Drucksache 16/558 10. 11. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Dezember 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes und Guido Ernst (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung,Wissenschaft,Weiterbildung und Kultur Förderkontingente an rheinland-pfälzischen Grundschulen zum neuen Schuljahr Die Kleine Anfrage 376 vom 20. Oktober 2011 hat folgenden Wortlaut: Berichten von Grundschulleitern zufolge hat sich die Versorgung mit Poolstunden in diesem Schuljahr deutlich verschlechtert. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Poolstunden wurden im vergangenen und aktuellen Schuljahr von Grundschulen beantragt? 2. Wie viele Poolstunden wurden jeweils genehmigt? 3. Wie wurden die möglichen Reduzierungen begründet? 4. Inwiefern plant die Landesregierung perspektivisch eine Veränderung der Poolstunden im Grundschulbereich? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. November 2011 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Schulbehörde erhält nach der Verwaltungsvorschrift (VV) „Unterrichtsorganisation in der Grundschule“ vom 15. Juni 1998 ein Kontingent an Lehrerwochenstunden, um aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen Grundschulen zusätzliche Lehrerwochenstunden zuweisen zu können. Besondere pädagogische oder organisatorische Gründe können z. B. sein: Förderung von Kindern mit unzureichenden Deutschkenntnissen, soziale Probleme im Schulbezirk, verpflichtende Ganztagsangebote, zusätzliche Gruppenbildung für Ethik und Religion, Schulen mit besonderen organisatorischen Bedingungen. Zusätzlich zu den sich aus der o. g. VV ergebenden LWS erhalten die Grundschulen weitere sollerhöhende Zuweisungen, um pädagogische oder organisatorische Maßnahmen durchführen zu können, wie z. B. Sportförderunterricht, Entdeckertage (Begabtenförderung) oder bilinguale Angebote. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Grundschulen beantragen die Poolstunden mit der Vorlage der vorläufigen Gliederungspläne ab dem 15. März eines Jahres bei der Schulbehörde der ADD. Beantragte Maßnahmen werden dann zwischen der Schulbehörde und der Einzelschule erörtert. Die vorläufigen Gliederungspläne werden hierbei kontinuierlich fortgeschrieben. Durch sich verändernde Schülerzahlen, z. B. von Kindern mit unzureichenden Deutschkenntnissen, oder Rahmenbedingungen, z. B. Aufbau eines Entdeckertages, können sich hierbei Poolstunden an einzelnen Schulen erhöhen oder reduzieren. Eine einheitliche Darstellung der von den Schulen beantragten Poolstunden ist daher nicht möglich. Zu den Fragen 2 und 3: Im Schuljahr 2010/2011 wurden den Grundschulen insgesamt 8 132 LWS für sollerhöhende Maßnahmen (Pool) zugewiesen. Drucksache 16/558 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Im Schuljahr 2011/2012 wurden den Grundschulen insgesamt 8 189 LWS für sollerhöhende Maßnahmen (Pool) zugewiesen. Im Vergleich zum Schuljahr 2010/2011 wurden den Grundschulen im Schuljahr 2011/2012 57 LWS mehr zugewiesen. Landesweit ist somit kein Rückgang der Poolstunden zu verzeichnen. Zu Frage 4: Die Verwaltungsvorschrift „Unterrichtsorganisation in der Grundschule“ vom 15. Juni 1998 wird zurzeit wegen der Reduzierung der Klassenmesszahl überarbeitet. In diesem Zusammenhang sollen auch die dort aufgeführten Pooltatbestände geprüft und ggf. aktualisiert werden. Doris Ahnen Staatsministerin