Drucksache 16/557 10. 11. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Dezember 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgordneten Marion Schneid und Dr. Josef Rosenbauer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung,Wissenschaft,Weiterbildung und Kultur Einstellungen in den Schuldienst an berufsbildenden Schulen Die Kleine Anfrage 372 vom 20. Oktober 2011 hat folgenden Wortlaut: Zum 1. November 2011 steht der nächste Einstellungstermin an den berufsbildenden Schulen bevor. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Referendarinnen und Referendare bereiten sich auf ihr Zweites Staatsexamen zum 1. November 2011 im Bereich der berufsbildenden Schulen vor? 2. Wie viele von ihnen haben eine Fächerkombination mit mindestens einem Fach, das als Mangelfach bezeichnet werden kann? 3. Wie viele Junglehrkräfte mit Zweitem Staatsexamen im Bereich der berufsbildenden Schulen haben dieses Jahr im direkten An- schluss an ihren Vorbereitungsdienst keine Planstelle erhalten? 4. Inwieweit ist es korrekt, dass mittlerweile auch für Lehrkräfte für das Lehramt an berufsbildenden Schulen eine Verbeamtung außerhalb der regulären Einstellungstermine nicht mehr möglich ist? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. November 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: 73 Referendarinnen und Referendare in den Studienseminaren für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz haben im Herbst die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen abgelegt; davon haben drei Referendarinnen und Referendare die Zweite Staatsprüfung nicht bestanden. Zu Frage 2: Von diesen 73 Referendarinnen und Referendaren haben 43 Referendarinnen und Referendare ein Mangelfach. Als Mangelfächer gelten folgende beruflichen Fachrichtungen und Fächer: – Metalltechnik, – Elektrotechnik, – Mathematik, – katholische Religion, – evangelische Religion, – Nahrungstechnologie, – Englisch, – Deutsch, – Französisch in Verbindung mit Deutsch oder Englisch. Von den Referendarinnen und Referendaren, die die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen im Herbst 2011 nicht bestanden haben, haben drei Referendarinnen und Referendare Mangelfächer. Drucksache 16/557 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Als Junglehrkräfte in Sinne der Fragestellung werden solche Personen verstanden, die im Jahr 2011 ihre Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz bestanden haben. Bei der Auswertung wurden nur die Lehrkräfte berücksichtigt, die sich auch um Einstellung in den Schuldienst an berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz beworben haben. Insgesamt haben sich 130 Absolventinnen und Absolventen aus Rheinland-Pfalz um Planstellen beworben; 18 haben keine Planstelle erhalten. Gründe für die Nichteinstellung sind: Die Examensnoten sind schlechter als 3,00, der Einstellungsbedarf deckt sich nicht mit dem Ortswunsch der Bewerberin oder des Bewerbers, es bestand kein Einstellungsbedarf (z. B. Agrarwissenschaft/Biologie , Betriebswirtschaft/Volkswirtschaft). Zu Frage 4: Es trifft nicht zu, dass im Bereich der berufsbildenden Schulen eine Verbeamtung außerhalb der regulären Einstellungstermine nicht mehr möglich ist. Nach wie vor können jederzeit Bewerbungen in die Bewerberliste für die Einstellung in den Schuldienst an berufsbildenden Schulen aufgenommen werden. Neueinstellungen (entsprechend den verfügbaren Stellen) sind nicht an feste Termine gebunden; das heißt, es kann (mit Ausnahme der Ferienzeiten) zu jedem Zeitpunkt aufgrund einer besonderen Bedarfssituation im Bereich berufsbildende Schulen eingestellt werden. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgt die Übernahme der für eine Einstellung vorgesehenen Bewerberinnen und Bewerber in der Regel im Beamtenverhältnis. Die Lehrkräfte, die aus unterschiedlichen Gründen die Voraussetzung für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nicht erfüllen (z. B.: Lebensalter), können als Beschäftigte eingestellt werden. Steht die Qualifikation für den dauerhaften Einsatz im rheinland-pfälzischen Schuldienst nicht eindeutig fest (z. B.: Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern mit einer Examensnote unter 3,00), wird zunächst ein befristeter Vertrag angeboten. Bei Bewährung kann die Verbeamtung erfolgen, sofern die Voraussetzungen (z. B.: Gesundheitszeugnis ohne Bedenken, polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge) erfüllt sind. Doris Ahnen Staatsministerin