Drucksache 16/5587 17. 09. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bernhard Henter (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Bewertung von Brückenbauwerken im Landkreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier Die Kleine Anfrage 3693 vom 26. August 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Brückenbauwerke im Landkreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier sind mit Zustandsnoten zwischen 3,0 und 4,0 bewertet ? 2. Wann ist mit der Sanierung bzw. Instandsetzung der kritisch bewerteten Brücken zu rechnen (bitte Aufschlüsselung für die einzelnen Brückenbauwerke)? 3. Sind im Landkreis Trier-Saarburg sowie der Stadt Trier Brückenbauwerke vorhanden, die als einsturzgefährdet zu bezeichnen sind? Wenn ja, welche? 4. Aus welchen Gründen sind die kritisch bewerteten Brückenbauwerke in der Vergangenheit nicht bereits saniert bzw. instand gesetzt worden (bitte Begründung)? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. September 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Gemäß § 5 Abs. 2 Fernstraßengesetz (FStrG) sind Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten in Kommunen ab 80 000 Einwohner die Gemeinden. Vor diesem Hintergrund kann die Landesregierung keine genauen Angaben über die Bauwerkszustände und Ausbauabsichten von Bauwerken in der Straßenbaulast der Stadt Trier machen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: *) Grenzbrücke zwischen Deutschland und Belgien – Nach Staatsvertrag erfolgt die Unterhaltung durch die belgische Straßenbauverwaltung. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Oktober 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Straße Baulast Bauwerksname Zustandsnote A 1 Bund Fußgängerunterführung 3,0 A 1 Bund Moselbrücke Schweich 3,3 A 1 Bund Fellertalbrücke 3,0 A 1 Bund Molesbachtalbrücke 3,0 A 1 Bund Lösterbachtalbrücke 3,4 A 1 Bund Wirtschaftswegeunterführung bei Longuich 3,0 A 60 Bund Ourtalbrücke *) 3,0 L 145 Bund Überführung L 145/A 602 bei Kenn 3,0 A 64 Bund Sauertalbrücke 3,5 B 418 Bund Bachbrücke bei Metzdorf 3,0 Drucksache 16/5587 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 2 und 4: Die am ungünstigsten bewerteten Brücken werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Investitionsmittel entsprechend dem jeweiligen Schadensbild und der errechneten Restnutzungsdauer schrittweise angegangen. Dabei sind auch der Stand von Planungsund ggf. erforderlichen Baurechtsverfahren sowie Rückwirkungen auf bzw. Abhängigkeiten von anderen Straßenbauvorhaben zu berücksichtigen. Im Landkreis Trier sind in 2015 Instandsetzungsmaßnahmen an der Wirtschaftswegeunterführung bei Longuich und an der Molesbachtalbrücke im Zuge der A 1 sowie an der Bachbrücke bei Metzdorf im Zuge der B 418 vorgesehen. Welche Bauvorhaben in die jahresbezogenen Bauprogramme 2016 ff. eingestellt werden, bleibt letztlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers bei der Aufstellung künftiger Haushaltspläne vorbehalten. Zu Frage 3: Im Kreis Trier-Saarburg gibt es keine einsturzgefährdeten Bauwerke. In Vertretung: Thomas Linnertz Ministerialdirektor Straße Baulast Bauwerksname Zustandsnote L 131 Land Leukbachbrücke bei Trassem 3,5 L 138 Land DB-Unterführung bei Wasserliesch 3,0 L 141 Land Moselbrücke Schweich 3,3 L 47 Land DB-Überführung bei Haardthof 3,0 L 48 Land Moselbrücke Thörnich 3,2 K 44 Kreis Armco Klinkbach 3,2 K 77 Kreis Armco Fellerbachbrücke 3,2