufgestellt sei“. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Seit wann und in welcher Zahl übernachten Asylsuchende in den Gängen der Erstaufnahmeeinrichtung in Trier bzw. in den angeschlossenen Garagen? 2. Ist die Übernachtung in den Gängen der Erstaufnahmeeinrichtung aus Sicherheitsgründen zulässig? 3. Wie viele Plätze in Zelten werden aktuell in den Erstaufnahmeeinrichtungen vorgehalten? 4. Wird die Landesregierung die Zeltplätze auch in den Herbst- und Wintermonaten belegen? 5. Wenn nein, bis wann werden die Plätze in den Zelten aufgegeben? 6. Wie hat sich seit Januar 2015 die durchschnittliche Verweildauer in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes für Asylsuchende entwickelt? 7. Hält die Landesregierung ihre Feststellung aufrecht, sie sei im Hinblick auf die Flüchtlingsunterbringung „ nicht überrascht“ und „gut aufgestellt“? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. September 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Juli stieg die Zahl der Asylsuchenden rapide an: Es kamen fast 4 000 Menschen nach Rheinland-Pfalz. Pro Tag waren dies ca. 200 bis 250 Personen. Dies ist bisher die höchste Zahl von Asylsuchenden innerhalb eines Monats. Durch diesen sehr rapiden Anstieg war die Aufnahmeeinrichtung in Trier kurzfristig nicht in der Lage, genügend Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Dies führte dazu, dass seit Anfang Juli zwischen 300 und 400 Asylsuchende in den Fluren der Erstaufnahmeeinrichtung in Trier übernachteten , um Obdachlosigkeit zu vermeiden Die Situation ist mittlerweile geklärt, die Gänge sind frei und die Asylsuchenden in anderen Orten der Erstaufnahme untergebracht. Zu Frage 2: Eine Übernachtung von Flüchtlingen in Fluren entspricht nicht den Vorstellungen der Landesregierung von einer angemessenen Unterbringung von Menschen. Mit Hochdruck wurden Unterkünfte in Zelten in Bitburg, Hermeskeil, auf dem Hahn und an weiteren Standorten hergerichtet, um die Menschen dort unterzubringen. Die Flure konnten mittlerweile geräumt und die Menschen anderweitig untergebracht werden. Am 10. September fand eine Begehung der Aufnahmeeinrichtung in der Dasbachstraße in Trier durch die zuständige Brandschutzbehörde statt. Abgesehen von kleinen Nachbesserungen hat die Brandschutzbehörde keinerlei Einwände vorgebracht. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. Oktober 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5564 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Mit Stand vom 14. September werden 3 839 Plätze in Zelten und Hallen an den Standorten Trier, Ingelheim, Bitburg, Hermeskeil, Hahn, Koblenz, Bad Neuenahr, Alzey und Idar-Oberstein vorgehalten. Zu Frage 4 und 5: Es gibt zur Zeit zwei Arten der Zeltunterbringung in Rheinland-Pfalz; sogenannte feste Zelte mit Seitenwänden und Fußboden sowie Stoffzelte. Ziel der Landesregierung ist es, die Plätze jedenfalls in den Zelten aus Stoff bis zum Winter kontinuierlich durch Unterkünfte in festen Gebäuden und Wohncontainern zu ersetzen. Eine Zeltunterbringung im Winter wird grundsätzlich nicht angestrebt. Aufgrund der weiter steigenden Flüchtlingszahlen und der aktuellen Entwicklung in Ungarn kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass auch einzelne Zeltunterkünfte in den Wintermonaten vorgehalten werden müssen. Solche Zelte sind mit festen Böden und festen Wänden und einer Heizung ausgestattet. Zu Frage 6: Zu Beginn des Jahres betrug die Aufenthaltsdauer der Asylsuchenden in der Aufnahmeeinrichtung sieben bis acht Wochen. Aktuell werden die Asylsuchenden aufgrund der hohen Zuzugszahlen bereits nach 4 bis 5 Wochen auf die Kommunen verteilt. Eine Ausnahme bilden Personen aus Herkunftsländern mit sehr geringer Anerkennungsquote. Ziel ist es, diese Gruppe möglichst nicht auf die Kommunen zu verteilen. Mit der Ausländerbehörde und dem BAMF wurde daher eine Priorisierung der Antragsverfahren aktuell für Albaner vereinbart, mit dem Ziel der Rückführung aus der Erstaufnahme. Dies gelingt dem BAMF am Standort in Ingelheim zunehmend besser. Am Standort Trier sieht die Landesregierung noch Verbesserungsbedarf. Hierzu führen die Ausländerbehörden an den Standorten der Erstaufnahme ein intensives Rückkehrmanagement durch. Albanische Staatsangehörige, bei denen bereits ein Rückkehrprozess initiiert wurde, werden nicht mehr auf die Kommune verteilt. Zu Frage 7: Die Landesregierung hat sich frühzeitig auf die steigenden Flüchtlingszahlen eingestellt. Bereits Anfang des Jahres hat sich die rheinland -pfälzische Kapazitätsplanung nicht mehr an den Antragszahlen des BAMF, sondern auf die deutlich höheren Zahlen der EASY-Erfassung gestützt, d. h. auf die Zahl der tatsächlich registrierten Personen in der Erstaufnahme. Im Rahmen der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz hat die Landesregierung angeregt, dies auch für Prognosen auf Bundesebene zugrunde zu legen. Das BAMF hat hingegen erst mit Schreiben vom 20. August die Zahl der im Verteilsystem EASY registrierten Personen erstmals für die Prognose des Unterbringungsbedarfs als maßgeblich erachtet. Ebenfalls bereits zu Beginn des Jahres hat die Landesregierung einen Maßnahmenplan zur Aufnahme von Asylsuchenden aufgesetzt, bei dem alle Bereiche und Ressorts der Landesregierung einbezogen sind. Die Ministerpräsidentin hat den Pakt für Rheinland-Pfalz ins Leben gerufen, um alle wichtigen gesellschaftlichen Kräfte für die Bewältigung der gemeinsamen Herausforderung zu mobilisieren. Die regelmäßig tagende Taskforce der Landesregierung ermöglicht es zudem, schnell, pragmatisch und angemessen auf die aktuellen Entwicklungen zu reagieren. Ihr wurde zwischenzeitlich ein „Führungsstab Flüchtlingshilfe“ zur Seite gestellt. Es wurden zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt und ein Nachtragshaushalt für die Fluchtaufnahme und die Unterstützung der Kommunen aufgestellt. Mit all diesen aufeinander abgestimmten Maßnahmen ist die Landesregierung für die große Herausforderung , vor der alle Bundesländer und ganz Europa angesichts der aktuellen politischen Dynamik stehen, gut aufgestellt. Die tatsächlichen Zahlen der Migrationsbewegung folgen nicht zuletzt politischen Krisen in der Welt und sind daher trotz der Berücksichtigung von Prognosen und eigenen Berechnungen nicht im Einzelnen vorhersehbar. Irene Alt Staatsministerin